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	<title>Heymanns Strafrecht Online Blog &#187; Fahrverbot</title>
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	<description>herausgegeben von RA Detlef Burhoff, RiOLG a.D.</description>
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		<title>Fahrverbot &#8211; Dauerbrenner &#8211; Parallelvollstreckung bei mehreren Fahrverboten?</title>
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		<pubDate>Sun, 13 Nov 2011 15:28:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Detlef Burhoff</dc:creator>
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		<category><![CDATA[AG Tecklenburg]]></category>
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		<category><![CDATA[§ 25 StVG]]></category>

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		<description><![CDATA[Im Fahrverbotsbereich gehört die Frage, wie mehrere Fahrverbote, bei denen zumindest bei einem die Schonfrist des § 25 Abs. 2a StVG eingeräumt wird, vollstreckt werden, mit zu den am meisten umstrittenen: Parallel oder nacheinander? Und: Hat der Umstand, dass die zugrunde liegenden Entscheidungen ggf. gleichzeitig rechtskräftig geworden sind, Auswirkungen? Dazu gibt es jetzt zwei Entscheidungen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im Fahrverbotsbereich gehört die Frage, wie mehrere Fahrverbote, bei denen zumindest bei einem die Schonfrist des § 25 Abs. 2a StVG eingeräumt wird, vollstreckt werden, mit zu den am meisten umstrittenen: Parallel oder nacheinander? Und: Hat der Umstand, dass die zugrunde liegenden Entscheidungen ggf. gleichzeitig rechtskräftig geworden sind, Auswirkungen?</p>
<p>Dazu gibt es jetzt zwei Entscheidungen des AG Tecklenburg (für alle die nicht wissen, wo das liegt: im Teutoburger Wald, also NRW), und zwar <a href="http://www.burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/1499.htm" class="liinternal">Beschl. v. 28.10.2011, 10 OWi 403/11 [b]</a> und den <a href="http://www.burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/1501.htm" class="liinternal">Beschl. v. 09.09.2011 &#8211; 10 OWi 319/ 11 [b]</a>. Das AG geht von einer Parallelvollstreckung aus, wenn die Entscheidungen gleichzeitig rechtskräftig geworden sind, was für den Betroffenen natürlich günstig ist. So vor einiger Zeit ja auch schon das AG Meißen. Die wohl h.M. sieht das allerdings anders.</p>
<div class="al2fb_anchor"><a href="http://www.facebook.com/permalink.php?story_fbid=271904602847311&id=157368150967624" target="_blank">Facebook</div></a>]]></content:encoded>
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		<title>Immer eins nach dem anderen &#8211; Vollstreckung mehrerer Fahrverbote</title>
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		<pubDate>Mon, 17 Oct 2011 07:14:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Detlef Burhoff</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die Verfechter der Auffassung, dass mehrere Fahrverbote auch dann nebeneinander vollstreckt werden können/müssen, wenn zumindest ein Fahrverbotsentscheidung die Schonfrist des § 25 Abs. 2a StVG gewährt, wird eine Entscheidung des AG Viechtach &#8211; zuständig im Übrigen insoweit für ganz Bayern &#8211; nicht gefallen. Denn dieses hat im AG  Viechtach, Beschl. v. 14.10.2011 &#8211; 6 II [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Verfechter der Auffassung, dass mehrere Fahrverbote auch dann nebeneinander vollstreckt werden können/müssen, wenn zumindest ein Fahrverbotsentscheidung die Schonfrist des § 25 Abs. 2a StVG gewährt, wird eine Entscheidung des AG Viechtach &#8211; zuständig im Übrigen insoweit für ganz Bayern &#8211; nicht gefallen. Denn dieses hat im<a href="http://www.burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/1464.htm" class="liinternal"> AG  Viechtach, Beschl. v. 14.10.2011 &#8211; 6 II OWi 818/11</a> ausgeführt: Auch Fahrverbote, bei denen dem Betroffenen die sog. Schonfrist des § 25 Abs. 2 StVG eingeräumt ist, werden nacheinander und nicht parallel vollstreckt, und zwar auch dann, wenn die Fahrverbote gleichzeitig rechtskräftig werden. <img src='http://blog.strafrecht-online.de/wp-includes/images/smilies/icon_sad.gif' alt=':-(' class='wp-smiley' /> . Grund: Vorbeugung voon Mißbrauch.</p>
<div class="al2fb_anchor"><a href="http://www.facebook.com/permalink.php?story_fbid=260381960666242&id=157368150967624" target="_blank">Facebook</div></a>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Wegfall des Fahrverbotes: Wie berechnet sich der lange Zeitablauf &#8211; oder: OLG kneift bei Vorlage</title>
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		<pubDate>Thu, 13 Oct 2011 11:06:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Detlef Burhoff</dc:creator>
				<category><![CDATA[Entscheidung]]></category>
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		<category><![CDATA[Berechnung]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrverbot]]></category>
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		<category><![CDATA[Wegfall]]></category>

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		<description><![CDATA[Nachdem sich gerade das OLG Zweibrücken mit dem Wegfall des Fahrverbotes nach längerem Zeitablauf beschäftigt hat (vgl. hier) und das Fahrverbot nach einer Frist von (nur) 1 Jahr und 9 Monaten hatten wegfallen lassen, befasst sich auch der OLG Oldenburg, Beschl. v. 03.08.2011 – 2 SsBs 172/11 - mit dieser Frage. Das OLG Oldenburg geht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nachdem sich gerade das OLG Zweibrücken mit dem Wegfall des Fahrverbotes nach längerem Zeitablauf beschäftigt hat (vgl. <a href="http://blog.strafrecht-online.de/2011/09/sehr-schoen-kein-fahrverbot-mehr-1-jahr-9-monate-nach-dem-verstoss/" title="Sehr schön: Kein Fahrverbot mehr 1 Jahr 9 Monate nach dem Verstoß" class="liinternal">hier</a>) und das Fahrverbot nach einer Frist von (nur) 1 Jahr und 9 Monaten hatten wegfallen lassen, befasst sich auch der <a href="http://www.burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/1460.htm" class="liinternal">OLG Oldenburg, Beschl. v. 03.08.2011 – 2 SsBs 172/11 </a>- mit dieser Frage. Das OLG Oldenburg geht aber nach wie vor von einem Zeitraum von zwei Jahren aus, der zwischen Verkehrsverstoß und letzter tatrichterlicher Entscheidung liegen muss. Grundsätzlich nicht maßgebend sei der Zeitpunkt der Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts oder des Wirksamwerdens des Fahrverbotes. Insoweit also nichts Neues, sondern nur Bestätigung der wohl h.M. in dieser Frage.</p>
<p>Nicht ganz einheitlich wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung allerdings die Frage gesehen, auf welchen Zeitpunkt bei der Berechnung der Frist abzustellen ist. Teilweise wird nämlich auf den Zeitpunkt der Entscheidung durch das OLG abgestellt. An sich also eine Frage, die durch den BGH aufgrund einer Vorlage mal entschieden werden könnte. Das OLG Oldenburg hat aber insoweit gekniffen mit der Begründung: Tatfrage.</p>
<p><em><br />
</em></p>
<div class="al2fb_anchor"><a href="http://www.facebook.com/permalink.php?story_fbid=258788810825557&id=157368150967624" target="_blank">Facebook</div></a>]]></content:encoded>
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		<title>Sehr schön: Kein Fahrverbot mehr 1 Jahr 9 Monate nach dem Verstoß</title>
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		<pubDate>Wed, 07 Sep 2011 07:32:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Detlef Burhoff</dc:creator>
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		<category><![CDATA[langer Zeitablauf]]></category>

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		<description><![CDATA[Bislang war es ganz h.M. in der Rechtsprechung der OLG, dass ein Absehen von der Verhängung eines Fahrverbotes wegen Zeitablaufs erst nach einer Frist von i.d.R. zwei Jahren zwischen Tat und Urteil in Betracht kommt (vgl. dazu zuletzt u.a. OLG Bamberg zfs 2008, 469.). Die OLG gehen davon aus, dass nach diesem Zeitablauf das Fahrverbot [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bislang war es ganz h.M. in der Rechtsprechung der OLG, dass ein Absehen von der Verhängung eines Fahrverbotes wegen Zeitablaufs erst nach einer Frist von i.d.R. zwei Jahren zwischen Tat und Urteil in Betracht kommt (vgl. dazu zuletzt u.a. OLG Bamberg zfs 2008, 469.). Die OLG gehen davon aus, dass nach diesem Zeitablauf das Fahrverbot seinen spezialpräventiven Charakter nicht mehr entfalten und, wenn keine besonderen Umstände für die Annahme vorliegen, dass zu einer nach wie vor erforderlichen erzieherischen Einwir­kung auf den Täter die Verhängung eines Fahrverbots neben der Hauptstrafe un­bedingt erforderlich ist, von der Verhängung des Fahrverbotes abgesehen werden kann. Die Grenzen dieses Zeitraum haben aber in der letzten gebröckelt. So hat z.B. das OLG Karlsruhe (OLG Karlsruhe VRR 2007, 351 = DAR 2007, 528 = VRS 112, 123) bereits nach 23 Monaten von einem Fahrverbot abgesehen. Das OLG Hamm (StV 2004, 489 = VA 2007, 157 = DAR 2004, 535) und das <a href="http://blog.strafrecht-online.de/2010/12/fuer-den-verkehrsstrafrechtler-nach-21-monaten-braucht-man-keinen-denkzettel-mehr/" title="Für den Verkehrs(straf)rechtler: Nach 21 Monaten braucht man keinen Denkzettel mehr…" class="liinternal">OLG Nürnberg</a> (VA 2011, 49 = StRR 2011, 3 [Ls.] haben – allerdings bei einem Fahrverbot nach § 44 StGB &#8211; einen Zeitraum von einem Jahr und neun Monaten ausreichend sein lassen. Beide OLG haben sich dabei auf die o.a. BGH-Entscheidung bezogen, die davon ausgegangen ist, dass nach einem so langen Zeitraum ein Fahrverbot nach § 44 StGB nicht mehr erforderlich sei. Das wendet der <a href="http://www.burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/1418.htm" class="liinternal">OLG Zweibrücken, Beschl. v. 25. 8. 2011 &#8211; 1 SsBS 24/11</a> -  jetzt – soweit ersichtlich &#8211; als erstes OLG auf das Fahrverbot nach § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG an. Sehr schön und beachtenswert.</p>
<div class="al2fb_anchor"><a href="http://www.facebook.com/permalink.php?story_fbid=243782618992843&id=157368150967624" target="_blank">Facebook</div></a>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Fahrverbot &#8211; Urteilsgründe &#8211; Wie müssen sie beschaffen sein?</title>
		<link>http://blog.strafrecht-online.de/2011/07/fahrverbot-urteilsgruende-wie-muessen-sie-beschaffen-sein/#utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=fahrverbot-urteilsgruende-wie-muessen-sie-beschaffen-sein</link>
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		<pubDate>Wed, 27 Jul 2011 12:23:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Detlef Burhoff</dc:creator>
				<category><![CDATA[Entscheidung]]></category>
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		<category><![CDATA[Anforderungen]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrverbot]]></category>
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		<category><![CDATA[OLG Hamm]]></category>
		<category><![CDATA[Urteilsgründe]]></category>
		<category><![CDATA[§ 267 StPO]]></category>

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		<description><![CDATA[Die letzte Station, ggf. eine Aufhebung des amtsgerichtlichen Urteils zu erreichen, das den Betroffenen zu einem Fahrverbot verurteilt, sind häufig fehlerhafte = lückenhafte (§ 267 StPO) Urteilsgründe. Eine besondere, für manchen Verteidiger auch überraschende Rolle, spielt dabei die Frage, wie konkret sich der Amtsrichter mit der Frage der Möglichkeit des Absehens vom Fahrverbot gegen Erhöhung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die letzte Station, ggf. eine Aufhebung des amtsgerichtlichen Urteils zu erreichen, das den Betroffenen zu einem Fahrverbot verurteilt, sind häufig fehlerhafte = lückenhafte (§ 267 StPO) Urteilsgründe. Eine besondere, für manchen Verteidiger auch überraschende Rolle, spielt dabei die Frage, wie konkret sich der Amtsrichter mit der Frage der Möglichkeit des Absehens vom Fahrverbot gegen Erhöhung der Geldbuße auseinandersetzen muss. Eine Problematik, die Anfang der 90iger Jahre eine größere Rolle gespielt hat und dann ein wenig in Vergessenheit geraten ist.</p>
<p>Nun hat sie das <a href="http://www.burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/1373.htm" class="liinternal">OLG Hamm, Beschl. v. 01.07.2011 &#8211; III 1 RBs 99/11</a> wieder hervorgeholt. Das OLG weist &#8211; wie auch schon die Rechtsprechung in der Vergangenheit &#8211; darauf hin, dass der Tatrichter bei der Anordnung eines Regelfahrverbots die Möglichkeit, vom Fahrverbot gegen Erhöhung der Geldbuße absehen zu können, nicht ausdrücklich ansprechen muss, wenn es sich bei der Tat um einen besonders schweren Verstoß handelt. Insoweit nichts Neues, aber man muss in geeigneten Fällen an diese Nuance denken und prüfen, ob das Urteil ggf. Ausführungen dazu enthalten muss. Nach Auffassung des OLG bemisst sich die Schwere des Verstoßes im Übrigen nicht nur anhand des Maßes der Geschwindigkeitsüberschreitung, sondern auch anhand der im Einzelfall gegebenen Verkehrs- und Messsituation.</p>
<p>Also: Nicht unbedingt der &#8220;Messsieger&#8221; liegt vorn.</p>
<div class="al2fb_anchor"><a href="http://www.facebook.com/permalink.php?story_fbid=224381144266324&id=157368150967624" target="_blank">Facebook</div></a>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Wochenspiegel für die 28. KW, oder wir blicken mal wieder über den Tellerrand</title>
		<link>http://blog.strafrecht-online.de/2011/07/wochenspiegel-fuer-die-28-kw-oder-wir-blicken-mal-wieder-ueber-den-tellerrand-2/#utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=wochenspiegel-fuer-die-28-kw-oder-wir-blicken-mal-wieder-ueber-den-tellerrand-2</link>
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		<pubDate>Sun, 17 Jul 2011 08:45:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Detlef Burhoff</dc:creator>
				<category><![CDATA[Wochenspiegel]]></category>
		<category><![CDATA[Auskunftsverweigerung]]></category>
		<category><![CDATA[Durchsuchung]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrverbot]]></category>
		<category><![CDATA[Kosten]]></category>
		<category><![CDATA[Loveparade]]></category>

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		<description><![CDATA[Wir berichten über eine mit dem Gesetz verhinderte Durchsuchung beim Rechtsanwalt. die Affäre Schlie in Schleswig-Holstein, vgl. auch hier, ein Loch in einer Kreissstraße, vgl. auch hier, die Untätigkeitsbeschwerde, hier und hier, zwar Familienrecht, aber die Gedanken kann man übertragen, das Auskunftsverweigerungsrecht, das Fahrverbot bei einem Verstoß gegen Richtlinien, die staatsanwaltliche Bewertung der Loveparade 2010, den Griff [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wir berichten über</p>
<ol>
<li>eine mit dem Gesetz verhinderte <a href="http://www.kanzlei-hoenig.info/durchsuchung-beim-anwalt" target="_blank" class="liexternal">Durchsuchung beim Rechtsanwalt</a>.</li>
<li>die <a href="http://www.lawblog.de/index.php/archives/2011/07/14/wie-ein-minister-seinen-beamten-schadet/" target="_blank" class="liexternal">Affäre Schlie in Schleswig-Holstein</a>, vgl. auch <a href="http://ra-melchior.blog.de/2011/07/14/schmalfuss-schlie-1-0-schleswig-holsteinische-innenminister-klaus-schlie-cdu-meinte-11481484/" target="_blank" class="liexternal">hier</a>,</li>
<li>ein <a href="http://www.lawbike.de/motorradrecht/2011/07/11/sturz-mit-motorroller-auf-kreisstrasse-keine-haftung-trotz-ca-15-cm-tiefen-schlaglochs/" target="_blank" class="liexternal">Loch in einer Kreissstraße</a>, vgl. auch <a href="http://kanzleiundrecht.wordpress.com/2011/07/15/%e2%80%9eschlagloch%e2%80%9c-oder-%e2%80%9emuldenartige-vertiefung%e2%80%9c/" target="_blank" class="liexternal">hier</a>,</li>
<li>die Untätigkeitsbeschwerde, <a href="http://fokus-familienrecht.blogspot.com/2011/07/die-tu-was-beschwerde-wann-kann-man.html" target="_blank" class="liexternal">hier</a> und <a href="http://www.cmshs-bloggt.de/archives/7613" target="_blank" class="liexternal">hier</a>, zwar Familienrecht, aber die Gedanken kann man übertragen,</li>
<li>das <a href="http://www.sokolowski.org/strafrecht/zeugnisverweigerungsrecht-bei-gefahr-der-strafverfolgung/4953/" target="_blank" class="liexternal">Auskunftsverweigerungsrecht</a>,</li>
<li>das <a href="http://www.schadenfixblog.de/kein-fahrverbot-bei-verstos-gegen-richtlinien-der-verkehrsuberwachung/" target="_blank" class="liexternal">Fahrverbot bei einem Verstoß gegen Richtlinien</a>,</li>
<li>die <a href="http://blog.beck.de/2011/07/12/loveparade-2010-ein-jahr-danach-staatsanwaltliche-bewertung-von-januar-2011-sickert-durch" target="_blank" class="liexternal">staatsanwaltliche Bewertung der Loveparade 2010</a>,</li>
<li>den <a href="http://linten.blog.de/2011/07/10/drei-jahre-haft-griff-vereinskasse-11462400/" target="_blank" class="liexternal">Griff in die Vereinskasse</a>,</li>
<li>den <a href="http://www.swr.de/blog/terrorismus/2011/07/15/stuttgarter-regierungsprasident-soll-neuer-generalbundesanwalt-werden/" target="_blank" class="liexternal">designierten (?) GBA</a>,</li>
<li>und dann war da noch die Freude über die <a href="http://fokus-familienrecht.blogspot.com/2011/07/neues-urteil-des-bfh-jetzt-kann-jeder.html" target="_blank" class="liexternal">von der Steuer absetzbaren Kosten des Rechtsstreits</a>, <a href="http://www.ra-braune.de/Wordpress/archives/561" target="_blank" class="liexternal">hier</a>, <a href="http://conlegi.de/?p=2816" target="_blank" class="liexternal">hier</a> und <a href="http://www.steuerrechtblog.de/einkommensteuer/2011/bfh-zivilprozesskosten-sind-als-ausergewohnliche-belastungen-abziehbar/" target="_blank" class="liexternal">hier</a> &#8211; ja, sicher nur Zivilrecht, aber ggf. so oder so zu früh gefreut, <a href="http://www.r24.de/steuerrecht/der-jubel-uber-die-absetzbarkeit-von-prozesskosten-kommt-wohl-zu-fruh.html" target="_blank" class="liexternal">hier</a>?</li>
</ol>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Zweimal Glück gehabt &#8211; Kein Fahrverbot bei einem Arbeitslosen</title>
		<link>http://blog.strafrecht-online.de/2011/06/zweimal-glueck-gehabt-kein-fahrverbot-bei-einem-arbeitslosen/#utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=zweimal-glueck-gehabt-kein-fahrverbot-bei-einem-arbeitslosen</link>
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		<pubDate>Thu, 30 Jun 2011 12:12:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Detlef Burhoff</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Fahrverbot]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.strafrecht-online.de/?p=12188</guid>
		<description><![CDATA[Na, da hat der Betroffene aber zweimal Glück gehabt, habe ich nach der Lektüre des AG Wuppertal, Urt. v.08.04.2011 &#8211; 6 OWi 623 Js 1901/10-267/10 gedacht. Das AG hat in diesem Urteil  von der Anordnung eines Regelfahrverbots beim arbeitslosen Betroffenen abgesehen werden, weil sich in der Phase der unmittelbar bevorstehenden Existenzgründung befand und für diese [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Na, da hat der Betroffene aber zweimal Glück gehabt, habe ich nach der Lektüre des <a href="http://www.burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/1342.htm" class="liinternal">AG Wuppertal, Urt. v.08.04.2011 &#8211; 6 OWi 623 Js 1901/10-267/10</a> gedacht. Das AG hat in diesem Urteil  von der Anordnung eines Regelfahrverbots beim arbeitslosen Betroffenen abgesehen werden, weil sich in der Phase der unmittelbar bevorstehenden Existenzgründung befand und für diese Tätigkeit etwa zur Kundenakquise auf die Nutzung des Fahrzeugs angewiesen war.</p>
<ol>
<li>Großzügig, zumindest nach den getroffenen Feststellungen. Denn das Urteil verhält sich nicht dazu, in welchem konkreten Umfang eigentlich erforderliche Fahrtätigkeit zu erwarten war, zumal die Aufnahme der Tätigkeit ohnehin erst im Monat nach dem Urteil „geplant“ war.</li>
<li>Noch großzügiger ist/war das AG m.E. insoweit, als es trotz Absehen vom Fahrverbot die Regelgeldbuße nicht erhöht.</li>
</ol>
<p><strong> </strong></p>
<div class="al2fb_anchor"><a href="http://www.facebook.com/permalink.php?story_fbid=212184678819304&id=157368150967624" target="_blank">Facebook</div></a>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Wochenspiegel für die 21. KW., oder wir blicken mal wieder über den Tellerrand.</title>
		<link>http://blog.strafrecht-online.de/2011/05/wochenspiegel-fuer-die-21-kw-oder-wir-blicken-mal-wieder-ueber-den-tellerrand-2/#utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=wochenspiegel-fuer-die-21-kw-oder-wir-blicken-mal-wieder-ueber-den-tellerrand-2</link>
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		<pubDate>Sun, 29 May 2011 08:26:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Detlef Burhoff</dc:creator>
				<category><![CDATA[Wochenspiegel]]></category>
		<category><![CDATA[Beschlagnahme]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrverbot]]></category>
		<category><![CDATA[Kachelmann]]></category>
		<category><![CDATA[Piratenpartei]]></category>

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		<description><![CDATA[Wir berichten: Natürlich über Kachelmann, aber das wird ja nun bald ein Ende haben, vgl. hier, hier und hier. Über eine Durchsuchung bei der Piratenpartei, vgl. auch hier. Über die Beschlagnahme eines Servers. Über die Pauschgebühr beim Pflichtverteidiger und das BVerfG. Über eine lang dauernde Haftbeschwerde. Über eine Ungerechtigkeit in Zusammenhang mit dem Lösen von [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wir berichten:</p>
<ol>
<li>Natürlich über <a href="http://stscherer.wordpress.com/2011/05/24/fall-kachelmann-alice-schwarzer-beschimpft-in-der-bild-kurz-vor-den-pladoyers-noch-einmal-rechtsanwalt-johann-schwenn/" target="_blank" class="liexternal">Kachelmann</a>, aber das wird ja nun bald ein Ende haben, vgl. <a href="http://rechtsanwaeldin.blogspot.com/2011/05/fall-kachelmann-genau-ein-wort.html" target="_blank" class="liexternal">hier</a>, <a href="http://hoechststrafe.dorkawings.de/2011/05/bet-and-win-kachelmann/" target="_blank" class="liexternal">hier</a> und <a href="http://www.kanzlei-hoenig.info/das-urteil-wird-fur-den-31-mai-erwartet" target="_blank" class="liexternal">hier</a>.</li>
<li>Über eine <a href="http://www.internet-law.de/2011/05/durchsuchungsbeschluss-gegen-die-piratenpartei.html" target="_blank" class="liexternal">Durchsuchung bei der Piratenpartei</a>, vgl. auch <a href="http://archiv.twoday.net/stories/18118591/" target="_blank" class="liexternal">hier</a>.</li>
<li>Über die <a href="http://www.lawblog.de/index.php/archives/2011/05/20/ein-akt-der-deutschen-behrden/" target="_blank" class="liexternal">Beschlagnahme eines Servers</a>.</li>
<li>Über die <a href="http://www.strafrecht-bundesweit.de/2011/05/eingriff-in-die-freiheit-der-berufsausuebung-bei-der-bestellung-von-pflichtverteidigern/" target="_blank" class="liexternal">Pauschgebühr beim Pflichtverteidiger und das BVerfG</a>.</li>
<li>Über eine <a href="http://verteidiger-aus-berlin.de/haftbeschwerdegrund/" target="_blank" class="liexternal">lang dauernde Haftbeschwerde</a>.</li>
<li>Über eine Ungerechtigkeit in Zusammenhang mit dem Lösen von <a href="http://verteidiger-aus-berlin.de/ohne-parkschein-5-euro/" target="_blank" class="liexternal">Parkscheinen.</a></li>
<li>Über Auswirkungen des <a href="http://www.usa-recht.de/2011/05/hochststrafe-fur-strauss-kahn-mogliche-us-steuerpflicht-aufgrund-seines-haftaufenthaltes/" target="_blank" class="liexternal">Strafverfahrens gegen Strauss-Kahn</a>, an die zumindest ich nicht gedacht hatte.</li>
<li>Über den <a href="http://strafverteidigung-hamburg.com/1195/der-verteidiger-als-schieds-richter-des-richters/" target="_blank" class="liexternal">Verteidiger als Schiedrichter</a>.</li>
<li>Über die <a href="http://www.schadenfixblog.de/blitzer-am-rastplatz-michendorf-aufhebung-eines-fahrverbots/" target="_blank" class="liexternal">Aufhebung eines Fahrverbotes.</a></li>
<li>Und über den &#8220;<a href="http://www.juraexamen.info/bgh-viii-zr-17110-selbstbedienungstankstelle-diebstahl-mahnung-verzugsschaden/" target="_blank" class="liexternal">Selbstbedienungstankstellenfall</a>&#8221; mal aus zivilrechtlicher Sicht.</li>
</ol>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Fahrverbotsverteidigung: Beharrlichkeit?</title>
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		<pubDate>Wed, 18 May 2011 07:19:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Detlef Burhoff</dc:creator>
				<category><![CDATA[Entscheidung]]></category>
		<category><![CDATA[OWi]]></category>
		<category><![CDATA[Straßenverkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Beharrlichkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrverbot]]></category>
		<category><![CDATA[OLG Bamberg]]></category>
		<category><![CDATA[Pflicht]]></category>
		<category><![CDATA[§ 4 BKatV]]></category>

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		<description><![CDATA[Für die Fahrverbotsverteidigung und die dabei ggf. nicht einfache Frage der Beharrlichkeit ist der Beschl. des OLG Bamberg v. 30.03.2011 – 3 Ss OWi 384/11 lesenswert. Zeigt er doch sehr schön, dass bei der Prüfung, ob ein Fahrverbot wegen beharrlicher Pflichtverletzung nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung unterhalb des einschlägigen Regelfalls nach § 4 Abs. 2 S. 2 [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Für die Fahrverbotsverteidigung und die dabei ggf. nicht einfache Frage der Beharrlichkeit ist der <a href="http://www.burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/1289.htm" class="liinternal">Beschl. des OLG Bamberg v. 30.03.2011 – 3 Ss OWi 384/11</a> lesenswert.</p>
<p>Zeigt er doch sehr schön, dass bei der Prüfung, ob ein Fahrverbot wegen beharrlicher Pflichtverletzung nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung unterhalb des einschlägigen Regelfalls nach § 4 Abs. 2 S. 2 BKatV angeordnet werden kann, eine Gesamtbetrachtung anzustellen ist, ob zwischen den früheren Taten und dem jetzigen Verstoß ein innerer Zusammenhang besteht. Einzustellende Kriterien sind dabei Art, Anzahl und Schwere der Taten sowie der zeitliche Zusammenhang (eingehend mit weit. Nachweisen auch Deutscher, in: Burhoff; <a href="http://www.strafrecht-online.de/inhalte/online-bibliothek-strafrecht/praxis-handbuecher/burhoff-handbuch-owi-verfahren/" class="liinternal">Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren</a>, 2. Aufl. 2009 [demnächst 3. Aufl. 2011], Rn. 1029 ff.). Frühere Geschwindigkeitsverstöße müssen dabei von ähnlich starkem Gewicht wie solche nach dem Regelfall in § 4 Abs. 2 S. 2 BKatV. Weder hinsichtlich der Anzahl der früheren Taten noch bezüglich des zeitlichen Rahmens und der Rückfallgeschwindigkeit gibt es dabei zwingende Grenzwerte. Vielmehr ist die Gesamtbetrachtung einzelfallbezogen, was dazu führt, dass die obergerichtliche Rechtsprechung vergleichbare Sachverhalte durchaus unterschiedlich gewertet hat.</p>
<p>Hier war m.E. die Bewertung des OLG nachvollziehbar und zu begrüßen, da sich die Taten über einen Zeitraum von mehr als vier Jahren hinzogen, die vorletzte Tat bereits fast 2½ Jahre zurücklag und sich die Überschreitung bei allen Taten unterhalb des Grenzwerts des Regelfalls abspielte.</p>
<p>Das Ganze ist nicht einfach. Entscheidend wird es sein, immer einzelfallbezogen zu argumentieren.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Richtlinienverstoß &#8211; Absehen vom Fahrverbot ist möglich</title>
		<link>http://blog.strafrecht-online.de/2011/05/richtlinienverstoss-absehen-vom-fahrverbot-ist-moeglich/#utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=richtlinienverstoss-absehen-vom-fahrverbot-ist-moeglich</link>
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		<pubDate>Thu, 12 May 2011 13:20:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Detlef Burhoff</dc:creator>
				<category><![CDATA[Entscheidung]]></category>
		<category><![CDATA[OWi]]></category>
		<category><![CDATA[Straßenverkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Absehen]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrverbot]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwindigkeitsmessung]]></category>
		<category><![CDATA[OLG Stuttgart]]></category>
		<category><![CDATA[Richtlinie]]></category>

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		<description><![CDATA[In der Rechtsprechung ist schon lange weitgehend einhellige Meinung, dass ein Verstoß gegen Richtlinien für die polizeiliche Verkehrsüberwachung, insbesondere bei Geschwindigkeitsmessungen, Auswirkungen beim Fahrverbot haben kann. Das bestätigt jetzt das OLG Stuttgart, Beschl. v. 03.02.2011 – 2 Ss 8/11, indem es ausführt, dass dann, wenn eine Geschwindigkeitsmessung nicht den Richtlinien für die polizeiliche Verkehrsüberwachung entspricht, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In der Rechtsprechung ist schon lange weitgehend einhellige Meinung, dass ein Verstoß gegen Richtlinien für die polizeiliche Verkehrsüberwachung, insbesondere bei Geschwindigkeitsmessungen, Auswirkungen beim Fahrverbot haben kann.</p>
<p>Das bestätigt jetzt das <a href="http://www.burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/1284.htm" class="liinternal">OLG Stuttgart, Beschl. v. 03.02.2011 – 2 Ss 8/11</a>, indem es ausführt, dass dann, wenn eine Geschwindigkeitsmessung nicht den Richtlinien für die polizeiliche Verkehrsüberwachung entspricht, sich, wenn der Tatrichter dennoch die für den Verkehrsverstoß vorgesehenen Regelfolgen des BKat festsetzt, den Urteilsgründen entnehmen lassen muss, ob der Geschwindigkeitsmessung eine Ausnahme i.S. der Richtlinien zugrunde gelegen hat.Denn nur dann dürfen die Richtlinien &#8220;missachtet&#8221; werden.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Alter Wein in neuen Schläuchen &#8211; Geschwindigkeitsmessung unter Richtlinienverstoß</title>
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		<pubDate>Tue, 03 May 2011 07:37:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Detlef Burhoff</dc:creator>
				<category><![CDATA[Entscheidung]]></category>
		<category><![CDATA[OWi]]></category>
		<category><![CDATA[Straßenverkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrverbot]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwindigkeitsmessung]]></category>
		<category><![CDATA[OLG Stuttgart]]></category>
		<category><![CDATA[Richtlinie]]></category>
		<category><![CDATA[Verstoß]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein alt bekannntes Problem ist Gegenstand des OLG Stuttgart, Beschl. v. 03.02.2011 &#8211; 2 Ss 8/11 gewesen. Nämlich letztlich die Frage, was die Folge bei einem Verstoß gegen die Richtlinien für die polizeiliche Verkehrsüberwachung ist. Das OLG Stuttgart schließt sich der h.M. der OLG an und geht von Auswirkungen beim Fahrverbot aus. Weitere Folge: Entspricht eine [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein alt bekannntes Problem ist Gegenstand des <a href="http://www.burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/1274.htm" class="liinternal">OLG Stuttgart, Beschl. v. 03.02.2011 &#8211; 2 Ss 8/11</a> gewesen. Nämlich letztlich die Frage, was die Folge bei einem Verstoß gegen die Richtlinien für die polizeiliche Verkehrsüberwachung ist.</p>
<p>Das OLG Stuttgart schließt sich der h.M. der OLG an und geht von Auswirkungen beim Fahrverbot aus. Weitere Folge: Entspricht eine Geschwindigkeitsmessung nicht den Richtlinien für die polizeiliche Verkehrsüberwachung, muss sich, wenn der Tatrichter dennoch die für den Verkehrsverstoß vorgesehenen Regelfolgen des BKat festsetzt, den Urteilsgründen entnehmen lassen, ob der Geschwindigkeitsmessung eine Ausnahme Fall i.S. der Richtlinien zugrunde gelegen hat.</p>
<div class="al2fb_anchor"><a href="http://www.facebook.com/permalink.php?story_fbid=198642406840198&id=157368150967624" target="_blank">Facebook</div></a>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Augenblicksversagen &#8211; ist Schweigen wirklich Gold?</title>
		<link>http://blog.strafrecht-online.de/2011/03/augenblicksversagen-ist-schweigen-wirklich-gold/#utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=augenblicksversagen-ist-schweigen-wirklich-gold</link>
		<comments>http://blog.strafrecht-online.de/2011/03/augenblicksversagen-ist-schweigen-wirklich-gold/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 18 Mar 2011 11:32:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Detlef Burhoff</dc:creator>
				<category><![CDATA[Entscheidung]]></category>
		<category><![CDATA[OWi]]></category>
		<category><![CDATA[Straßenverkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Augenblickversagen]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrverbot]]></category>
		<category><![CDATA[OLG Köln]]></category>
		<category><![CDATA[Rotlicht]]></category>
		<category><![CDATA[Schweigerecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Das OLG Köln, Beschl. v. 04.03.2011 – III-1 RBs 42/11 zeigt m.E. ein Dilemma auf, in dem der Verteidiger/Betroffene im Bußgeldverfahren stecken kann. Es geht um die Frage des Augenblicksversagens &#8211; im entschiedenen Fall beim Rotlichtverstoß &#8211; und um das ggf. damit begründete Absehen vom Fahrverbot. Der Betroffene hatte sich nicht zur Sache eingelassen. Das AG [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das <a href="http://www.burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/1234.htm" class="liinternal">OLG Köln, Beschl. v. 04.03.2011 – III-1 RBs 42/11</a> zeigt m.E. ein Dilemma auf, in dem der Verteidiger/Betroffene im Bußgeldverfahren stecken kann. Es geht um die Frage des Augenblicksversagens &#8211; im entschiedenen Fall beim Rotlichtverstoß &#8211; und um das ggf. damit begründete Absehen vom Fahrverbot.</p>
<p>Der Betroffene hatte sich nicht zur Sache eingelassen. Das AG hat ein Augenblicksversagen abgelehnt, was mit der Rechtsbeschwerde gerügt worden ist. Dazu das OLG:</p>
<blockquote><p><em>&#8220;Fährt  der Betroffene nach vorherigem Anhalten noch bei Rotlicht wieder an, begründet es bei Schweigen des  Betroffenen und den Urteilsgründen nicht zu entnehmenden Ursachen für das Fehlverhalten  keine materiell-rechtliche Unvollständigkeit der Gründe, wenn darin keine Erwägungen zu einem bloßen Augenblicksversagen angestellt werden.</em></p>
<p><em>Allein die Tatsache, dass der der Betroffene das Rotlicht zunächst beachtet hat, hebt das anschließende Fehlverhalten noch nicht aus dem Regelfall des qualifizierten Rotlichtverstoßes  (Rotlichtphase länger als eine Sekunde) heraus.&#8221;</em></p></blockquote>
<p>Ist m.E. zutreffend. Denn, wenn keine anderen Beweismittel vorhanden sind, bleibt nur die Einlassung des Betroffenen, um ein Augenblicksversagen begründen zu können. Nur: Wenn der Betroffene schweigt&#8230; Manchmal ist eben Schweigen doch nicht so gut.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Mehrere verwirkte Fahrverbote &#8211; Eins und Eins macht nicht Zwei</title>
		<link>http://blog.strafrecht-online.de/2011/02/mehrere-verwirkte-fahrverbote-eins-und-eins-macht-nicht-zwei/#utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=mehrere-verwirkte-fahrverbote-eins-und-eins-macht-nicht-zwei</link>
		<comments>http://blog.strafrecht-online.de/2011/02/mehrere-verwirkte-fahrverbote-eins-und-eins-macht-nicht-zwei/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 11 Feb 2011 14:47:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Detlef Burhoff</dc:creator>
				<category><![CDATA[Entscheidung]]></category>
		<category><![CDATA[OWi]]></category>
		<category><![CDATA[Straßenverkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrverbot]]></category>
		<category><![CDATA[OLG Brandenburg]]></category>

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		<description><![CDATA[Es kommt sicherlich in der Praxis immer mal wieder vor, dass eine Verkehrsordnungswidrigkeit des Betroffenen sowohl die Voraussetzungen einer groben als auch einer beharrlichen Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers gem. § 25 Abs. 1 StVG, § 4 Abs. 1 und 2 BKatV erfüllt. Dann stellt sich die Frage: Addieren nach der alten Regel: 1 + 1 = [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Es kommt sicherlich in der Praxis immer mal wieder vor, dass eine Verkehrsordnungswidrigkeit des Betroffenen sowohl die Voraussetzungen einer groben als auch einer beharrlichen Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers gem. § 25 Abs. 1 StVG, § 4 Abs. 1 und 2 BKatV erfüllt. Dann stellt sich die Frage: Addieren nach der alten Regel: 1 + 1 = 2? So hat es jedenfalls ein Amtsrichter beim AG Eisenhüttenstadt gemacht.</p>
<p>Auf die Rechtsbeschwerde sagt aber das <a href="http://www.burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/1186.htm" class="liinternal">OLG Brandenburg, Beschl. v.  04.01.2011 &#8211; (2 B) 53 Ss-OWi 546/10 (257/10), 53 Ss-OWi 546/10</a>: Nein, falsch. So hatten auch schon andere OLGs entschieden, zwar mit anderer Begründung. Aber das wird den Betroffenen nicht interessieren.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Darf`s ein wenig weniger sein &#8211; grds. nicht beim Fahrverbot</title>
		<link>http://blog.strafrecht-online.de/2011/01/darfs-ein-wenig-weniger-sein-grds-nicht-beim-fahrverbot/#utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=darfs-ein-wenig-weniger-sein-grds-nicht-beim-fahrverbot</link>
		<comments>http://blog.strafrecht-online.de/2011/01/darfs-ein-wenig-weniger-sein-grds-nicht-beim-fahrverbot/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 17 Jan 2011 11:49:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Detlef Burhoff</dc:creator>
				<category><![CDATA[Entscheidung]]></category>
		<category><![CDATA[OWi]]></category>
		<category><![CDATA[Straßenverkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Abkürzung]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrverbot]]></category>
		<category><![CDATA[Regeldauer]]></category>

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		<description><![CDATA[An sich selbstverständlich, aber dennoch musste das OLG Düsseldorf es erst richten: Weniger als ein Monat Fahrverbot geht nicht. Das folgt schon aus dem eindeutigen Wortlaut des § 25 Abs. 1 S. 1 StVG. Ein kürzeres Fahrverbot gibt es hier wie auch beim strafrechtlichen Fahrverbot nach § 44 StGB nicht (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 27. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>An sich selbstverständlich, aber dennoch musste das OLG Düsseldorf es erst richten: Weniger als ein Monat Fahrverbot geht nicht. Das folgt schon aus dem eindeutigen Wortlaut des § 25 Abs. 1 S. 1 StVG. Ein kürzeres Fahrverbot gibt es hier wie auch beim strafrechtlichen Fahrverbot nach § 44 StGB nicht (OLG Düsseldorf, <a href="http://www.burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/1149.htm" class="liinternal">Beschl. v. 27. 12. 2010 – IV-3 RBs 210/10</a><em>)</em>.  An etwas anderes könnte man denken, wenn es zu einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung gekommen ist und die nach der sog. Vollstreckungslösung des BGH kompensiert werden muss.´Dazu hat vor einiger Zeit RiOLG Gieg, Bamberg, im VRR ausgeführt. Entscheidungen dazu gibt es aber noch nicht.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Absehen vom Fahrverbot beim Fahranfänger, geht das?</title>
		<link>http://blog.strafrecht-online.de/2010/12/absehen-vom-fahrverbot-beim-fahranfaenger-geht-das/#utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=absehen-vom-fahrverbot-beim-fahranfaenger-geht-das</link>
		<comments>http://blog.strafrecht-online.de/2010/12/absehen-vom-fahrverbot-beim-fahranfaenger-geht-das/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 28 Dec 2010 16:02:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Detlef Burhoff</dc:creator>
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		<category><![CDATA[OWi]]></category>
		<category><![CDATA[Straßenverkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Absehen]]></category>
		<category><![CDATA[Fahranfänger]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrverbot]]></category>
		<category><![CDATA[§ 25 StVG]]></category>
		<category><![CDATA[§ 2a StVG]]></category>

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		<description><![CDATA[Das AG hatte in dem der Entscheidung des OLG Bamberg vom 29. 11. 2010 - 3 Ss OWi 1756/10 zugrundeliegenden Urteil von einem Fahrverbot beim Betroffenen, der noch Fahranfänger war, abgesehen und das damit begründet, dass auf den Betroffenen ja Maßnahmen im Rahmen des § 2a StVG zukommen,  er insbe­son­dere mit der Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das AG hatte in dem der Entscheidung des <a href="http://www.burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/1125.htm" class="liinternal">OLG Bamberg vom 29. 11. 2010 - 3 Ss OWi 1756/10 </a>zugrundeliegenden Urteil von einem Fahrverbot beim Betroffenen, der noch Fahranfänger war, abgesehen und das damit begründet, dass auf den Betroffenen ja Maßnahmen im Rahmen des § 2a StVG zukommen,  er insbe­son­dere mit der Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar und mit der Verlänge­rung der Probezeit, zu rechnen habe. Die StA hat diese amtsgerichtliche Auffassung vom OLG überprüfen lassen. Das OLG sagt: Geht nicht und ist unzulässig, das Fahrverbot nach § 25 StVG und Maßnahmen nach § 2a StVG eine unterschiedliche Zielrichtung haben. Liegt auf der Linie der obergerichtlichen Rechtsprechung, insbesondere der des OLG Bamberg.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Für den Verkehrs(straf)rechtler: Nach 21 Monaten braucht man keinen Denkzettel mehr&#8230;</title>
		<link>http://blog.strafrecht-online.de/2010/12/fuer-den-verkehrsstrafrechtler-nach-21-monaten-braucht-man-keinen-denkzettel-mehr/#utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=fuer-den-verkehrsstrafrechtler-nach-21-monaten-braucht-man-keinen-denkzettel-mehr</link>
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		<pubDate>Wed, 08 Dec 2010 08:24:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Detlef Burhoff</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Denkzettel]]></category>
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		<category><![CDATA[§ 142 StGB]]></category>
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		<description><![CDATA[Für den Verkehrs(straf)rechtler interessant ist die Entscheidung des OLG Nürnberg v. 26.10.2010 &#8211; 2 St OLG Ss 147/10. Es ging um Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB). Die Tat lag zum Zeitpunkt des Berufungsurteils schon lange/länger, nämlich 21 Monate, zurück. Das OLG Nürnberg, das das landgerichtliche  Urteil aufgehoben hat, weil sich das LG nicht an die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Für den Verkehrs(straf)rechtler interessant ist die Entscheidung des <a href="http://www.burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/1093.htm" class="liinternal">OLG Nürnberg v. 26.10.2010 &#8211; 2 St OLG Ss 147/10</a>. Es ging um Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB). Die Tat lag zum Zeitpunkt des Berufungsurteils schon lange/länger, nämlich 21 Monate, zurück.</p>
<p>Das OLG Nürnberg, das das landgerichtliche  Urteil aufgehoben hat, weil sich das LG nicht an die nach Berufungsbeschränkung rechtskräftigen Feststellungen gehalten hatte, nimmt in seinem Zurückweisungsbeschluss auch zum nach § 44 StGB verhängten Fahrverbot Stellung und meint: Liegt die Tat des unerlaubten Entfernens vom Unfallort bereits 21 Monate zurück, muss das tatrichterliche Urteil Ausführungen enthalten warum ein Fahrverbot als Nebenstrafe nach § 44 StGB dennoch als „Denkzettel&#8221; erforderlich ist.</p>
<p>Aus der Entscheidung kann man m.E. ablesen, dass das OLG der Auffassung ist: So lange nach der Tat braucht es einen solchen Denkzettel nicht mehr. Damit kann man auch beim Fahrverbot nach § 25 StVG argumentieren.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Nochmals: Parallelvollstreckung mehrerer Fahrverbote auch bei Mischfällen?</title>
		<link>http://blog.strafrecht-online.de/2010/09/nochmals-parallelvollstreckung-mehrerer-fahrverbote-auch-bei-mischfaellen/#utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=nochmals-parallelvollstreckung-mehrerer-fahrverbote-auch-bei-mischfaellen</link>
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		<pubDate>Mon, 27 Sep 2010 10:49:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Detlef Burhoff</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die Verkehrsrechtsanwälte haben in ihrem Newsletter vor einigen Tagen auf eine Entscheidung des AG Bremen v. 20.08. 2010 &#8211; 82 OW 660 J8 71222/09 (4/10) hingewiesen, wonach die Parallelvollstreckung mehrerer Fahrverbote auch in den sog. Mischfällen zulässig ist. Alles höchst umstritten (vgl. auch hier). Aber: Eine sehr schön begründete Entscheidung, mit der man in vergleichbaren Fällen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Verkehrsrechtsanwälte haben in ihrem Newsletter vor einigen Tagen auf eine Entscheidung des <a href="http://www.burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/1020.htm" class="liinternal">AG Bremen v. 20.08. 2010 &#8211; 82 OW 660 J8 71222/09 (4/10)</a> hingewiesen, wonach die Parallelvollstreckung mehrerer Fahrverbote auch in den sog. Mischfällen zulässig ist. Alles höchst umstritten (vgl. auch <a href="http://blog.strafrecht-online.de/2010/09/nochmals-was-zur-vollstreckungsreihenfolge-bei-mehrerer-fahrverboten/" class="liinternal">hier)</a>. Aber: Eine sehr schön begründete Entscheidung, mit der man in vergleichbaren Fällen vielleicht punkten kann.</p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Nochmals was zur Vollstreckungsreihenfolge bei mehreren Fahrverboten</title>
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		<pubDate>Mon, 20 Sep 2010 08:04:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Detlef Burhoff</dc:creator>
				<category><![CDATA[Entscheidung]]></category>
		<category><![CDATA[OWi]]></category>
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		<category><![CDATA[Vollstreckungsreihenfolge]]></category>

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		<description><![CDATA[Wir hatten ja vor einiger Zeit über die Entscheidung des OLG Hamm in Entscheidung 3 Ss OWi 451/09 und die sich daraus ggf. ergebenden Auswirkungen auf die Vollstreckungsreihenfolge bei mehreren Fahrverboten berichtet, vgl. hier. Die Problematik, wie in den Fällen zu vollstrecken ist, gehört sicherlich zu einem der Hauptstreitpunkte im Verkehrsrecht. Dazu passt ganz gut der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wir hatten ja vor einiger Zeit über die Entscheidung des OLG Hamm in Entscheidung <a href="http://www.burhoff.de/asp_beschluesse/beschluesseinhalte/1056.htm" target="_blank" class="liinternal">3 Ss OWi 451/09</a> und die sich daraus ggf. ergebenden Auswirkungen auf die Vollstreckungsreihenfolge bei mehreren Fahrverboten berichtet, vgl. <a href="http://blog.strafrecht-online.de/2010/06/neues-von-der-vollstreckungsreihenfolge-bei-mehreren-fahrverboten/" class="liinternal">hier</a>. Die Problematik, wie in den Fällen zu vollstrecken ist, gehört sicherlich zu einem der Hauptstreitpunkte im Verkehrsrecht. Dazu passt ganz gut der <a href="http://www.burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/1011.htm" class="liinternal">Beschl. v. 19.01.2010 &#8211; 13 OWi 705 Js 23983/09 </a>des AG Meißen (auch DAR 2010, 339), das darin ausführt, dass nebeneinander/parallel zu vollstrecken ist. Wie gesagt, höchst umstritten und es wird nicht gnaz einfach sein/werden, die AG von dieser Auffassung zu überzeugen. Das allein schon, weil häufig nur in den Hentschel geschaut wird. Und der &#8211; und ein Teil der AG-Rechtsprechung allerdings auch &#8211; sieht es anders. Aber wie immer: Ein Versuch ist es wert.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Lesetipp dann auch hier: Rechtsprechungsübersichten zum Fahrverbot</title>
		<link>http://blog.strafrecht-online.de/2010/09/lesetipp-dann-auch-hier-rechtsprechungsuebersichten-zum-fahrverbot/#utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=lesetipp-dann-auch-hier-rechtsprechungsuebersichten-zum-fahrverbot</link>
		<comments>http://blog.strafrecht-online.de/2010/09/lesetipp-dann-auch-hier-rechtsprechungsuebersichten-zum-fahrverbot/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 19 Sep 2010 13:07:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Detlef Burhoff</dc:creator>
				<category><![CDATA[Lesetipp]]></category>
		<category><![CDATA[Straßenverkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrverbot]]></category>
		<category><![CDATA[VRR]]></category>

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		<description><![CDATA[Auf meiner HP sind mal wieder zwei Beiträge im Volltext eingestellt worden, die zumindest für Verkehrsrechtler ganz interessant sein dürften, und zwar: “VRR-Arbeitshilfe: Rechtsprechung zum Fahrverbot &#8211; 2. Teil: Augenblicksversagen“ aus VRR 2010, 52 und „VRR-Arbeitshilfe: Rechtsprechung zum Fahrverbot &#8211; 3. Teil: Berufliche Folgen“ aus VRR 2010, 293. Wie gesagt: Im Volltext und downloadfähig]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Auf meiner HP sind mal wieder zwei Beiträge im Volltext eingestellt worden, die zumindest für Verkehrsrechtler ganz interessant sein dürften, und zwar:</p>
<ul>
<li> “<a href="http://www.burhoff.de/veroeff/aufsatz/VRR_2010_52.htm " class="liinternal">VRR-Arbeitshilfe: Rechtsprechung zum Fahrverbot &#8211; 2. Teil: Augenblicksversagen</a>“ aus VRR 2010, 52 und</li>
<li>„<a href="http://www.burhoff.de/veroeff/aufsatz/VRR_2010_293.htm" class="liinternal">VRR-Arbeitshilfe: Rechtsprechung zum Fahrverbot &#8211; 3. Teil: Berufliche Folgen</a>“ aus VRR 2010, 293.</li>
</ul>
<p>Wie gesagt: Im Volltext und downloadfähig</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Mehr Unfälle durch &#8220;Tiefflieger&#8221; &#8211; was macht die Politik?</title>
		<link>http://blog.strafrecht-online.de/2010/08/mehr-unfaelle-durch-tiefflieger-was-macht-die-politik/#utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=mehr-unfaelle-durch-tiefflieger-was-macht-die-politik</link>
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		<pubDate>Tue, 17 Aug 2010 06:24:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Detlef Burhoff</dc:creator>
				<category><![CDATA[Straßenverkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
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		<category><![CDATA[Geschwindigkeitsüberschreitung]]></category>
		<category><![CDATA[Unfall]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsstatistik]]></category>

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		<description><![CDATA[In der heutigen Presse wird über eine neuere Statistik des statistischen Bundesamtes zur Zahl der Unfälle wegen zu hoher Geschwindigkeit berichtet. Die Zahlen sind in 2009 gestiegen, und zwar erstmals wieder nach 2002 (vgl. u.a. hier, hier und hier). Und das, obwohl ja zum 01.02.2009 die Bußgelder massiv angehoben worden sind, um die Hauptunfallursachen, wozu [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In der heutigen Presse wird über eine neuere Statistik des statistischen Bundesamtes zur Zahl der Unfälle wegen zu hoher Geschwindigkeit berichtet. Die Zahlen sind in 2009 gestiegen, und zwar erstmals wieder nach 2002 (vgl. u.a. <a href="http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Presse/pm/2010/07/PD10__260__46241,templateId=renderPrint.psml" target="_blank" class="liexternal">hier</a>, <a href="http://www.derwesten.de/nachrichten/panorama/Zahl-der-Unfaelle-durch-Raser-steigt-id3566267.html" target="_blank" class="liexternal">hier</a> und <a href="http://www.suedkurier.de/auto/aktuelles/art285554,4433692" target="_blank" class="liexternal">hier</a>). Und das, obwohl ja zum 01.02.2009 die Bußgelder massiv angehoben worden sind, um die Hauptunfallursachen, wozu auch die Geschwindigkeitsüberschreitungen gehören, zu bekämpfen. Bei den Zahlen wird die weitere Anhebung der Geldbußen und ggf. auch eine Anhebung der Fahrverbotsdauer bzw. eine Absenkung der Grenzwerte sicherlich nicht lange auf sich warten lassen. Der ACE mahnt ja schon.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Immer wieder Blutentnahme und Beweisverwertungsverbot &#8211; zumindest können sich die &#8220;Mühen&#8221; bei den Rechtsfolgen &#8220;lohnen&#8221;&#8230;</title>
		<link>http://blog.strafrecht-online.de/2010/08/immer-wieder-blutentnahme-und-beweisverwertungsverbot-zumindest-koennen-sich-die-muehen-bei-den-rechtsfolgen-lohnen/#utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=immer-wieder-blutentnahme-und-beweisverwertungsverbot-zumindest-koennen-sich-die-muehen-bei-den-rechtsfolgen-lohnen</link>
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		<pubDate>Thu, 12 Aug 2010 10:56:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Detlef Burhoff</dc:creator>
				<category><![CDATA[Entscheidung]]></category>
		<category><![CDATA[OWi]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsmittelverfahren]]></category>
		<category><![CDATA[StPO]]></category>
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		<category><![CDATA[OLG Celle]]></category>
		<category><![CDATA[Rangverhältnis]]></category>
		<category><![CDATA[richterlicher Eildienst]]></category>
		<category><![CDATA[Richtervorbehalt]]></category>
		<category><![CDATA[StRR]]></category>
		<category><![CDATA[VRR]]></category>
		<category><![CDATA[Zeitablauf]]></category>
		<category><![CDATA[§ 81a StPO]]></category>

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		<description><![CDATA[Das OLG Celle hat jetzt auch noch einmal zum Beweisverwertungverbot bei der Blutentnahme (§ 81a StPO) Stellung genommen. Der Beschl. v. 15.07.2010 &#8211; 322 SsBs 159/10 lässt sich in etwa folgenden Leitsätzen zusammenfassen: Zwischen der Staatsanwaltschaft und ihren Ermittlungsbehörden besteht im Hinblick auf die Eilzuständigkeit gem. § 81a Abs. 2 StPO kein Rangverhältnis. Zu den [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das OLG Celle hat jetzt auch noch einmal zum Beweisverwertungverbot bei der Blutentnahme (§ 81a StPO) Stellung genommen. Der <a href="http://www.burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/944.htm" class="liinternal">Beschl. v. 15.07.2010 &#8211; 322 SsBs 159/10</a> lässt sich in etwa folgenden Leitsätzen zusammenfassen:</p>
<ol>
<li>Zwischen der Staatsanwaltschaft und ihren Ermittlungsbehörden besteht im Hinblick auf die Eilzuständigkeit gem. § 81a Abs. 2 StPO kein Rangverhältnis.</li>
<li>Zu den Voraussetzungen an die Zulässigkeit einer Verfahrensrüge mit der der Rechtsmittelführer das Fehlen eines nächtlichen richterlichen Eildienstes und ein darauf zurückzuführendes Beweisverwertungsverbot geltend macht.</li>
<li>Das Fehlen eines nächtlichen richterlichen Eildienstes zur Erfüllung des Richtervorbehalts aus § 81a Abs. 2 StPO führt nicht zu einem Beweisverwertungsverbot.</li>
<li>Bei einer Geldbuße von 275 € muss das tatrichterliche Urteil Ausführungen zur den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen enthalten, da das Rechtsbeschwerdegericht sonst nicht nachvollziehen kann, ob die Bemessung der Geldbuße in Einklang mit § 17 Abs. 3 Satz 2 OWiG steht.</li>
</ol>
<p>Der Beschluss liegt weitgehend auf der Linie der Rechtsprechung anderer OLG, wozu schon manches/vieles geschrieben ist. Die im Ls. 1 angesprochene Frage scheint m.E. das BVerfG anders zu sehen (vgl. BVerfG <a href="http://www.strafrecht-online.de/inhalte/online-bibliothek-strafrecht/fachzeitschriften/vrr/" class="liinternal">VRR</a> 2008, 389 = <a href="http://www.strafrecht-online.de/inhalte/online-bibliothek-strafrecht/fachzeitschriften/strr/" class="liinternal">StRR</a> 2008, 382 = NJW 2008, 3053; BVerfG, Beschl. v. 11.06.2010, 2 BvR 1046/08). Interessant auch die Ausführungen des OLG zu Ls. 3, in dem es die Anforderungen an die Verfahrensrüge in diesen Fällen noch einmal verschärft hat.</p>
<p>Aber: Die (erfolglosen) Mühen haben sich für den Verteidiger und seinen Mandanten zumindest teilweise &#8220;gelohnt&#8221;. Das OLG weist in der Segelanweisung auf den langenZeitablauf hin und darauf, dass im zweiten Anlauf nun wohl ggf. ein Fahrverbot nicht mehr verhängt werden dürfte.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Vorsatz oder Fahrlässigkeit &#8211; das musst du mir schon sagen&#8230;</title>
		<link>http://blog.strafrecht-online.de/2010/08/vorsatz-oder-fahrlaessigkeit-das-musst-du-mir-schon-sagen/#utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=vorsatz-oder-fahrlaessigkeit-das-musst-du-mir-schon-sagen</link>
		<comments>http://blog.strafrecht-online.de/2010/08/vorsatz-oder-fahrlaessigkeit-das-musst-du-mir-schon-sagen/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 05 Aug 2010 10:13:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Detlef Burhoff</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[OWi]]></category>
		<category><![CDATA[Straßenverkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeldverfahren]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrlässigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrverbot]]></category>
		<category><![CDATA[Feststellungen]]></category>
		<category><![CDATA[OLG Bamberg]]></category>
		<category><![CDATA[Schuldform]]></category>
		<category><![CDATA[Umfang]]></category>
		<category><![CDATA[Vorsatz]]></category>
		<category><![CDATA[Zeitablauf]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.strafrecht-online.de/?p=5503</guid>
		<description><![CDATA[Amtsgerichtliche Urteile kranken häufig daran, dass vom Amtsrichter nicht genügend Feststellungen zur Frage: Vorsatz oder Fahrlässigkeit &#8211; oder kurz: zur Schuldform, getroffen werden. Das hat jetzt vor kurzem auch noch einmal das OLG Bamberg in seinem Beschl. v. 13.07. 2010 - 3 Ss OWi 1124/10 beanstandet und dazu folgende Leitsätze verfasst: Auch in Bußgeldsachen muss den Urteilsgründen zu [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Amtsgerichtliche Urteile kranken häufig daran, dass vom Amtsrichter nicht genügend Feststellungen zur Frage: Vorsatz oder Fahrlässigkeit &#8211; oder kurz: zur Schuldform, getroffen werden. Das hat jetzt vor kurzem auch noch einmal das OLG Bamberg in seinem <a href="http://www.strafrecht-online.de/inhalte/strafrechtliche-entscheidungen/aktuelle-urteile/olg-bamberg-urt-v-13072010-3-ss-owi-112410/" class="liinternal">Beschl. v. 13.07. 2010 - 3 Ss OWi 1124/10</a> beanstandet und dazu folgende Leitsätze verfasst:</p>
<ol>
<blockquote>
<li><em>Auch in Bußgeldsachen muss den Urteilsgründen zu entnehmen sein, welche Feststellungen der Tatrichter zu den objektiven und subjektiven Tatbestandsele­menten getroffen hat und welche Erwägungen der Bemessung der Geldbuße und der An­ordnung oder dem Absehen von Nebenfolgen zugrunde liegen (§ 267 I und III StPO i.V.m. § 71 OWiG).</em></li>
<li><em>Eine für das Rechtsbeschwerdegericht hinreichende Prüfungs- bzw. Entschei­dungsgrundlage mit der Folge eines zur Urteilsaufhebung zwingenden sachlich-rechtlichen Mangels fehlt, wenn die tatrichterlichen Feststellungen zur inneren Tatseite unvollständig, unklar oder widersprüchlich sind oder wenn sie den Un­rechts- und Schuldgehalt der Tat nicht erkennen lassen.</em></li>
</blockquote>
</ol>
<p>Das OLG hat aufgehoben und zurückverwiesen mit einem mehr als deutlichen Hinweis an den Tatrichter bei der Frage des Fahrverbotes den Zeitablauf zu berücksichtigen. Insoweit könnet die Rechtsbeschwerde also &#8220;etwas gebracht haben&#8221;.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>(Auch) Kein Augenblicksversagen bei Überschreiten der hypothetischen Höchstgeschwindigkeit</title>
		<link>http://blog.strafrecht-online.de/2010/07/5308/#utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=5308</link>
		<comments>http://blog.strafrecht-online.de/2010/07/5308/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 29 Jul 2010 08:21:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Detlef Burhoff</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[OWi]]></category>
		<category><![CDATA[Straßenverkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Augenblicksversagen]]></category>
		<category><![CDATA[Deutscher]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrverbot]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwindigkeitsüberschreitung]]></category>
		<category><![CDATA[Handbuch]]></category>
		<category><![CDATA[OLG Bamberg]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrszeichen]]></category>

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		<description><![CDATA[In der bußgeldrechtlichen Rechtsprechung ist die Frage umstritten, wie es sich auswirkt, wenn in einer Tempo 30-Zone ein nur leicht fahrlässiges Übersehen des entsprechenden Tempo-30-Schildes vorliegt, der Betroffene also subjektiv, aber irrig von der gesetzlichen (hypothetischen) Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h ausgeht und diese überschreitet. Teilweise wird in der Rechtsprechung in solchen Fällen mehrheitlich ein Augenblicksversagen bereits dann nicht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In der bußgeldrechtlichen Rechtsprechung ist die Frage umstritten, wie es sich auswirkt, wenn in einer Tempo 30-Zone ein nur leicht fahrlässiges Übersehen des entsprechenden Tempo-30-Schildes vorliegt, der Betroffene also subjektiv, aber irrig von der gesetzlichen (hypothetischen) Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h ausgeht und diese überschreitet.</p>
<p>Teilweise wird in der Rechtsprechung in solchen Fällen mehrheitlich ein Augenblicksversagen bereits dann nicht mehr anerkannt, wenn die hypothetische Höchtsgeschwindigkeit unabhängig vom Ausmass überschritten wird (bspw. OLG Karlsruhe NZV 2004, 211: 59 km/h; anders aber OLG Hamm NZV 2000, 92: 68 km/h).</p>
<p>A.A. ist Deutscher in unserem <a href="http://www.strafrecht-online.de/inhalte/online-bibliothek-strafrecht/praxis-handbuecher/burhoff-handbuch-owi-verfahren/" class="liinternal">OWi-Handbuch</a>: Er weist darauf hin, dass das Merkmal der groben Pflichtwidrigkeit als Voraussetzung für die Anordnung des Fahrverbots das kumulative Vorliegen von objektiven und subjektiven Elementen verlangt (näher <em>Burhoff/Deutscher</em>, a.a.O., Rn. 1142 m.Nw.). Das subjektive Element der groben Pflichtwidrigkeit sei bei einem an sich leicht fahrlässigen Übersehens des Verkehrsschildes erst dann erfüllt, wenn der Betroffene die hypothetisch zulässige Geschwindigkeit in einer Höhe überschreite, die bei deren tatsächlichen Bestehen das Regelbeispiel auslösen würde.</p>
<p>Anders jetzt allerdings auch das OLG Bamberg in einem <a href="http://www.strafrecht-online.de/inhalte/strafrechtliche-entscheidungen/aktuelle-urteile/olg-bamberg-beschl-v-01062010-3-ss-owi-81410/" class="liinternal">Beschl. v. 01.06.2010 &#8211; 3 Ss OWi 814/10</a>, das jedenfalls bei einer Überschreitung der hypothetischen Höchstgeschwindkeit von 30 % den Ausschluss des Augenblicksversagens nicht zulassen will.</p>
<p>Also: Immer schön aufpassen, auch hypothetisch.</p>
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		<title>Die Schauspielerin &#8220;mit Fahrverbot&#8221; dürfte Simone Thomalla sein &#8230;.</title>
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		<pubDate>Mon, 05 Jul 2010 20:56:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Detlef Burhoff</dc:creator>
				<category><![CDATA[Entscheidung]]></category>
		<category><![CDATA[OWi]]></category>
		<category><![CDATA[Straßenverkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Absehen]]></category>
		<category><![CDATA[Aufhebung]]></category>
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		<description><![CDATA[Wir hatten am 24.03.2010 darüber berichtet, dass dpa gemeldet hatte: Zu (blitz)schnell – Simone Thomalla behält aber Führerschein. Nach der dpa-Meldung hatte das AG Bielefeld von einem Fahrverbot bei der &#8220;Tatort-Kommissarin“ Simone Thomalla, die am berüchtigten/berühmten Bielefelder Berg geblitzt worden, abgesehen. Dagegen hat es die Rechtsbeschwerde der StA gegeben, über die nun der 3. Senat für Bußgeldsachen des OLG [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wir hatten am 24.03.2010 darüber berichtet, dass dpa gemeldet hatte: <a href="http://blog.strafrecht-online.de/2010/03/zu-blitzschnell-simone-thomalla-behaelt-aber-fuehrerschein/" title="Permanenter Link zu Zu (blitz)schnell – Simone Thomalla behält aber Führerschein" rel="bookmark" class="liinternal">Zu (blitz)schnell – Simone Thomalla behält aber Führerschein</a>. Nach der dpa-Meldung hatte das AG Bielefeld von einem Fahrverbot bei der &#8220;Tatort-Kommissarin“ Simone Thomalla, die am berüchtigten/berühmten Bielefelder Berg geblitzt worden, abgesehen. Dagegen hat es die Rechtsbeschwerde der StA gegeben, über die nun der 3. Senat für Bußgeldsachen des OLG Hamm entschieden hat. In der <a href="http://go2.wordpress.com/?id=725X1342&amp;site=jusatpublicum.wordpress.com&amp;url=http%3A%2F%2Fwww.justiz-nrw.de%2FPresse%2Fpresse_weitere%2FPresseOLGs%2F05_07_2010%2Findex.php&amp;sref=http%3A%2F%2Fjusatpublicum.wordpress.com%2F2010%2F07%2F05%2Folg-hamm-kein-bonus-fur-schauspielerin-bei-fahrverbot-nach-tempoverstoss%2F" target="_blank" class="liexternal">Pressemitteilung des OLG </a>zum Beschl. des Senats vom 29.06.2010 III-3 RBs 120/10 OLG Hamm, über die schon <a href="http://jusatpublicum.wordpress.com/2010/07/05/olg-hamm-kein-bonus-fur-schauspielerin-bei-fahrverbot-nach-tempoverstoss/" target="_blank" class="liexternal">hier</a> und <a href="http://dennisheinemeyer.de/2010/07/05/fahrverbot-fuer-schauspieler-ii/" target="_blank" class="liexternal">hier </a>und<a href="http://www.rechtslupe.de/strafrecht/fahrverbot-auch-fuer-schauspieler-319996" target="_blank" class="liexternal"> hier </a>berichtet wurde,  heißt es:</p>
<p><em>Nach einer Entscheidung des 3. Senats für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Hamm vom 29. Juni 2010 muss eine bekannte Schauspielerin wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit neben einer Geldbuße auch ein Fahrverbot von einem Monat hinnehmen.<br />
Die Betroffene war Anfang 2009 mit 146 km/h auf der A2 geblitzt worden, zugelassen war eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Das Amtsgericht Bielefeld hatte die Betroffene zur Zahlung einer Geldbuße von 400 Euro verurteilt, von einer Verhängung eines Fahrverbots gegen sie aber abgesehen.</em></p>
<p><em>Gegen dieses Urteil hat die Staatsanwaltschaft Bielefeld Rechtsbeschwerde eingelegt. Diese hatte jetzt Erfolg. Der Senat hat das Urteil im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben und die Betroffene wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 41 km/h zu einer Geldbuße von 100 Euro verurteilt, sowie ein Fahrverbot von einem Monat verhängt. </em></p>
<p><em>Der Senat hat in den Gründen ausgeführt, dass das Absehen von der Verhängung des Regelfahrverbots gegen Erhöhung der Geldbuße rechtsfehlerhaft erfolgt sei. Es sei der erhebliche Umfang der Geschwindigkeitsüberschreitung, das grob verkehrswidrige Verhalten sowie zu berücksichtigen, inwieweit die Betroffene die Fahrten anderweitig organisieren könne. Die Betroffene müsse zwar erhebliche Strecken zu den Einsatzorten als Schauspielerin zurücklegen, wegen ihres überdurchschnittlichen Einkommens sei, angesichts der erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung aber, auch eine Anstellung eines Fahrers ohne weiteres zumutbar. Die finanzielle Belastung müsse jeder Verkehrsteilnehmer- so auch die Betroffene – hinnehmen. Das einmonatige Fahrverbot führe nicht zu einer erheblichen Härte.&#8221;</em></p>
<p>Das OLG nennt zwar keinen Namen &#8211; darf es ja auch nicht <img src='http://blog.strafrecht-online.de/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif' alt=':-)' class='wp-smiley' /> , aber die Daten sind so deckungsgleich, dass man sagen kann: Sie war es .</p>
<p>Die Entscheidung bringt nichts Neues oder Berichtenswertes, außer natürlich dem prominenten Namen. Mal sehen, wie lange es dauert, bis er auch in der Presse auftaucht.</p>
<p>Fazit: Gleiches Recht für alle, oder: Auch Fernsehkommissare werden mit einem Fahrverbot belegt. </p>
<p>Ach so (tut gut <img src='http://blog.strafrecht-online.de/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif' alt=':-)' class='wp-smiley' /> : Ich hatte ja schon am 24.03.2010 geschrieben:  &#8221;<em>Ich habe meine Zweifel, ob das Urteil beim 3. Senat für Bußgeldsachen des OLG Hamm halten wird</em>.&#8221;</p>
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		<title>Fahrverbot als Strafe &#8211; endgültig Adieu? oder nur &#8220;Auf Wiedersehen&#8221; bis zum nächsten Sommerloch?</title>
		<link>http://blog.strafrecht-online.de/2010/06/fahrverbot-als-strafe-endgueltig-adieu-oder-nur-auf-wiedersehen-bis-zum-naechsten-sommerloch/#utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=fahrverbot-als-strafe-endgueltig-adieu-oder-nur-auf-wiedersehen-bis-zum-naechsten-sommerloch</link>
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		<pubDate>Thu, 24 Jun 2010 05:38:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Detlef Burhoff</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesetzesvorhaben]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrverbot]]></category>
		<category><![CDATA[Justizminister]]></category>
		<category><![CDATA[Justizministerkonferenz]]></category>
		<category><![CDATA[Melchior]]></category>
		<category><![CDATA[Sommerloch]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Justizminister haben sich gestern auf ihrer Konferenz nicht über die Einführung des Fahrverbotes als Strafe einigen können. Gut so, aber: Ist damit der Unsinn wirklich vom Tisch, wie die Presse meint? (vgl. auch hier der Kollege Melchior). Ich denke nein und wage die Behauptung: Beim nächsten Sommerloch werden wir die Diskussion wieder bekommen. Vor [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Justizminister haben sich gestern auf ihrer Konferenz nicht über die Einführung des Fahrverbotes als Strafe einigen können. Gut so, aber: Ist damit der Unsinn wirklich vom Tisch, wie die <a href="http://www.rp-online.de/panorama/deutschland/Fahrverbot-fuer-Straftaten-ist-vom-Tisch_aid_873026.html" target="_blank" class="liexternal">Presse meint</a>? (vgl. auch hier der <a href="http://ra-melchior.blog.de/2010/06/23/fahrverbot-unsinn-tisch-8851856/" target="_blank" class="liexternal">Kollege Melchior</a>). Ich denke nein und wage die Behauptung: Beim nächsten Sommerloch werden wir die Diskussion wieder bekommen. Vor allem der niedersächsische Justizminister ist m.E. dafür prädestiniert, den Unsinn wieder hervorzukramen und erneut zur Diskussion zu stellen. Wahrscheinlich wird man sich aber jetzt zunächst wieder auf die Abschaffung des § 81a Abs. 2 StPO stürzen, auch das ist ja ein beliebtes Thema.</p>
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