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	<title>Heymanns Strafrecht Online Blog &#187; Kinderpornografie</title>
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	<description>herausgegeben von RA Detlef Burhoff, RiOLG a.D.</description>
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		<title>Kinderpornografie und DNA-Feststellung</title>
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		<pubDate>Tue, 10 May 2011 07:36:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Detlef Burhoff</dc:creator>
				<category><![CDATA[Entscheidung]]></category>
		<category><![CDATA[Ermittlungsverfahren]]></category>
		<category><![CDATA[StPO]]></category>
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		<category><![CDATA[Kinderpornografie]]></category>
		<category><![CDATA[LG Darmstadt]]></category>
		<category><![CDATA[Wiederholungsgefahr]]></category>
		<category><![CDATA[§ 81g StPO]]></category>

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		<description><![CDATA[§ 81g StPO lässt die DNA-Feststellung für zukünftige Verfahren zu. Voraussetzung ist eine Wiederholungsgefahr. Das LG Darmstadt, Beschl. v. 28.03.2011 &#8211; 3 Qs 152/11 geht dazu davon aus, dass eine einmalige Aburteilung wegen Besitzes kinderpornografischer Schriften nicht Annahme der Wiederholungsgefahr für eine DNA-Feststellung rechtfertig. Für die Anordnung einer Körperzellenentnahme für eine DNA-Untersuchung nach einem Sexualdelikt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>§ 81g StPO lässt die DNA-Feststellung für zukünftige Verfahren zu. Voraussetzung ist eine Wiederholungsgefahr.</p>
<p>Das <a href="http://www.burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/1277.htm" class="liinternal">LG Darmstadt, Beschl. v. 28.03.2011 &#8211; 3 Qs 152/11</a> geht dazu davon aus, dass eine einmalige Aburteilung wegen Besitzes kinderpornografischer Schriften nicht Annahme der Wiederholungsgefahr für eine DNA-Feststellung rechtfertig. Für die Anordnung einer Körperzellenentnahme für eine DNA-Untersuchung nach einem Sexualdelikt reiche das Vorliegen einer abstrakten Wahrscheinlichkeit eines künftigen Strafverfahrens nicht aus. Die Wahrscheinlichkeit sei aufgrund von Umständen des Einzelfalls, die sich aus der Art oder Ausführung der jeweiligen Taten, der Persönlichkeit des Betroffenen oder sonstigen Erkenntnissen ergeben, durch das jeweils befasste Gericht konkret festzustellen. Insofern dürfe eine Negativprognose im Sinne der Rechtmäßigkeit einer solchen Entnahme nicht in abstrakter Weise allein deswegen angenommen werden, weil der Betroffene wegen des Besitzes kinderpornografischer Schriften verurteilt worden sei, wenn weitere Anhaltspunkte für eine Fortschreibung der Anlasstat nicht ersichtlich sind.</p>
<p>Also: Konkrete Einzelfallprüfung ist angesagt.</p>
<div class="al2fb_anchor"><a href="http://www.facebook.com/permalink.php?story_fbid=200138900023882&id=157368150967624" target="_blank">Facebook</div></a>]]></content:encoded>
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		<title>Kinderpornografische Schriften &#8211; Anforderungen an die Feststellungen</title>
		<link>http://blog.strafrecht-online.de/2011/02/kinderpornografische-schriften-anforderungen-an-die-feststellungen/#utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=kinderpornografische-schriften-anforderungen-an-die-feststellungen</link>
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		<pubDate>Wed, 16 Feb 2011 11:59:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Detlef Burhoff</dc:creator>
				<category><![CDATA[Entscheidung]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsmittelverfahren]]></category>
		<category><![CDATA[StGB]]></category>
		<category><![CDATA[StPO]]></category>
		<category><![CDATA[Verfahrensrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Feststellungen]]></category>
		<category><![CDATA[Kinderpornografie]]></category>
		<category><![CDATA[OLG Köln]]></category>

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		<description><![CDATA[Es gibt sicherlich Besseres/Schöneres als ein Urteil abzusetzen, in dem es z.B. um den Besitz kinderpornografischer Schriften geht. Denn wer beschreibt schon gern, was man da sieht bzw. sich in der HV ansehen musste. Aber es nützt nun mal nichts. Man muss es beschreiben, wenn das Urteil aus sich heraus veständlich sein soll. Und da [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Es gibt sicherlich Besseres/Schöneres als ein Urteil abzusetzen, in dem es z.B. um den Besitz kinderpornografischer Schriften geht. Denn wer beschreibt schon gern, was man da sieht bzw. sich in der HV ansehen musste. Aber es nützt nun mal nichts. Man muss es beschreiben, wenn das Urteil aus sich heraus veständlich sein soll. Und da hilft auch der Weg über die Bezugnahme nach § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO nicht.</p>
<p>Das OLG Köln sagt nämlich zu den Anforderungen an die Feststellungen bei Verweisung auf kinderpornografische Abbildungen:</p>
<blockquote><p><em>&#8220;Bei einer Verweisung auf Abbildungen bleibt die Schilderung des wesentlichen Aussagegehalts der Darstellung erforderlich. Zum wesentlichen Aussageinhalt einer kinderpornografischen Schrift gehört zumindest eine Beschreibung der sexuellen Handlung der Art nach und der Kriterien einer nachvollziehbaren Altersbestimmung.&#8221;</em></p></blockquote>
<p><a href="http://www.burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/1190.htm" class="liinternal">OLG Köln, Beschl. v. 01.02.2011 &#8211; III–1 RVs 18/11</a></p>
]]></content:encoded>
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		<title>OU-Verwerfung in Sachen MdB Tauss wegen Besitzes kinderpornographischer Schriften</title>
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		<pubDate>Tue, 31 Aug 2010 10:21:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Detlef Burhoff</dc:creator>
				<category><![CDATA[Entscheidung]]></category>
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		<category><![CDATA[§ 184 StGB]]></category>

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		<description><![CDATA[Das LG Karlsruhe hatte den ehemaligen MdB Tauss u.a. wegen Verstoßes gegen § 184 Abs. 5 StGB verurteilt, vgl. hier. Der BGH meldet gerade in einer PM, dass die gegen das Urteil eingelegte Revision nach § 349 Abs. 2 StGB, also als offensichtlich unbegründet, verworfen worden ist. In der PM heißt es: &#8220;Das Landgericht Karlsruhe [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das LG Karlsruhe hatte den ehemaligen MdB Tauss u.a. wegen Verstoßes gegen § 184 Abs. 5 StGB verurteilt, vgl. <a href="http://www.mitfugundrecht.de/2010/05/lg-karlsruhe-184bstgb/" target="_blank" class="liexternal">hier</a>. Der BGH meldet gerade in einer <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=pm&amp;pm_nummer=0165/10" target="_blank" class="liexternal">PM</a>, dass die gegen das Urteil eingelegte Revision nach § 349 Abs. 2 StGB, also als offensichtlich unbegründet, verworfen worden ist. In der PM heißt es:</p>
<blockquote><p><em>&#8220;Das Landgericht Karlsruhe hat den Angeklagten unter anderem wegen des Sichverschaffens kinder- und jugendpornographischer Schriften in 95 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte der Angeklagte, der im Tatzeitraum Mitglied des Deutschen Bundestages war, Kontakt zu mehreren Personen aus der Kinderpornographieszene, an die er mittels seines Mobiltelefons Bild- und Videodateien mit kinder- und jugendpornograhischen Inhalten versandte und von denen er solche Dateien auch per Mobiltelefon erhielt. Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung konnten zudem weitere Bild- und Videodateien sowie drei DVDs mit kinder- und jugendpornographischen Inhalten, die der Angeklagte in der Innentasche eines in seinem Schrank hängenden Jacketts bzw. in der hinteren Reihe eines zweireihig bestückten Bücherregals aufbewahrt hatte, sichergestellt werden. Der Einlassung des Angeklagten, er habe die Taten in Ausübung seines Bundestagsmandats begangen, um eigene Erkenntnisse über die Verbreitung von Kinderpornographie im Internet zu gewinnen, ist das Landgericht nicht gefolgt. Der Angeklagte hat gegen das Urteil Revision eingelegt. Sein auf die allgemeine Sachrüge gestütztes Rechtsmittel hat der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs auf einen entsprechenden Antrag des Generalbundesanwalts als offensichtlich unbegründet verworfen (§ 349 Abs. 2 StPO). Das Urteil ist damit rechtskräftig.</em></p>
<p><em>Beschluss vom 24. August 2010 – 1 StR 414/10&#8243;</em></p></blockquote>
]]></content:encoded>
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		<title>Verurteilung im Verfahren Tauss</title>
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		<pubDate>Fri, 28 May 2010 11:44:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Detlef Burhoff</dc:creator>
				<category><![CDATA[Entscheidung]]></category>
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		<category><![CDATA[§ 184b StGB]]></category>

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		<description><![CDATA[Das LG Karlsruhe hat dann den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss wegen des Besitzes von Kinderpornographie zu einer Haftstrafe von 15 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Man darf auf die Begründung gespannt sein. Das letzte Wort spricht aber sicherlich demnächst der BGH (vgl. auch hier).]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das LG Karlsruhe hat dann den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss wegen des Besitzes von Kinderpornographie zu einer Haftstrafe von 15 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Man darf auf die Begründung gespannt sein. Das letzte Wort spricht aber sicherlich demnächst der BGH (vgl. auch <a href="http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,697300,00.html" target="_blank" class="liexternal">hier</a>).</p>
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		<title>Löschung von Internetseiten mit kinderpornografischen Inhalten vor Sperrung</title>
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		<pubDate>Wed, 24 Feb 2010 07:01:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Detlef Burhoff</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Internet]]></category>
		<category><![CDATA[Kinderpornografie]]></category>
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		<description><![CDATA[Die Bundesregierung will ein Gesetz erarbeiten, dass die Löschung von Internetseiten mit kinderpornografischen Inhalten möglich macht. Das kündigte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Max Stadler (FDP), während einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses am 22.02.2010 an. Näheres hier: http://www.wkdis.de/aktuelles/rechtsnews/175870/loeschung-von-internetseiten-mit-kinderpornografischen-inhalten-vor-sperrung-bundesregierung-will-entsprechendes-gesetz-erarbeiten]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Bundesregierung will ein Gesetz erarbeiten, dass die Löschung von Internetseiten mit kinderpornografischen Inhalten möglich macht. Das kündigte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Max Stadler (FDP), während einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses am 22.02.2010 an.</p>
<p>Näheres hier: <a href="http://www.wkdis.de/aktuelles/rechtsnews/175870/loeschung-von-internetseiten-mit-kinderpornografischen-inhalten-vor-sperrung-bundesregierung-will-entsprechendes-gesetz-erarbeiten" class="liinternal">http://www.wkdis.de/aktuelles/rechtsnews/175870/loeschung-von-internetseiten-mit-kinderpornografischen-inhalten-vor-sperrung-bundesregierung-will-entsprechendes-gesetz-erarbeiten</a></p>
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		<title>Bundestag beschließt Internetsperren für Kinderpornografie</title>
		<link>http://blog.strafrecht-online.de/2009/06/bundestag-beschliesst-internetsperren-fuer-kinderpornografie/#utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=bundestag-beschliesst-internetsperren-fuer-kinderpornografie</link>
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		<pubDate>Fri, 19 Jun 2009 13:48:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Detlef Burhoff</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesetzesvorhaben]]></category>
		<category><![CDATA[Bekämpfung]]></category>
		<category><![CDATA[BT-Drs.]]></category>
		<category><![CDATA[Kinderpornografie]]></category>
		<category><![CDATA[Sperrung]]></category>

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		<description><![CDATA[Am 18.06.2009 hat der Bundestag das &#8220;Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen&#8221; beschlossen. Damit dürfen in Deutschland nach Inkrafttreten des Gesetzes Internet-Seiten mit kinderpornografischem Inhalt gesperrt werden. In der Abstimmung stimmten 389 Abgeordnete für das Gesetz. 128 stimmten dagegen, 18 enthielten sich. Folgende Dokumente finden Sie im Internetangebot des Deutschen Bundestages: [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am 18.06.2009 hat der Bundestag das &#8220;Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen&#8221; beschlossen. Damit dürfen in Deutschland nach Inkrafttreten des Gesetzes Internet-Seiten mit kinderpornografischem Inhalt gesperrt werden.</p>
<p>In der <a href="http://www.abgeordnetenwatch.de/internet_sperren-636-180.html" target="_blank" class="liexternal">Abstimmung</a> stimmten 389 Abgeordnete für das Gesetz. 128 stimmten dagegen, 18 enthielten sich.</p>
<p>Folgende Dokumente finden Sie im Internetangebot des Deutschen Bundestages:</p>
<ul>
<li>Den Gesetzentwurf der Bundesregierung: <a href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/131/1613125.pdf" target="_blank" class="lipdf">BT-Drs. 16/13125</a></li>
<li>Den Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD: <a href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/128/1612850.pdf" target="_blank" class="lipdf">BT-Drs. 16/12850</a></li>
</ul>
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		</item>
		<item>
		<title>Bundesregierung legt Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen vor</title>
		<link>http://blog.strafrecht-online.de/2009/05/bundesregierung-legt-gesetzentwurf-zur-bekaempfung-der-kinderpornographie-in-kommunikationsnetzen-vor/#utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=bundesregierung-legt-gesetzentwurf-zur-bekaempfung-der-kinderpornographie-in-kommunikationsnetzen-vor</link>
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		<pubDate>Thu, 28 May 2009 08:45:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Detlef Burhoff</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesetzesvorhaben]]></category>
		<category><![CDATA[Bekämpfung]]></category>
		<category><![CDATA[BT-Drs.]]></category>
		<category><![CDATA[Kinderpornografie]]></category>
		<category><![CDATA[Sperrung]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen (BT-Drs. 16/13125) eingebracht. Er ist identisch mit dem bereits von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten Gesetzentwurf (BT-Drs. 16/12850). Der Entwurf sieht vor, Internetanbieter zur Sperrung von Seiten mit kinderpornografischen Inhalten zu verpflichten. Derartige Seiten soll das Bundeskriminalamt (BKA) in einer Sperrliste aufnehmen. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen (<a href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/131/1613125.pdf" class="lipdf">BT-Drs. 16/13125</a>) eingebracht. Er ist identisch mit dem bereits von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten Gesetzentwurf (<a href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/128/1612850.pdf" class="lipdf">BT-Drs. 16/12850</a>).</p>
<p>Der Entwurf sieht vor, Internetanbieter zur Sperrung von Seiten mit kinderpornografischen Inhalten zu verpflichten. Derartige Seiten soll das Bundeskriminalamt (BKA) in einer Sperrliste aufnehmen. Bei Aufruf einer derartigen Seite sollen Internetnutzer zu einer Stoppmeldung umgeleitet werden. Der Anbieter wiederum soll verpflichtet werden, dem BKA eine Aufstellung über die Zahl der Zugriffsversuche zu übermitteln. In dem Entwurf ist ebenfalls geregelt, dass lediglich Seiten mit kinderpornografischen Inhalten gesperrt werden dürfen. &#8220;Eine Ausweitung auf andere Zwecke ist nicht beabsichtigt&#8221;, heißt es in der Begründung.</p>
<p>In der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie vom 27. Mai wurde der Entwurf von Experten heftig kritisiert (siehe <a href="http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2009/2009_161/05.html" target="_blank" class="liexternal">hib-Meldung 161/2009</a> vom 27.05.2009).<br />
Die <a href="http://www.bundestag.de/ausschuesse/a09/anhoerungen/21_Anhoerung/Stellungnahmen/index.html" target="_blank" class="liexternal">Stellungnahmen der Experten</a> sind vorab bereits veröffentlicht wurden. Insbesondere lesenswert sind die <a href="http://www.bundestag.de/ausschuesse/a09/anhoerungen/21_Anhoerung/Stellungnahmen/16_9_1559.pdf" class="lipdf">Stellungnahme von Prof. Dr. Dr. h.c. Sieber</a> (Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht) und die  <a href="http://www.bundestag.de/ausschuesse/a09/anhoerungen/21_Anhoerung/Stellungnahmen/16_9_1554.pdf" class="lipdf">Stellungnahme von Juniorprofessor Dr. Matthias Bäcker</a> (Universität Mannheim), vor allem im Vergleich zur <a href="http://www.bundestag.de/ausschuesse/a09/anhoerungen/21_Anhoerung/Stellungnahmen/16_9_1549.pdf" class="lipdf">Stellungnahme des BKA</a>.</p>
<p><strong>Weiterführende Links:</strong></p>
<ul>
<li><a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,626965,00.html" target="_blank" class="liexternal">Interview mit Familienministerin Ursula von der Leyen auf Spiegel Online</a></li>
</ul>
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		</item>
		<item>
		<title>Bundeskabinett be­schließt Netz­sper­ren gegen Kin­der­por­nos</title>
		<link>http://blog.strafrecht-online.de/2009/04/bundeskabinett-beschliesst-netzsperren-gegen-kinderpornos/#utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=bundeskabinett-beschliesst-netzsperren-gegen-kinderpornos</link>
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		<pubDate>Wed, 22 Apr 2009 15:10:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Detlef Burhoff</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesetzesvorhaben]]></category>
		<category><![CDATA[Bekämpfung]]></category>
		<category><![CDATA[Kinderpornografie]]></category>
		<category><![CDATA[Sperrung]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Bun­des­re­gie­rung hat heute auf Vor­la­ge des Bun­des­mi­nis­ters für Wirtschaft und Tech­no­lo­gie den Entwurf für ein Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen be­schlos­sen. Es setzt damit die zuvor beschlos­senen Eck­punk­te um. Die neuen Re­ge­lun­gen ent­hal­ten Än­de­rungs­vor­schlä­ge zum Te­le­me­di­en­ge­setz (TMG) und zum Te­le­kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­setz (TKG). Sie be­schrän­ken sich &#8211; wie in den Eck­punk­ten fest­ge­legt &#8211; auf Zu­gangs­er­schwe­run­gen zu [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Bun­des­re­gie­rung hat heute auf Vor­la­ge des Bun­des­mi­nis­ters für Wirtschaft und Tech­no­lo­gie den <a href="http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Gesetz/entwurf-gesetzes-zur-bekaempfung-der-kinderpornographie-in-kommunikationsnetzen,property=pdf,bereich=bmwi,sprache=de,rwb=true.pdf" class="lipdf">Entwurf für ein Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen</a> be­schlos­sen. Es setzt damit die zuvor beschlos­senen Eck­punk­te um.</p>
<p>Die neuen Re­ge­lun­gen ent­hal­ten Än­de­rungs­vor­schlä­ge zum Te­le­me­di­en­ge­setz (TMG) und zum Te­le­kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­setz (TKG). Sie be­schrän­ken sich &#8211; wie in den Eck­punk­ten fest­ge­legt &#8211; auf Zu­gangs­er­schwe­run­gen zu kin­der­por­no­gra­phi­schen In­hal­ten.</p>
<p>We­sent­li­che In­hal­te des ge­plan­ten Ge­set­zes sind:</p>
<ul>
<li>Auf der Basis von Sperr­lis­ten des Bun­des­kri­mi­nal­amts sollen alle großen priva­ten In­ter­net­zu­gangs­an­bie­ter ver­pflich­tet werden, den Zu­gang zu kinderpornogra­phi­schen Inhal­ten im In­ter­net durch ge­eig­ne­te tech­ni­sche Maß­nah­men zu er­schwe­ren.</li>
<li>Aus prä­ven­ti­ven Grün­den soll ge­gen­über den be­trof­fe­nen Nut­zern über eine sog. Stopp­mel­dung klar­ge­stellt, warum der Zu­gang zu einem kin­der­por­no­graphi­schen An­ge­bot er­schwert wird.</li>
<li>Die Zu­gangs­an­bie­ter haf­ten nur, wenn und so­weit sie die Sperr­lis­te des Bundes­kri­mi­nal­amts nicht ord­nungs­ge­mäß um­set­zen.</li>
<li>Die an­fal­len­den Daten kön­nen für die Straf­ver­fol­gung ge­nutzt werden.</li>
</ul>
<p style="text-align: right;"><em>Quelle: Bundesministerium der Justiz, Pressemitteilung vom 22.04.2009</em></p>
<p><strong>weiterführende Links:<br />
</strong><a href="http://www.heise.de/ct/Die-Argumente-fuer-Kinderporno-Sperren-laufen-ins-Leere--/artikel/135867" target="_blank" class="liexternal">heise.de: Verschleierungstaktik &#8211; Die Argumente für Kinderporno-Sperren laufen ins Leere</a></p>
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		<title>Bund schließt Vertrag mit Providern</title>
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		<pubDate>Tue, 21 Apr 2009 05:56:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Detlef Burhoff</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Bekämpfung]]></category>
		<category><![CDATA[Internetzugang]]></category>
		<category><![CDATA[Kinderpornografie]]></category>
		<category><![CDATA[Sperrung]]></category>
		<category><![CDATA[Vertrag]]></category>

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		<description><![CDATA[Am 17.04. haben die die fünf größten Provider Deutschlands mit dem BKA einen Vertrag geschlossen, der den Zugang zu Kinderpornografie im Netz erschweren soll. Damit verfolgt die Bundesregierung weiter die Bekämpfung von Missbrauch und Ausbeutung im Internet. Mit dem Vertrag verpflichten sich die unterzeichnenden Internetanbieter, zeitnah Seiten mit kinderpornografischem Inhalt zu sperren. Spätestens in sechs [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am 17.04. haben die die fünf größten Provider Deutschlands mit dem BKA einen Vertrag geschlossen, der den Zugang zu Kinderpornografie im Netz erschweren soll. Damit verfolgt die Bundesregierung weiter die Bekämpfung von Missbrauch und Ausbeutung im Internet. Mit dem Vertrag verpflichten sich die unterzeichnenden Internetanbieter, zeitnah Seiten mit kinderpornografischem Inhalt zu sperren. Spätestens in sechs Monaten muss die Technik funktionsfähig in Gang gesetzt sein. Die Sperren auf Domaine Name System (DNS)-Basis soll verhindern, dass die illegalen Seiten mit kinderpornografischem Inhalt durch Eingabe des Namens aufgerufen werden können. In der Regel erscheint dann eine erläuternde STOPP-Seite. In Kürze soll im Übrigen das &#8220;Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen&#8221; im Bundeskabinett behandelt werden. Es soll verbindlich und weitreichend für alle Anbieter das regeln, was im Kern mit dem Vertrag vereinbart wurde.</p>
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		<title>Gesetzesentwurf zur Bekämpfung der Kinderpornografie</title>
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		<pubDate>Tue, 31 Mar 2009 05:49:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Detlef Burhoff</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesetzesvorhaben]]></category>
		<category><![CDATA[Änderung]]></category>
		<category><![CDATA[Bekämpfung]]></category>
		<category><![CDATA[Kinderpornografie]]></category>
		<category><![CDATA[Sperrung]]></category>
		<category><![CDATA[Telemediengesetz]]></category>

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		<description><![CDATA[In der vergangenen Woche ist vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie der Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet vorgelegt worden. Mit ihm soll das Telemediengesetzes neu geregelt werden, indem insbesondere eine Sperrung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten im Internet möglich sein soll. es bleibt abzuwarten, was aus diesem Vorhaben im Gesetzgebungsverfahren wird. Die Novellierung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In der vergangenen Woche ist vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie der Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet vorgelegt worden. Mit ihm soll das Telemediengesetzes neu geregelt werden, indem insbesondere eine Sperrung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten im Internet möglich sein soll. es bleibt abzuwarten, was aus diesem Vorhaben im Gesetzgebungsverfahren wird. Die Novellierung soll noch in dieser Legislaturperiode erfolgen.</p>
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		<title>Sperrung von Kinderpornografieseiten im Internet nur flankierende Maßnahme</title>
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		<pubDate>Tue, 17 Feb 2009 07:00:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Detlef Burhoff</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesetzesvorhaben]]></category>
		<category><![CDATA[Bekämpfung]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesfamilienministerium]]></category>
		<category><![CDATA[Kinderpornografie]]></category>
		<category><![CDATA[Sperrung]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Bundesfamilienministerium plant, den Zugriff auf Kinderpornografieseiten im Internet künftig zu verhindern oder zu erschweren. Dazu sollen bis Ende Februar 2009 verbindliche Vereinbarungen mit den Ministerien für Inneres und Wirtschaft und den sieben größten Internetprovidern in Deutschland getroffen werden. Die Provider sollen die technische Umsetzung leisten. Das Bundeskriminalamt soll eine Liste mit denjenigen Seiten führen, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundesfamilienministerium plant, den Zugriff auf Kinderpornografieseiten im Internet künftig zu verhindern oder zu erschweren. Dazu sollen bis Ende Februar 2009 verbindliche Vereinbarungen mit den Ministerien für Inneres und Wirtschaft und den sieben größten Internetprovidern in Deutschland getroffen werden. Die Provider sollen die technische Umsetzung leisten. Das Bundeskriminalamt soll eine Liste mit denjenigen Seiten führen, die geblockt werden sollen. Unter Sachverständigen besteht aber Einigkeit darüber, dass die Sperrung von Kinderpornografieseiten im Internet nur eine flankierende Maßnahme sein kann. Das wurde in einem öffentlichen Expertengespräch im Unterausschuss Neue Medien über die rechtlichen und technischen Möglichkeiten und Grenzen von Sperrungsverfügungen für derartige Seiten am 12.02.2009 deutlich. Oliver Süme vom eco-Verband der deutschen Internetwirtschaft sagte, es gehe bei der Diskussion lediglich um eine Zugangserschwerung, im Grunde sei jede Sperre umgehbar. Er machte weiter deutlich, dass die in seinem Verband vertretenen Provider davon überzeugt seien, dass es einer neuen gesetzlichen Grundlage, eines Spezialgesetzes bedürfe, um diesen Eingriff in das Internet zu ermöglichen. &#8220;Niemand gibt sich der Illusion hin, dass durch die Sperrung oder die Erschwerung das Problem in Gänze gelöst werden kann&#8221;, sagte Jürgen Maurer, Direktor des Bundeskriminalamtes. Dennoch sei es wichtig, diese Schritte als präventive Schritte einzuleiten. Es gehe nicht bloß um Bilder, es geht um den Missbrauch von Kindern, der dahinter stecke, so Maurer. Dem stimmte Rechtsanwalt Dieter Frey zu und machte deutlich, der Schritt der Sperrung sei wichtig wegen des Opferschutzes. Auch er forderte, eine &#8220;saubere gesetzliche Grundlage&#8221; für die Sperrung zu schaffen. Eine strafrechtliche Verfolgung der Täter, also derjenigen die Kinderpornografie besitzen, verbreiten oder konsumieren, müsse genauso geschehen. Über die beste Methode zur Zugangserschwerung waren sich die Sachverständigen nicht einig. Hannes Federrath, Professor für Management der Informationssicherheit an der Universität Regensburg, sprach sich für die sogenannte Hashwert-Methode aus, die zielgerichtet sei und durch die nicht zufällig gleichzeitig legale Seiten gesperrt werden. Dagegen sprach sich Jürgen Maurer für die DNS-Sperre aus, die Federrath zuvor als am wenigsten wirksam bezeichnet hatte. Friedemann Schindler von Jugendschutz.net kritisierte die Diskussion um die größere Wirksamkeit. 80 Prozent der Nutzer seien durchschnittliche Nutzer, die sich durch eine Zugangserschwerung vielleicht davon abhalten lassen würden, sich den Zugang anderweitig zu verschaffen.</p>
<p>Quelle: Bundestag, Unterausschuss Neue Medien <a href="http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2009/2009_049/02.html" target="_blank" class="liexternal">hib-Meldung Nr. 049/2009 vom 13.02.2009</a></p>
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