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	<title>Heymanns Strafrecht Online Blog &#187; Bundesrat</title>
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	<description>herausgegeben von RA Detlef Burhoff, RiOLG a.D.</description>
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		<title>Bekämpfung von Computerkriminalität</title>
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		<pubDate>Wed, 09 Mar 2011 08:31:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Detlef Burhoff</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesetzesvorhaben]]></category>
		<category><![CDATA[BR-Drs.]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesrat]]></category>
		<category><![CDATA[Computerkriminalität]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Bundesrat hat Gesetzesbeschlüssen des Bundestages zur Bekämpfung vom Computerkriminalität zugestimmt. Dazu die folgende &#8211; schon etwas zurückliegende &#8211; Kurzmeldung von Jurion: Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 11.02.2011 zwei vom Bundestag am 16.12.2010 beschlossene Gesetzesentwürfe zur Bekämpfung vom Computerkriminalität akzeptiert. Künftig soll es unter anderem auch Einzelpersonen möglich sein, Anzeige gegen Personen zu [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesrat hat Gesetzesbeschlüssen des Bundestages zur Bekämpfung vom Computerkriminalität zugestimmt. Dazu die folgende &#8211; schon etwas zurückliegende &#8211; Kurzmeldung von Jurion:</p>
<blockquote><p>Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 11.02.2011 zwei vom Bundestag am 16.12.2010 beschlossene Gesetzesentwürfe zur Bekämpfung vom Computerkriminalität akzeptiert. Künftig soll es unter anderem auch Einzelpersonen möglich sein, Anzeige gegen Personen zu stellen, die mit Hilfe von Computern rassistische oder fremdenfeindliche Straftaten begehen.</p>
<p>Folgende Dokumente finden Sie im Internetangebot des Bundesrates:</p>
<p>Mit dem Beschluss geht eine entsprechende Änderung des Strafgesetzbuches einher. Sowohl ein EU-Rahmenbeschluss als auch ein Abkommen des Europarates machten dies erforderlich. Mit einem Zusatzprotokoll hatte der Europarat zuvor deutlich gemacht, dass er das Übereinkommen über Computerkriminalität auch auf Straftaten rassistischer und fremdfeindlicher Propaganda erstrecken wolle. Einstimmig verabschiedete der Bundestag außerdem einen weiteren Gesetzentwurf der Regierung, der die Voraussetzungen für die Ratifikation des Zusatzprotokolls nach den Erfordernissen des Grundgesetzes schaffen soll.</p>
<ul>
<li>Den Gesetzesbeschluss des Bundestages für ein Gesetz über Computerkriminalität betreffend die Kriminalisierung mittels Computersystemen begangener Handlungen rassistischer und fremdenfeindlicher Art: <a href="http://www.bundesrat.de/cln_179/SharedDocs/Drucksachen/2011/0001-0100/9-11,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/9-11.pdf" target="_blank" class="lipdf">BR-Drs. 9/11</a>(PDF)</li>
<li>Den Beschluss des Bundesrates: <a href="http://www.bundesrat.de/cln_179/SharedDocs/Drucksachen/2011/0001-0100/9-11_28B_29,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/9-11.pdf" target="_blank" class="lipdf">BR-Drs. 9/11(B)</a> (PDF)</li>
<li>Den Gesetzesbeschluss des Bundestages für ein Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2008/913/JI des Rates vom 28.11.2008: <a href="http://www.bundesrat.de/cln_179/SharedDocs/Drucksachen/2011/0001-0100/10-11,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/10-11.pdf" target="_blank" class="lipdf">BR-Drs. 10/11</a>(PDF)</li>
<li>Den Beschluss des Bundesrates: <a href="http://www.bundesrat.de/cln_179/SharedDocs/Drucksachen/2011/0001-0100/10-11_28B_29,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/10-11.pdf" target="_blank" class="lipdf">BR-Drs. 10/11(B)</a> (PDF)</li>
</ul>
</blockquote>
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		<title>Da ist sie nun: Die Winterreifenpflicht &#8211; wenn auch mit Änderungen&#8230;</title>
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		<pubDate>Fri, 26 Nov 2010 15:42:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Detlef Burhoff</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesetzesvorhaben]]></category>
		<category><![CDATA[OWi]]></category>
		<category><![CDATA[Straßenverkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[BR-Drs.]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesrat]]></category>
		<category><![CDATA[Winterreifenpflicht]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Bundesrat meldet, dass die Länder heute der Verordnung zur Neufassung der Winterreifenpflicht mit Änderungen zugestimmt haben. In der PM heißt es: &#8220;Er hält es für ausreichend, wenn bei Omnibussen mit mehr als acht Sitzplätzen und Lkw mit mehr als 3,5 Tonnen Gewicht nur auf den Antriebsachsen Winterreifen montiert sind. Zudem will er Nutzfahrzeuge der Land- [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesrat meldet, dass die Länder heute der Verordnung zur Neufassung der Winterreifenpflicht mit Änderungen zugestimmt haben. In der PM heißt es:</p>
<blockquote><p>&#8220;Er hält es für ausreichend, wenn bei Omnibussen mit mehr als acht Sitzplätzen und Lkw mit mehr als 3,5 Tonnen Gewicht nur auf den Antriebsachsen Winterreifen montiert sind. Zudem will er Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft von der Winterreifenpflicht ausnehmen. Gleiches soll für Einsatzfahrzeuge von Bundeswehr, Bundespolizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz und Polizei gelten, wenn für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine M+S Reifen erhältlich sind.</p>
<p>Es liegt nun an der Bundesregierung, ob sie die Verordnung in der geänderten Fassung in Kraft setzt.</p>
<p>In einer begleitenden Entschließung weist der Bundesrat daraufhin, dass er die Neufassung der Winterreifenpflicht unterstützt. Sie diene der Verbesserung der Rechts- und Verkehrssicherheit. Allerdings hätten die Diskussionen auch erheblichen weiteren Beratungs- und Prüfungsbedarf aufgezeigt. So seien beispielsweise Differenzierungen zwischen leichten und schweren Kraftfahrzeugen, die Einführung eines Bußgeldtatbestandes für den Fahrzeughalter und die Vorgaben zur Profiltiefe zu prüfen. Die Länder bitten daher die Bundesregierung, die Wirksamkeit der neu getroffenen Regelungen zu überprüfen und rechtzeitig vor der Wintersaison 2011/2012 einen neuen Regelungsentwurf vorzulegen.</p>
<p><a href="http://www.bundesrat.de/SharedDocs/Beratungsvorgaenge/2010/0601-700/0699-10.html" title="Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung und der Bußgeldkatalog-Verordnung" target="_self" class="liexternal">Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung und der Bußgeldkatalog-Verordnung</a></p>
<p>Drucksache 699/10 (Beschluss)&#8221;</p></blockquote>
<p>Mal sehen, was der Bund draus macht. Im Zweifel wird er die geänderte VO in Kraft setzen.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Schüler spielen Gesetzgeber</title>
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		<pubDate>Fri, 12 Nov 2010 13:01:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Detlef Burhoff</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesrat]]></category>
		<category><![CDATA[Planspiel]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Bundesrat berichtet in seiner PM 172/10 über ein in der nächsten Woche stattfindendes Plannspiel, nämlich das Projekt &#8220;Jugend im Bundesrat&#8221;.  Insgesamt 130 Schüler des Ernst-Moritz-Arndt Gymnasiums aus Remscheid und des Berliner Herder Gymnasiums (Lichtenberg) kommen zu einem zweitägigen Rollenspiel über das Gesetzgebungsverfahren im Bundesrat zusammen. Die Jugendlichen beraten drei fiktive Vorlagen zu den Themen Stärkung der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesrat berichtet in seiner PM 172/10 über ein in der nächsten Woche stattfindendes Plannspiel, nämlich das Projekt &#8220;Jugend im Bundesrat&#8221;.</p>
<p> Insgesamt 130 Schüler des Ernst-Moritz-Arndt Gymnasiums aus Remscheid und des Berliner Herder Gymnasiums (Lichtenberg) kommen zu einem zweitägigen Rollenspiel über das Gesetzgebungsverfahren im Bundesrat zusammen.</p>
<p>Die Jugendlichen beraten drei fiktive Vorlagen zu den Themen Stärkung der direkten Demokratie, Verbot von Killerspielen und Einführung eines allgemeinen Freiwilligendienstes, die sie bis zur &#8220;Plenarreife&#8221; entwickeln. Hierzu erarbeiten die Schüler in gespielten Sitzungen der Fachausschüsse, der jeweiligen Parteigremien und der Landesregierungen beschlussfähige Vorlagen für eine abschließende &#8220;Bundesratssitzung&#8221;.Mal sehen, ob die Schüler es besser können als die &#8220;Großen&#8221;.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>&#8220;Handstreich&#8221; (?) im Bundesrat &#8211; die (neue) Gleichrangigkeit von StA und Polizei</title>
		<link>http://blog.strafrecht-online.de/2010/11/handstreich-im-bundesrat-die/#utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=handstreich-im-bundesrat-die</link>
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		<pubDate>Wed, 03 Nov 2010 13:22:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Detlef Burhoff</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesetzesvorhaben]]></category>
		<category><![CDATA[StPO]]></category>
		<category><![CDATA[Blutentnahme]]></category>
		<category><![CDATA[BR-Drs.]]></category>
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		<category><![CDATA[Richtervorbehalt]]></category>
		<category><![CDATA[§ 81a StPO]]></category>

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		<description><![CDATA[Manchmal ist man ja erstaunt, wie schnell es gehen kann. Da hat der Bundesrat gerade erst am 15.10.2010 über den den Richtervorbehalt stärkenden Änderungsvorschlag des Landes Niedersachen zur teilweisen Abschaffung von § 81a Abs. 2 StPO beraten (vgl. hier und hier), da steht dieses Gesetzesvorhaben schon wieder auf der Tagesodnung des Bundesrates (vgl. die TO der 876. Sitzung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Manchmal ist man ja erstaunt, wie schnell es gehen kann. Da hat der Bundesrat gerade erst am 15.10.2010 über den den Richtervorbehalt stärkenden Änderungsvorschlag des Landes Niedersachen zur teilweisen Abschaffung von § 81a Abs. 2 StPO beraten (vgl. <a href="http://blog.strafrecht-online.de/2010/10/bundesrat-busemann-zu-81a-abs-2-stpo/" class="liinternal">hier</a> und <a href="http://blog.strafrecht-online.de/2010/10/gesetzesentwurf-zur-aenderung-des-81a-abs-2-stpo-ist-da/" class="liinternal">hier</a>), da steht dieses Gesetzesvorhaben schon wieder auf der Tagesodnung des Bundesrates (vgl. die TO der 876. Sitzung <a href="http://www.bundesrat.de/cln_171/nn_6898/DE/parlamentsmaterial/to-plenum/876-sitzung/to-node.html?__nnn=true" target="_blank" class="liexternal">hier</a>).  Ein Schelm, wer Böses dabei denkt <img src='http://blog.strafrecht-online.de/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif' alt=':-)' class='wp-smiley' /> .</p>
<p>Wenn man sich die dazu vorliegende <a href="http://www.bundesrat.de/cln_171/SharedDocs/Drucksachen/2010/0601-700/615-1-10,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/615-1-10.pdf" class="lipdf">Drucksache 615/10/1</a> ansieht, dann ist man doch ein wenig überrascht. Nicht darüber, dass der Gesetzesvorschlag nun im Bundestag eingebracht werden soll und auch nicht über die redaktionellen Änderungswünsche. Auch nicht darüber, dass Herr Busemann nun eine Art Bundes(rats)beauftragter zur Abschaffung des Richtervorbehaltes in § 81a Abs. 2 StPO ist &#8211; das steht ihm, da er sich dieses Vorhabens ja nun schon seit längerem angenommen hat, auch zu. Nein. Mich überrascht ein anderer Änderungswunsch, der mich auf einen Umstand aufmerksam macht, der mir bisher auch noch nicht aufgefallen war. In der ursprünglichen Drucksache 615/10 war die Rede von der &#8220;eigenen gleichrangigen&#8221; Anordnungskompetenz der Ermittlungsperson zur Staatsanwaltschaft. Jetzt soll es heißen:</p>
<blockquote><p>&#8220;3. <span style="text-decoration: underline;">Zur allgemeinen Begründung, letzter Satz, Zur Einzelbegründung zu Artikel 1, Satz 1 </span></p>
<p>In der allgemeinen Begründung, letzter Satz und in Satz 1 der Einzelbegründung zu Artikel 1 sind jeweils die Wörter &#8220;eine eigene gleichrangige&#8221; durch die Wörter &#8220;jeweils eine eigenständige gleichrangige&#8221; zu ersetzen.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Begründung (nur für das Plenum): </span></p>
<p>Durch die Änderung wird klargestellt, dass den Ermittlungspersonen auch im Verhältnis zur Staatsanwaltschaft eine eigenständige gleichrangige Anordnungskompetenz zusteht.&#8221;</p></blockquote>
<p>Was steckt hinter diesen Formulierungen? M.E. der Versuch, auf &#8220;kaltem Weg&#8221; der m.E. anderen Auffassung des BVerfG in der Frage der Gleichrangigkeit von StA und Polizei (vgl. dazu <a href="http://blog.strafrecht-online.de/2010/07/das-bverfg-zum-driten-mal-zu-81a-abs-2-stpo-verschont-mich-zur-begruendung-von-gefahr-im-verzug-mit-allgemeinplaetzen/" class="liinternal">Beschl. v. 11.06.2010 &#8211; 2 BvR 1046/10</a>) einen &#8220;Riegel vorzuschieben&#8221;</p>
<p>Das BVerfG hat in seinem Beschl. u.a. beanstandet, dass AG und LG nicht thematisiert haben, ob die Ermittlungsbehörden sich zunächst um eine richterliche Entscheidung und nachrangig dann um eine staatsanwaltschaftliche Weisung hätten bemühen müssen. Das OLG Brandenburg (VA 2009, 84 = VRR 2009, 151 = StRR 2009, 143) hat dieses stufenweise Vorgehen als nicht erforderlich angesehen, ebenso das OLG Celle in  seinem <a href="http://www.burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/944.htm" target="_blank" class="liinternal">Beschl. v. 15.07.2010 – 322 SsBs 159/10</a> (vgl. dazu <a href="http://blog.strafrecht-online.de/2010/08/immer-wieder-blutentnahme-und-beweisverwertungsverbot-zumindest-koennen-sich-die-muehen-bei-den-rechtsfolgen-lohnen/" class="liinternal">hier</a>). Das BVerfG scheint diese Frage in seinem Beschl. bejahen zu wollen, was nicht ganz ungefährlich <img src='http://blog.strafrecht-online.de/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif' alt=':-)' class='wp-smiley' />  ist, da sich für die Nachtzeit auf der staatsanwaltschaftlichen Ebene dann dieselben Fragen wie beim richterlichen Eildienst: Erforderlich, ja oder nein? Dem kann man in der Diskussion nun demnächst ggf. eine &#8220;eigenständige geleichrangige&#8221; Kompetenz entgegenhalten. Zwar ist eine Gesetzesbegründung kein Gesetz, sie kann und wird aber gern (was hat der Gesetzgeber sich eigentlich gedacht?) zur Auslegung herangezogen.</p>
<p>Und das wäre m.E. nicht nur bei § 81a Abs. 2 StPO &#8211; soweit er Bestehen bleibt bzw. bestehen bleiben soll &#8211; von Bedeutung, sondern ggf. auch an anderen Stellen, wenn es um die Fragen des Rangverhältnisses geht, so z.B. bei der Durchsuchung. Ist das gewollt?</p>
<p>Abschließend: Die Staatsanwaltschaften werden sich freuen, wenn man sie nun auf eine Stufe mit den übrigen Ermittlungsbehörden stellt. Sie haben davon sicherlich ein anderes Verständnis.</p>
<p>Zur Überschrift: &#8220;Handstreich&#8221; ist vielleicht ein wenig massiv, aber mir fiel für dieses Vorhaben nichts Besseres ein. <img src='http://blog.strafrecht-online.de/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif' alt=':-)' class='wp-smiley' /> </p>
]]></content:encoded>
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		<title>Bundesrat: Busemann zu § 81a Abs. 2 StPO</title>
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		<pubDate>Fri, 15 Oct 2010 13:06:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Detlef Burhoff</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetzesvorhaben]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesrat]]></category>
		<category><![CDATA[Richtervorbehalt]]></category>

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		<description><![CDATA[Das niedersächsische JM meldet in einer PM zur Rede des JM Busemann &#8220;Rechtsklarheit für Blutentnahmen bei Alkoholkontrollen im Straßenverkehr &#8211; Niedersächsischer Gesetzentwurf im Bundesrat                                                                                                    BERLIN. „Wir brauchen Rechtsklarheit. Der einzelgesetzliche Richtervorbehalt für Blutentnahmen zur Alkohol- und Drogenkontrolle im Straßenverkehr (§ 81a StPO ) soll entfallen.&#8221; Das hat der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann am Freitag (15.10.2010) [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Das niedersächsische JM meldet in einer <a href=": http://www.mj.niedersachsen.de/live/live.php?article_id=90951&amp;navigation_id=3745&amp;_psmand=13" class="liinternal">PM</a> zur Rede des JM Busemann</strong></p>
<p><em>&#8220;Rechtsklarheit für Blutentnahmen bei Alkoholkontrollen im Straßenverkehr &#8211; Niedersächsischer Gesetzentwurf im Bundesrat                                                                                                  </em></p>
<p><em> BERLIN. „Wir brauchen Rechtsklarheit. Der einzelgesetzliche Richtervorbehalt für Blutentnahmen zur Alkohol- und Drogenkontrolle im Straßenverkehr (§ 81a StPO ) soll entfallen.&#8221; Das hat der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann am Freitag (15.10.2010) in seiner Rede vor dem Bundesrat in Berlin bei der Einbringung eines entsprechenden niedersächsischen Gesetzentwurfs bekräftigt.</em></p>
<p><em>„Der Richtervorbehalt darf nicht zum Freifahrtschein für Alkohol- oder Drogensünder werden&#8221;, sagte Busemann. Die unvermeidbaren zeitlichen Verzögerungen durch das Warten auf eine richterliche Entscheidung könnten zum Verlust von Beweismitteln durch den Abbau des Blutalkohols führen.</em></p>
<p><em>Eine Blutentnahme, die ohne richterliche Anordnung und ohne Einwilligung des betroffenen Autofahrers selbst vorgenommen wird, sei zunächst grundsätzlich mit dem Makel eines Beweiserhebungsverbotes behaftet. Wenn keine schlüssige Begründung für eine ausnahmsweise Eilkompetenz der Polizeibeamten zur Anordnung der Blutentnahme dokumentiert sei, erklärten einige Gerichte die Blutprobe als Beweismittel für unzulässig. „Ein fahruntüchtig alkoholisierter oder drogenberauschter Fahrer könnte so straffrei davonkommen&#8221;, sagte Busemann.</em></p>
<p><em>„Ein Richtervorbehalt für die Entnahme von Blutproben nach Verkehrskontrollen werde weder durch das Grundgesetz vorgeschrieben, noch sei er aus rechtsstaatlichen Gründen geboten. Der mit der Blutentnahme verbundene Eingriff durch einen Arzt sei nur geringfügig. Zudem bleibe einer Richterin oder einem Richter, wenn er telefonisch kontaktiert und über Alkoholgeruch im Fahrzeug oder Ausfallerscheinungen des Fahrzeugführers informiert werde, keinerlei Ermessensspielraum. „Eine solche rein formale Entscheidung führt eher zur Entwertung als zur gebotenen Aufwertung des Richtervorbehalts&#8221;, so Busemann abschließend.</em>   &#8221;</p>
<p>Das kann wir ja alles schon. Man soll lieber die Gerichte so ausstatten, dass ein nächtlicher richterlicher Eildienst eingerichtet werden kann. Dann bräuchte man diese Klimmzüge nicht. Ich bin gespannt, was die FDP im Bundestag macht.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Heute im Bundesrat: Die Neuregelung zu § 81a Abs. 2 StPO</title>
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		<pubDate>Fri, 15 Oct 2010 07:12:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Detlef Burhoff</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesetzesvorhaben]]></category>
		<category><![CDATA[Blutentnahme]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesrat]]></category>
		<category><![CDATA[Richtervorbehalt]]></category>
		<category><![CDATA[§ 81a StPO]]></category>

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		<description><![CDATA[Auf der Tagesordnung der heute stattfindenden 875. Sitzung des Bundesrates steht als TOP 34: Entnahme von Blutproben, also die Neuregelung des § 81a Abs. 2 StPO, die von Niedersachsen eingebracht worden ist (vgl. hier). Viel wird nicht dabei herauskommen, man wird die Vorlage an die Ausschüsse überweisen und dann wird man weitersehen. Mal sehen, was [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Auf der Tagesordnung der heute stattfindenden 875. Sitzung des Bundesrates steht als TOP 34: Entnahme von Blutproben, also die Neuregelung des § 81a Abs. 2 StPO, die von Niedersachsen eingebracht worden ist (vgl. <a href="http://blog.strafrecht-online.de/2010/10/gesetzesentwurf-zur-aenderung-des-81a-abs-2-stpo-ist-da/" class="liinternal">hier</a>).</p>
<p>Viel wird nicht dabei herauskommen, man wird die Vorlage an die Ausschüsse überweisen und dann wird man weitersehen. Mal sehen, was der Bundestag und was die Bundesregierung macht.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Wann kommt die Vollstreckung der ausländischen Geldsanktionen denn nun wirklich?</title>
		<link>http://blog.strafrecht-online.de/2010/07/wann-kommt-die-vollstreckung-der-auslaendischen-geldsanktionen-denn-nun-wirklich/#utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=wann-kommt-die-vollstreckung-der-auslaendischen-geldsanktionen-denn-nun-wirklich</link>
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		<pubDate>Sat, 10 Jul 2010 09:01:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Detlef Burhoff</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Vollstreckung]]></category>

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		<description><![CDATA[Seit einigen Tagen wird an verschiedenen Stellen über die Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen berichtet (vgl. hier, hier , aber auch hier). Tenor dieser Berichterstattung ist im Wesentlichen: Die Vollstreckung kommt, und zwar am 01.10.2010. M.E. ist dazu anzumerken: Ja, die Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen kommt wohl. Das Gesetz ist im Bundestag am 08.07.2010 beschlossen worden (vg. das [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Seit einigen Tagen wird an verschiedenen Stellen über die Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen berichtet (vgl. <a href="http://www.ferner-alsdorf.de/2010/07/auslandische-knollchen-weden-ab-1-oktober-auch-in-deutschland-eingetrieben/wettbewerbsrecht/strafrecht/rechtsanwalt/" target="_blank" class="liexternal">hier</a>, hier , aber auch <a href="http://www.schadenfixblog.de/knollchen-werden-eu-weit-vollstreckt/" target="_blank" class="liexternal">hier</a>).</p>
<p>Tenor dieser Berichterstattung ist im Wesentlichen: Die Vollstreckung kommt, und zwar am 01.10.2010. M.E. ist dazu anzumerken: Ja, die Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen kommt wohl. Das Gesetz ist im Bundestag am 08.07.2010 beschlossen worden (vg. das Protokoll der <a href="http://www.bundestag.de/dokumente/protokolle/plenarprotokolle/17055.pdf" class="lipdf">BT-Sitzung Nr. 55, S. 182 ff.</a>), aber es kommt wohl nicht zum 01.10.2010. Der Gesetzgeber geht selbst davon aus, dass man es bis dahin mit der Umsetzung wohl nicht mehr schafft (vgl. S. 7 <a href="http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/024/1702458.pdf" class="lipdf">BT-Drucksache 17/2458</a>). Daher hat man die feste Inkraftretensregelung und auch die Stichtagsregelung gestrichen.</p>
<p>Auch an einer anderen Stelle ist eine für die Praxis wesentliche Änderung erfolgt. Die Frage der Halterhaftung war bislang als ein fakultatives Bewilligungshindernis ausgebildet. Davon ist man &#8211; wohl aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken, die im Gesetzgebungsverfahren laut geworden sind &#8211; abgewichen und hat daraus jetzt einen zwingenden Ablehnungsgrund gemacht. Das entschärft das Ganze ein wenig, wird aber sicherlich nicht verhindern, dass wahrscheinlich trotzdem das BVerfG das letzte Wort über das neue Gesetz sprechen wird.</p>
<p>Ob es bei den Änderungen sinnvoll ist, &#8220;den Kommentar zum Gesetzesentwurf&#8221; herauszubringen, wie Nomos es Ende des Monats offenbar will (vgl. <a href="http://blog.beck.de/2010/07/08/kommt-jetzt-vollstreckung-auslaendischer-geldbussen-und-strafen" target="_blank" class="liexternal">hier</a>), erscheint mir zumindest diskussionswürdig. Etwas Geduld wäre sicherlich angebracht. Denn man sieht, dass es noch Änderungen gegeben hat und zudem weiß man ja nie, welches Schicksal dieses Gesetz im Bundesrat erlebt. Denn schließlich haben wir dort in Kürze neue Mehrheitsverhältnisse und die SPD hat im Bundestag gegen das Gesetz gestimmt.</p>
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		<title>Gesetz zur Effektivierung des Strafverfahrens &#8211; teilweise zu leicht befunden, oder?</title>
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		<pubDate>Wed, 21 Apr 2010 13:44:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Detlef Burhoff</dc:creator>
				<category><![CDATA[Ermittlungsverfahren]]></category>
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		<category><![CDATA[§ 55 StPO]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Rechtsausschuss des Bundesrates befasst sich heute mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Effektivität des Strafverfahrens“, indem unter anderem eine Erscheinens- und Aussageverpflichtung für Zeugen bei der Polizei vorgesehen ist (BR-Drucksache 120/10). Wir hatten über dieses Vorhaben der Schwarz-gelben Koalition schon in Zusammenhang mit dem Koalitionsvertrag berichtet. Hierbei handelt es sich um eine [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Rechtsausschuss des Bundesrates befasst sich heute mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Effektivität des Strafverfahrens“, indem unter anderem eine Erscheinens- und Aussageverpflichtung für Zeugen bei der Polizei vorgesehen ist (BR-Drucksache 120/10). Wir hatten über dieses Vorhaben der Schwarz-gelben Koalition schon in Zusammenhang mit dem Koalitionsvertrag <a href="http://blog.strafrecht-online.de/2009/10/biene-majaschwarzgelb-was-ist-denn-nun-an-dem-vorhaben-liberal-aussagepflicht-vor-der-polizei/" class="liinternal">berichtet</a>. Hierbei handelt es sich um eine Forderung, die schon mehrfach aus dem Bundesrat erhoben wurde. So entspricht der vorliegende Entwurf wörtlich den Gesetzesanträgen des Bundesrates in der Bundestagsdrucksache 14/6079 vom 16.05.2001 und in der Bundestagsdrucksache 16/3659 vom 30.11.2006 &#8211; und dies sogar einschließlich der Begründung.</p>
<p>Man fragt sich: Wieso wird das Strafverfahren eigentlich effektiver, wenn Zeugen bei der Polizei erscheinen und aussagen müssen? Und: Wie will man eigentlich die schwierigen Fragen der Zeugnis- und Aussage- bzw. Auskunftsverweigerung regeln. Wenn man sich die Rechtsprechung anschaut, haben ja schon ausgewachsene Kammer Schwierigkeiten, die Fragen des § 55 StPO richtig zu beantworten. Und das macht dann demnächst der vernehmende Polizeibeamte? Und wenn der Zeuge sich mit dem nicht einigen kann, geht es dann gleich in die Beugehaft?</p>
<p>Fazit: Abzulehnen. So übrigens <a href="http://www.anwaltverein.de/downloads/stellungnahmen/SN-10/SN-19.pdf" class="lipdf">auch der DAV</a>; vgl. auch <a href="http://www.jurablogs.com/de/go/anwaelte-aussagepflicht-polizei" target="_blank" class="liexternal">hier</a>.</p>
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		<title>Bundesrat billigt Europäisches Geldsanktionengesetz</title>
		<link>http://blog.strafrecht-online.de/2010/03/bundesrat-billigt-europaeisches-geldsanktionengesetz/#utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=bundesrat-billigt-europaeisches-geldsanktionengesetz</link>
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		<pubDate>Sun, 07 Mar 2010 09:51:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Detlef Burhoff</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesetzesvorhaben]]></category>
		<category><![CDATA[ausländische Geldstrafe]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesrat]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Bundesrat billigte am 05.03.2010 einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (BR-Drs. 34/10), der auf einen EU-Rahmenbeschluss zurückgeht. Danach sollen im EU-Ausland verhängte Geldbußen und Geldstrafen auch in Deutschland eingetrieben werden können, wenn sie mehr als 70 EUR betragen. Davon werden vor allem Verkehrssünder betroffen sein. Das Bundesamt für Justiz in Bonn soll dann für die Vollstreckung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesrat billigte am 05.03.2010 einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (BR-Drs. 34/10), der auf einen EU-Rahmenbeschluss zurückgeht. Danach sollen im EU-Ausland verhängte Geldbußen und Geldstrafen auch in Deutschland eingetrieben werden können, wenn sie mehr als 70 EUR betragen. Davon werden vor allem Verkehrssünder betroffen sein.</p>
<p>Das Bundesamt für Justiz in Bonn soll dann für die Vollstreckung zuständig sein und dafür voraussichtlich um 99 Stellen aufgestockt. Das eingetriebene Geld soll dann in die Staatskasse fließen. Der Finanzausschuss des Bundesrates schlägt außerdem vor, dass die Bundesländer stärker von dem eingetriebenen Geld profitieren. Schließlich sei das Bundesamt für Justiz bei der Vollstreckung regelmäßig auf deren Amtshilfe angewiesen.</p>
<p><strong>Folgende Dokumente finden Sie im Internetangebot des Bundesrates:</strong></p>
<p>Den Gesetzentwurf der Bundesregierung: <a href="http://www.bundesrat.de/cln_171/SharedDocs/Drucksachen/2010/0001-0100/34-10,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/34-10.pdf" target="_blank" class="lipdf">BR-Drs. 34/10</a> (PDF)<br />
Die Empfehlungen der beteiligten Ausschüsse: <a href="http://www.bundesrat.de/cln_171/SharedDocs/Drucksachen/2010/0001-0100/34-1-10,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/34-1-10.pdf" target="_blank" class="lipdf">BR-Drs. 34/1/10</a> (PDF)</p>
<p>Die Stellunngnahmes des DAV finden Sie <a href="Bundesrat billigt Europäisches Geldsanktionengesetz" class="liinternal">hier</a>.</p>
<p>Quelle: LexisNexis, Redaktion Gesetzgebungsnews<br />
Mitteilung vom 05.03.2010</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Bundesrat beschließt Gesetzentwurf über Videokonferenzen in allen Gerichtsverfahren</title>
		<link>http://blog.strafrecht-online.de/2010/02/bundesrat-beschliesst-gesetzentwurf-ueber-videokonferenzen-in-allen-gerichtsverfahren/#utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=bundesrat-beschliesst-gesetzentwurf-ueber-videokonferenzen-in-allen-gerichtsverfahren</link>
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		<pubDate>Tue, 16 Feb 2010 08:44:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Detlef Burhoff</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesetzesvorhaben]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesrat]]></category>
		<category><![CDATA[Erweiterung]]></category>
		<category><![CDATA[Hessen]]></category>
		<category><![CDATA[Konferenzschaltung]]></category>
		<category><![CDATA[Videokonferenz]]></category>

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		<description><![CDATA[Gerichtsverfahren sollen mit Hilfe von Videokonferenztechnik beschleunigt und wirtschaftlicher durchgeführt werden. Dies fordert der Bundesrat in einem am 12.02.2010 beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Intensivierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren. Im Einzelnen: Zeitgleiche Bild- und Tonübertragungen sollen zukünftig auch Abwesenden die Teilnahme an gerichtlichen Verhandlungen und Ermittlungsverfahren ermöglichen. Bisher ist dies [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gerichtsverfahren sollen mit Hilfe von Videokonferenztechnik beschleunigt und wirtschaftlicher durchgeführt werden. Dies fordert der Bundesrat in einem am 12.02.2010 beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Intensivierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren.</p>
<p>Im Einzelnen: Zeitgleiche Bild- und Tonübertragungen sollen zukünftig auch Abwesenden die Teilnahme an gerichtlichen Verhandlungen und Ermittlungsverfahren ermöglichen. Bisher ist dies hauptsächlich für Opferzeugen vorgesehen, denen die gleichzeitige Anwesenheit mit dem Täter im Gerichtssaal nicht zumutbar ist (§ 58a StPO). Zukünftig sollen jedoch auch andere Verfahrensbeteiligte, zum Beispiel Parteien, Anwälte, Dolmetscher und Sachverständige mittels Konferenzschaltung am Prozess teilnehmen können. Dies würde Reisekosten und Zeitaufwand vermindern und die Terminierung von mündlichen Verhandlungen und Erörterungsterminen erleichtern. In bestimmten Fällen könnte zukünftig auch auf die &#8211; teils aufwändige &#8211; persönliche Vorführung von Gefangenen im Rahmen der Strafvollstreckungsüberprüfung verzichtet werden.</p>
<p>Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die ihn zusammen mit ihrer Stellungnahme dem Deutschen Bundestag zur Entscheidung vorlegt. Der Beschluss ist mit einem Gesetzentwurf deckungsgleich, den der Bundesrat bereits Ende Dezember 2007 dem Bundestag (BT-Drs. 16/7956) zugeleitet hatte. Dort ist er wegen des Ablaufs der 16. Wahlperiode jedoch nicht mehr abschließend behandelt worden.</p>
<p>Und wie ist es mit § 250 StPO?</p>
<p>Den Gesetzesantrag des Landes Hessen: <a href="http://www.bundesrat.de/cln_152/SharedDocs/Drucksachen/2009/0901-1000/902-09,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/902-09.pdf" target="_blank" class="lipdf">BR-Drs. 902/09</a> (PDF)<br />
Den Gesetzentwurf des Bundesrates: <a href="http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/16/079/1607956.pdf" target="_blank" class="lipdf">BT-Drs. 16/7956</a> (PDF)<br />
Den Beschluss des Bundesrates: <a href="http://www.bundesrat.de/cln_161/SharedDocs/Drucksachen/2009/0901-1000/902-09_28B_29,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/902-09(B).pdf" target="_blank" class="lipdf">BR-Drs. 902/09(B)</a> (PDF)</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Bundesrat will Verstümmelung weiblicher Genitalien unter Strafe stellen</title>
		<link>http://blog.strafrecht-online.de/2010/02/bundesrat-will-verstuemmelung-weiblicher-genitalien-unter-strafe-stellen/#utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=bundesrat-will-verstuemmelung-weiblicher-genitalien-unter-strafe-stellen</link>
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		<pubDate>Sun, 14 Feb 2010 07:25:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Detlef Burhoff</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesetzesvorhaben]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesrat]]></category>
		<category><![CDATA[Strafe stellen]]></category>
		<category><![CDATA[Verstümmelung]]></category>
		<category><![CDATA[weiblicher Genitalien]]></category>

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		<description><![CDATA[In seiner Sitzung am 12.02.2010 hat der Bundesrat auf Antrag der Länder Baden-Württemberg, Hessen und Bayern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz beschlossen, den Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes &#8211; Strafbarkeit der Verstümmelung weiblicher Genitalien (BR-Drs. 867/09) in den Bundestag einzubringen. Der Bundesrat möchte verhindern, dass die äußeren Genitalien von Frauen und Mädchen durch Beschneidung oder auf andere Weise verstümmelt werden. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In seiner Sitzung am 12.02.2010 hat der Bundesrat auf Antrag der Länder Baden-Württemberg, Hessen und Bayern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz beschlossen, den Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes &#8211; Strafbarkeit der Verstümmelung weiblicher Genitalien (BR-Drs. 867/09) in den Bundestag einzubringen.</p>
<p>Der Bundesrat möchte verhindern, dass die äußeren Genitalien von Frauen und Mädchen durch Beschneidung oder auf andere Weise verstümmelt werden. Deshalb sollen derartige Handlungen als eigener Straftatbestand normiert und auch Auslandstaten in die Strafbarkeit einbezogen werden, wenn das Opfer zur Zeit der Tat seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. Die Strafverfolgungsverjährung soll künftig bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs des Opfers ruhen. Dadurch soll jeder Zweifel über die strafrechtliche Einordnung der Tat als schwerwiegender Verstoß gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit des Opfers beseitigt und ein eindeutiges Signal gesetzt werden, dass der Staat solche Menschenrechtsverletzungen keinesfalls toleriert, sondern energisch bekämpft. Als Strafmaß wird eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren oder &#8211; in minder schweren Fällen &#8211; von sechs Monaten bis zu fünf Jahren gefordert.</p>
<p>Die Verstümmelung weiblicher Genitalien sei eine schwerwiegende Grundrechtsverletzung an Mädchen oder Frauen, wie die antragstellenden Länder betonten. In Deutschland seien ca. 20.000 Frauen betroffen und ungefähr 4.000 Mädchen und Frauen mit Migrationshintergrund müssten als gefährdet gelten, dieser Praxis unterworfen zu werden. Der Staat sei ihrer Ansicht nach verpflichtet, die gefährdeten Mädchen und Frauen vor diesem schwerwiegenden Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit zu schützen.</p>
<p>Folgende Dokumente finden Sie im Internetangebot des Bundesrates:</p>
<p>Den Gesetzantrag der Länder Baden-Württemberg und Hessen: <a href="http://www.bundesrat.de/cln_152/SharedDocs/Drucksachen/2009/0801-900/867-09,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/867-09.pdf" target="_blank" class="lipdf">BR-Drs. 867/09</a> (PDF)<br />
Die Stellungnahme der beteiligten Ausschüsse: <a href="http://www.bundesrat.de/cln_152/SharedDocs/Drucksachen/2009/0801-900/867-1-09,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/867-1-09.pdf" target="_blank" class="lipdf">BR-Drs. 867/1/09</a> (PDF)<br />
Den Gesetzentwurf des Bundesrates: <a href="http://www.bundesrat.de/cln_161/SharedDocs/Drucksachen/2009/0801-900/867-09_28B_29,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/867-09%28B%29.pdf" target="_blank" class="lipdf">BR-Drs. 867/09(B)</a> (PDF)</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Dolmetscher für Verdachtspersonen &#8211; Bundesrat will nicht wirklich&#8230;</title>
		<link>http://blog.strafrecht-online.de/2009/10/1351/#utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=1351</link>
		<comments>http://blog.strafrecht-online.de/2009/10/1351/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 02 Oct 2009 06:24:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Detlef Burhoff</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetzesvorhaben]]></category>
		<category><![CDATA[Verfahrensrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Ablehnung]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesrat]]></category>
		<category><![CDATA[Dolmetscher]]></category>
		<category><![CDATA[Verdachtsperson]]></category>

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		<description><![CDATA[Ich hatte zunächst gedacht, eine Meldung aus dem Bundesrat könnte Argumentationshilfe sein in der Problematik, Dolmetscher ja oder nein. Denn die Europäische Kommission hatte ja mit ihrem am 08.07.2009 angenommenen Vorschlag eines Rahmenbeschluss des Rates gefordert, dass EU-weit Mindestnormen für das Recht auf Verdolmetschung und Übersetzung in Strafverfahren eingeführt werden. Vorgesehen ist darin auch ein Anspruch auf [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ich hatte zunächst gedacht, eine Meldung aus dem Bundesrat könnte Argumentationshilfe sein in der Problematik, Dolmetscher ja oder nein. Denn die Europäische Kommission hatte ja mit ihrem am <a href="http://www.wkdis.de/rechtsnews/?p=produkt&amp;aid=163885" class="liinternal">08.07.2009 angenommenen Vorschlag eines Rahmenbeschluss des Rates </a>gefordert, dass EU-weit Mindestnormen für das Recht auf Verdolmetschung und Übersetzung in Strafverfahren eingeführt werden. Vorgesehen ist darin auch ein Anspruch auf Übersetzung maßgeblicher Prozessunterlagen. So soll sichergestellt werden, dass die gegen Verdächtige erhobenen Beschuldigungen von ihnen auch verstanden werden.</p>
<p>Zu dem Vorschlag hat dann inzwischen auch schon der Bundesrat Stellung genommen (vgl. BR-Drs. 657/09 und 657/09(B)). Freudig liest man: Der Bundesrat begrüßt das mit dem Rahmenbeschlussvorschlag verfolgte Anliegen, durch die Festlegung gemeinsamer Mindeststandards für Verdolmetschung und Übersetzung im Strafverfahren innerhalb der EU das Vertrauen in die Rechtssysteme der anderen Mitgliedstaaten zu stärken und die gegenseitige Anerkennung von gerichtlichen Entscheidungen zu fördern. Die Ausführungen in der Begründung und in den Erwägungen des Rahmenbeschlussvorschlags seien im Hinblick auf die Rechtsgrundlage des Artikels 31 Absatz 1 Buchstabe c EUV auch grundsätzlich geeignet, die Kompetenz für eine entsprechende Regelung zu begründen, so der Bundesrat.<br style="clear: both;" />Aber dann: Der Bundesrat hält den Rahmenbeschluss jedoch in fachlicher Hinsicht nicht in dem von der Kommission vorgeschlagenen Umfang für erforderlich. Zum Nachlesen der Gründe bitte hier Klicke. es wird nicht offen ausgesprochen, aber natürlich geht es um die Kosten.</p>
<p>Schade, hilft also nicht so wirklich und letztlich wahrscheinlich: Viel Lärm um nichts.</p>
<p>Die Unterrichtung durch die Bundesregierung: <a href="http://www.bundesrat.de/cln_099/SharedDocs/Drucksachen/2009/0601-700/657-09,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/657-09.pdf" target="_blank" class="lipdf">BR-Drs. 657/09</a> (PDF).<br />
Die Empfehlungen der Ausschüsse: <a href="http://www.bundesrat.de/cln_099/SharedDocs/Drucksachen/2009/0601-700/657-1-09,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/657-1-09.pdf" target="_blank" class="lipdf">BR-Drs. 657/1/09</a> (PDF)<br />
Den Beschluss des Bundesrates: <a href="http://www.bundesrat.de/cln_099/SharedDocs/Drucksachen/2009/0601-700/657-09_28B_29,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/657-09(B).pdf" target="_blank" class="lipdf">BR-Drs. 657/09(B)</a> (PDF)</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Bundesrat übt Kritik an EU-Vorgaben bei Bekämpfung von Kindesmissbrauch</title>
		<link>http://blog.strafrecht-online.de/2009/05/bundesrat-uebt-kritik-an-eu-vorgaben-bei-bekaempfung-von-kindesmissbrauch/#utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=bundesrat-uebt-kritik-an-eu-vorgaben-bei-bekaempfung-von-kindesmissbrauch</link>
		<comments>http://blog.strafrecht-online.de/2009/05/bundesrat-uebt-kritik-an-eu-vorgaben-bei-bekaempfung-von-kindesmissbrauch/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 20 May 2009 05:42:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Detlef Burhoff</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesetzesvorhaben]]></category>
		<category><![CDATA[Bekämpfung]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesrat]]></category>
		<category><![CDATA[Kindesmissbrauch]]></category>

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		<description><![CDATA[Bei den europäischen Plänen zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch sieht der Bundesrat das deutsche Rechtssystem nicht ausreichend berücksichtigt. Zwar unterstützt der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 15.05.2009 grundsätzlich den Vorstoß, Kinder vor sexuellen Straftaten besser zu schützen. Bei den vorgesehenen Strafschärfungen vermisst er jedoch eine Differenzierung zwischen Kindern und Jugendlichen. Diese Abgrenzung sei wichtig, da sie [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bei den europäischen Plänen zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch sieht der Bundesrat das deutsche Rechtssystem nicht ausreichend berücksichtigt. Zwar unterstützt der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 15.05.2009 grundsätzlich den Vorstoß, Kinder vor sexuellen Straftaten besser zu schützen. Bei den vorgesehenen Strafschärfungen vermisst er jedoch eine Differenzierung zwischen Kindern und Jugendlichen. Diese Abgrenzung sei wichtig, da sie der unterschiedlichen Schutzwürdigkeit von Kindern und Jugendlichen Rechnung trage. Ein weiteres Problem sieht der Bundesrat in der vorgegebenen Höchststrafe von sechs Jahren. Da das deutsche Recht einen solchen Strafrahmen nicht kennt, drohe durch die Übernahme dieser europäischen Vorgabe eine empfindliche Störung des nationalen Sanktionssystems. Insbesondere die am Unrechtsgehalt orientierte Festsetzung von Höchststrafen könne dann nicht beibehalten werden.</p>
<p><strong>Folgende Dokumente finden Sie im Internetangebot des Deutschen Bundestages: </strong></p>
<p>Die Unterrichtung der Bundesregierung: <a href="http://www.bundesrat.de/cln_099/SharedDocs/Drucksachen/2009/0201-300/297-09,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/297-09.pdf" target="_blank" class="lipdf">BR-Drs. 297/09</a><br />
Die Empfehlungen der beteiligten Ausschüsse: <a href="http://www.bundesrat.de/cln_099/SharedDocs/Drucksachen/2009/0201-300/297-1-09,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/297-1-09.pdf" target="_blank" class="lipdf">BR-Drs. 297/1/09</a><br />
Den Beschluss des Bundesrates: <a href="http://www.bundesrat.de/cln_099/SharedDocs/Drucksachen/2009/0201-300/297-09_28B_29,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/297-09(B).pdf" target="_blank" class="lipdf">BR-Drs. 297/09(B)</a></p>
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		<title>2. Opferrechtsreformgesetz im Bundesrat</title>
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		<pubDate>Tue, 07 Apr 2009 06:03:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Detlef Burhoff</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesetzesvorhaben]]></category>
		<category><![CDATA[Verfahrensrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesrat]]></category>
		<category><![CDATA[Erscheinenspflicht]]></category>
		<category><![CDATA[Nebenklage]]></category>
		<category><![CDATA[Opferrechts-reformgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Opferschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Polizei]]></category>
		<category><![CDATA[Strafverfahren]]></category>
		<category><![CDATA[Zeuge]]></category>
		<category><![CDATA[Zeugenschutz]]></category>

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			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesrat hat sich am 03.04.2009 detailliert mit dem Regierungsentwurf auseinandergesetzt, der die Rechte von Opfern und Zeugen im Strafverfahren verbessern will (2. Opferrechtsreformgesetz; <a href="http://www.bundesrat.de/cln_090/nn_8336/SharedDocs/Drucksachen/2009/0101-200/178-09_28B_29,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/178-09(B).pdf" class="lipdf">BR-Drs. 178/09</a>). Zukünftig soll es danach z.B: leichter möglich sein, als Nebenkläger aufzutreten und Beistand von einem kostenlosem Opferanwalt zu erhalten. In seiner Stellungnahme meldet der Bundesrat einigen Verbesserungsbedarf an dem Gesetzentwurf an. So müssten sich die Voraussetzungen für die Nebenklageberechtigung konsequenter am Maßstab der besonderen Schutzbedürftigkeit orientieren: Körperverletzungsdelikte sollten dann zum Anschluss berechtigen, wenn die Tat zu schweren Folgen beim Opfer geführt hat. Bei Beleidigungsdelikten, die typischerweise nicht besonders schwerwiegend sind, sei eine Nebenklageberechtigung dagegen nicht angezeigt.</p>
<p>Interessant ist, dass der Bundesrat angeregt hat, die Erscheinens- und Aussagepflicht für Zeugen auch auf polizeiliche Vernehmungen auszuweiten. Das fordern die Länder schon länger.</p>
<p>Der Gesetzesentwurf soll noch in dieser Legislaturperiode Gesetz werden.</p>
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