LexisNexis® Strafrecht Online Blog

herausgegeben von RA Detlef Burhoff, RiOLG a.D.

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    Detlef Burhoff In diesem Blog berichtet RA Detlef Burhoff, RiOLG a.D. über aktuelle straf-, OWi- und gebühren-rechtliche Themen. Gerne dürfen Sie die Beiträge kommentieren.
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Datenschützer stoppen Videoräder in Münster

Erstellt von Detlef Burhoff am 9. März 2010

Die münsterische Polizei hatte vor einiger Zeit mit der Meldung überrascht, dass sie sog. “Videoräder” angeschafft hat, mit denen der Verkehr überwacht werden soll – was bei der Art und Weise, wie hier in Münster teilweise Fahrradfahrer die Verkehrsregeln (miss)achten, nicht ganz unnötig ist/wäre.

Heute finde ich in den “Westfälsichen Nachrichten” die Meldung, dass die beiden erst kürzlich angeschafften Video-Fahrräder nun doch keine Verkehrssünder verfolgen werden, um ihre Vergehen aufzuzeichnen. „Aus Datenschutzgründen“ werde man auf den Kameraeinsatz verzichten, so der Sprecher der münsterischen Polizei. Damit komme man einer entsprechenden Bitte des NRW-Innenministeriums nach. Warum das Innenministerium “bittet”, ergibt sich aus dem Beitrag, den man hier findet, nicht. BVerfG 2 BvR 941/08 lässt grüßen? Ich vermute es.

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OLG Koblenz segnet Videomessung für Rheinland-Pfalz ab

Erstellt von Detlef Burhoff am 8. März 2010

Jetzt hat sich auch das OLG Koblenz gemeldet und im Beschl.v. 04.03.2010 – 1 SsBs 23/10 - das Brückenabstandsmessverfahren auf der Grundlage der Rechtsprechung des BVerfG als zulässig/verwertbar angesehen. In Rheinland-Pfalz kämen drei Kameras zum Einsatz. Ermächtigungsgrundlage seien die §§ 163b, 100h StPO. Im Übrigen gelte: ” Da jedenfalls auf Autobahnen Anhaltekontrollen mit einem viel zu hohen Risiko für alle Beteiligten verbunden wären, sind auch Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit  der Identifizierungsaufnahme gegeben.”

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Auch das OLG Düsseldorf kommt zum Beweisverwertungsverbot bei der Videomessung – Luft für die Verwaltungsbehörden wird dünner

Erstellt von Detlef Burhoff am 2. März 2010

Ich hatte ja heute Nachmittag schon über den Beschluss des OLG Düsseldorf v. 09.02.2010 - IV-3 RBs 8/10 2 Ss-OWi 4/10 berichtet, und zwar hier. Ich habe gesucht und ihn gefunden. Hier also der Volltext. Die Leitsätze lassen sich m.E. wie folgt formulieren:

  1. Die Vorschriften der §§ 81b, 100h Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1, 163b Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 StPO i.V.m. § 46 Abs. 1 OWiG scheiden als Er­mächtigungsgrundlage für eine Videomessung des (Sicherheits)Abstandes nach dem Messverfahren ViBram aus.
  2. Das Ergebnis einer dennoch durchgeführten Messung unterliegt einem Beweisverwertungsverbot.

Damit hat nach dem OLG Oldenburg jetzt das zweite OLG ein Beweisverwertungsverbot angenommen. Allmählich wird sich der Gesetzgeber was überlegen müssen.

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Beweisverwertungsverbot für Videomessung – teilweise in NRW?

Erstellt von Detlef Burhoff am 2. März 2010

Ein Kollege postet bei LexisNexis Strafrecht im Forum gerade Folgendes:

Bislang ist es nur eine Pressemitteilung, aber es lässt hoffen:

“Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet zugunsten eines Klägers gegen Bußgeld und Fahrverbot

Essen (ddp-nrw). Videobeweise bei Geschwindigkeits- und Abstandskontrollen sind laut einem Zeitungsbericht erstmals in Nordrhein-Westfalen von einem Gericht beanstandet worden. In einem letztinstanzlichen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf wurden Videokontrollen bei Autofahrern für unzulässig erklärt, wie die «Neue Rhein/Neue Ruhr Zeitung (NRZ)» (Samstagausgabe) vorab berichtete.

Die Richter gaben demnach jetzt einem Autofahrer recht, der sich gegen eine 100-Euro-Buße und ein einmonatiges Fahrverbot gewehrt hatte. Der Mann war mit zu geringem Mindestabstand auf der Autobahn 3 gefilmt worden.

«Bis zu einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage sind Videoüberwachungen zur Feststellung von Verstößen gegen den Mindestsicherheitsabstand und/oder gegen angeordnete Höchstgeschwindigkeiten unzulässig», zitierte die Zeitung aus dem Beschluss der OLG-Richter. Der Beschluss sei rechtskräftig. (AZ: IV-3 RBs 8/10)”

Ich bin mal gespannt.”

Ich auch :-) . Beweisverwertungsverbot in NRW? :-)

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Videomessung: OLG Dresden sagt: § 100h kann nur Ermächtigungsgrundlage sein, wenn anlassbezogen gemessen wird

Erstellt von Detlef Burhoff am 25. Februar 2010

Im Moment flattern nur so die Beschlüsse der OLG zur Videomessung im Straßenverkehr ins Haus. Jetz hat auch das OLG Dresden entschieden. Es geht in seiner Entscheidung vom 02.02.2010 – SS (OWi) 788/09 davon aus, dass § 100h Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StPO Rechtsgrundlage für eine Videoaufzeichnung im Straßenverkehr nur sein, kann, wenn die Aufzeichnung anlassbezogen und lediglich zur Identifizierung des Betroffenen als Verdächtigen erfolgte. Etwas anderes gelte, wenn der Messbeamte die Videoaufzeichnung ununterbrochen durchlaufen lässt, so dass auch eine Vielzahl von sich verkehrsgerecht verhaltenden Fahrern erfasst würde, um dann diejenigen herauszufiltern, die verdächtig sind, eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben. Für den Fall will sich das OLG der Auffassung des OLG Oldenburg anschließen und wohl von einem Beweisverwertungsverbot ausgehen. Da sich diese Vorgaben aus dem amtsgerichtlichen Urteil (AG Meissen) nicht nachvollziehn ließen, hat das OLG aufgehoben und zurückverwiesen.

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OLG Stuttgart: Messung mit ViBrAM-BAMAS verfassungsrechtlich zulässig.

Erstellt von Detlef Burhoff am 9. Februar 2010

Hier der gerade veröffentlichte Beschluss des OLG Stuttgart v. 29.01.2010 – 4 ss 125/09 - zu Videomessung mit folgenden Leitsätzen:

1. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (BVerfGE 65, 1) steht der Anwendung des Video-Brücken-Abstandsmessverfahrens ViBrAM-BAMAS, welches die Polizei in Baden-Württemberg zur Überwachung des Sicherheitsabstandes insbesondere auf Autobahnen verwendet, nicht entgegen.

2. Rechtsgrundlage für die Fertigung von Videobildern zur Identifizierung des Betroffenen ist § 100 h Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StPO i.V.m. § 46 Abs. 1 OWiG.

Also so wie das OLG Bamberg und anders, was die Ermächtigungsgrundlage angeht, als das OLG Hamm.

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Videomessung: Echternacher Springprozession in Hamm? Ermächtigungsgrundlage nein, aber auch kein Beweisvewertungsverbot

Erstellt von Detlef Burhoff am 4. Februar 2010

Nun hat auch das OLG Hamm zur Videomessung entschieden, allerdings “zwiespältig”. Der 1. Senat für Bußgeldsachen hat in seinem Beschluss vom 22.12.2009 – 1 Ss OWi 960/09 -  § 100h StPO als Grundlage für eine verdachtslose Videomessung (VKS) abgelehnt, allerdings dann nicht ein Beweisverwertungsverbot angenommen, sondern dieses nach einer Abwägung verneint. Also anders als das OLG Oldenburg, das ein Beweisverwertungsverbot angenommen. Vielleicht legt ja mal ein OLG beim BGH vor, damit Klarheit in den sich abzeichnenden Streit kommt.

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Verfassungswidrige Videomessung und Fahrtenbuch: Fernwirkung oder Auswirkungen, an die man erst gar nicht denkt

Erstellt von Detlef Burhoff am 31. Januar 2010

Hier eine ganz interessante Entscheidung des VG Oldenburg v. 19.01.2010 – 7 B 3383/09, die in Zusammenhang mit der verfassungswidrigen Videomessung steht und aufzeigt, dass die Entscheidung des BVerfG v. 11.08.2009 Auswirkungen an Stellen hat, an die man auf den ersten Blick gar nicht denkt – jedenfalls ich nicht, was ich einräume. Das VG Oldenburg hat nämlich unter Hinweis auf die Entscheidung des OLG Oldenburg zum Beweisverwertungsverbot in den Fällen darauf hingewiesen, dass dann, wenn Grundlage der Anordnung der Führung eines Fahrtenbuches (§ 31a StVZO) zwar ein Abstandsverstoß  durch einen letztlich nicht zu ermittelnden Fahrer gewesen ist, aber erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit und damit die Verwertbarkeit der durch das Messsystem gewonnenen Daten bestehen, es an einem tatbestandsmäßigen Anknüpfungspunkt für die Auferlegung des Fahrtenbuchs fehlt. Also eine Art “Fernwirkung” der Entscheidung des BVerfG, die der Rechtsanwalt bei der zunehmenden Tendenz zum Fahrtenbuch (s. dazu auch der 48., VGT) nicht übersehen sollte.

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AG Oberhausen: Messung mit Vidit, VKS, Version 3.1 ausreichend/verwertbar

Erstellt von Detlef Burhoff am 20. Januar 2010

Das AG Oberhausen (Urt. v. 2. 11. 2009, 26 OWi-371 Js 1419/09-665/09) hat jetzt entscheiden, dass eine mittels Messgeräts VIDIT, VKS 3.0, Version 3.1, durchgeführte Abstandsmessung auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BVerfG in 2 BvR 941/08 verwertbar sei. Denn diese mit drei Kameras arbeitende Version nehme nicht ausnahmslos alle Fahrer/Pkws auf. Damit liege ein anderer Sachverhalt als bei der Entscheidung des BVerfG in 2 BvR 941/08 vor. Das OLG Düsseldorf hat die Rechtsbeschwerde verworfen (Beschl. v. 07.01.2010, IV-4 RBs-371 Js 1419/09-5/10). Als Ermächtigungsgrundlage hat das AG übrigens kurz und trocken § 163b StPO herangezogen und ausgeführt: “Für eine verdachtsgestützte Identitätsfeststellung ist demgegenüber § 163 b Abs. 1 S. 1 StGB i.V.m. § 46 Abs. 2 OWiG ausreichend konkrete gesetzliche Grundlage, die das allgemeine Persönlichkeitsrecht zulässig einschränkt.”

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OLG Jena: Videomessung – kein Beweisverwertungsverbot bei verdachtsabhängiger Messung

Erstellt von Detlef Burhoff am 19. Januar 2010

Nach einer PM vom 14.01.2010 hat inzwischen auch das OLG Jena in einem Beschluss vom 6. 1. 2010 – 1 Ss 291/09 zur Frage des Beweisverwertungsverbots bei der Videomessung Stellung genommen. Nach der PM hat das OLG Jena ein Beweisverwertungsverbot verneint (s. aber auch das OLG Oldenburg zur verdachtsunabhängigen Messung) . Der Betroffene hatte sein Rechtsbeschwerde maßgeblich auf den Beschluss des BVerfG vom 08.11.2009 gestützt worden; der mit Fotoaufnahmen geführte Nachweis, zu schnell gefahren zu sein, verstoße gegen Verfassungsrecht. in der PM heißt es:

“Dieser Argumentation ist das THOLG nicht gefolgt und hat die Rechtsbeschwerde verworfen. Zur Begründung heißt es in der Entscheidung des Bußgeldsenats, Videoaufzeichnungen oder Fotoaufnahmen seien nur dann verfassungswidrig erhobene und deshalb unzulässige (verbotene) Beweismittel, wenn kein „konkreter Anfangsverdacht“ für einen Verkehrsverstoß vorgelegen habe. Den Fall verdachtsabhängiger Aufzeichnungen oder Aufnahmen habe das BVerfG „nicht angesprochen“. Es habe sich (nur) mit dem Sachvortrag des Beschwerdeführers befasst, wonach sämtliche Fahrzeuge verdachtsunabhängig gefilmt und die Aufzeichnungen anschließend auf Verkehrsverstöße ausgewertet worden seien.In dem vom THOLG entschiedenen Fall lag der Sachverhalt anders. Hier war die Geschwindigkeitsüberschreitung zunächst maschinell festgestellt worden. Erst dann wurde die Fotoaufnahme ausgelöst und so eine Zuordnung zu Fahrzeug und Fahrer ermöglicht. Damit sei „die Entscheidung des BVerfG vom 11.08.2009 nicht einschlägig; ein verdachtsunabhängiger Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung findet nicht statt.“

M.E. nicht so überraschend, weil sich wohl alle einig sind, dass der Beschluss des BVerfG nicht für die verdachtsabhängige Überwachung gilt. Allerdings: Was ist mit der Ermächtigungsgrundlage für die Überwachung. Ist das wirklich § 100h StPO, wie das OLG Bamberg meint. Ich wage das zu bezweifeln.

Die Entscheidung ist jetzt online unter: : http://www.strafrecht-online.de/inhalte/strafrechtliche-entscheidungen/aktuelle-urteile/olg-jena-beschl-v-06012010-1-ss-29109/

Abgelegt unter Entscheidung, Ermittlungsverfahren, OWi, Straßenverkehrsrecht, Verfahrensrecht | 4 Kommentare »