<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Heymanns Strafrecht Online Blog &#187; Neuregelung</title>
	<atom:link href="http://blog.strafrecht-online.de/tag/neuregelung/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://blog.strafrecht-online.de</link>
	<description>herausgegeben von RA Detlef Burhoff, RiOLG a.D.</description>
	<lastBuildDate>Fri, 03 Feb 2012 13:53:10 +0000</lastBuildDate>
	<language>en</language>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
	<generator>http://wordpress.org/?v=3.3.1</generator>
		<item>
		<title>What´s new &#8211; im Strafverfahren? Reduzierte Besetzung der StK nicht mehr nur befristet&#8230; und noch mehr</title>
		<link>http://blog.strafrecht-online.de/2012/01/whats-new-im-strafverfahren-reduzierte-besetzung-der-stk-nicht-mehr-nur-befristet/#utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=whats-new-im-strafverfahren-reduzierte-besetzung-der-stk-nicht-mehr-nur-befristet</link>
		<comments>http://blog.strafrecht-online.de/2012/01/whats-new-im-strafverfahren-reduzierte-besetzung-der-stk-nicht-mehr-nur-befristet/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 02 Jan 2012 09:05:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Detlef Burhoff</dc:creator>
				<category><![CDATA[Hauptverhandlung]]></category>
		<category><![CDATA[StPO]]></category>
		<category><![CDATA[Verfahrensrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Bayern]]></category>
		<category><![CDATA[Neuregelung]]></category>
		<category><![CDATA[reduzierte Besetzung]]></category>
		<category><![CDATA[StRR]]></category>
		<category><![CDATA[U-Haft]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.strafrecht-online.de/?p=14827</guid>
		<description><![CDATA[Heute ist der 1. Arbeitstag des neuen Jahres. Ich begrüße alle, die gleich am ersten Tag wieder in das normale Geschirr gehen mit folgendem Post: Der 01.01. eines Jahres ist ja häufig der Stichtag für das Inkrafttreten gesetzlicher Neuregelung. So auch in diesem Jahr. Für meinen strafverfahrensrechtlichen Bereich ist hinzuweisen auf das Gesetz über die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Heute ist der 1. Arbeitstag des neuen Jahres. Ich begrüße alle, die gleich am ersten Tag wieder in das normale Geschirr gehen mit folgendem Post:</p>
<p>Der 01.01. eines Jahres ist ja häufig der Stichtag für das Inkrafttreten gesetzlicher Neuregelung. So auch in diesem Jahr. Für meinen strafverfahrensrechtlichen Bereich ist hinzuweisen auf das Gesetz über die Besetzung der großen Straf- und Jugendkammern in der Hauptverhandlung und zur Änderung weiterer gerichtsverfassungsrechtlicher Vorschriften sowie des BundesdisziplinarG vom 06.12.2011 (BGBl I, S. 2554).</p>
<p>Dieses hat die einschlägigen §§ 76 GVG, 33b JGG grundlegend und unbefristet geändert. Die &#8220;reduzierte Besetzung der großen Strafkammer&#8221; ist also nicht mehr nur eine Übergangsregelung.</p>
<p>Hinweisen will ich hier nur auf Folgendes, (mehr dazu im <a href="http://www.strafrecht-online.de/inhalte/online-bibliothek-strafrecht/fachzeitschriften/strr/" class="liinternal">StRR</a>-Heft 1/2012 vom Kollegen Deutscher, bei dem ich auch das nachfolgende Zitat geklaut habe):</p>
<blockquote><p>&#8220;<em>Zwar bleiben die jeweiligen Absätze 1 der Vorschriften bestehen, wonach die großen Straf-/Jugendkammern mit drei Berufsrichtern einschließlich Vorsitzendem besetzt sind. Für die Besetzung in der Hauptverhandlung gelten jedoch jetzt <strong>die neuen §§ 76 Abs. 2 – 5 GVG, 33b Abs. 2 – 6 JGG</strong>. Über die Besetzung ist nunmehr stets und nicht nur im Fall der Zweier-Besetzung zu entscheiden, entweder bei Eröffnung des Hauptverfahrens (jew. Abs. 2 Satz 1) oder bei bereits eröffnetem Hauptverfahren bei der Anberaumung des Termins zur Hauptverhandlung (jew. Abs. 2 Satz 2). Die Dreier-Besetzung ist dabei zwingend anzuordnen in drei enumerativ genannten Fällen (jew. Abs. 2 Satz 3, u. III 1). Hervorzuheben ist dabei die jeweils in Ziff. 3 benannte, schon in der früheren Rechtslage geltende Vorgabe, wonach die Dreier-Besetzung zwingend ist, wenn nach dem Umfang oder der Schwierigkeit der Sache die Mitwirkung eines dritten Berufsrichters notwendig erscheint, wobei in den jeweiligen Absätzen 3 zwei (GVG) bzw. drei (JGG) Fälle benannt werden, in denen hierbei „in der Regel“ die Dreier-Besetzung notwendig ist (u. III 2). „Im Übrigen“ und damit als Grundsatz gilt in der Hauptverhandlung die Zweier-Besetzung (jew. Abs. 2 Satz 4). §§ 76 Abs. 4 und 5 GVG, 33b Abs. 5 und 6 JGG enthalten Regelungen zur nachträglichen Abänderung bzw. Neuentscheidung nach Zurückverweisung vom Revisionsgericht oder nach Aussetzung der Hauptverhandlung (u. IV 3 b u. c). </em>&#8220;</p></blockquote>
<p>Für das <strong>Übergangsrecht</strong> gilt:</p>
<div>
<p>Nach dem neu eingefügten § 41 Abs. 1 EGGVG ist die alte Fassung des § 76 GVG auf alle Verfahren im Erwachsenenbereich anzuwenden, die vor dem 01.01.2012 beim LG anhängig geworden sind. Gleiches gilt nach § 121 Abs. 2 JGG n.F. für die Anwendung von § 33b Abs. 2 JGG a.F. bei den Jugendkammern.</p>
<p>Und dann noch ein <strong>Link</strong> auf eine <strong>Änderung</strong> in <strong>Bayern</strong>. Dort gibt es jetzt auch ein Landesgesetz zur U-Haft, vgl. hier beim <a href="http://www.strafrecht-wuerzburg.de/news/Horch_was_kommt_von_draussen_in_die_Bay._U-haft" target="_blank" class="liexternal">Kollegen Spiegel</a>.</p>
</div>
<div class="al2fb_anchor"><a href="http://www.facebook.com/permalink.php?story_fbid=297421600295611&id=157368150967624" target="_blank">Facebook</div></a>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://blog.strafrecht-online.de/2012/01/whats-new-im-strafverfahren-reduzierte-besetzung-der-stk-nicht-mehr-nur-befristet/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Führerschein mit 17 wird Dauerrecht &#8211; Änderung des StVG verkündet</title>
		<link>http://blog.strafrecht-online.de/2010/12/fuehrerschein-mit-17-wird-dauerrecht-aenderung-des-stvg-verkuendet/#utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=fuehrerschein-mit-17-wird-dauerrecht-aenderung-des-stvg-verkuendet</link>
		<comments>http://blog.strafrecht-online.de/2010/12/fuehrerschein-mit-17-wird-dauerrecht-aenderung-des-stvg-verkuendet/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 09 Dec 2010 07:04:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Detlef Burhoff</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Straßenverkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Führerschein]]></category>
		<category><![CDATA[Neuregelung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.strafrecht-online.de/?p=8263</guid>
		<description><![CDATA[Aus dem Nachrichtendienst von LexisNexis: Am 08.12.2010 wurde das Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Kraftfahrsachverständigengesetzes vom 02.12.2010 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1748) verkündet. Der Führerschein mit 17 wird damit Dauerrecht. Ab 2011 ist es Jugendlichen erlaubt, bereits im Alter von 17 Jahren Auto zu fahren, wenn sie ein Erwachsener begleitet. Bisher war [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>
<div>
<p>Aus dem Nachrichtendienst von LexisNexis:</p>
<p><em>Am 08.12.2010 wurde das Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Kraftfahrsachverständigengesetzes vom 02.12.2010 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1748) verkündet. Der Führerschein mit 17 wird damit Dauerrecht.</em></p>
<p><em> </em><em>Ab 2011 ist es Jugendlichen erlaubt, bereits im Alter von 17 Jahren Auto zu fahren, wenn sie ein Erwachsener begleitet. Bisher war der Modellversuch bis zum 31.12.2010 begrenzt. Auch ab dem 01.01.2011 sind daher keine Änderungen bei den Anforderungen an den oder die namentlich benannten Begleiter vorgesehen. Es werde laut Gesetzentwurf nur deutlich herausgestellt, dass das Fahren ohne Begleiter einen schwerwiegenden Verstoß darstelle, der wie bisher mit dem Widerruf der Fahrerlaubnis geahndet werde. Dazu kämen ein Bußgeld sowie eine Verlängerung der Probezeit. Zudem sei vor der Neuerteilung der Fahrerlaubnis wie bisher die Teilnahme an einem Aufbauseminar nachzuweisen.</em></p>
</div>
<div>
<p><em> </em><em>Das Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Kraftfahrsachverständigengesetzes in seiner verkündeten Form finden Sie in der der kostenlosen Leseversion des Bundesanzeiger Verlages: </em><a href="http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl" target="_blank" class="liexternal"><em>(PDF)</em></a></p>
<p><em> </em><em>Weitere Beiträge zum Gesetzgebungsverfahren:</em></p>
<table border="0">
<tbody>
<tr>
<td width="10%" align="left" valign="top"><em>26.11.2010</em></td>
<td width="90%" align="left" valign="top"><a href="http://www.lexisnexis.com/de/recht/search/runRemoteLink.do?bct=A&amp;risb=21_T10817130580&amp;homeCsi=283367&amp;A=0.5796972274302981&amp;urlEnc=ISO-8859-1&amp;&amp;remotekey1=DOC-ID(10260691)&amp;remotekey2=Alle%20Fachzeitschriften&amp;dpsi=04TC&amp;service=QUERY&amp;origdpsi=04TC" target="_parent" class="liexternal"><em>Führerschein ab 17 kommt &#8211; Bundesrat nimmt Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Kraftfahrsachverständigengesetzes an </em></a></td>
</tr>
<tr>
<td width="10%" align="left" valign="top"><em>09.11.2010</em></td>
<td width="90%" align="left" valign="top"><a href="http://www.lexisnexis.com/de/recht/search/runRemoteLink.do?bct=A&amp;risb=21_T10817130580&amp;homeCsi=283367&amp;A=0.5796972274302981&amp;urlEnc=ISO-8859-1&amp;&amp;remotekey1=DOC-ID(10216189)&amp;remotekey2=Alle%20Fachzeitschriften&amp;dpsi=04TC&amp;service=QUERY&amp;origdpsi=04TC" target="_parent" class="liexternal"><em>Stellungnahme des Bundesrates zum Dritten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze</em></a></td>
</tr>
</tbody>
</table>
</div>
</div>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://blog.strafrecht-online.de/2010/12/fuehrerschein-mit-17-wird-dauerrecht-aenderung-des-stvg-verkuendet/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>1</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Da ist die Winterreifenpflicht &#8211; zumindest die BR-Drucksache</title>
		<link>http://blog.strafrecht-online.de/2010/11/da-ist-die-winterreifenpflicht-zumindest-die-br-drucksache/#utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=da-ist-die-winterreifenpflicht-zumindest-die-br-drucksache</link>
		<comments>http://blog.strafrecht-online.de/2010/11/da-ist-die-winterreifenpflicht-zumindest-die-br-drucksache/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 08 Nov 2010 16:07:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Detlef Burhoff</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesetzesvorhaben]]></category>
		<category><![CDATA[StPO]]></category>
		<category><![CDATA[Straßenverkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[BR-Drs.]]></category>
		<category><![CDATA[Neuregelung]]></category>
		<category><![CDATA[Winterreifenpflicht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.strafrecht-online.de/?p=7624</guid>
		<description><![CDATA[Da ist also nun der VO-Entwurf des Bundesverkehrsministeriums &#8211; die BR-Drucks. 699/10 mit der &#8220;neuen&#8221; Winterreifenpflicht (vgl. hier). Es soll also demnächst heißen: &#8220;Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Da ist also nun der VO-Entwurf des Bundesverkehrsministeriums &#8211; die BR-Drucks. 699/10 mit der &#8220;neuen&#8221; Winterreifenpflicht (vgl. <a href="http://www.bundesrat.de/nn_8336/SharedDocs/Drucksachen/2010/0601-700/699-10,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/699-10.pdf" class="lipdf">hier</a>). Es soll also demnächst heißen:</p>
<blockquote><p><em>&#8220;Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen).&#8221;</em></p></blockquote>
<p>Wird es jetzt klarer? Oder gibt es nur andere Probleme (vgl. <a href="http://ra-melchior.blog.de/2010/11/08/sog-winterreifenpflicht-9936011/" target="_blank" class="liexternal">hier</a> , <a href="http://www.lawbike.de/motorradrecht/2010/11/08/winterreifenpflicht-so-soll-die-neurelegung-aussehen-teil-2-bussgeld-wird-verdoppelt/" target="_blank" class="liexternal">hier</a> und <a href="http://www.lawbike.de/motorradrecht/2010/11/08/winterreifenpflicht-so-soll-die-neurelegung-aussehen-teil-1-definition/" target="_blank" class="liexternal">hier</a>)? Jetzt also nicht mehr &#8220;winterliche Straßenverhältnisse&#8221;, sondern z.B. Schneematsch? Was ist das? Die AG werden sich freuen, wenn sie das darlegen müssen. Und dann auch gleich ein Nachschlag bei den Geldbußen &#8211; nun ja, man hatte ja auch Arbeit mit der neuen VO <img src='http://blog.strafrecht-online.de/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif' alt=':-)' class='wp-smiley' /> .</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://blog.strafrecht-online.de/2010/11/da-ist-die-winterreifenpflicht-zumindest-die-br-drucksache/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>3</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Der nächste Winter kommt bestimmt &#8211; wann kommt die (neue) Winterreifenpflicht?</title>
		<link>http://blog.strafrecht-online.de/2010/11/der-naechste-winter-kommt-bestimmt-wann-kommt-die-neue-winterreifenpflicht/#utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=der-naechste-winter-kommt-bestimmt-wann-kommt-die-neue-winterreifenpflicht</link>
		<comments>http://blog.strafrecht-online.de/2010/11/der-naechste-winter-kommt-bestimmt-wann-kommt-die-neue-winterreifenpflicht/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 01 Nov 2010 10:50:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Detlef Burhoff</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesetzesvorhaben]]></category>
		<category><![CDATA[Neuregelung]]></category>
		<category><![CDATA[Winterreifenpflicht]]></category>
		<category><![CDATA[§ 2 StVO]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.strafrecht-online.de/?p=7409</guid>
		<description><![CDATA[Über die Winterreifenpflicht wird nun seit einigen Monaten diskutiert (vgl. zuletzt u.a. auch hier und hier), nachdem das OLG Oldenburg die derzeitige Regelung in § 2 Abs. 3a Satz 1 StVO als zu unbestimmt und damit als verfassungswidrig angesehen hat (vgl. dazu hier). Nun sollte man doch meinen, dass es ein Ministerium unter einem forschen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Über die Winterreifenpflicht wird nun seit einigen Monaten diskutiert (vgl. zuletzt u.a. auch <a href="http://www.lawbike.de/motorradrecht/2010/10/30/kuenftige-winterreifenpflicht-faktisches-fahrverbot-fuer-motorradfahrer/" target="_blank" class="liexternal">hier</a> und <a href="http://blog.strafrecht-online.de/2010/10/wo-ist-denn-nun-die-neue-regelung-zum-winterreifenzur-winterreifenpflicht/" class="liinternal">hier</a>), nachdem das OLG Oldenburg die derzeitige Regelung in § 2 Abs. 3a Satz 1 StVO als zu unbestimmt und damit als verfassungswidrig angesehen hat (vgl. dazu <a href="http://blog.strafrecht-online.de/2010/07/gewogen-und-zu-leicht-befunden-winterreifenpflicht-verfassungswidrig-und-damit-endgueltig-begraben/" class="liinternal">hier</a>).</p>
<p>Nun sollte man doch meinen, dass es ein Ministerium unter einem forschen Minister in mehr als drei Monaten auf die Reihe bekommen sollte, wenn man denn die Regelung nicht ganz begraben will &#8211; was man ja nicht will -, eine neue Regelung ins das Gesetzgebungsverfahren einzubringen. Dafür muss man doch nur die StVO ändern. Warum das &#8211; wenn der Winter vor der Tür steht &#8211; nicht gelingt &#8211; ist unerfindlich. Und es scheint nicht zu gelingen. Denn wenn man sich die Tagesordnung der 876. Sitzung des Bundesrates vom 05.11.2010 ansieht (vgl. <a href="http://www.bundesrat.de/cln_171/nn_6898/DE/parlamentsmaterial/to-plenum/876-sitzung/to-node.html?__nnn=true" target="_blank" class="liexternal">hier</a>) dann gibt es die &#8220;Winterreifenpflicht&#8221; darauf nicht (vgl. auch <a href="http://www.schadenfixblog.de/winterreifenpflicht-ab-wann-gilt-sie/" target="_blank" class="liexternal">hier</a>). Mit einem Inkrafttreten der Neuregelung zum 15.11.2010 &#8211; das Datum wird immer genannt &#8211; wird es also wohl nichts. Offenbar will man erst auf die ersten Wintertage warten. Bis dahin gilt noch die alte Regelung. D.h.: Ggf. ist deren Unbestimmtheit geltend zu machen.</p>
<p>Und: Die Reifenhändler pp. werden sich freuen. Im Moment wird doch niemand neue Winterreifen (was ist das eigentlich?) kaufen, da er ja gar nicht weiß, was ein Winterreifen eigentlich ist.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://blog.strafrecht-online.de/2010/11/der-naechste-winter-kommt-bestimmt-wann-kommt-die-neue-winterreifenpflicht/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>6</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Wo ist denn nun die neue Regelung zum Winterreifen/zur Winterreifenpflicht?</title>
		<link>http://blog.strafrecht-online.de/2010/10/wo-ist-denn-nun-die-neue-regelung-zum-winterreifenzur-winterreifenpflicht/#utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=wo-ist-denn-nun-die-neue-regelung-zum-winterreifenzur-winterreifenpflicht</link>
		<comments>http://blog.strafrecht-online.de/2010/10/wo-ist-denn-nun-die-neue-regelung-zum-winterreifenzur-winterreifenpflicht/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 26 Oct 2010 09:50:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Detlef Burhoff</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesetzesvorhaben]]></category>
		<category><![CDATA[OWi]]></category>
		<category><![CDATA[Straßenverkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Neuregelung]]></category>
		<category><![CDATA[Winterreifen]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.strafrecht-online.de/?p=7337</guid>
		<description><![CDATA[Wenn man heute mit der Bahn unterwegs ist, hat man noch mehr Zeit als sonst. Da kann man ein wenig surfen und stößt dann auf die ersten Beiträge zur neuen Winterreifenpflicht. Irgendwo scheint es den Entwurf zur Änderung der StVO ja schon zu geben, bzw. irgendwer scheint ihn ja schon gelesen zu haben. Der Schadenfixblog [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn man heute mit der Bahn unterwegs ist, hat man noch mehr Zeit als sonst. Da kann man ein wenig surfen und stößt dann auf die ersten Beiträge zur neuen Winterreifenpflicht. Irgendwo scheint es den Entwurf zur Änderung der StVO ja schon zu geben, bzw. irgendwer scheint ihn ja schon gelesen zu haben. Der Schadenfixblog berichtet<a href="http://www.schadenfixblog.de/winterreifenpflicht-so-soll-die-neuregelung-aussehen/" target="_blank" class="liexternal"> hier </a>und auch der Kollege Melchior war schnell (vgl. <a href="http://ra-melchior.blog.de/2010/10/26/winterreifenpflicht-je-strassenlage-9789531/" target="_blank" class="liexternal">hier</a>). Auch die Süddeutsche berichtet, vgl.<a href="http://www.sueddeutsche.de/auto/verkehrsstrafen-winterreifen-muffel-ist-nicht-mehr-1.1016073" target="_blank" class="liexternal"> hier</a>. Nur: Die Vorlage für den Bundesrat, die hat man noch nicht gesehen, ich jedenfalls nicht und sie findet sich auch bislang nicht auf der HP des BT, des BR oder des Verkehrsministeriums.</p>
<p>Allerdings meine ich, dass man schon jetzt sagen kann: Begriffe wie &#8220;Schneeglätte, Schneematsch, Reifglätte oder Glatteis&#8221; werden die Praxis erfreuen, da im Fall der Verurteilung dazu ja Feststellungen getroffen werden müssen. Sehr schön, was man da zu lesen bekommen wird. Und auch die Frage, was denn nun ein Winterreifen ist, auch darüber wird man sicherlich reden können/müssen.</p>
<p>Tja, die AG und OLG werden sich freuen <img src='http://blog.strafrecht-online.de/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif' alt=':-)' class='wp-smiley' /> . Denn eins ist sicher: Da man die Geldbuße auf 80 € anheben will, wird es sicherlich mehr Verfahren als in der Vergangenheit geben. Und das wird die Verkehrsrechtsanwälte freuen, den Kollegen JM freut es jedenfalls offenbar schon jetzt ( <a href="http://ra-melchior.blog.de/2010/10/26/winterreifenpflicht-je-strassenlage-9789531/" target="_blank" class="liexternal">hier</a>).</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://blog.strafrecht-online.de/2010/10/wo-ist-denn-nun-die-neue-regelung-zum-winterreifenzur-winterreifenpflicht/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Ist das die Lösung des Rätsels &#8220;Sicherungsverwahrung&#8221;, oder bringt das nur noch mehr Ärger?</title>
		<link>http://blog.strafrecht-online.de/2010/08/ist-das-die-loesung-des-raetsels-sicherungsverwahrung-oder-bringt-das-nur-noch-mehr-aerger/#utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=ist-das-die-loesung-des-raetsels-sicherungsverwahrung-oder-bringt-das-nur-noch-mehr-aerger</link>
		<comments>http://blog.strafrecht-online.de/2010/08/ist-das-die-loesung-des-raetsels-sicherungsverwahrung-oder-bringt-das-nur-noch-mehr-aerger/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 26 Aug 2010 19:08:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Detlef Burhoff</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesetzesvorhaben]]></category>
		<category><![CDATA[StGB]]></category>
		<category><![CDATA[Neuregelung]]></category>
		<category><![CDATA[Sicherungsverwahrung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.strafrecht-online.de/?p=6322</guid>
		<description><![CDATA[Nach einer Meldung von Spiegel online &#8211; vgl. hier &#8211; haben sich der Innenminister und die Justizministerin heute auf eine Lösung zur Neuregeleung der Sicherungsverwahrung geeinigt. Die geplanten Neuregelungen wird man sich erst mal genau ansehen müssen, bevor man sie bewertet. Denn Sie enthalten sicherlich auch eine Verschärfung der derzeitigen Rechtslage, denn die Sicherungsverwahrung soll [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nach einer Meldung von Spiegel online &#8211; vgl. <a href="http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,714011,00.html" target="_blank" class="liexternal">hier</a> &#8211; haben sich der Innenminister und die Justizministerin heute auf eine Lösung zur Neuregeleung der Sicherungsverwahrung geeinigt. Die geplanten Neuregelungen wird man sich erst mal genau ansehen müssen, bevor man sie bewertet. Denn Sie enthalten sicherlich auch eine Verschärfung der derzeitigen Rechtslage, denn die Sicherungsverwahrung soll künftig auch für Ersttäter angeordnet werden können, was bislang nur in ganz großen Ausnahmen möglich war. Und wie bitte schön will man, ohne wieder in Konflikt mit Karlsruhe oder dem EGMR zu kommen, eigentlich die bereits schon aus der Sicherungsverwahrung freigelassenen Straftäter unter die Neuregelung fassen? Das dürfte nicht ganz unproblematisch sein. Und das Allerbeste: Die Untergebrachten sollen in neuartigen Einrichtungen untergebracht und therapiert werden, die es noch nicht gibt. <img src='http://blog.strafrecht-online.de/wp-includes/images/smilies/icon_sad.gif' alt=':-(' class='wp-smiley' /> . Ich denke, das Thema wird uns noch lange beschäftigen.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://blog.strafrecht-online.de/2010/08/ist-das-die-loesung-des-raetsels-sicherungsverwahrung-oder-bringt-das-nur-noch-mehr-aerger/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>3</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Was macht eigentlich die Anerkennung/Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen?</title>
		<link>http://blog.strafrecht-online.de/2010/06/was-macht-eigentlich-die-anerkennungvollstreckung-auslaendischer-geldsanktionen/#utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=was-macht-eigentlich-die-anerkennungvollstreckung-auslaendischer-geldsanktionen</link>
		<comments>http://blog.strafrecht-online.de/2010/06/was-macht-eigentlich-die-anerkennungvollstreckung-auslaendischer-geldsanktionen/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 20 Jun 2010 09:27:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Detlef Burhoff</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesetzesvorhaben]]></category>
		<category><![CDATA[StGB]]></category>
		<category><![CDATA[StPO]]></category>
		<category><![CDATA[Straßenverkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Änderung]]></category>
		<category><![CDATA[Anerkennung]]></category>
		<category><![CDATA[ausländische Geldstrafe]]></category>
		<category><![CDATA[Neuregelung]]></category>
		<category><![CDATA[Vollstreckung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.strafrecht-online.de/?p=4151</guid>
		<description><![CDATA[Wir haben ja schon über die ggf. zum 01.10.2010 anstehenden Änderungen betreffend Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen berichtet. Stand der Dinge ist: Im BT inzwischen Anfang Mai beraten und an die Ausschüsse verwiesen. Da wird sich sicherlich alsbald dann auch etwas tun müssen, wenn das Gesetz noch zum 01.10.2010 in Kraft treten soll. Ganz interessant die Redebeiträge [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wir haben ja schon über die ggf. zum 01.10.2010 anstehenden Änderungen betreffend <a href="http://blog.strafrecht-online.de/2010/04/was-macht-eigentlich-die-vollstreckung-auslaendischer-geldsanktionen/" class="liinternal">Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen</a> berichtet. Stand der Dinge ist: Im BT inzwischen Anfang Mai beraten und an die Ausschüsse verwiesen. Da wird sich sicherlich alsbald dann auch etwas tun müssen, wenn das Gesetz noch zum 01.10.2010 in Kraft treten soll. Ganz interessant die <a href="http://dipbt.bundestag.de/dip21/btp/17/17040.pdf#P.3922" target="_blank" class="liexternal">Redebeiträge</a> im BT. Die Einwände gegen die Neuregelungen sind nicht von der Hand zu weisen.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://blog.strafrecht-online.de/2010/06/was-macht-eigentlich-die-anerkennungvollstreckung-auslaendischer-geldsanktionen/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Man braucht eine Mehrheit, um einen (neuen) Bundespräsidenten zu wählen&#8230;</title>
		<link>http://blog.strafrecht-online.de/2010/05/man-braucht-eine-mehrheit-um-einen-neuen-bundespraesidenten-zu-waehlen/#utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=man-braucht-eine-mehrheit-um-einen-neuen-bundespraesidenten-zu-waehlen</link>
		<comments>http://blog.strafrecht-online.de/2010/05/man-braucht-eine-mehrheit-um-einen-neuen-bundespraesidenten-zu-waehlen/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 31 May 2010 14:32:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Detlef Burhoff</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Bundespräsident]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesversammlung]]></category>
		<category><![CDATA[Mehrheit]]></category>
		<category><![CDATA[Neuregelung]]></category>
		<category><![CDATA[Rücktritt]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.strafrecht-online.de/?p=3772</guid>
		<description><![CDATA[Nach dem überraschen Rücktritt des Bundespräsidenten sind natürlich die Ticker voll und die Blogs auch . Interessanter als die Frage, warum H.Köhler zurückgetreten ist und ob der angegebene Grund der wahre Grund ist, ist die Frage: Wer wird Nachfolger? Und da geistern interessante Namen durch das Netz: Gesine Schwan (natürlich), Joschka Fischer (aber hallo), Roland Koch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nach dem überraschen Rücktritt des Bundespräsidenten sind natürlich die Ticker voll und die <a href="http://ramydlak.blogspot.com/2010/05/lena-horst-kohler-fragen-uber-fragen-in.html" target="_blank" class="liexternal">Blogs</a> auch <img src='http://blog.strafrecht-online.de/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif' alt=':-)' class='wp-smiley' /> . Interessanter als die Frage, warum H.Köhler zurückgetreten ist und ob der angegebene Grund der wahre Grund ist, ist die Frage: Wer wird Nachfolger? Und da geistern interessante Namen durch das Netz: Gesine Schwan (natürlich), Joschka Fischer (aber hallo), Roland Koch (der schon in der vorigen Woche was wusste <img src='http://blog.strafrecht-online.de/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif' alt=':-)' class='wp-smiley' /> , Stefan Raab, Lena, <a href="http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,697837,00.html" target="_blank" class="liexternal"><span style="text-decoration: line-through;">Marion</span> Margot Käßmann</a>. Und noch interessanter ist die Frage: Wer hat eigentlich die Mehrheit? Immer noch Schwarz-Gelb, oder jetzt doch rot-rot-Grün. Seit dem 23.<span style="text-decoration: line-through;">09</span>.05.2009 hat sich ja einiges getan. Zwar Sieg von Schwarz-Gelb bei der Bundestagswahl, aber Verlust in NRW. Ich behaupte, dass in den Parteizentralen jetzt (hoch)gerechnet wird, obwohl W<a href="http://www.dradio.de/dlf/sendungen/interview_dlf/1193457/" target="_blank" class="liexternal">.Bosbach </a>meint, man solle erst mal inne halten. Bisher hatte man das wohl nicht für nötig gehalten. Die nächste Präsidentenwahl schien ja noch lange nicht anzustehen.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://blog.strafrecht-online.de/2010/05/man-braucht-eine-mehrheit-um-einen-neuen-bundespraesidenten-zu-waehlen/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Neue Kronzeugenregelung &#8211; was ist die günstigere Regelung? Der BGH nimmt Stellung&#8230;..</title>
		<link>http://blog.strafrecht-online.de/2010/05/neue-kronzeugenregelung-was-ist-die-guenstigere-regelung/#utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=neue-kronzeugenregelung-was-ist-die-guenstigere-regelung</link>
		<comments>http://blog.strafrecht-online.de/2010/05/neue-kronzeugenregelung-was-ist-die-guenstigere-regelung/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 26 May 2010 10:29:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Detlef Burhoff</dc:creator>
				<category><![CDATA[Entscheidung]]></category>
		<category><![CDATA[Nebengebiete]]></category>
		<category><![CDATA[StGB]]></category>
		<category><![CDATA[3. Strafsenat]]></category>
		<category><![CDATA[Art. 316d EGStGB]]></category>
		<category><![CDATA[BGH]]></category>
		<category><![CDATA[BtM]]></category>
		<category><![CDATA[Kronzeuge]]></category>
		<category><![CDATA[Neuregelung]]></category>
		<category><![CDATA[§ 31 BtMG]]></category>
		<category><![CDATA[§ 46b StGB]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.strafrecht-online.de/?p=3625</guid>
		<description><![CDATA[Es war zu erwarten, dass der BGH alsbald nach Inkrafttreten der &#8220;Kronzeugenregelung&#8221; des § 46b StGB und der Neufassung des § 31 BtMG am 01.09.2009 zur Frage würde Stellung nehmen müssen, ob und wie die (Neu)Regelungen über Art. 316d EGStGB hinaus Anwendung finden. Das hat der 3. Strafsenat in seinem Beschl. v. 18.03.2010 &#8211; 3 [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Es war zu erwarten, dass der BGH alsbald nach Inkrafttreten der &#8220;Kronzeugenregelung&#8221; des § 46b StGB und der Neufassung des § 31 BtMG am 01.09.2009 zur Frage würde Stellung nehmen müssen, ob und wie die (Neu)Regelungen über Art. 316d EGStGB hinaus Anwendung finden. Das hat der 3. Strafsenat in seinem <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;Datum=Aktuell&amp;Sort=12288&amp;nr=52075&amp;pos=22&amp;anz=640" target="_blank" class="liexternal">Beschl. v. 18.03.2010 &#8211; 3 StR 65/10</a> jetzt getan. Im Beschluss heißt es:</p>
<blockquote><p><em>&#8220;Art. 316 d EGStGB bestimmt, dass § 46 b StGB und § 31 BtMG in der Fassung des 43. StrÄndG nicht auf Verfahren anzuwenden sind, in denen vor dem 1. September 2009 die Eröffnung des Hauptverfahrens beschlossen worden ist. Diese negativ formulierte Überleitungsvorschrift stellt eine &#8211; verfassungsrechtlich unbedenkliche (BVerfGE 81, 132, 136 f.; BGHSt 42, 113, 120; Eser in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 2 Rdn. 16) &#8211; Derogation des Meistbegünstigungsprinzips (§ 2 Abs. 3 StGB) dar, die die Gerichte in bereits rechtshängigen Verfahren von der gegebenenfalls schwierigen Bewertung entbinden soll, ob die alte oder neue Fassung des § 31 BtMG nach den Umständen des konkreten Einzelfalls das mildere Gesetz sei (BT-Drucks. 16/6268 S. 17: etwa im Hinblick auf die Frage einer Milderung nach § 49 Abs. 1 oder 2 StGB oder eines Absehens von Strafe).</em></p>
<p><em>Sie bedeutet jedoch nicht, dass im Umkehrschluss die neuen Vorschriften &#8211; und damit auch die Präklusionsvorschrift des § 46 b Abs. 3 StGB &#8211; ohne weiteres auf Verfahren anzuwenden sind, in denen die Eröffnung des Hauptverfahrens nach dem 1. September 2009 beschlossen worden ist. Für die Frage des auf diese Verfahren anwendbaren Rechts gelten vielmehr die allgemeinen Regeln, nach denen grundsätzlich das zur Tatzeit geltende materielle Recht Anwendung findet (§§ 1, 2 Abs. 1 StGB), sofern das neuere Recht in seiner Gesamtheit keine für den Angeklagten günstigere Regelung darstellt (§ 2 Abs. 3 StGB).</em></p>
<p><em>Die vom Landgericht vorgenommene Auslegung, nach der § 46 b Abs. 3 StGB i. V. m. § 31 Satz 2 BtMG nF auch dann Anwendung finden soll, wenn dies zur Versagung einer nach alter Rechtslage gegebenen Milderungsmöglichkeit nach § 31 BtMG führt und damit eine für den Angeklagten nachteilige Änderung des zur Tatzeit geltenden materiellen Rechts darstellt, findet in der Gesetzesbegründung keine Stütze. Diese geht erkennbar nur von der Derogation des Meistbegünstigungsprinzips (§ 2 Abs. 3 StGB) aus. Auch die dortige Formulierung, dass § 46 b StGB in Strafverfahren &#8220;anwendbar&#8221; sei, in denen bei Inkrafttreten der Neuregelung am 1. September 2009 noch kein Eröffnungsbeschluss ergangen sei (BTDrucks. aaO), kann keinen Anwendungsautomatismus in Bezug auf die neuen Vorschriften begründen. Zwar wird die mit dem 43. StrÄndG eingeführte Kronzeugenregelung in Kriminalitätsbereichen, in denen es bislang keine entsprechenden bereichspezifischen Vorschriften gab, die mildere Regelung darstellen und daher gemäß § 2 Abs. 3 StGB in nach dem 1. September 2009 eröffneten Verfahren regelmäßig Anwendung finden. Dies ist jedoch in Bereichen, in denen schon bisher sog. &#8220;kleine Kronzeugenregelungen&#8221; galten (§ 31 BtMG aF, § 261 Abs. 10 StGB aF), nicht der Fall. Hier ist im Einzelfall zu entscheiden, ob die neue oder die alte Regelung der Rechtsfolgen einer Aufklärungs- bzw. Präventionshilfe in ihrer Gesamtheit die für den Angeklagten günstigere Gesetzeslage darstellt.</em></p>
<p><em>Einer Auslegung des Art. 316 d EGStGB dahin, dass in den ab dem 1. September 2009 eröffneten Verfahren stets § 31 BtMG nF anzuwenden ist, kann auch deshalb nicht gefolgt werden, weil dies eine Änderung der mit Verfassungsrang (Fischer, StGB 57. Aufl. § 2 Rdn. 2; Eser aaO Rdn. 1) versehe-nen Vorschrift des § 2 Abs. 1 StGB und damit einen Verstoß gegen das im Strafrecht absolut geltende Rückwirkungsverbot (Art. 103 Abs. 2 GG) darstellen würde. Zu den vom Rückwirkungsverbot erfassten Normen gehören auch jene Regeln, die über die Art und Weise der Rechtsfolgen der Erfüllung eines Straf-tatbestandes entscheiden und damit auch die Vorschriften über die Strafzu-messung (vgl. BVerfGE 105, 135, 156 f.; Schulze-Fielitz in H. Dreier, Grundgesetz-Kommentar 2. Aufl. Art. 103 Abs. 2 Rdn. 24). Dass § 31 BtMG tatbestandlich an das Nachtatverhalten und einen etwaigen Aufklärungserfolg anknüpft, mithin an Sachverhalte, die (teilweise) in die Zeit nach Inkrafttreten des 43. StrÄndG fallen, ändert daran nichts. Mit der gesetzlichen Bestimmung der Strafbarkeit ist der gesamte sachliche Rechtszustand gemeint, von dem die Zulässigkeit und die Modalitäten der Ahndung einer Straftat abhängen (Fischer, aaO § 1 Rdn. 15Eser aaO § 2 Rdn. 20Rudolphi in SK-StGB § 2 Rdn. 8; Schmitz in MünchKomm-StGB § 2 Rdn. 10; Schulze-Fielitz aaO Rdn. 23 ff., 50).&#8221;</em></p></blockquote>
<p>Eine für die Verteidigung interessante Entscheidung.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://blog.strafrecht-online.de/2010/05/neue-kronzeugenregelung-was-ist-die-guenstigere-regelung/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>1</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Der Mai ist gekommen: Erweitertes Führungszeugnis ab 01.05.2010 in Kraft.</title>
		<link>http://blog.strafrecht-online.de/2010/05/der-mai-ist-gekommen-erweitertes-fuehrungszeugnis-ab-heute-01-05-2010-in-kraft/#utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=der-mai-ist-gekommen-erweitertes-fuehrungszeugnis-ab-heute-01-05-2010-in-kraft</link>
		<comments>http://blog.strafrecht-online.de/2010/05/der-mai-ist-gekommen-erweitertes-fuehrungszeugnis-ab-heute-01-05-2010-in-kraft/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 01 May 2010 08:43:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Detlef Burhoff</dc:creator>
				<category><![CDATA[Nebengebiete]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Bundeszentralregister]]></category>
		<category><![CDATA[Führungszeugnis]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetzesänderung]]></category>
		<category><![CDATA[Inkrafttreten]]></category>
		<category><![CDATA[Neuregelung]]></category>
		<category><![CDATA[Sexualdelikte]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.strafrecht-online.de/?p=3164</guid>
		<description><![CDATA[Heute, am 01.05.2010, ist das 5. Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregisters (BGBl. 2009 I S. 1952) in Kraft getreten. Durch diese Neuregelung wird in den §§ 30a, 31 BZRG ein sog. „erweitertes Führungszeugnis“ eingeführt. Dieses soll über Personen erteilt werden, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig sind oder tätig werden [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Heute, am 01.05.2010, ist das <a href="http://www.buzer.de/gesetz/8869/index.htm" target="_blank" class="liexternal">5. Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregisters (BGBl. 2009 I S. 1952)</a> in Kraft getreten. Durch diese Neuregelung wird in den §§ 30a, 31 BZRG ein sog. „erweitertes Führungszeugnis“ eingeführt. Dieses soll über Personen erteilt werden, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig sind oder tätig werden sollen.</p>
<p>Das &#8220;erweiterte Führungszeugniss&#8221; wird dadurch erreicht, dass die in § 32 Abs. 2 BZRG genannten Ausnahmen hinsichtlich des Inhalts des Führungszeugnisses nach § 32 Abs. 1 Satz 2 BZRG nicht bei Verurteilungen wegen einer Straftat nach den §§ 174 bis 180 oder 182 StGB gelten. Nicht erfasst von diesem Ausschluss der registerrechtlichen Privilegierung sind bisher allerdings Verurteilungen wegen weiterer Sexualdelikte, z. B. wegen der Verbreitung, des Erwerbs oder des Besitzes kinderpornografischer Schriften nach § 184b StGB sowie nach den für den Schutz von Kindern und Jugendlichen ebenfalls besonders relevanten Straftatbeständen der Verletzung der Fürsorge oder Erziehungspflicht gem. § 171 StGB und der Misshandlung von Schutzbefohlenen gem. § 225 StGB.</p>
<p>Nach den ab heute, 01.05.2010, geltenden gesetzlichen Regelungen verbleibt es jetzt aber bei den bisherigen Vorschriften in § 32 Abs. 1 und 2 BZRG, d. h. eine „Bagatellverurteilung“ wegen Verwirklichung der in § 32 Abs. 1 Satz 2 BZRG genannten Straftatbestände ist immer bis zum Ablauf der gesetzlichen Fristen in jedes Führungszeugnis aufzunehmen. Die registerrechtliche Behandlung von Verurteilungen nach den weiteren Straftatbeständen, deren Offenbarung in jedem Fall im Führungszeugnis zum Schutz von Kindern und Jugendlichen angezeigt ist, regelt nunmehr § 32 Abs. 5 BZRG. Die Norm schreibt nach dem Vorbild des § 32 Abs. 1 Satz 2 BZRG vor, dass die Privilegierungen nach § 32 Abs. 2 Nr. 3 bis 9 BZRG nicht gelten bei Verurteilungen wegen einer Straftat nach den §§ 171, 180a, 181a, 183 bis 184f, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 StGB. Solche Verurteilungen werden aber nicht wie diejenigen nach den in § 32 Abs. 1 Satz 2 BZRG genannten Straftatbeständen in jedes Führungszeugnis aufgenommen, sondern nur in ein sogenanntes „erweitertes Führungszeugnis“, welches auf Antrag des Betroffenen ausschließlich für einen begrenzten Adressatenkreis auszustellen ist. Ein solches „erweitertes Führungszeugnis“ ist nach § 30a Abs. 1 BZRG einer Person nur zu erteilen, wenn dies in gesetzlichen Bestimmungen unter Bezugnahme auf § 30a BZRG vorgesehen ist oder wenn das Führungszeugnis für die Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72a des 8. Buchs Sozialgesetzbuch, eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder eine Tätigkeit benötigt wird, die in vergleichbarer Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://blog.strafrecht-online.de/2010/05/der-mai-ist-gekommen-erweitertes-fuehrungszeugnis-ab-heute-01-05-2010-in-kraft/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Neu!!! § 147 Abs. 2 Satz 2 StPO: Erweiterte Akteneinsicht bei Untersuchungshaft</title>
		<link>http://blog.strafrecht-online.de/2010/01/neu-147-abs-2-satz-2-stpo-erweiterte-akteneinsicht-bei-untersuchungshaft/#utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=neu-147-abs-2-satz-2-stpo-erweiterte-akteneinsicht-bei-untersuchungshaft</link>
		<comments>http://blog.strafrecht-online.de/2010/01/neu-147-abs-2-satz-2-stpo-erweiterte-akteneinsicht-bei-untersuchungshaft/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 05 Jan 2010 07:08:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Detlef Burhoff</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Ermittlungsverfahren]]></category>
		<category><![CDATA[StPO]]></category>
		<category><![CDATA[Untersuchungshaft]]></category>
		<category><![CDATA[Akteneinsicht]]></category>
		<category><![CDATA[EGMR]]></category>
		<category><![CDATA[Neuregelung]]></category>
		<category><![CDATA[U-Haft]]></category>
		<category><![CDATA[Umfang]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.strafrecht-online.de/?p=1967</guid>
		<description><![CDATA[Zu den Neuerungen, die am 01.01.2010 in Kraft getreten sind, gehört auch die Ergänzung in § 147 Abs. 2 Satz 2 StPO, die u.a. auch Rechtsprechung des EGMR zurückgeht (Lamy, Schöps u.a.). Danach können jetzt bei einem inhaftierten Mandanten diejenigen Aktenteile nicht mehr zurückgehalten werden, die zur Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Haftentscheidung erforderlich sind. Und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Zu den Neuerungen, die am 01.01.2010 in Kraft getreten sind, gehört auch die Ergänzung in § 147 Abs. 2 Satz 2 StPO, die u.a. auch Rechtsprechung des EGMR zurückgeht (Lamy, Schöps u.a.). Danach können jetzt bei einem inhaftierten Mandanten diejenigen Aktenteile nicht mehr zurückgehalten werden, die zur Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Haftentscheidung erforderlich sind. Und das sind m.E. alle. In die ist in geeigneter Weise Akteneinsicht zu gewähren. Nicht ausreichend dürften „ausgedünnte Aktenteile“ sein. Und: Im Gesetzgebungsverfahren ist der letzte Halbsatz noch eingefügt worden. „.. in der Regel ist Akteneinsicht zu gewähren“. Damit ist klar, was mit „geeigneter Weise“ gemeint ist: Akteneinsicht. Der Verteidiger muss sie nur noch durchsetzen.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://blog.strafrecht-online.de/2010/01/neu-147-abs-2-satz-2-stpo-erweiterte-akteneinsicht-bei-untersuchungshaft/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Neu!!! Pflichtverteidiger für den inhaftierten Mandanten, § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO</title>
		<link>http://blog.strafrecht-online.de/2010/01/neu-pflichtverteidiger-fuer-den-inhaftierten-mandanten-140-abs-1-nr-4-stpo/#utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=neu-pflichtverteidiger-fuer-den-inhaftierten-mandanten-140-abs-1-nr-4-stpo</link>
		<comments>http://blog.strafrecht-online.de/2010/01/neu-pflichtverteidiger-fuer-den-inhaftierten-mandanten-140-abs-1-nr-4-stpo/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 04 Jan 2010 07:12:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Detlef Burhoff</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Ermittlungsverfahren]]></category>
		<category><![CDATA[Haftrecht]]></category>
		<category><![CDATA[StPO]]></category>
		<category><![CDATA[Untersuchungshaft]]></category>
		<category><![CDATA[Beiordnung]]></category>
		<category><![CDATA[Neuregelung]]></category>
		<category><![CDATA[Pflichtverteidiger]]></category>
		<category><![CDATA[U-Haft]]></category>
		<category><![CDATA[§ 140 StPO]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.strafrecht-online.de/?p=1964</guid>
		<description><![CDATA[Zu den am 01.01.2010 in Kraft getretenen Neuerungen im U-Haft-Recht gehört auch die Neuregelung in § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO. Danach ist jetzt dem Beschuldigten, gegen den Untersuchungshaft vollstreckt wird, ein Pflichtverteidiger beizuordnen, und zwar  nach § 141 Abs. 3 StPO: Unverzüglich. Die Regelung ist sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung, aber mit ihr [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Zu den am 01.01.2010 in Kraft getretenen Neuerungen im U-Haft-Recht gehört auch die Neuregelung in § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO. Danach ist jetzt dem Beschuldigten, gegen den Untersuchungshaft vollstreckt wird, ein Pflichtverteidiger beizuordnen, und zwar  nach § 141 Abs. 3 StPO: Unverzüglich.</p>
<p>Die Regelung ist sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung, aber mit ihr werden wir noch viel Spaß (wirklich?) bekommen. Denn zunächst mal öffnet sie ggf. der Praxis Tür und Tor, den jeweiligen „Haus-und-Hof-Verteidiger“ zu bestimmen, weil es sich mit ihm so schön konsensual verteidigen lässt. Und dann: Was hießt „unverzüglich“? Ja, ja, ich weiß: § 121 BGB. Aber ist „unverzüglich“ auch hier „sofort“? Das könnte eine Auslegung sein, die sich gegen den Beschuldigten richtet. Wenn man ihm nämlich keine Möglichkeit gibt, von seinem Bestimmungsrecht aus § 142 Abs. 1 Satz 1 StPO Gebrauch zu machen. Alles Fragen, mit denen sich die Rechtsprechung in der nächsten Zeit wird auseinander setzen müssen. Es gibt also viel zu tun. Packen wir es an.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://blog.strafrecht-online.de/2010/01/neu-pflichtverteidiger-fuer-den-inhaftierten-mandanten-140-abs-1-nr-4-stpo/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Neue (Belehrungs)Pflichten in den §§ 114b ff. StPO: Was passiert, wenn sie nicht beachtet werden?</title>
		<link>http://blog.strafrecht-online.de/2010/01/neue-belehrungspflichten-in-den-114b-ff-stpo-was-passiert-wenn-sie-nicht-beachtet-werden/#utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=neue-belehrungspflichten-in-den-114b-ff-stpo-was-passiert-wenn-sie-nicht-beachtet-werden</link>
		<comments>http://blog.strafrecht-online.de/2010/01/neue-belehrungspflichten-in-den-114b-ff-stpo-was-passiert-wenn-sie-nicht-beachtet-werden/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 02 Jan 2010 07:07:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Detlef Burhoff</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Ermittlungsverfahren]]></category>
		<category><![CDATA[StPO]]></category>
		<category><![CDATA[Belehrung]]></category>
		<category><![CDATA[Beweisverwertungsverbot]]></category>
		<category><![CDATA[Neuregelung]]></category>
		<category><![CDATA[U-Haft]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.strafrecht-online.de/?p=1961</guid>
		<description><![CDATA[Gestern am 01.01.2010 sind ja nun die Neuerungen im U-Haft-Recht in Kraft getreten. Schön, aber auch gut? Wenn man sich nur mal die neuen Belehrungspflichten in § 114b StPO ansieht, dann weiß man doch gleich, was droht: Neue Probleme. Belehrt werden muss schriftlich und in einer für den Beschuldigten verständlichen Sprache. Ich stelle mir das [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gestern am 01.01.2010 sind ja nun die Neuerungen im U-Haft-Recht in Kraft getreten. Schön, aber auch gut? Wenn man sich nur mal die neuen Belehrungspflichten in § 114b StPO ansieht, dann weiß man doch gleich, was droht: Neue Probleme. Belehrt werden muss schriftlich und in einer für den Beschuldigten verständlichen Sprache. Ich stelle mir das Szenario in Großstädten vor. Hat die Polizei demnächst kleine (?) Diplomatenköfferchen bei sich, in denen die Belehrungsformulare in den gängigsten Sprachen vorgehalten werden? Und was ist, wenn nicht belehrt wird, der Beschuldigte Angaben macht. Entsteht ein Beweisverwertungsverbot? Bei der Rechtsprechung des BGH zu diesen Fragen, kann man wohl mit einem klaren: Nein, antworten, bzw. es wird abgewogen werden. Und: Was ist, wenn belehrt wird, dann aber später ein Fehler vor der ersten Vernehmung gemacht wird (§ 136 StPO). Kann man dann dem Beschuldigten entgegenhalten, er habe ja aus der ihm gem. § 114b StPO zuteil gewordenen Belehrung gewusst, dass er den Mund halten kann. Fragen über Fragen, mit denen sich die Rechtsprechung in den nächsten Jahren sicherlich auseinander setzen wird/muss.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://blog.strafrecht-online.de/2010/01/neue-belehrungspflichten-in-den-114b-ff-stpo-was-passiert-wenn-sie-nicht-beachtet-werden/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>4</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Prost Neujahr: Ab heute gelten dann die Neuerungen im U-Haft-Recht</title>
		<link>http://blog.strafrecht-online.de/2010/01/prost-neujahr-ab-heute-gelten-die-neuerungen-im-u-haft-recht/#utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=prost-neujahr-ab-heute-gelten-die-neuerungen-im-u-haft-recht</link>
		<comments>http://blog.strafrecht-online.de/2010/01/prost-neujahr-ab-heute-gelten-die-neuerungen-im-u-haft-recht/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 01 Jan 2010 07:16:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Detlef Burhoff</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetzesvorhaben]]></category>
		<category><![CDATA[Akteneinsicht]]></category>
		<category><![CDATA[Änderung]]></category>
		<category><![CDATA[Neuregelung]]></category>
		<category><![CDATA[Pflichtverteidiger]]></category>
		<category><![CDATA[U-Haft]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.strafrecht-online.de/?p=1946</guid>
		<description><![CDATA[Heute ist/war dann der große Tag. Heute sind die Neuerungen zur U-Haft in Kraft getreten. Das sind nicht nur die Änderungen in §§ 114a ff. StPO, sondern vor allem auch die neue Regelung zur Beiordnung eines Pflichtverteidigers beim inahftierten Mandanten (§ 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO) und die Erweiterung des Akteneinsichtsrecht bei U-Haft in [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Heute ist/war dann der große Tag. Heute sind die Neuerungen zur U-Haft in Kraft getreten. Das sind nicht nur die Änderungen in §§ 114a ff. StPO, sondern vor allem auch die neue Regelung zur Beiordnung eines Pflichtverteidigers beim inahftierten Mandanten (§ 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO) und die Erweiterung des Akteneinsichtsrecht bei U-Haft in § 147 Abs. 2 Satz 2 StPO. Egal, ob man die Neuerungen für weitreichend genug hält: Sie sind auf jedenfall zu begrüßen und ein Schritt in die richtige Richtung. Auf die Einzelheiten werde ich in den nächsten Tagen dann noch zurückkommen.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://blog.strafrecht-online.de/2010/01/prost-neujahr-ab-heute-gelten-die-neuerungen-im-u-haft-recht/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>2</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>&#8220;Biene Maja&#8221;/Schwarz-Gelb &#8220;hilft&#8221; Verkehrssündern?</title>
		<link>http://blog.strafrecht-online.de/2009/10/biene-majaschwarz-gelb-hilft-verkehrssuendern/#utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=biene-majaschwarz-gelb-hilft-verkehrssuendern</link>
		<comments>http://blog.strafrecht-online.de/2009/10/biene-majaschwarz-gelb-hilft-verkehrssuendern/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 18 Oct 2009 21:15:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Detlef Burhoff</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetzesvorhaben]]></category>
		<category><![CDATA[Straßenverkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Neuregelung]]></category>
		<category><![CDATA[Punktelöschung]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrszentralregister]]></category>
		<category><![CDATA[VZR]]></category>
		<category><![CDATA[Wiederholungstäter]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.strafrecht-online.de/?p=1512</guid>
		<description><![CDATA[Ist ja schon interessant, was man dann heute  lesen konnte. Die (geplante) schwarz-gelbe Koalition will offenbar die Verjährungsregel in der Flensburger Verkehrssünderdatei lockern. Wenn ich es richtig verstanden habe &#8211; ist bei ca. 30 Grad Außentemperatur vielleicht nicht so einfach - sollen demnächst Punkte im VZR nach zwei Jahren gelöscht werden können, auch wenn der Fahrer in diesem Zeitraum [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ist ja schon interessant, was man dann heute  lesen konnte. Die (geplante) schwarz-gelbe Koalition will offenbar die Verjährungsregel in der Flensburger Verkehrssünderdatei lockern. Wenn ich es richtig verstanden habe &#8211; ist bei ca. 30 Grad Außentemperatur vielleicht nicht so einfach <img src='http://blog.strafrecht-online.de/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif' alt=':-)' class='wp-smiley' />  - sollen demnächst Punkte im VZR nach zwei Jahren gelöscht werden können, auch wenn der Fahrer in diesem Zeitraum erneut einen Verstoß begeht. Dass soll aber wohl nur bei unterschiedlichen/nicht einschlägigen Verstößen gelten. Bei einschlägigen Verstößen sollen die Punkte erhalten <img src='http://blog.strafrecht-online.de/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif' alt=':-)' class='wp-smiley' />  bleiben. Da darf man ja gespannt sein, wie das in die Praxis umgesetzt werden wird. Die derzeitige Regelung ist ja schon schwer handhabbar. Die Amtsgerichte/Bußgeldbehörden werden sich über diese Neuerungen sicherlich freuen. Oder vielleicht doch nicht?</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://blog.strafrecht-online.de/2009/10/biene-majaschwarz-gelb-hilft-verkehrssuendern/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>BGH: Säge mir doch nicht den Ast ab, auf dem ich sitze, oder: Verständigung schließt Rechtsmittel nicht aus</title>
		<link>http://blog.strafrecht-online.de/2009/10/1421/#utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=1421</link>
		<comments>http://blog.strafrecht-online.de/2009/10/1421/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 06 Oct 2009 07:01:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Detlef Burhoff</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsmittelverfahren]]></category>
		<category><![CDATA[StPO]]></category>
		<category><![CDATA[Verfahrensrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Absprache]]></category>
		<category><![CDATA[Neuregelung]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsmittel]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsmittelverzicht]]></category>
		<category><![CDATA[Verständigung]]></category>
		<category><![CDATA[Zulässigkeit]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.strafrecht-online.de/?p=1421</guid>
		<description><![CDATA[Etwas versteckt am Ende einer Entscheidung, die eine andere, zwar auch interessante Problematik zu § 231c StPO behandelt, findet sich in dem BGH-Beschl. v. 06.08.2009, 3 StR 547/08 ein Hinweis, der für das Verhätnis der neuen Regelungen zur Absprache/Verständigung (§ 257c StPO) zum allgemeinen Rechtsmittelrecht von Bedeutung ist. Der BGH führt aus: &#8220;Die Rüge scheitert [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Etwas versteckt am Ende einer Entscheidung, die eine andere, zwar auch interessante Problematik zu § 231c StPO behandelt, findet sich in dem <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;sid=9669890217fcaa965b85302781501ac3&amp;client=8&amp;nr=49291&amp;pos=0&amp;anz=1" target="_blank" class="liexternal">BGH-Beschl. v. 06.08.2009, 3 StR 547/08</a> ein Hinweis, der für das Verhätnis der neuen Regelungen zur Absprache/Verständigung (§ 257c StPO) zum allgemeinen Rechtsmittelrecht von Bedeutung ist. Der BGH führt aus:</p>
<blockquote><p><em>&#8220;Die Rüge scheitert zuletzt auch nicht daran, dass der Angeklagte am 42. Hauptverhandlungstag im Anschluss  an eine Höchststrafenzusage der Strafkammer den Tatvorwurf eingeräumt hat. Die Befugnis zur Einlegung eines Rechtsmittels und zur Erhebung von Verfahrensrügen bleibt dem Angeklagten uneingeschränkt erhalten, auch wenn dem Urteil eine Verständigung vorausgegangen ist. Dies folgt aus dem Gesetz zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren vom 29. Juli 2009 (BGBl I 2353), das &#8211; entgegen früheren Überlegungen im Gesetzgebungsverfahren  (vgl. § 337 Abs. 3 StPO-Diskussionsentwurf BMJ, Stand: 22. März 2006; ebenso Gesetzesantrag Niedersachsen BR Drucks. 235/06) &#8211; nach einer solchen Verfahrensbeendigung keine Einschränkungen hinsichtlich der Rechtsmittelbefugnis vorsieht<span id="_marker"> .&#8221;</span></em></p></blockquote>
<p><span>Also: Unzulässig ist nach § 302 Abs. 1 Satz 2 StPO (nur) der Rechtsmittelverzicht in einer Absprache. Darüber hinaus können aber auch gegen ein auf einer Verständigung beruhendes Urteil die allgemeinen Rechtsmittel (Revision oder Berufung) eingelegt werden. Nur: Wer wird das tun? <img src='http://blog.strafrecht-online.de/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif' alt=':-)' class='wp-smiley' /> </span></p>
<p><span>Zur Absprache siehe auch den Überblick bei <a href="http://www.burhoff.de/asp_vrr/ausgabeninhalte/58beitrag.asp" class="liinternal">Burhoff, Auch im Verkehrsrecht Gesetzliche Neuregelungen durch Abspracheregelung und 2. OpferRRG haben Auswirkungen</a> und das E-Book <a href="http://lexisnexis.ciando.com/shop/book/short/index.cfm/fuseaction/short/bok_id/30547" target="_blank" class="liexternal">Burhoff/Stephan: Gesetzliche Neuregelungen der StPO 2009</a>.</span></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://blog.strafrecht-online.de/2009/10/1421/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>II. Zivilsenat des BGH haut in der Anrechnungsfrage (§ 15a RVG) auf den Tisch</title>
		<link>http://blog.strafrecht-online.de/2009/09/ii-zivilsenat-des-bgh-haut-in-der-anrechnungsfrage-15a-rvg-auf-den-tisch/#utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=ii-zivilsenat-des-bgh-haut-in-der-anrechnungsfrage-15a-rvg-auf-den-tisch</link>
		<comments>http://blog.strafrecht-online.de/2009/09/ii-zivilsenat-des-bgh-haut-in-der-anrechnungsfrage-15a-rvg-auf-den-tisch/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 22 Sep 2009 05:55:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Detlef Burhoff</dc:creator>
				<category><![CDATA[Entscheidung]]></category>
		<category><![CDATA[Gebührenrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Altfälle]]></category>
		<category><![CDATA[Anrechnung]]></category>
		<category><![CDATA[BGH]]></category>
		<category><![CDATA[Neuregelung]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtssprechung]]></category>
		<category><![CDATA[Übergangsregelung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.strafrecht-online.de/?p=1301</guid>
		<description><![CDATA[Nachdem sich schon kurz nach dem Inkrafttreten des neuen § 15a RVG ein &#8220;fröhliches Hauen und Stechen&#8221; zwischen den OLG abgezeichnet/entwickelt hat (vgl. z.B. OLG Stuttgart VRR 2009, 359; LAG Hessen VRR 2009, 360), in der Frage, ob die Neuregelung auch auf Altfälle anwendbar ist, hat sich jetzt eine gewichtige Stimme aus Karlsruhe eingeschaltet. Der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nachdem sich schon kurz nach dem Inkrafttreten des neuen § 15a RVG ein &#8220;fröhliches Hauen und Stechen&#8221; zwischen den OLG abgezeichnet/entwickelt hat (vgl. z.B. OLG Stuttgart VRR 2009, 359; LAG Hessen VRR 2009, 360), in der Frage, ob die Neuregelung auch auf Altfälle anwendbar ist, hat sich jetzt eine gewichtige Stimme aus Karlsruhe eingeschaltet.</p>
<p>Der 2. Zivilsenat des BGH hat in einem <a href="http://www.burhoff.de/insert/?/burhoff/rvginhalte/720.htm" class="liinternal">Beschl. v. 02.09.2009 &#8211; II ZB 35/07</a>, die Auffassung vertreten, dass es sich nur um eine Klarstellung handelt mit der Folge, dass die Neuregelung auch auf die Altfälle anwendbar ist. In der Entscheidung markige Worte gegen die Rechtsprechung des VIII. Zivilsenats &#8211; wann schreibt ein Zivilsenat schon mal:</p>
<blockquote><p>&#8220;Den erkennenden Senat überzeugt die Ansicht des VIII. Zivilsenats nicht. Ohne die gegen diese Lösung des Anrechnungsproblems anzuführenden systematischen, teleologischen und sprachlichen Argumente im Einzelnen darzustellen, vermag der Senat ihr nicht zuletzt im Hinblick auf die teilweise zu Recht als katastrophal bezeichneten Folgen aber auch, weil er sie aus den gesetzlichen Bestimmungen nicht abzuleiten vermag, nicht zu folgen.&#8221;</p></blockquote>
<p>Ob das alles reicht, um den Streit um die Anwendbarkeit zu entscheiden oder ob die Frage ggf. sogar vom Großen <span style="text-decoration: line-through;">Senta</span> (muss natürlich &#8220;Senat&#8221; heißen <img src='http://blog.strafrecht-online.de/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif' alt=':-)' class='wp-smiley' /> ) für Zivilsachen entschieden werden muss, man wird es sehen. Jedenfalls hilft dieser Beschluss sicherlich erst mal bei der Argumentation im Kostenfestsetzungsverfahren.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://blog.strafrecht-online.de/2009/09/ii-zivilsenat-des-bgh-haut-in-der-anrechnungsfrage-15a-rvg-auf-den-tisch/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>4</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Hier ein bißchen Werbung: Mein erstes E-Book am Markt.</title>
		<link>http://blog.strafrecht-online.de/2009/09/hier-ein-bisschen-werbung-mein-erstes-e-book-am-markt/#utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=hier-ein-bisschen-werbung-mein-erstes-e-book-am-markt</link>
		<comments>http://blog.strafrecht-online.de/2009/09/hier-ein-bisschen-werbung-mein-erstes-e-book-am-markt/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 21 Sep 2009 21:29:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Detlef Burhoff</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetzesvorhaben]]></category>
		<category><![CDATA[Verfahrensrecht]]></category>
		<category><![CDATA[E-Book]]></category>
		<category><![CDATA[Neuregelung]]></category>
		<category><![CDATA[StPO]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.strafrecht-online.de/?p=1294</guid>
		<description><![CDATA[Zum Abschluss des Tages dann noch ein Hinweis (ist Werbung, aber warum nicht, machen andere auch). Heute habe ich zusammen mit RA Stephan, Dresden, mein  erstes E-Book auf den Weg gebracht. Das hatte ich noch nie. Ich habe zwar schon einiges veröffentlichen können/dürfen, aber nur im Internet/digital, das hatte selbst ich noch nicht. Und wir haben doch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Zum Abschluss des Tages dann noch ein Hinweis (ist Werbung, aber warum nicht, machen andere auch). Heute habe ich zusammen mit RA Stephan, Dresden, mein  erstes E-Book auf den Weg gebracht. Das hatte ich noch nie. Ich habe zwar schon einiges veröffentlichen können/dürfen, aber nur im Internet/digital, das hatte selbst ich noch nicht. Und wir haben doch tatsächlich auch schon ganz begeisterte Zuschriften bekommen, in dem Sinn: Endlich Bewegung im Markt. Mal sehen, wie  es läuft. Wer Interesse hat, sich zu informieren: Hier geht es. <a href=" http://lexisnexis.ciando.com/shop/book/short/index.cfm/fuseaction/short/bok_id/30547" class="liinternal">Burhoff/Stephan, Gesetzliche Neuregelungen der StPO, 2009</a>.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://blog.strafrecht-online.de/2009/09/hier-ein-bisschen-werbung-mein-erstes-e-book-am-markt/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>EGMR zur Akteneinsicht beim inhaftierten Beschuldigten</title>
		<link>http://blog.strafrecht-online.de/2009/08/egmr-zur-akteneinsicht-beim-inhaftierten-beschuldigten/#utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=egmr-zur-akteneinsicht-beim-inhaftierten-beschuldigten</link>
		<comments>http://blog.strafrecht-online.de/2009/08/egmr-zur-akteneinsicht-beim-inhaftierten-beschuldigten/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 27 Aug 2009 08:42:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Detlef Burhoff</dc:creator>
				<category><![CDATA[Entscheidung]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Untersuchungshaft]]></category>
		<category><![CDATA[Verfahrensrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Akteneinsicht]]></category>
		<category><![CDATA[EGMR]]></category>
		<category><![CDATA[Konfrontationsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Neuregelung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.strafrecht-online.de/?p=1118</guid>
		<description><![CDATA[Der EGMR hat mal wieder zur Akteneinsicht beim inhaftierten Beschuldigten entschieden (vgl. Beschl. v. 02.06.2009, 29705/05). Danach verstößt es gegen das völkerrechtlich verbürgte Recht auf Freiheit und Sicherheit, wenn einem anwaltlichen Verteidiger in einem nationalen Haftprüfungsverfahren die von ihm beantragte Akteneinsicht versagt wird. In einem solchen Fall kommt ein inhaftierter Beschwerdeführer nicht in den Genuss eines kontradiktorischen Verfahrens, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der EGMR hat mal wieder zur Akteneinsicht beim inhaftierten Beschuldigten entschieden (vgl. Beschl. v. 02.06.2009, 29705/05). Danach verstößt es gegen das völkerrechtlich verbürgte Recht auf Freiheit und Sicherheit, wenn einem anwaltlichen Verteidiger in einem nationalen Haftprüfungsverfahren die von ihm beantragte Akteneinsicht versagt wird. In einem solchen Fall kommt ein inhaftierter Beschwerdeführer nicht in den Genuss eines kontradiktorischen Verfahrens, in dem die Waffengleichheit zwischen den Prozessparteien sichergestellt ist. Das ist eine Fortsetzung der bisherigen Rechtsprechung des EGMR. Die Problematik wird sich aber hoffentlich nach Inkrafttreten des neuen § 147 Abs. 1 Satz 2 StPO am 01.01.2010 entschärfen. Danach ist in den Fällen &#8220;in der Regel&#8221; Akteneinsicht zu gewähren.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://blog.strafrecht-online.de/2009/08/egmr-zur-akteneinsicht-beim-inhaftierten-beschuldigten/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Gesetz zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren tritt am 04.08.2009 in Kraft</title>
		<link>http://blog.strafrecht-online.de/2009/08/gesetz-zur-regelung-der-verstaendigung-im-strafverfahren-tritt-am-04-08-2009-in-kraft/#utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=gesetz-zur-regelung-der-verstaendigung-im-strafverfahren-tritt-am-04-08-2009-in-kraft</link>
		<comments>http://blog.strafrecht-online.de/2009/08/gesetz-zur-regelung-der-verstaendigung-im-strafverfahren-tritt-am-04-08-2009-in-kraft/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 03 Aug 2009 07:32:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Detlef Burhoff</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesetzesvorhaben]]></category>
		<category><![CDATA[Verfahrensrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Absprache]]></category>
		<category><![CDATA[Inkrafttreten]]></category>
		<category><![CDATA[Neuregelung]]></category>
		<category><![CDATA[Verständigung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.strafrecht-online.de/?p=990</guid>
		<description><![CDATA[Heute ist im BGBl., S. 2353 das Gesetz zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren in Kraft getreten. Damit sind ab morgen (vgl. Art. 3 des Gesetzes) die neuen Vorschriften der §§ 160a, 202a, 212 und vor allem die der §§ 257b und 257c in Kraft. Es wird interessant werden zusehen, wie die Praxis mit der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Heute ist im BGBl., S. 2353 das Gesetz zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren in Kraft getreten. Damit sind ab morgen (vgl. Art. 3 des Gesetzes) die neuen Vorschriften der §§ 160a, 202a, 212 und vor allem die der §§ 257b und 257c in Kraft. Es wird interessant werden zusehen, wie die Praxis mit der Neuregelung umgeht.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://blog.strafrecht-online.de/2009/08/gesetz-zur-regelung-der-verstaendigung-im-strafverfahren-tritt-am-04-08-2009-in-kraft/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Abspracheregelung im Parlament</title>
		<link>http://blog.strafrecht-online.de/2009/01/abspracheregelung-im-parlament/#utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=abspracheregelung-im-parlament</link>
		<comments>http://blog.strafrecht-online.de/2009/01/abspracheregelung-im-parlament/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 28 Jan 2009 14:54:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Detlef Burhoff</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetzesvorhaben]]></category>
		<category><![CDATA[Verfahrensrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Absprache]]></category>
		<category><![CDATA[Bundestag]]></category>
		<category><![CDATA[Deal]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetzesregelung]]></category>
		<category><![CDATA[Neuregelung]]></category>
		<category><![CDATA[Opferrechts-reformgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Strafverfahren]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.strafrecht-online.de/?p=363</guid>
		<description><![CDATA[Morgen steht auf der Tagesordnung des Bundestages die erste Lesung des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung (BT-Drucksache 16/11736), mit dem die Absprachen im Strafverfahren (endlich) geregelt werden sollen. Man darf ja gspannt sein, ob dieser Gesetzesentwurf denn nun auch noch in dieser Legislaturperiode Gesetz wird. Man fragt sich, warum die Regierung dieses Vorhaben erst so spät &#8211; [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Morgen steht auf der Tagesordnung des Bundestages die erste Lesung des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung (<a href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/117/1611736.pdf" class="lipdf">BT-Drucksache 16/11736</a>), mit dem die Absprachen im Strafverfahren (endlich) geregelt werden sollen. Man darf ja gspannt sein, ob dieser Gesetzesentwurf denn nun auch noch in dieser Legislaturperiode Gesetz wird. Man fragt sich, warum die Regierung dieses Vorhaben erst so spät &#8211; so kurz vor Ende einbringt. Und: Der BT hat ja noch ein umfangreiches weiteres Programm: 2. Opferrechtsreformgesetz mit erheblichen Änderungen usw. Und das alles im Schnelldurchlauf? Man darf gespannt sein, was dabei herauskommt.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://blog.strafrecht-online.de/2009/01/abspracheregelung-im-parlament/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Höhere Entschädigungen für Strafverfolgungsmaßnahmen</title>
		<link>http://blog.strafrecht-online.de/2008/11/hoehere-entschaedigungen-fuer-strafverfolgungsmassnahmen/#utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=hoehere-entschaedigungen-fuer-strafverfolgungsmassnahmen</link>
		<comments>http://blog.strafrecht-online.de/2008/11/hoehere-entschaedigungen-fuer-strafverfolgungsmassnahmen/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 03 Nov 2008 07:26:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Detlef Burhoff</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Haftrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Haft]]></category>
		<category><![CDATA[Haftentschädigung]]></category>
		<category><![CDATA[Neuregelung]]></category>
		<category><![CDATA[Strafverfolgungsmaßnahme]]></category>
		<category><![CDATA[StrEG]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.strafrecht-online.de/?p=127</guid>
		<description><![CDATA[Bisher werden nach § 7 Abs. 1 StrEG für jeden angefangenen Tag eines Freiheitsentzugs 11 € als Ausgleich für immaterielle Schäden gezahlt werden. das dürfte wohl kaum ausreichend sein, den erlittenen rechtswidrigen Freiheitsentzug auszugleichen. Deshalb hat jetzt die FDP-Fraktion im Bundestag einen Gesetzentwurf vorgelegt, der eine Erhöhung des Anspruchs auf Entschädigung für zu Unrecht erlittene [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bisher werden nach § 7 Abs. 1 StrEG für jeden angefangenen Tag eines Freiheitsentzugs 11 € als Ausgleich für immaterielle Schäden gezahlt werden. das dürfte wohl kaum ausreichend sein, den erlittenen rechtswidrigen Freiheitsentzug auszugleichen. Deshalb hat jetzt die FDP-Fraktion im Bundestag einen Gesetzentwurf vorgelegt, der eine Erhöhung des Anspruchs auf Entschädigung für zu Unrecht erlittene freiheitsentziehende Maßnahmen vorsieht Die FDP regt eine Orientierung an Österreich an. Dort wird von Pauschalsätzen abgesehen und stattdessen die Dauer des Freiheitsentzugs und die persönlichen Verhältnisse der geschädigten Person zu Grunde gelegt. Üblicherweise kann in Österreich eine Entschädigung von 100 € pro Hafttag geltend gemacht werden. Den Antrag der FDP-Fraktion finden Sie im Internetangebot des Deutschen Bundestages: <a href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/106/1610614.pdf" target="_blank" class="lipdf">BT-Drucks. 16/10614 (PDF</a>)</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://blog.strafrecht-online.de/2008/11/hoehere-entschaedigungen-fuer-strafverfolgungsmassnahmen/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
	</channel>
</rss>

