LexisNexis® Strafrecht Online Blog

herausgegeben von RA Detlef Burhoff, RiOLG a.D.

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    Detlef Burhoff In diesem Blog berichtet RA Detlef Burhoff, RiOLG a.D. über aktuelle straf-, OWi- und gebühren-rechtliche Themen, sowie über Kurioses und Amüsantes aus der Justiz.
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Wann kommt die Vollstreckung der ausländischen Geldsanktionen denn nun wirklich?

Erstellt von Detlef Burhoff am 10. Juli 2010

Seit einigen Tagen wird an verschiedenen Stellen über die Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen berichtet (vgl. hier, hier , aber auch hier).

Tenor dieser Berichterstattung ist im Wesentlichen: Die Vollstreckung kommt, und zwar am 01.10.2010. M.E. ist dazu anzumerken: Ja, die Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen kommt wohl. Das Gesetz ist im Bundestag am 08.07.2010 beschlossen worden (vg. das Protokoll der BT-Sitzung Nr. 55, S. 182 ff.), aber es kommt wohl nicht zum 01.10.2010. Der Gesetzgeber geht selbst davon aus, dass man es bis dahin mit der Umsetzung wohl nicht mehr schafft (vgl. S. 7 BT-Drucksache 17/2458). Daher hat man die feste Inkraftretensregelung und auch die Stichtagsregelung gestrichen.

Auch an einer anderen Stelle ist eine für die Praxis wesentliche Änderung erfolgt. Die Frage der Halterhaftung war bislang als ein fakultatives Bewilligungshindernis ausgebildet. Davon ist man – wohl aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken, die im Gesetzgebungsverfahren laut geworden sind – abgewichen und hat daraus jetzt einen zwingenden Ablehnungsgrund gemacht. Das entschärft das Ganze ein wenig, wird aber sicherlich nicht verhindern, dass wahrscheinlich trotzdem das BVerfG das letzte Wort über das neue Gesetz sprechen wird.

Ob es bei den Änderungen sinnvoll ist, “den Kommentar zum Gesetzesentwurf” herauszubringen, wie Nomos es Ende des Monats offenbar will (vgl. hier), erscheint mir zumindest diskussionswürdig. Etwas Geduld wäre sicherlich angebracht. Denn man sieht, dass es noch Änderungen gegeben hat und zudem weiß man ja nie, welches Schicksal dieses Gesetz im Bundesrat erlebt. Denn schließlich haben wir dort in Kürze neue Mehrheitsverhältnisse und die SPD hat im Bundestag gegen das Gesetz gestimmt.

Abgelegt unter Gesetzes-vorhaben, StPO, Straßenverkehrsrecht | 1 Kommentar »

Gesetz zur Effektivierung des Strafverfahrens – teilweise zu leicht befunden, oder?

Erstellt von Detlef Burhoff am 21. April 2010

Der Rechtsausschuss des Bundesrates befasst sich heute mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Effektivität des Strafverfahrens“, indem unter anderem eine Erscheinens- und Aussageverpflichtung für Zeugen bei der Polizei vorgesehen ist (BR-Drucksache 120/10). Wir hatten über dieses Vorhaben der Schwarz-gelben Koalition schon in Zusammenhang mit dem Koalitionsvertrag berichtet. Hierbei handelt es sich um eine Forderung, die schon mehrfach aus dem Bundesrat erhoben wurde. So entspricht der vorliegende Entwurf wörtlich den Gesetzesanträgen des Bundesrates in der Bundestagsdrucksache 14/6079 vom 16.05.2001 und in der Bundestagsdrucksache 16/3659 vom 30.11.2006 – und dies sogar einschließlich der Begründung.

Man fragt sich: Wieso wird das Strafverfahren eigentlich effektiver, wenn Zeugen bei der Polizei erscheinen und aussagen müssen? Und: Wie will man eigentlich die schwierigen Fragen der Zeugnis- und Aussage- bzw. Auskunftsverweigerung regeln. Wenn man sich die Rechtsprechung anschaut, haben ja schon ausgewachsene Kammer Schwierigkeiten, die Fragen des § 55 StPO richtig zu beantworten. Und das macht dann demnächst der vernehmende Polizeibeamte? Und wenn der Zeuge sich mit dem nicht einigen kann, geht es dann gleich in die Beugehaft?

Fazit: Abzulehnen. So übrigens auch der DAV; vgl. auch hier.

Abgelegt unter Ermittlungsverfahren, Gesetzes-vorhaben, StPO | 1 Kommentar »

Bundesrat billigt Europäisches Geldsanktionengesetz

Erstellt von Detlef Burhoff am 7. März 2010

Der Bundesrat billigte am 05.03.2010 einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (BR-Drs. 34/10), der auf einen EU-Rahmenbeschluss zurückgeht. Danach sollen im EU-Ausland verhängte Geldbußen und Geldstrafen auch in Deutschland eingetrieben werden können, wenn sie mehr als 70 EUR betragen. Davon werden vor allem Verkehrssünder betroffen sein.

Das Bundesamt für Justiz in Bonn soll dann für die Vollstreckung zuständig sein und dafür voraussichtlich um 99 Stellen aufgestockt. Das eingetriebene Geld soll dann in die Staatskasse fließen. Der Finanzausschuss des Bundesrates schlägt außerdem vor, dass die Bundesländer stärker von dem eingetriebenen Geld profitieren. Schließlich sei das Bundesamt für Justiz bei der Vollstreckung regelmäßig auf deren Amtshilfe angewiesen.

Folgende Dokumente finden Sie im Internetangebot des Bundesrates:

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung: BR-Drs. 34/10 (PDF)
Die Empfehlungen der beteiligten Ausschüsse: BR-Drs. 34/1/10 (PDF)

Die Stellunngnahmes des DAV finden Sie hier.

Quelle: LexisNexis, Redaktion Gesetzgebungsnews
Mitteilung vom 05.03.2010

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Bundesrat beschließt Gesetzentwurf über Videokonferenzen in allen Gerichtsverfahren

Erstellt von Detlef Burhoff am 16. Februar 2010

Gerichtsverfahren sollen mit Hilfe von Videokonferenztechnik beschleunigt und wirtschaftlicher durchgeführt werden. Dies fordert der Bundesrat in einem am 12.02.2010 beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Intensivierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren.

Im Einzelnen: Zeitgleiche Bild- und Tonübertragungen sollen zukünftig auch Abwesenden die Teilnahme an gerichtlichen Verhandlungen und Ermittlungsverfahren ermöglichen. Bisher ist dies hauptsächlich für Opferzeugen vorgesehen, denen die gleichzeitige Anwesenheit mit dem Täter im Gerichtssaal nicht zumutbar ist (§ 58a StPO). Zukünftig sollen jedoch auch andere Verfahrensbeteiligte, zum Beispiel Parteien, Anwälte, Dolmetscher und Sachverständige mittels Konferenzschaltung am Prozess teilnehmen können. Dies würde Reisekosten und Zeitaufwand vermindern und die Terminierung von mündlichen Verhandlungen und Erörterungsterminen erleichtern. In bestimmten Fällen könnte zukünftig auch auf die – teils aufwändige – persönliche Vorführung von Gefangenen im Rahmen der Strafvollstreckungsüberprüfung verzichtet werden.

Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die ihn zusammen mit ihrer Stellungnahme dem Deutschen Bundestag zur Entscheidung vorlegt. Der Beschluss ist mit einem Gesetzentwurf deckungsgleich, den der Bundesrat bereits Ende Dezember 2007 dem Bundestag (BT-Drs. 16/7956) zugeleitet hatte. Dort ist er wegen des Ablaufs der 16. Wahlperiode jedoch nicht mehr abschließend behandelt worden.

Und wie ist es mit § 250 StPO?

Den Gesetzesantrag des Landes Hessen: BR-Drs. 902/09 (PDF)
Den Gesetzentwurf des Bundesrates: BT-Drs. 16/7956 (PDF)
Den Beschluss des Bundesrates: BR-Drs. 902/09(B) (PDF)

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Bundesrat will Verstümmelung weiblicher Genitalien unter Strafe stellen

Erstellt von Detlef Burhoff am 14. Februar 2010

In seiner Sitzung am 12.02.2010 hat der Bundesrat auf Antrag der Länder Baden-Württemberg, Hessen und Bayern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz beschlossen, den Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes – Strafbarkeit der Verstümmelung weiblicher Genitalien (BR-Drs. 867/09) in den Bundestag einzubringen.

Der Bundesrat möchte verhindern, dass die äußeren Genitalien von Frauen und Mädchen durch Beschneidung oder auf andere Weise verstümmelt werden. Deshalb sollen derartige Handlungen als eigener Straftatbestand normiert und auch Auslandstaten in die Strafbarkeit einbezogen werden, wenn das Opfer zur Zeit der Tat seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. Die Strafverfolgungsverjährung soll künftig bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs des Opfers ruhen. Dadurch soll jeder Zweifel über die strafrechtliche Einordnung der Tat als schwerwiegender Verstoß gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit des Opfers beseitigt und ein eindeutiges Signal gesetzt werden, dass der Staat solche Menschenrechtsverletzungen keinesfalls toleriert, sondern energisch bekämpft. Als Strafmaß wird eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren oder – in minder schweren Fällen – von sechs Monaten bis zu fünf Jahren gefordert.

Die Verstümmelung weiblicher Genitalien sei eine schwerwiegende Grundrechtsverletzung an Mädchen oder Frauen, wie die antragstellenden Länder betonten. In Deutschland seien ca. 20.000 Frauen betroffen und ungefähr 4.000 Mädchen und Frauen mit Migrationshintergrund müssten als gefährdet gelten, dieser Praxis unterworfen zu werden. Der Staat sei ihrer Ansicht nach verpflichtet, die gefährdeten Mädchen und Frauen vor diesem schwerwiegenden Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit zu schützen.

Folgende Dokumente finden Sie im Internetangebot des Bundesrates:

Den Gesetzantrag der Länder Baden-Württemberg und Hessen: BR-Drs. 867/09 (PDF)
Die Stellungnahme der beteiligten Ausschüsse: BR-Drs. 867/1/09 (PDF)
Den Gesetzentwurf des Bundesrates: BR-Drs. 867/09(B) (PDF)

Abgelegt unter Gesetzes-vorhaben | 1 Kommentar »

Dolmetscher für Verdachtspersonen – Bundesrat will nicht wirklich…

Erstellt von Detlef Burhoff am 2. Oktober 2009

Ich hatte zunächst gedacht, eine Meldung aus dem Bundesrat könnte Argumentationshilfe sein in der Problematik, Dolmetscher ja oder nein. Denn die Europäische Kommission hatte ja mit ihrem am 08.07.2009 angenommenen Vorschlag eines Rahmenbeschluss des Rates gefordert, dass EU-weit Mindestnormen für das Recht auf Verdolmetschung und Übersetzung in Strafverfahren eingeführt werden. Vorgesehen ist darin auch ein Anspruch auf Übersetzung maßgeblicher Prozessunterlagen. So soll sichergestellt werden, dass die gegen Verdächtige erhobenen Beschuldigungen von ihnen auch verstanden werden.

Zu dem Vorschlag hat dann inzwischen auch schon der Bundesrat Stellung genommen (vgl. BR-Drs. 657/09 und 657/09(B)). Freudig liest man: Der Bundesrat begrüßt das mit dem Rahmenbeschlussvorschlag verfolgte Anliegen, durch die Festlegung gemeinsamer Mindeststandards für Verdolmetschung und Übersetzung im Strafverfahren innerhalb der EU das Vertrauen in die Rechtssysteme der anderen Mitgliedstaaten zu stärken und die gegenseitige Anerkennung von gerichtlichen Entscheidungen zu fördern. Die Ausführungen in der Begründung und in den Erwägungen des Rahmenbeschlussvorschlags seien im Hinblick auf die Rechtsgrundlage des Artikels 31 Absatz 1 Buchstabe c EUV auch grundsätzlich geeignet, die Kompetenz für eine entsprechende Regelung zu begründen, so der Bundesrat.
Aber dann: Der Bundesrat hält den Rahmenbeschluss jedoch in fachlicher Hinsicht nicht in dem von der Kommission vorgeschlagenen Umfang für erforderlich. Zum Nachlesen der Gründe bitte hier Klicke. es wird nicht offen ausgesprochen, aber natürlich geht es um die Kosten.

Schade, hilft also nicht so wirklich und letztlich wahrscheinlich: Viel Lärm um nichts.

Die Unterrichtung durch die Bundesregierung: BR-Drs. 657/09 (PDF).
Die Empfehlungen der Ausschüsse: BR-Drs. 657/1/09 (PDF)
Den Beschluss des Bundesrates: BR-Drs. 657/09(B) (PDF)

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Bundesrat übt Kritik an EU-Vorgaben bei Bekämpfung von Kindesmissbrauch

Erstellt von Detlef Burhoff am 20. Mai 2009

Bei den europäischen Plänen zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch sieht der Bundesrat das deutsche Rechtssystem nicht ausreichend berücksichtigt. Zwar unterstützt der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 15.05.2009 grundsätzlich den Vorstoß, Kinder vor sexuellen Straftaten besser zu schützen. Bei den vorgesehenen Strafschärfungen vermisst er jedoch eine Differenzierung zwischen Kindern und Jugendlichen. Diese Abgrenzung sei wichtig, da sie der unterschiedlichen Schutzwürdigkeit von Kindern und Jugendlichen Rechnung trage. Ein weiteres Problem sieht der Bundesrat in der vorgegebenen Höchststrafe von sechs Jahren. Da das deutsche Recht einen solchen Strafrahmen nicht kennt, drohe durch die Übernahme dieser europäischen Vorgabe eine empfindliche Störung des nationalen Sanktionssystems. Insbesondere die am Unrechtsgehalt orientierte Festsetzung von Höchststrafen könne dann nicht beibehalten werden.

Folgende Dokumente finden Sie im Internetangebot des Deutschen Bundestages:

Die Unterrichtung der Bundesregierung: BR-Drs. 297/09
Die Empfehlungen der beteiligten Ausschüsse: BR-Drs. 297/1/09
Den Beschluss des Bundesrates: BR-Drs. 297/09(B)

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2. Opferrechtsreformgesetz im Bundesrat

Erstellt von Detlef Burhoff am 7. April 2009

Der Bundesrat hat sich am 03.04.2009 detailliert mit dem Regierungsentwurf auseinandergesetzt, der die Rechte von Opfern und Zeugen im Strafverfahren verbessern will (2. Opferrechtsreformgesetz; BR-Drs. 178/09). Zukünftig soll es danach z.B: leichter möglich sein, als Nebenkläger aufzutreten und Beistand von einem kostenlosem Opferanwalt zu erhalten. In seiner Stellungnahme meldet der Bundesrat einigen Verbesserungsbedarf an dem Gesetzentwurf an. So müssten sich die Voraussetzungen für die Nebenklageberechtigung konsequenter am Maßstab der besonderen Schutzbedürftigkeit orientieren: Körperverletzungsdelikte sollten dann zum Anschluss berechtigen, wenn die Tat zu schweren Folgen beim Opfer geführt hat. Bei Beleidigungsdelikten, die typischerweise nicht besonders schwerwiegend sind, sei eine Nebenklageberechtigung dagegen nicht angezeigt.

Interessant ist, dass der Bundesrat angeregt hat, die Erscheinens- und Aussagepflicht für Zeugen auch auf polizeiliche Vernehmungen auszuweiten. Das fordern die Länder schon länger.

Der Gesetzesentwurf soll noch in dieser Legislaturperiode Gesetz werden.

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