LexisNexis® Strafrecht Online Blog

herausgegeben von RA Detlef Burhoff, RiOLG a.D.

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    Detlef Burhoff In diesem Blog berichtet RA Detlef Burhoff, RiOLG a.D. über aktuelle straf-, OWi- und gebühren-rechtliche Themen. Gerne dürfen Sie die Beiträge kommentieren.
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Löschung von Internetseiten mit kinderpornografischen Inhalten vor Sperrung

Erstellt von Detlef Burhoff am 24. Februar 2010

Die Bundesregierung will ein Gesetz erarbeiten, dass die Löschung von Internetseiten mit kinderpornografischen Inhalten möglich macht. Das kündigte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Max Stadler (FDP), während einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses am 22.02.2010 an.

Näheres hier: http://www.lexisnexis.de/aktuelles/rechtsnews/175870/loeschung-von-internetseiten-mit-kinderpornografischen-inhalten-vor-sperrung-bundesregierung-will-entsprechendes-gesetz-erarbeiten

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Genitalverstümmelung soll eigenen Straftatbestand erhalten

Erstellt von Detlef Burhoff am 14. November 2009

Auf der Justizministerkonferenz am 05.11.2009 haben die Länder Hessen und Baden-Württemberg ihre gemeinsame Gesetzesinitiative für einen neuen Straftatbestand der Genitalverstümmelung vorgestellt, der als § 226a in das Strafgesetzbuch eingefügt werden soll.

Die Genitalverstümmelung an Mädchen und Frauen sei eine schwerwiegende Misshandlung, unter deren Folgen die Opfer ihr Leben lang leiden würden. Als schwere Menschenrechtsverletzung werde die Genitalverstümmelung von der internationalen Staatengemeinschaft verurteilt. Auch in Deutschland seien tausende Mädchen und Frauen mit Migrationshintergrund davon bedroht, Opfer einer solchen Tat zu werden. Diese Praktiken müssten mit den Mitteln des Strafrechts entschieden bekämpft werden, erklärten der Hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn und sein Baden-Württembergischer Kollege Prof. Dr. Ulrich Goll (beide FDP) anlässlich der Herbstkonferenz der Justizministerinnen und -minister am 05.11.2009 in Berlin.

Der vorgestellte Gesetzentwurf beinhaltet außerdem die Geltung des deutschen Strafrechts auch für solche Taten, die im Ausland an Opfern begangen werden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Mädchen aus Familien mit Migrationshintergrund seien besonders gefährdet, während eines Urlaubs im Heimatland Opfer einer solchen Misshandlung zu werden. Daher müsse das Strafrecht die Mädchen, die in Deutschland leben, auch über die Landesgrenzen hinaus schützen. Der Gesetzentwurf sieht zudem für den neuen Straftatbestand das Ruhen der Verjährung bis zur Volljährigkeit des Opfers vor. Die Taten werden in vielen Fällen auf Veranlassung der Eltern an jungen Mädchen begangen, die davor zurückscheuen, die Taten anzuzeigen, solange sie minderjährig sind und bei ihrer Familie leben. Durch das Ruhen der Verjährung wird in solchen Fällen verhindert, dass die Taten verjährt sind, bevor sie von den inzwischen erwachsenen Opfern angezeigt werden.

Nach dem Entwurf der Gesetzesinitiative Baden-Württembergs und Hessens hat § 226a Strafgesetzbuch den folgenden Wortlaut:

§ 226a Genitalverstümmelung

(1) Wer die äußeren Genitalien einer Frau durch Beschneidung oder in anderer Weise verstümmelt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft.

(2) In minder schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.

Quelle: Hessen, Justizministerium, Pressemitteilung vom 05.11.2009

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Bundeskabinett beschließt u.a. Verbot der Modedroge “Spice” zu verlängern

Erstellt von Detlef Burhoff am 8. November 2009

LexisNexis Recht Aktuell meldet am 05.11.2009:

“Das Bundeskabinett hat am 04.11.2009 eine Verordnung beschlossen, die eine Reihe von Stoffen dem Betäubungsmittelgesetz unterstellen soll. Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung durch den Bundesrat.

Das Bundesministerium für Gesundheit hatte bereits am 19.01.2009 die in Kräutermischungen wie “Spice” und vergleichbaren Produkten enthaltenen synthetischen Cannabinoide “CP-47,497-Homologe” und “JWH-018″ durch die Zweiundzwanzigste Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung – 22. BtMÄndV dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) unterstellt. Diese Regelung läuft nach einem Jahr aus und wird nun rechtzeitig durch eine dauerhafte Unterstellung dieser Stoffe unter das Betäbungsmittelgesetz fortgeführt. Damit ist künftig weiterhin jede Form von unerlaubter Herstellung, Handel und Besitz nach dem Betäubungsmittelgesetz untersagt.

Drei weitere Stoffe werden wegen ihres Suchtpotentials und der von diesen Stoffen ausgehenden Gesundheitsgefährdung unterstellt:

  1. zwei synthetische Cannabinoide (JWH-019 und JWH-073), die inzwischen zum Teil als Wirkstoff in neu auf dem Markt befindlichen Kräutermischungen festgestellt wurden,
  2. Mephedron (4-Methylmethcathinon), das eine ähnliche Wirkung wie Ecstasy und Cocain aufweist.

Der neue Wirkstoff Tapentadol wird in die Liste der verschreibungsfähigen Betäubungsmittel aufgenommen, um künftig als Arzneimittel in der Schmerztherapie zur Anwendung zu kommen.

Die Vierundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (Vierundzwanzigste Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung – 24. BtMÄndV) wird dem Bundesrat zur Beratung zugeleitet.

Den Entwurf der Vierundzwanzigsten Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung finden Sie im Internetangebot des Bundesministerium für Gesundheit: (PDF).”

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OpferRRG und U-Haft-Recht im BGBl. verkündet

Erstellt von Detlef Burhoff am 1. August 2009

Gestern sind im Bundesgesetzblatt die beiden ersten gesetzlichen Neuregelungen aus dem “Gesetzesmarathon” zum Ende der 16. Legislaturperiode verkündet worden. Das OpferRRG (BGBl. I, S. 2280). mit den Änderungen im Recht der Nebenklage und bei der Pflichtverteidigung tritt am 01.10.2009 in Kraft, die Änderungen im U-Haftrecht treten zum 01.01.2010 (BGBl. I, S 2274) in Kraft. Hier will man den Ländern ein wenig mehr Zeit geben, ihre eigenen Gesetze noch zu verabschieden. Wenn das nicht klappt, gilt aufgrund einer Übergangsregelung dann noch die alte StPO. Das wird ein fröhliches Hin und Her.

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Erweitertes Führungszeugnis bezüglich bestimmter Sexualdelikte an Kindern und Jugendlichen

Erstellt von Detlef Burhoff am 24. Juli 2009

Das 5. Gesetz zur Änderung des BZRG wurde im BGBl. I 2009, 1952 f. vom 21. Juli 2009 Nr. 42 verkündet. Es tritt am 01.05.2010 in Kraft. Mit dem Gesetz wird ein so genanntes erweitertes Führungszeugnis eingeführt, um dem Arbeitgeber in größerem Umfang Auskunft darüber zu geben, ob Stellenbewerber für kinder- und jugendnahe Tätigkeiten wegen bestimmter Sexualdelikte an Kindern und Jugendlichen vorbestraft sind.

Erweitertes Führungszeugnis bezüglich bestimmter Sexualdelikte an Kindern und Jugendlichen

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2. Opferrechtsreformgesetz beschlossen

Erstellt von Detlef Burhoff am 3. Juli 2009

Der Bundestag hat am 03.07.2009 das 2. Opferrechtsreformgesetz beschlossen. Die von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vorgelegten Neuregelungen schließen inhaltlich an frühere Gesetzesänderungen an und verfolgen das Ziel, Opfer und Zeugen von Straftaten noch besser zu schützen und ihre Rechte im Strafverfahren zu erweitern.

Das Gesetz knüpft an Verbesserungen für Opfer im Strafverfahren an, die zuletzt vor allem durch das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Verletzten im Strafverfahren (Opferrechtsreformgesetz – OpferRRG) vom 24.06.2004 (BGBl. I S. 1354) erreicht wurden. Das heute verabschiedete Gesetz sieht weitere Verbesserungen in drei zentralen Bereichen vor.

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2. Opferrechtsreformgesetz passiert Rechtsausschuß

Erstellt von Detlef Burhoff am 2. Juli 2009

Das 2. Opferrechtsreformgesetz (vgl. BT-Drucks. 16/12098) hat dann gestern den Rechtsausschuß passiert. Es wird heute im Bundestag beraten, und zwar in der kommenden Nacht um 2.25 Uhr. Wir sicherlich eine lebhafte Diskussion werden. Man fragt sich, was eine solche Terminierung eigentlich soll. Da wird doch nichts mehr beraten. Das ist im Grunde “Pseudo-Demokratie”.

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2. Opferrechtsreformgesetz kommt doch wohl (?)

Erstellt von Detlef Burhoff am 29. Juni 2009

Das 2. Opferrechtsreformgesetz kommt nun doch wohl. Zwar steht es (noch) nicht auf der Tagesordnung der letzten Sitzung des Bundestages in dieser Woche. Es steht aber auf der TO des Rechtsausschusses für Mittwoch, 02.07.2009. Anscheinend soll es dann doch noch durchgepeitscht werden.

Man fragt sich. Warum diese Eile?

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NRW-Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter plant Bundesratsinitiative gegen Prozess-Sabotage durch Beweisantrags-Flut

Erstellt von Detlef Burhoff am 25. Juni 2009

Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter will mit einer Bundesratsinitiative verhindern, dass Strafprozesse durch eine Flut von Beweis­anträgen völlig unangemessen in die Länge gezogen werden.

Kernpunkt des Gesetzentwurfs ist eine Neuregelung in der Strafprozessordnung. Danach soll das Gericht in länger dauernden Strafprozessen zum Ende der Beweisaufnahme eine Frist zur Stellung von Beweisanträgen setzen können. Nach deren Ablauf soll es Anträge – anders als nach der geltenden Rechtslage – schon deshalb ablehnen können, weil sie zur Erforschung der Wahrheit nicht erforderlich sind. Dies teilte die Ministerin am 17.06.2009 in Düsseldorf mit.

Zuvor hatte sich der Strafrechtsausschuss der Justizministerkonferenz in Leipzig mit der Frage der Prozessverschleppung durch rechtsmiss­bräuchliche Inanspruchnahme des Beweisantragsrechts durch Ange­klagte bzw. deren Verteidiger befasst. Hintergrund sind Fälle, in denen durch sachwidrige Anträge versucht wird, das Verfahren zu verzögern oder sogar ein Urteil gänzlich zu ver­hindern.

Der Vorschlag decke sich im Kern mit einer bereits seit Jahren vom Bundesgerichtshof erhobenen Forderung, den Missbrauch von Verfah­rensrechten einzudämmen, betonte die Ministerin. Es geht dabei keinesfalls darum, Angeklagten oder ihren Verteidigern legitime prozessuale Rechte streitig zu machen. Vielmehr sollen diejenigen Pro­zessbeteiligten, denen es erkennbar allein darum geht, den Prozess zu sabotieren, zu einer zügigen Antragsstellung angehalten werden.

Die Ministerin kündigte an, ihr Ziel sei, den Gesetzentwurf im Herbst 2009 über den Bundesrat in den Bundestag einzubringen.

Quelle: JM Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung vom 17.06.2009

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2. Opferrechtsreformgesetz: Kommt es noch in dieser Legislaturperiode?

Erstellt von Detlef Burhoff am 23. Juni 2009

In der kommenden Woche tagt zum letzten Mal in dieser Legislaturperiode der Bundestag. Von den noch geplanten Gesetzesvorhaben ist derzeit das 2. Opferrechtsreformgesetz (BT-Drs. 16/12098) noch nicht beschlossen. Es steht bislang auch noch nicht auf der Tagesordnung. Das bedeutet, dass es dann ggf. der sog. Diskontinuität zum Opfer fallen würde und in der 17. Legislaturperiode neu eingebracht werden müsste. Das wäre insofern misslich, weil die geplante Änderung des § 142 StPO – Wegfall des Erfodernisses der Ortsansässigkeit bei der Pflichtverteidigerbestellung – sicherlich einen erheblich Streitpunkt in der Praxis beseitigt hätte.

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