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	<title>LexisNexis® Strafrecht Online Blog &#187; BMJ</title>
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	<description>herausgegeben von RA Detlef Burhoff, RiOLG a.D.</description>
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		<title>Irgendwie untergegangen&#8230;</title>
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		<pubDate>Wed, 21 Jul 2010 18:58:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Detlef Burhoff</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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		<description><![CDATA[ist wohl hier und auch bei mir &#8211; habe die PM des BMJ gerade in meinem Postfach entdeckt &#8211; die Nachricht zur Annahme eines Richtlinienentwurfs zum Recht auf Information in Strafverfahren durch das Kollegium der EU-Kommission. Dazu erkl&#228;rt die &#8220;Bundesschnarri&#8221; am 20.07.2010 &#8220;EU-weite Mindeststandards im Strafverfahren: Weiterer Schritt zur St&#228;rkung der B&#252;rgerrechte Der heute beschlossene Richtlinienentwurf ist [...]


Siehe auch:<ol><li><a href='http://blog.strafrecht-online.de/2009/10/mindeststandards/' rel='bookmark' title='Permanent Link: Europaweite Mindeststandards f&#252;r Beschuldigte in Strafverfahren'>Europaweite Mindeststandards f&#252;r Beschuldigte in Strafverfahren</a> <small>Das BMJ &#8220;meldet&#8221;: Der Rat der Europ&#228;ischen Union (Formation: Justiz und Inneres) hat sich am 23.10.2009 auf einen Fahrplan geeinigt,...</small></li>
<li><a href='http://blog.strafrecht-online.de/2009/05/2-opferrechtsreformgesetz/' rel='bookmark' title='Permanent Link: 2. Opferrechtsreformgesetz'>2. Opferrechtsreformgesetz</a> <small>Die im Bundestag geh&#246;rten Sachverst&#228;ndigen haben den Entwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD f&#252;r ein Gesetz zur St&#228;rkung der...</small></li>
<li><a href='http://blog.strafrecht-online.de/2008/12/weitere-staerkung-des-opferschutzes-im-strafverfahren/' rel='bookmark' title='Permanent Link: Weitere St&#228;rkung des Opferschutzes im Strafverfahren'>Weitere St&#228;rkung des Opferschutzes im Strafverfahren</a> <small>Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat heute den Entwurf eines 2. Opferrechtsreformgesetzes auf den Weg gebracht. Der Vorschlag schlie&#223;t inhaltlich an fr&#252;here...</small></li>
</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>ist wohl hier und auch bei mir &#8211; habe die PM des BMJ gerade in meinem Postfach entdeckt &#8211; die Nachricht zur Annahme eines Richtlinienentwurfs zum Recht auf Information in Strafverfahren durch das Kollegium der EU-Kommission. Dazu erkl&#228;rt die &#8220;Bundesschnarri&#8221; am 20.07.2010</p>
<div>
<div>
<blockquote>
<h3><em>&#8220;EU-weite Mindeststandards im Strafverfahren: Weiterer Schritt zur St&#228;rkung der B&#252;rgerrechte</em></h3>
<p><em>Der heute beschlossene Richtlinienentwurf ist ein weiterer wichtiger Schritt zur St&#228;rkung der B&#252;rgerrechte in Europa. Ich habe bereits im November letzten Jahres mit meinen europ&#228;ischen Amtskollegen einen konkreten Fahrplan festgelegt, wie die Rechte von Beschuldigten im Strafverfahren verbessert werden k&#246;nnen. Erstes Projekt war die Verst&#228;ndigung darauf, dass jeder Beschuldigte das Recht auf einen Dolmetscher und &#220;bersetzer hat. K&#252;nftig soll auch sichergestellt werden, dass Beschuldigte in allen Mitgliedstaaten gleicherma&#223;en &#252;ber ihre elementaren Rechte belehrt und umfassend informiert werden. In bestimmten F&#228;llen, etwa bei Verhaftungen, wird es daf&#252;r ein EU-weites einheitliches Informationsblatt, einen &#8220;letter of rights&#8221;, geben.</em></p>
<p><em>Zwischen den Mitgliedstaaten der EU finden sich erhebliche Unterschiede bei den Verfahrensrechten. Das Vertrauen in andere Rechtsordnungen und in die Rechtsakte der EU kann nur gest&#228;rkt werden, wenn die B&#252;rgerinnen und B&#252;rger Gewissheit haben, dass die Verfahrensrechte auf gemeinsamen rechtlichen Standards beruhen. Ein wirksamer Grundrechtsschutz durch Mindestgarantien ist die Voraussetzung f&#252;r die weitere Integration Europas im Bereich der B&#252;rgerrechte.</em></p>
<p><em>Unter dem Eindruck des 11. September 2001 sind die Instrumente der strafrechtlichen Zusammenarbeit in Europa zunehmend erweitert worden. Die grenz&#252;berschreitende St&#228;rkung des Rechtsstaats und der Schutz der Grundrechte haben mit der Ausweitung staatlicher Eingriffbefugnissen wenig Schritt gehalten. Bei der voranschreitenden Integration des europ&#228;ischen Strafrechts d&#252;rfen die B&#252;rgerrechte und der Schutz der Grundrechte nicht auf der Strecke bleiben. Europ&#228;ische Politik muss sensibler werden f&#252;r die Rechte des Einzelnen. Die Garantie rechtstaatlicher und grundrechtsorientierter Verfahrensrechte ist dabei ein wichtiger Baustein. Beschuldigte m&#252;ssen im Strafverfahren m&#246;glichst fr&#252;hzeitig &#252;ber ihre Rechte belehrt werden. Nur dann ist eine effektive Verteidigung m&#246;glich. Ich werde mich daf&#252;r einsetzen, dass der heutige Richtlinienentwurf zur St&#228;rkung der B&#252;rgerrechte z&#252;gig angenommen wird.&#8221;</em></p></blockquote>
</div>
</div>


<p>Siehe auch:<ol><li><a href='http://blog.strafrecht-online.de/2009/10/mindeststandards/' rel='bookmark' title='Permanent Link: Europaweite Mindeststandards f&#252;r Beschuldigte in Strafverfahren'>Europaweite Mindeststandards f&#252;r Beschuldigte in Strafverfahren</a> <small>Das BMJ &#8220;meldet&#8221;: Der Rat der Europ&#228;ischen Union (Formation: Justiz und Inneres) hat sich am 23.10.2009 auf einen Fahrplan geeinigt,...</small></li>
<li><a href='http://blog.strafrecht-online.de/2009/05/2-opferrechtsreformgesetz/' rel='bookmark' title='Permanent Link: 2. Opferrechtsreformgesetz'>2. Opferrechtsreformgesetz</a> <small>Die im Bundestag geh&#246;rten Sachverst&#228;ndigen haben den Entwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD f&#252;r ein Gesetz zur St&#228;rkung der...</small></li>
<li><a href='http://blog.strafrecht-online.de/2008/12/weitere-staerkung-des-opferschutzes-im-strafverfahren/' rel='bookmark' title='Permanent Link: Weitere St&#228;rkung des Opferschutzes im Strafverfahren'>Weitere St&#228;rkung des Opferschutzes im Strafverfahren</a> <small>Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat heute den Entwurf eines 2. Opferrechtsreformgesetzes auf den Weg gebracht. Der Vorschlag schlie&#223;t inhaltlich an fr&#252;here...</small></li>
</ol></p>]]></content:encoded>
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		<title>&#8220;Schnarri&#8221;: Neues zur Sicherungsverwahrung</title>
		<link>http://blog.strafrecht-online.de/2010/07/schnarri-neues-zur-sicherungsverwahrung/</link>
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		<pubDate>Wed, 14 Jul 2010 16:10:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Detlef Burhoff</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetzes-vorhaben]]></category>
		<category><![CDATA[BMJ]]></category>
		<category><![CDATA[Eckpunkte]]></category>
		<category><![CDATA[Neuordnung]]></category>
		<category><![CDATA[Sicherungsverwahrung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.strafrecht-online.de/?p=4853</guid>
		<description><![CDATA[Unsere &#8220;Bundes-Schnarri&#8221; hat sich heute zur Sicherungsverwahrung erkl&#228;rt und die Eckpunkte der geplanten Neuordnung vorgestellt (vgl. dazu die PM hier). Da hei&#223;t es: &#8220;Ich habe heute Eckpunkte einer Neuordnung der Sicherungsverwahrung den Rechtspolitikern der Koalition vorgestellt. Die Neuordnung der Sicherungsverwahrung ist unabh&#228;ngig von der Rechtsprechung des Europ&#228;ischen Gerichtshofs f&#252;r Menschenrechte notwendig und in der Koalition [...]


Siehe auch:<ol><li><a href='http://blog.strafrecht-online.de/2010/07/man-koennte-k-wenn-man-das-liest-schon-wieder-busemann-zur-sicherungsverwahrung/' rel='bookmark' title='Permanent Link: Man k&#246;nnte k&#8230;&#8230;, wenn man das liest. Schon wieder Busemann zur Sicherungsverwahrung&#8230;.'>Man k&#246;nnte k&#8230;&#8230;, wenn man das liest. Schon wieder Busemann zur Sicherungsverwahrung&#8230;.</a> <small>Das OLG Karlsruhe hat heute zwei langj&#228;hrig in Sicherungsverwahrung Untergebrachte  entlassen (vgl. u.a. hier) und sich damit hinsichtlich der Umsetzung...</small></li>
<li><a href='http://blog.strafrecht-online.de/2009/12/egmr-deutsches-recht-zur-sicherungsverwhrung-verstoesst-gegen-emrk/' rel='bookmark' title='Permanent Link: EGMR: Deutsches Recht zur Sicherungsverwahrung verst&#246;&#223;t gegen EMRK'>EGMR: Deutsches Recht zur Sicherungsverwahrung verst&#246;&#223;t gegen EMRK</a> <small>Der EGMR hat heute ein Urteil &#252;ber die Verl&#228;ngerung der Sicherungsverwahrung von Straft&#228;tern verk&#252;ndet. Der EGMR beanstandet darin, dass der deutsche...</small></li>
<li><a href='http://blog.strafrecht-online.de/2010/01/olg-hamm-neu-bei-der-nachtraeglichen-sicherungsverwahrung-ist-nur-das-was-nachtraeglich-erkennbar-geworden-ist/' rel='bookmark' title='Permanent Link: OLG Hamm: &#8220;Neu&#8221; bei der nachtr&#228;glichen Sicherungsverwahrung ist nur das, was nachtr&#228;glich erkennbar geworden ist.'>OLG Hamm: &#8220;Neu&#8221; bei der nachtr&#228;glichen Sicherungsverwahrung ist nur das, was nachtr&#228;glich erkennbar geworden ist.</a> <small>Jetzt hat auch das OLG Hamm in einem brandaktuellen Beschl. v. 05.01.2010 &#8211; 4 Ws 348/o9 zur Frage Stellung genommen,...</small></li>
</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Unsere &#8220;Bundes-Schnarri&#8221; hat sich heute zur Sicherungsverwahrung erkl&#228;rt und die Eckpunkte der geplanten Neuordnung vorgestellt (vgl. dazu die <a href="http://www.bmj.de/enid/7b9017be7959b869708a47948099170b,d629f46d6f6465092d09093a09636f6e5f6964092d0936383939/Pressestelle/Pressemitteilungen_58.html" target="_blank" class="liexternal">PM</a> hier). Da hei&#223;t es:</p>
<blockquote><p>&#8220;<em>Ich habe heute Eckpunkte einer Neuordnung der Sicherungsverwahrung den Rechtspolitikern der Koalition vorgestellt. Die Neuordnung der Sicherungsverwahrung ist unabh&#228;ngig von der Rechtsprechung des Europ&#228;ischen Gerichtshofs f&#252;r Menschenrechte notwendig und in der Koalition verabredet.</em></p>
<div>
<p><em>Kern der Neuordnung ist die Beschr&#228;nkung der Sicherungsverwahrung auf schwere F&#228;lle wie Sexual- und Gewaltt&#228;ter. Sicherheit entsteht dann, wenn man sich auf die wirklich gef&#228;hrlichen T&#228;ter konzentriert. Die unter Rot-Gr&#252;n eingef&#252;hrte nachtr&#228;gliche Sicherungsverwahrung soll k&#252;nftig nur in absoluten Ausnahmef&#228;llen angeordnet werden. Die nachtr&#228;gliche Sicherungsverwahrung hat sich als wenig praxistauglich erwiesen, unabh&#228;ngig von immer wieder zutage getretenen Schutzl&#252;cken.</em></p>
<p><em>Die Neuordnung der Sicherungsverwahrung beruht auf einem Wechsel hin zu einer m&#246;glichst fr&#252;hzeitigen und verl&#228;sslichen Entscheidung &#252;ber die Gef&#228;hrlichkeit des T&#228;ters. K&#252;nftig sollen die Gerichte bei der Verurteilung Sicherungsverwahrung anordnen oder sich in unklaren F&#228;llen die endg&#252;ltige Gef&#228;hrlichkeitsprognose vorbehalten.</em></p>
<p><em>Seit 1998 ist die Sicherungsverwahrung durch zahlreiche &#196;nderungen erweitert und versch&#228;rft worden &#8211; h&#228;ufig in Form von Einzelreparaturen als hektische Reaktion auf spektakul&#228;re F&#228;lle. Ein Ergebnis der Gesetzgebung sind unsystematische Regelungen, die zu einer kaum zu &#252;bersehenden Rechtsprechung gef&#252;hrt haben. Gleichzeitig ist die Zahl der Sicherungsverwahrten erheblich gestiegen &#8211; allein zwischen 2001 und 2009 von 257 auf 500.</em></p>
<p><em>Sicherungsverwahrung ist die sch&#228;rfste Sanktion, die das deutsche Strafrecht kennt. Sie bedeutet Freiheitsentzug zum Schutz der Allgemeinheit trotz vollst&#228;ndiger Verb&#252;&#223;ung der Haftstrafe.</em></p>
</div>
<p><em>Die Debatte, wie das berechtigte Interesse des Schutzes vor notorisch gef&#228;hrlichen Straft&#228;tern mit dem unbedingten Ausnahmecharakter der Sicherungsverwahrung in Einklang gebracht werden kann, sollte unaufgeregt und sachlich gef&#252;hrt werden. Wer einfache Antworten verspricht, kann diesem Anliegen nicht gerecht werden.&#8221;</em></p></blockquote>
<p>Hoffentlich liest das auch Herr Busemann. Zu den Eckpunkten (ein Eckpunkte-Papier hatten wir schon mal) <a href="http://www.bmj.de/enid/7b9017be7959b869708a47948099170b,d629f46d6f6465092d09093a09636f6e5f6964092d0936383939/Pressestelle/Pressemitteilungen_58.html" target="_blank" class="liexternal">hier</a>.</p>


<p>Siehe auch:<ol><li><a href='http://blog.strafrecht-online.de/2010/07/man-koennte-k-wenn-man-das-liest-schon-wieder-busemann-zur-sicherungsverwahrung/' rel='bookmark' title='Permanent Link: Man k&#246;nnte k&#8230;&#8230;, wenn man das liest. Schon wieder Busemann zur Sicherungsverwahrung&#8230;.'>Man k&#246;nnte k&#8230;&#8230;, wenn man das liest. Schon wieder Busemann zur Sicherungsverwahrung&#8230;.</a> <small>Das OLG Karlsruhe hat heute zwei langj&#228;hrig in Sicherungsverwahrung Untergebrachte  entlassen (vgl. u.a. hier) und sich damit hinsichtlich der Umsetzung...</small></li>
<li><a href='http://blog.strafrecht-online.de/2009/12/egmr-deutsches-recht-zur-sicherungsverwhrung-verstoesst-gegen-emrk/' rel='bookmark' title='Permanent Link: EGMR: Deutsches Recht zur Sicherungsverwahrung verst&#246;&#223;t gegen EMRK'>EGMR: Deutsches Recht zur Sicherungsverwahrung verst&#246;&#223;t gegen EMRK</a> <small>Der EGMR hat heute ein Urteil &#252;ber die Verl&#228;ngerung der Sicherungsverwahrung von Straft&#228;tern verk&#252;ndet. Der EGMR beanstandet darin, dass der deutsche...</small></li>
<li><a href='http://blog.strafrecht-online.de/2010/01/olg-hamm-neu-bei-der-nachtraeglichen-sicherungsverwahrung-ist-nur-das-was-nachtraeglich-erkennbar-geworden-ist/' rel='bookmark' title='Permanent Link: OLG Hamm: &#8220;Neu&#8221; bei der nachtr&#228;glichen Sicherungsverwahrung ist nur das, was nachtr&#228;glich erkennbar geworden ist.'>OLG Hamm: &#8220;Neu&#8221; bei der nachtr&#228;glichen Sicherungsverwahrung ist nur das, was nachtr&#228;glich erkennbar geworden ist.</a> <small>Jetzt hat auch das OLG Hamm in einem brandaktuellen Beschl. v. 05.01.2010 &#8211; 4 Ws 348/o9 zur Frage Stellung genommen,...</small></li>
</ol></p>]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Sterbehilfe: BGH schafft Rechtssicherheit, meint BMJ. Hoffentlich</title>
		<link>http://blog.strafrecht-online.de/2010/06/sterbehilfe-bgh-schafft-rechtssicherheit-meint-bmj-hoffentlich/</link>
		<comments>http://blog.strafrecht-online.de/2010/06/sterbehilfe-bgh-schafft-rechtssicherheit-meint-bmj-hoffentlich/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 25 Jun 2010 12:11:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Detlef Burhoff</dc:creator>
				<category><![CDATA[Entscheidung]]></category>
		<category><![CDATA[StGB]]></category>
		<category><![CDATA[aktiv]]></category>
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		<description><![CDATA[Das BMJ hat zum heutigen Urteil des BGH zur Sterbehilfe, das der Tageshits der Blogs ist (vgl. hier, hier, hier und hier) eine PM herausgegeben, in der es hei&#223;t: &#8220;Zu der heute verk&#252;ndeten Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Sterbehilfe erkl&#228;rt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Die heutige Entscheidung schafft Rechtssicherheit bei einer grundlegenden Frage im Spannungsfeld zwischen zul&#228;ssiger [...]


Siehe auch:<ol><li><a href='http://blog.strafrecht-online.de/2010/07/mal-wieder-ein-kessel-buntes-sterbehilfe-fuer-maenner/' rel='bookmark' title='Permanent Link: Mal wieder ein Kessel Buntes :-) Sterbehilfe f&#252;r M&#228;nner'>Mal wieder ein Kessel Buntes :-) Sterbehilfe f&#252;r M&#228;nner</a> <small>Gerade gefunden: Sterbehilfe f&#252;r M&#228;nner&#8230; Ganz aktuell &#8211; die aktive/passive Sterbehilfe wurde ja erst k&#252;rzlich vom 4. Strafsenat ausf&#252;hrlich beleuchtet&#8230;...</small></li>
<li><a href='http://blog.strafrecht-online.de/2010/06/volltext-zum-brechmitteleinsatz-urteil-des-bgh-liegt-vor/' rel='bookmark' title='Permanent Link: Volltext zum Brechmitteleinsatz-Urteil des BGH liegt vor'>Volltext zum Brechmitteleinsatz-Urteil des BGH liegt vor</a> <small>Wir hatten vor einiger Zeit &#252;ber das Urteil des BGH in 5 StR 18/10 berichtet, vgl. hier. In diesem Urteil...</small></li>
<li><a href='http://blog.strafrecht-online.de/2010/01/nachtraegliche-sicherungsverwahrung-was-sind-neue-tatsachen-i-s-von-66b-abs-2-stgb-der-bgh-gibt-die-antwort/' rel='bookmark' title='Permanent Link: Nachtr&#228;gliche Sicherungsverwahrung: Was sind neue Tatsachen i.S. von § 66b Abs. 2 StGB??? Der BGH gibt die Antwort'>Nachtr&#228;gliche Sicherungsverwahrung: Was sind neue Tatsachen i.S. von § 66b Abs. 2 StGB??? Der BGH gibt die Antwort</a> <small>Der BGH hat mit Urteil vom heutigen Tag in 3 StR 372/09 zum Begriff der &#8220;neuen Tatsache&#8221; i.S. von §...</small></li>
</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das BMJ hat zum heutigen Urteil des BGH zur Sterbehilfe, das der Tageshits der Blogs ist (vgl. <a href="http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/06/25/sterbehilfe-richter-starken-patientenwillen/" target="_blank" class="liexternal">hier</a>, <a href="http://nebgen.blogspot.com/2010/06/sterbehilfe-ist-erlaubt.html" target="_blank" class="liexternal">hier</a>, <a href="http://www.jurablogs.com/de/go/bgh-sterbehilfe" target="_blank" class="liexternal">hier</a> und <a href="http://www.jurablogs.com/de/go/abbruch-lebenserhaltender-behandlung-grundlage-patientenwillens-strafbar" target="_blank" class="liexternal">hier</a>) eine PM herausgegeben, in der es hei&#223;t:</p>
<blockquote><p>&#8220;<em>Zu der heute verk&#252;ndeten Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Sterbehilfe erkl&#228;rt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:</em></p>
<p><em>Die heutige Entscheidung schafft Rechtssicherheit bei einer grundlegenden Frage im Spannungsfeld zwischen zul&#228;ssiger passiver und verbotener aktiver Sterbehilfe. Es geht um das Selbstbestimmungsrecht des Menschen und damit um eine Kernfrage menschenw&#252;rdigen Lebens bis zuletzt.</em></p>
<p><em>Mit dem heutigen Urteil hat der Bundesgerichtshof dem Selbstbestimmungsrecht des Menschen zu Recht einen besonders hohen Stellenwert einger&#228;umt. Das Selbstbestimmungsrecht ist Ausfluss der durch das Grundgesetz gesch&#252;tzten W&#252;rde eines jeden Menschen &#8211; auch des Sterbenden. Die heutige Entscheidung stellt klar: Der freiverantwortlich gefasste Wille des Menschen muss in allen Lebenslagen beachtet werden. Es gibt keine Zwangsbehandlung gegen den Willen des Menschen. Niemand macht sich strafbar, der dem explizit ge&#228;u&#223;erten oder dem klar festgestellten mutma&#223;lichen Willen des Patienten, auf lebensverl&#228;ngernde Ma&#223;nahmen zu verzichten, Beachtung schenkt.</em></p>
<p><em>Das heute abgeschlossene Verfahren macht daher auch die Bedeutung von Patientenverf&#252;gungen deutlich. Der Deutsche Bundestag hat dazu im vergangenen Jahr eine wegweisende Entscheidung getroffen und Patientenverf&#252;gungen eine klare rechtliche Grundlage gegeben. Patientenverf&#252;gungen schaffen in einer schwierigen Phase des Lebens Sicherheit f&#252;r Patienten, Angeh&#246;rige, &#196;rzte und Betreuer. Die Patientenverf&#252;gung hilft, dass der freiverantwortlich gefasste Wille des Menschen bis zu letzt beachtet werden kann &#8211; auch und gerade dann, wenn der Mensch nicht mehr entscheidungsf&#228;hig ist</em>.&#8221;</p></blockquote>
<p>Wenn man die <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=pm&amp;Datum=2010&amp;Sort=3&amp;nr=52416&amp;pos=0&amp;anz=129" target="_blank" class="liexternal">PM des BGH</a> liest (vgl. hier), dann scheint der BGH ja wirklich Klarheit geschaffen zu haben. Man kann nur sagen: Hoffentlich, denn letztlich kann man das erst sehen, wenn die Urteilsgr&#252;nde vorliegen und darin nicht zu viele Wenn und Aber enthalten sind.</p>


<p>Siehe auch:<ol><li><a href='http://blog.strafrecht-online.de/2010/07/mal-wieder-ein-kessel-buntes-sterbehilfe-fuer-maenner/' rel='bookmark' title='Permanent Link: Mal wieder ein Kessel Buntes :-) Sterbehilfe f&#252;r M&#228;nner'>Mal wieder ein Kessel Buntes :-) Sterbehilfe f&#252;r M&#228;nner</a> <small>Gerade gefunden: Sterbehilfe f&#252;r M&#228;nner&#8230; Ganz aktuell &#8211; die aktive/passive Sterbehilfe wurde ja erst k&#252;rzlich vom 4. Strafsenat ausf&#252;hrlich beleuchtet&#8230;...</small></li>
<li><a href='http://blog.strafrecht-online.de/2010/06/volltext-zum-brechmitteleinsatz-urteil-des-bgh-liegt-vor/' rel='bookmark' title='Permanent Link: Volltext zum Brechmitteleinsatz-Urteil des BGH liegt vor'>Volltext zum Brechmitteleinsatz-Urteil des BGH liegt vor</a> <small>Wir hatten vor einiger Zeit &#252;ber das Urteil des BGH in 5 StR 18/10 berichtet, vgl. hier. In diesem Urteil...</small></li>
<li><a href='http://blog.strafrecht-online.de/2010/01/nachtraegliche-sicherungsverwahrung-was-sind-neue-tatsachen-i-s-von-66b-abs-2-stgb-der-bgh-gibt-die-antwort/' rel='bookmark' title='Permanent Link: Nachtr&#228;gliche Sicherungsverwahrung: Was sind neue Tatsachen i.S. von § 66b Abs. 2 StGB??? Der BGH gibt die Antwort'>Nachtr&#228;gliche Sicherungsverwahrung: Was sind neue Tatsachen i.S. von § 66b Abs. 2 StGB??? Der BGH gibt die Antwort</a> <small>Der BGH hat mit Urteil vom heutigen Tag in 3 StR 372/09 zum Begriff der &#8220;neuen Tatsache&#8221; i.S. von §...</small></li>
</ol></p>]]></content:encoded>
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		<title>Bundestag verabschiedet Gesetzentwurf zur Verst&#228;ndigung in Strafverfahren</title>
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		<pubDate>Fri, 29 May 2009 12:59:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Detlef Burhoff</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesetzes-vorhaben]]></category>
		<category><![CDATA[Verfahrensrecht]]></category>
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		<description><![CDATA[Der Bundestag hat am 28.05.2009 einen von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vorgelegten Gesetzentwurf (BT-Drs. 16/11736) verabschiedet, mit dem die Voraussetzungen einer Verst&#228;ndigung im Strafverfahren geregelt werden. Das Vorhaben enth&#228;lt klare gesetzliche Vorgaben zu Verfahren, Inhalt und Folgen von Verst&#228;ndigungen und gew&#228;hrleistet dadurch Rechtsicherheit, Transparenz und eine gleichm&#228;&#223;ige Rechtsanwendung durch die gerichtliche Praxis. siehe auch: Meldung vom [...]


Siehe auch:<ol><li><a href='http://blog.strafrecht-online.de/2009/05/bundestag-verabschiedet-kronzeugen-regelung/' rel='bookmark' title='Permanent Link: Bundestag verabschiedet &#8220;Kronzeugen&#8221;-Regelung'>Bundestag verabschiedet &#8220;Kronzeugen&#8221;-Regelung</a> <small>Der Bundestag hat am 28.05.2009 eine neue Strafzumessungsregel beschlossen. Bei Straft&#228;tern, die zur Aufkl&#228;rung oder Verhinderung von schweren Straftaten beitragen,...</small></li>
<li><a href='http://blog.strafrecht-online.de/2009/01/abspracheregelung-im-bundestag/' rel='bookmark' title='Permanent Link: Abspracheregelung im Bundestag'>Abspracheregelung im Bundestag</a> <small>Kernst&#252;ck des Entwurfs f&#252;r ein Gesetz zur Regelung der Verst&#228;ndigung im Strafverfahren (BT-Drs. 16/11736) ist eine Regelung in der Strafprozessordnung....</small></li>
<li><a href='http://blog.strafrecht-online.de/2009/08/gesetz-zur-regelung-der-verstaendigung-im-strafverfahren-tritt-am-04-08-2009-in-kraft/' rel='bookmark' title='Permanent Link: Gesetz zur Regelung der Verst&#228;ndigung im Strafverfahren tritt am 04.08.2009 in Kraft'>Gesetz zur Regelung der Verst&#228;ndigung im Strafverfahren tritt am 04.08.2009 in Kraft</a> <small>Heute ist im BGBl., S. 2353 das Gesetz zur Regelung der Verst&#228;ndigung im Strafverfahren in Kraft getreten. Damit sind ab...</small></li>
</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundestag hat am 28.05.2009 einen von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vorgelegten Gesetzentwurf (<a href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/117/1611736.pdf" title="Drucksache 16/11736 (PDF) &#246;ffnet sich in neuem Fenster" target="_blank" class="lipdf">BT-Drs. 16/11736</a>) verabschiedet, mit dem die Voraussetzungen einer Verst&#228;ndigung im Strafverfahren geregelt werden. Das Vorhaben enth&#228;lt klare gesetzliche Vorgaben zu Verfahren, Inhalt und Folgen von Verst&#228;ndigungen und gew&#228;hrleistet dadurch Rechtsicherheit, Transparenz und eine gleichm&#228;&#223;ige Rechtsanwendung durch die gerichtliche Praxis.</p>
<p>siehe auch: <a href="http://blog.strafrecht-online.de/2009/05/abspracheregelung-im-bundestag-2/" class="liinternal">Meldung vom 25.05.2008 (Abspracheregelung im Bundestag)</a></p>
<p><strong>Im Einzelnen:<span id="more-820"></span></strong></p>
<h3><strong>1. Handlungsbedarf</strong></h3>
<p>Die Verst&#228;ndigung in Strafverfahren ist bislang gesetzlich nicht geregelt. Bei dieser Verfahrensweise versuchen das Gericht und die weiteren Verfahrensbeteiligten &#8211; vor allem Staatsanwaltschaft, Angeklagter und Verteidigung, aber auch der Nebenkl&#228;ger &#8211; sich &#252;ber den Verlauf des Verfahrens und &#252;ber dessen Ausgang zu verst&#228;ndigen. Der Bundesgerichtshof hat solche Absprachen f&#252;r grunds&#228;tzlich zul&#228;ssig erkl&#228;rt und vor dem Hintergrund der hohen Belastung der Justiz diese verfahrens&#246;konomische Art der Erledigung als unerl&#228;sslich bezeichnet. Auch unter dem Gesichtspunkt des Zeugen- und Opferschutzes sind Verst&#228;ndigungen eine berechtigte Alternative auf dem Weg zu einem gerechten Urteil, wenn auf eine vor allem f&#252;r das Opfer psychisch belastende Beweisaufnahme verzichtet werden kann. Voraussetzung f&#252;r die Zul&#228;ssigkeit von Absprachen ist jedoch, dass die grundlegenden Prinzipien des deutschen Strafprozesses und des materiellen Strafrechts eingehalten werden. Zustandekommen und Ergebnis einer Verst&#228;ndigung m&#252;ssen sich am Grundsatz des fairen Verfahrens, der Pflicht des Gerichts zur umfassenden Ermittlung der Wahrheit sowie an einer gerechten und schuldangemessenen Strafe orientieren. In seiner Grundsatzentscheidung vom 3. M&#228;rz 2005 hat der Gro&#223;e Strafsenat des Bundesgerichtshofs wesentliche Leitlinien zur Zul&#228;ssigkeit von Absprachen festgelegt, gleichzeitig jedoch betont, dass die Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung erreicht sind.</p>
<h3><strong>2. L&#246;sung</strong></h3>
<p>K&#252;nftig wird es in der Strafprozessordnung ein umfassendes und differenziertes rechtstaatliches Regelungskonzept zur Verst&#228;ndigung im Strafverfahren geben. Die neuen Vorschriften stellen der Praxis in weitem Umfang Vorgaben f&#252;r Zustandekommen und Inhalt von Absprachen zur Verf&#252;gung, ohne den f&#252;r Einzelf&#228;lle notwendigen Spielraum zu sehr einzuschr&#228;nken. Dabei geht der Gesetzentwurf von den folgenden Grunds&#228;tzen aus:</p>
<ul type="disc">
<li>Die Grunds&#228;tze der Strafzumessung bleiben unber&#252;hrt.      Das Strafma&#223; muss sich weiterhin an der Schuld des Angeklagten      orientieren.</li>
<li>Unber&#252;hrt bleiben auch die Grunds&#228;tze des      Strafverfahrens. Es wird insbesondere kein &#8220;Konsensprinzip&#8221;      geben. Eine Verst&#228;ndigung kann nie alleinige Grundlage des Urteils sein.      Das Gericht bleibt weiterhin verpflichtet, den wahren Sachverhalt bis zu      seiner &#220;berzeugung zu ermitteln.</li>
<li>Es muss ein gr&#246;&#223;tm&#246;gliches Ma&#223; an Transparenz      gew&#228;hrleistet sein. Eine Verst&#228;ndigung kann nur in der &#246;ffentlichen      Hauptverhandlung zustande kommen, Vorg&#228;nge au&#223;erhalb der Hauptverhandlung      muss das Gericht &#246;ffentlich mitteilen. Verst&#228;ndigungen m&#252;ssen stets      umfassend protokolliert und im Urteil erw&#228;hnt werden.</li>
<li>Es gibt keinerlei Beschr&#228;nkungen der Rechtsmittel. Ist      dem Urteil eine Verst&#228;ndigung vorangegangen, ist ein Rechtsmittelverzicht      ausgeschlossen. Das Urteil bleibt auch nach einer Verst&#228;ndigung in vollem      Umfang &#252;berpr&#252;fbar, der Angeklagte muss dar&#252;ber eingehend belehrt werden.</li>
</ul>
<p>Der Gesetzentwurf enth&#228;lt einen vern&#252;nftigen und praxisgerechten Mittelweg zwischen einem teilweise geforderten Totalverbot von Absprachen einerseits und einem Konsensprinzip andererseits, welches das Gericht zu sehr aus seiner Verantwortung zur Ermittlung der Wahrheit entlassen w&#252;rde. Die vorgeschlagene L&#246;sung ber&#252;cksichtigt insbesondere die Vorgaben der Rechtssprechung sowie eine Vielzahl von Anregungen aus Wissenschaft und Praxis. Insbesondere unterscheidet der Entwurf nicht zwischen verteidigtem und unverteidigtem Angeklagten und schlie&#223;t auch Verfahren vor den Amtsgerichten nicht aus. Damit wird eine &#8220;2-Klassen-Justiz&#8221; vermieden und dem Umstand Rechnung getragen, das auch in amtsgerichtlichen Verfahren, wo vorwiegend F&#228;lle der kleineren und mittleren Kriminalit&#228;t behandelt werden, Verst&#228;ndigungen zum Alltag geh&#246;ren.</p>
<h3><strong>3. Inhalt</strong></h3>
<p><strong> </strong>Zentrale Vorschrift zur Regelung der Verst&#228;ndigung ist ein neuer § 257c StPO. Er enth&#228;lt Vorgaben zum zul&#228;ssigen Gegenstand, zum Zustandekommen und zu den Folgen einer Verst&#228;ndigung und legt fest, dass die Pflicht des Gerichts zu Aufkl&#228;rung des Sachverhalts uneingeschr&#228;nkt bestehen bleibt.</p>
<p><strong>Gegenstand</strong><br />
Gegenstand einer Verst&#228;ndigung d&#252;rfen nur die Rechtsfolgen, also im Wesentlichen das Strafma&#223; und etwaige Auflagen wie zum Beispiel Bew&#228;hrungsauflagen sein. Auch Ma&#223;nahmen zum Verfahrensverlauf sowie das Prozessverhalten der Beteiligten sind zul&#228;ssig, wie etwa Einstellungsentscheidungen, die Zusage von Schadenswiedergutmachung durch den Angeklagten oder der Verzicht auf weitere Beweisantr&#228;ge oder Beweiserhebungen, soweit dies mit der Sachaufkl&#228;rungspflicht des Gerichts vereinbar ist. Ebenfalls soll ein Gest&#228;ndnis Gegenstand einer Verst&#228;ndigung sein. Das Gericht muss von der Richtigkeit des Gest&#228;ndnisses &#252;berzeugt sein, um seiner Aufkl&#228;rungspflicht in vollem Umfang nachzukommen. Bei Zweifeln an der Richtigkeit muss es gegebenenfalls auf seine Zuverl&#228;ssigkeit &#252;berpr&#252;ft werden.</p>
<p>Ausdr&#252;cklich ausgeschlossen als Gegenstand einer Verst&#228;ndigung ist der Schuldspruch &#8211; also die Frage, ob und wenn ja, wegen welcher Strafnorm jemand verurteilt wird. Ebensowenig k&#246;nnen Ma&#223;regeln der Besserung und Sicherung wie beispielsweise die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in eine Verst&#228;ndigung aufgenommen werden, weil hier das Gesetz dem Gericht keinen Entscheidungsspielraum bel&#228;sst.</p>
<p><strong>Zustandekommen</strong><br />
Eine Verst&#228;ndigung kommt zustande, indem das Gericht ihren m&#246;glichen Inhalt bekannt gibt und der Angeklagte sowie die Staatsanwaltschaft zustimmen. Das Gericht gibt dabei eine Ober- und Untergrenze der m&#246;glichen Strafe an. Dabei muss es die allgemeinen Strafzumessungserw&#228;gungen ber&#252;cksichtigen und darf weder eine unangemessen niedrige noch eine unangemessen hohe Strafe vorschlagen. Die Initiative zu einer Verst&#228;ndigung ist aber nicht allein dem Gericht vorbehalten, entsprechende Anregungen k&#246;nnen auch von den anderen Verfahrensbeteiligten ausgehen.</p>
<p>Nicht vorgesehen ist, dass auch der Nebenkl&#228;ger zustimmen muss. Dies entspricht dem bereits geltenden Strafprozessrecht, nach dem der Nebenkl&#228;ger das Urteil allein wegen der Rechtsfolgen nicht angreifen kann. Die Strafzumessung bzw. das Strafma&#223; sind aber gerade der wesentliche Gegenstand einer Verst&#228;ndigung. Dies schlie&#223;t aber nicht aus, dass der Nebenkl&#228;ger an Gespr&#228;chen und Er&#246;rterungen im Vorfeld von Verst&#228;ndigungen beteiligt ist und dabei seine Bedenken und Vorschl&#228;ge &#228;u&#223;ert.</p>
<p><strong>Transparenz</strong><strong><br />
</strong>Eine Verst&#228;ndigung kann nur in &#246;ffentlicher Hauptverhandlung zustande kommen. Dies schlie&#223;t nicht aus, dass au&#223;erhalb der Hauptverhandlung Gespr&#228;che gef&#252;hrt werden, durch die eine Verst&#228;ndigung vorbereitet wird. Nach dem Gesetzentwurf ist der Vorsitzende des Gerichts verpflichtet, dar&#252;ber Transparenz herzustellen, indem er in &#246;ffentlicher Hauptverhandlung mitteilt, ob und ggf. mit welchem Inhalt solche Gespr&#228;che stattgefunden haben. Um die Geschehnisse bei einer Verst&#228;ndigung umfassend zu dokumentieren, muss das Gericht den wesentlichen Ablauf einschlie&#223;lich etwaiger Vorgespr&#228;che au&#223;erhalb der Hauptverhandlung, den Inhalt und das Ergebnis einer Verst&#228;ndigung protokollieren. Damit wird vor allem sichergestellt, dass Absprachen im Revisionsverfahren vollst&#228;ndig &#252;berpr&#252;ft werden k&#246;nnen.</p>
<p><strong>Folgen des Scheiterns</strong><br />
Eine besondere Vorschrift sieht der Entwurf f&#252;r den Fall vor, dass sich das Gericht von einer Verst&#228;ndigung l&#246;sen will. Die Bindung des Gerichts entf&#228;llt, wenn bedeutsame tats&#228;chliche oder rechtliche Umst&#228;nde &#252;bersehen worden sind oder sich nachtr&#228;glich ergeben und das Gericht deswegen zur &#220;berzeugung kommt, dass die in Aussicht gestellte Strafe nicht mehr tat- oder schuldangemessen ist, was den Fall einschlie&#223;t, dass das Gericht eine unzutreffende Prognose bei der Bewertung des bisherigen Verhandlungsergebnisses abgegeben hat. Auch kann das Prozessverhalten des Angeklagten das Gericht veranlassen, sich von der Absprache zu l&#246;sen, wenn es nicht mehr dem Verhalten entspricht, welches das Gericht seiner Prognose zugrunde gelegt hat. Eine solche Regelung ist erforderlich, weil Ergebnis des Strafverfahrens immer ein richtiges und gerechtes Urteil sein muss. Entf&#228;llt die Bindung des Gerichts, darf ein Gest&#228;ndnis des Angeklagten, das er im Vertrauen auf den Bestand der Verst&#228;ndigung als seinen &#8220;Beitrag&#8221; abgegeben hat, nicht verwertet werden. Damit wird der Schutz des Angeklagten gest&#228;rkt und dem Grundsatz des fairen Verfahrens Rechnung getragen.</p>
<p><strong>Rechtsmittel</strong><br />
Der Gesetzentwurf verzichtet aus zwei Gr&#252;nden bewusst darauf, Rechtsmittel nach vorangegangener Verst&#228;ndigung einzuschr&#228;nken oder auszuschlie&#223;en. Zum einen soll eine vollst&#228;ndige Kontrolle durch das Berufungs- oder Revisionsgericht m&#246;glich sein. Damit soll sichergestellt werden, dass die Vorschriften gleichm&#228;&#223;ig entsprechend der Vorgaben des Gesetzgebers angewandt werden. Zum anderen soll der Eindruck vermieden werden, das Urteil beruhe auf einem &#8220;Abkommen&#8221; der Beteiligten, an das sich alle zu halten haben. Ergebnis einer Verst&#228;ndigung ist vielmehr ein ganz normales Urteil, dessen Grundlage die volle &#220;berzeugung des Gerichts von der Wahrheit ist und das auf einer vollst&#228;ndigen Aufkl&#228;rung des Sachverhalts beruht. Dazu geh&#246;rt, dass das Urteil wie jedes andere &#252;berpr&#252;fbar sein muss. Ein Rechtsmittelverzicht ist ausgeschlossen, wenn dem Urteil eine Verst&#228;ndigung vorangegangen ist. Damit k&#246;nnen alle Rechtsmittelberechtigten in Ruhe und ohne Druck &#252;berlegen, ob sie Rechtsmittel einlegen wollen oder nicht.</p>
<p><strong>Kommunikation</strong><br />
Ein weiterer, wichtiger Regelungskomplex (§§ 160b, 202a, 212 StPO-E) hat zum Gegenstand, die Kommunikation zwischen den Verfahrensbeteiligten zu st&#228;rken. Es sollen bereits im Ermittlungsverfahren, aber auch in allen weiteren Stadien des gerichtlichen Verfahrens sogenannte Er&#246;rterungen der verfahrensf&#252;hrenden Stellen (Staatsanwaltschaft bzw. Gericht) mit den Verfahrensbeteiligten gef&#246;rdert werden. Bei solchen Er&#246;rterungen im gerichtlichen Verfahren kann auch die M&#246;glichkeit einer Verst&#228;ndigung besprochen werden. Ziel ist es, dass die Beteiligten miteinander im Gespr&#228;ch bleiben, wenn dies f&#252;r den Verlauf des Verfahrens sinnvoll ist.</p>
<p>Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Es tritt am Tag nach der Verk&#252;ndung in Kraft.</p>
<p style="text-align: right;"><em>Quelle: <a href="http://www.bmj.de/enid/157aa39d35272abaa9055941a827dac2,22ef75706d635f6964092d0935393333093a0979656172092d0932303039093a096d6f6e7468092d093035093a095f7472636964092d0935393333/Pressestelle/Pressemitteilungen_58.html" target="_blank" class="liexternal">PM des BMJ vom 28.05.2009</a></em></p>


<p>Siehe auch:<ol><li><a href='http://blog.strafrecht-online.de/2009/05/bundestag-verabschiedet-kronzeugen-regelung/' rel='bookmark' title='Permanent Link: Bundestag verabschiedet &#8220;Kronzeugen&#8221;-Regelung'>Bundestag verabschiedet &#8220;Kronzeugen&#8221;-Regelung</a> <small>Der Bundestag hat am 28.05.2009 eine neue Strafzumessungsregel beschlossen. Bei Straft&#228;tern, die zur Aufkl&#228;rung oder Verhinderung von schweren Straftaten beitragen,...</small></li>
<li><a href='http://blog.strafrecht-online.de/2009/01/abspracheregelung-im-bundestag/' rel='bookmark' title='Permanent Link: Abspracheregelung im Bundestag'>Abspracheregelung im Bundestag</a> <small>Kernst&#252;ck des Entwurfs f&#252;r ein Gesetz zur Regelung der Verst&#228;ndigung im Strafverfahren (BT-Drs. 16/11736) ist eine Regelung in der Strafprozessordnung....</small></li>
<li><a href='http://blog.strafrecht-online.de/2009/08/gesetz-zur-regelung-der-verstaendigung-im-strafverfahren-tritt-am-04-08-2009-in-kraft/' rel='bookmark' title='Permanent Link: Gesetz zur Regelung der Verst&#228;ndigung im Strafverfahren tritt am 04.08.2009 in Kraft'>Gesetz zur Regelung der Verst&#228;ndigung im Strafverfahren tritt am 04.08.2009 in Kraft</a> <small>Heute ist im BGBl., S. 2353 das Gesetz zur Regelung der Verst&#228;ndigung im Strafverfahren in Kraft getreten. Damit sind ab...</small></li>
</ol></p>]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Bundestag beschlie&#223;t verbesserte Rechte f&#252;r U-Haftgefangene</title>
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		<pubDate>Fri, 29 May 2009 12:42:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Detlef Burhoff</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesetzes-vorhaben]]></category>
		<category><![CDATA[Haftrecht]]></category>
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		<category><![CDATA[BMJ]]></category>
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		<description><![CDATA[Der Rechtsschutz f&#252;r Untersuchungsgefangene wird verbessert. Die Verbesserungen sind Teil eines Gesetzentwurfs zur Reform des Untersuchungshaftrechts (BT-Drs. 16/11644), den der Bundestag am 28.05.2009 verabschiedet hat. Die vorgeschlagenen &#196;nderungen gehen &#252;berwiegend auf eine ver&#228;nderte Kompetenzverteilung zwischen Bund und L&#228;ndern nach der F&#246;deralismusreform zur&#252;ck. Den Bundesl&#228;ndern steht nach dieser Reform die Regelungskompetenz f&#252;r das &#8220;Wie&#8221;, also f&#252;r [...]


Siehe auch:<ol><li><a href='http://blog.strafrecht-online.de/2009/06/bundestag-beschliesst-internetsperren-fuer-kinderpornografie/' rel='bookmark' title='Permanent Link: Bundestag beschlie&#223;t Internetsperren f&#252;r Kinderpornografie'>Bundestag beschlie&#223;t Internetsperren f&#252;r Kinderpornografie</a> <small>Am 18.06.2009 hat der Bundestag das &#8220;Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen&#8221; beschlossen. Damit d&#252;rfen in...</small></li>
<li><a href='http://blog.strafrecht-online.de/2009/11/bundeskabinett-beschliesst-u-a-verbot-der-modedroge-spice-zu-verlaengern/' rel='bookmark' title='Permanent Link: Bundeskabinett beschlie&#223;t u.a. Verbot der Modedroge &#8220;Spice&#8221; zu verl&#228;ngern'>Bundeskabinett beschlie&#223;t u.a. Verbot der Modedroge &#8220;Spice&#8221; zu verl&#228;ngern</a> <small>LexisNexis Recht Aktuell meldet am 05.11.2009: &#8220;Das Bundeskabinett hat am 04.11.2009 eine Verordnung beschlossen, die eine Reihe von Stoffen dem...</small></li>
<li><a href='http://blog.strafrecht-online.de/2009/01/abspracheregelung-im-bundestag/' rel='bookmark' title='Permanent Link: Abspracheregelung im Bundestag'>Abspracheregelung im Bundestag</a> <small>Kernst&#252;ck des Entwurfs f&#252;r ein Gesetz zur Regelung der Verst&#228;ndigung im Strafverfahren (BT-Drs. 16/11736) ist eine Regelung in der Strafprozessordnung....</small></li>
</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Rechtsschutz f&#252;r Untersuchungsgefangene wird verbessert. Die Verbesserungen sind Teil eines Gesetzentwurfs zur Reform des Untersuchungshaftrechts (<a href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/116/1611644.pdf" class="lipdf">BT-Drs. 16/11644</a>), den der Bundestag am 28.05.2009 verabschiedet hat.</p>
<p>Die vorgeschlagenen &#196;nderungen gehen &#252;berwiegend auf eine ver&#228;nderte Kompetenzverteilung zwischen Bund und L&#228;ndern nach der F&#246;deralismusreform zur&#252;ck. Den Bundesl&#228;ndern steht nach dieser Reform die Regelungskompetenz f&#252;r das &#8220;Wie&#8221;, also f&#252;r den Vollzug von U-Haft, zu. Dazu geh&#246;ren etwa Vorschriften &#252;ber die Ausstattung des Haftraums, &#252;ber die Verpflegung der Gefangenen, &#252;ber die Arbeit von Gefangenen in der Haft, aber auch Bestimmungen mit dem Ziel, die Sicherheit und Ordnung in der Anstalt sicherzustellen (z. B. Einzelhaft). Der Bund hat dagegen weiterhin die Gesetzgebungszust&#228;ndigkeit f&#252;r das &#8220;Ob&#8221; der U-Haft (Anordnung der U-Haft, Voraussetzungen und Dauer). Au&#223;erdem kann er auch solche Regelungen treffen, die zur Abwehr von Flucht-, Verdunkelungs- und Wiederholungsgefahr erforderlich sind (z.B. Verbot der Kontaktaufnahme mit anderen Tatbeteiligten). Bislang werden beide Bereiche in der Strafprozessordnung und der sie konkretisierenden Untersuchungshaftvollzugsordnung &#8211; einer Verwaltungsanordnung der L&#228;nder &#8211; einheitlich geregelt. Die verfassungsrechtlich ver&#228;nderte Kompetenzlage macht eine rechtsstaatlich klare Trennung beider Bereiche erforderlich. Der Bund muss diejenigen Materien in der StPO regeln, die in der Bundeskompetenz verblieben sind. Zugleich soll die Novelle dazu dienen, Rechte der Betroffenen zu verbessern.</p>
<p><strong>Im Einzelnen:<span id="more-812"></span></strong></p>
<p>Die Strafprozessordnung regelt nach geltendem Recht vor allem die Anordnungsvoraussetzungen einer Untersuchungshaft und Ma&#223;nahmen, die n&#246;tig sind, um Verdunkelungs-, Flucht- und Wiederholungsgefahr abzuwenden.</p>
<p>Beschr&#228;nkungen, die &#252;ber die reine Freiheitsentziehung hinausgehen, werden bisher durch die Untersuchungshaftvollzugsanordnung konkretisiert. Da diese nach Erlass der Untersuchungshaftvollzugsgesetze der L&#228;nder k&#252;nftig wegfallen wird, werden die Voraussetzungen, unter denen solche Beschr&#228;nkungen angeordnet werden k&#246;nnen, nunmehr vollst&#228;ndig und rechtsstaatlich transparent in der Strafprozessordnung geregelt. Gleiches gilt f&#252;r Rechtsbehelfe gegen solche Beschr&#228;nkungen.</p>
<p><strong>Beschr&#228;nkende Anordnungen nach der StPO nur im Einzelfall</strong><br />
Zu den Beschr&#228;nkungen, die U-Haftgefangenen &#252;ber die Freiheitsentziehung als solche hinaus zur Abwehr von Flucht-, Verdunkelungs- und Wiederholungsgefahr auferlegt werden k&#246;nnen, geh&#246;rt vor allem die &#220;berwachung der sog. Au&#223;enkontakte. Das Erfordernis von solchen Beschr&#228;nkungen ist nach dem neuen Gesetz von der zust&#228;ndigen Stelle im Einzelfall genau zu pr&#252;fen. Standardm&#228;&#223;ig geltende Beschr&#228;nkungen unabh&#228;ngig von den Erfordernissen des konkreten Falls sieht die Neuregelung anders als die bisherige Untersuchungshaftvollzugsordnung nicht vor. Damit wird der Unschuldsvermutung, nach der jeder Untersuchungsgefangene bis zu seiner rechtskr&#228;ftigen Verurteilung als unschuldig gilt, Rechnung getragen.</p>
<p><strong>Richtervorbehalt und Rechtsmittel</strong><br />
Die im Einzelfall gebotenen Beschr&#228;nkungen m&#252;ssen grunds&#228;tzlich durch ein Gericht angeordnet werden, dem auch die Ausf&#252;hrung obliegt (Richtervorbehalt). Das Gericht kann die Ausf&#252;hrung jedoch widerruflich auf die das Verfahren leitende Staatsanwaltschaft &#252;bertragen, die sich bei dieser Aufgabe &#8211; je nach den Erfordernissen des Einzelfalls &#8211; auch der Hilfe durch die Polizei oder die Vollzugsanstalt bedienen kann. Mit der Novelle wird zugleich ausdr&#252;cklich klargestellt, dass und welche Rechtsmittel Inhaftierten gegen Beschr&#228;nkungen in der Haft zur Verf&#252;gung stehen.</p>
<p>Im Zuge des &#220;bergangs der Gesetzgebungskompetenz f&#252;r die Art und Weise (das &#8220;Wie&#8221;) des Vollzugs der Untersuchungshaft an die L&#228;nder werden diese in ihren Vollzugsgesetzen Vorschriften vorsehen, nach denen Gefangenen Beschr&#228;nkungen auferlegt werden k&#246;nnen, um die Sicherheit und Ordnung in den Vollzugsanstalten zu gew&#228;hrleisten. Der Rechtsschutz gegen solche Ma&#223;nahmen ist aber Teil des gerichtlichen Verfahrens, das weiterhin in der Zust&#228;ndigkeit des Bundes liegt. Die Neuregelung enth&#228;lt daher auch Bestimmungen zu Rechtsbehelfen von Inhaftierten gegen Entscheidungen der Vollzuganstalten, die der Aufrechterhaltung der Anstaltsordnung dienen (z. B. Benutzung von Fernsehger&#228;ten oder Disziplinarma&#223;nahmen).</p>
<p><strong>Erweiterte Belehrungspflicht</strong><br />
Nach geltendem Recht muss ein Beschuldigter nicht bereits im Moment der Festnahme, sondern erst zu Beginn der Vernehmung des Beschuldigten &#252;ber seine Rechte belehrt werden. K&#252;nftig sind festgenommene Personen unverz&#252;glich und schriftlich etwa dar&#252;ber zu belehren, dass sie sp&#228;testens am Tag nach der Ergreifung einem Richter vorzuf&#252;hren sind, dass sie Zugang zu einem Verteidiger oder einem Arzt und das Recht haben, keine Aussage zu machen. Damit wird sichergestellt, dass Beschuldigte so fr&#252;h wie m&#246;glich umfassend &#252;ber ihre Rechte aufgekl&#228;rt werden (&#8220;Letter of rights&#8221;).</p>
<p><strong>Pr&#228;zisierung des Akteneinsichtsrechts</strong><br />
Das Akteneinsichtsrecht f&#252;r Inhaftierte und ihre Verteidiger wird verbessert. Nach dem bisherigen Wortlaut des Gesetzes kann die Staatsanwaltschaft die Einsichtnahme in die Ermittlungsakten vollst&#228;ndig verweigern, wenn dadurch der Untersuchungszweck gef&#228;hrdet wird. Dies hat die Verteidigungsm&#246;glichkeiten gegen eine Freiheitsentziehung erheblich beschr&#228;nkt. K&#252;nftig wird ein gesetzlich ausdr&#252;cklich geregelter Anspruch auf &#220;berlassung zumindest derjenigen Informationen bestehen, die f&#252;r die Beurteilung der Rechtm&#228;&#223;igkeit der Inhaftierung erforderlich sind. Dieser Informationsanspruch ist im Regelfall durch Gew&#228;hrung von Akteneinsicht zu erf&#252;llen. Mit diesen &#196;nderungen wird auch der Rechtsprechung des Europ&#228;ischen Gerichtshofes f&#252;r Menschenrechte Rechnung getragen. Pflichtverteidiger von Beginn der U-Haft an Bislang war dem U-Haftgefangenen ein Pflichtverteidiger zwingend erst nach Ablauf von drei Monaten Haft zu bestellen. In Anbetracht des tiefgreifenden Grundrechtseingriffs, der mit der Inhaftierung eines bis zur rechtskr&#228;ftigen Verurteilung als unschuldig geltenden Menschen verbunden ist, ist es rechtsstaatlich geboten, die Beiordnung eines Verteidigers auf den Zeitpunkt des Beginns der U-Haft vorzuziehen. Damit wird sichergestellt, dass der Beschuldigte seine Rechte von Anfang an effektiv wahrnehmen kann. Mit dieser &#196;nderung wird auch entsprechenden Empfehlungen des Europarates entsprochen.</p>
<p>Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrats. Es tritt am 1. Januar 2010 in Kraft.</p>
<p style="text-align: right;"><em>Quelle: <a href="http://www.bmj.de/enid/157aa39d35272abaa9055941a827dac2,4c7ce3706d635f6964092d0935393336093a0979656172092d0932303039093a096d6f6e7468092d093035093a095f7472636964092d0935393336/Pressestelle/Pressemitteilungen_58.html" target="_blank" class="liexternal">PM des BMJ vom 28.05.2009</a></em></p>


<p>Siehe auch:<ol><li><a href='http://blog.strafrecht-online.de/2009/06/bundestag-beschliesst-internetsperren-fuer-kinderpornografie/' rel='bookmark' title='Permanent Link: Bundestag beschlie&#223;t Internetsperren f&#252;r Kinderpornografie'>Bundestag beschlie&#223;t Internetsperren f&#252;r Kinderpornografie</a> <small>Am 18.06.2009 hat der Bundestag das &#8220;Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen&#8221; beschlossen. Damit d&#252;rfen in...</small></li>
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<li><a href='http://blog.strafrecht-online.de/2009/01/abspracheregelung-im-bundestag/' rel='bookmark' title='Permanent Link: Abspracheregelung im Bundestag'>Abspracheregelung im Bundestag</a> <small>Kernst&#252;ck des Entwurfs f&#252;r ein Gesetz zur Regelung der Verst&#228;ndigung im Strafverfahren (BT-Drs. 16/11736) ist eine Regelung in der Strafprozessordnung....</small></li>
</ol></p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Bun­des­tag be­schlie&#223;t Ge­setz­ent­wurf zu neuen Straf­tat­be­st&#228;n­den im Staats­schutz­straf­recht</title>
		<link>http://blog.strafrecht-online.de/2009/05/bundestag-beschliesst-gesetzentwurf-zu-neuen-straftatbestaenden-im-staatsschutzstrafrecht/</link>
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		<pubDate>Thu, 28 May 2009 17:22:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Detlef Burhoff</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesetzes-vorhaben]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Absicht]]></category>
		<category><![CDATA[Anleitung]]></category>
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		<category><![CDATA[staatsgefährdende Gewalttat]]></category>
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		<description><![CDATA[Be­son­de­re For­men der Vor­be­rei­tung schwe­rer staats­ge­f&#228;hr­den­der Ge­walt­ta­ten sol­len k&#252;nf­tig unter Stra­fe ge­stellt wer­den. Auch das Auf­neh­men oder Un­ter­hal­ten von Be­zie­hun­gen zu einer ter­ro­ris­ti­schen Ver­ei­ni­gung soll straf­bar sein, wenn dies in der Ab­sicht ge­schieht, sich in der Be­ge­hung sol­cher Straf­ta­ten un­ter­wei­sen zu las­sen. Schlie&#223;­lich sol­len neue Straf­tat­be­st&#228;n­de gegen das Ver­brei­ten von An­lei­tun­gen zur Be­ge­hung schwe­rer staats­ge­f&#228;hr­den­der [...]


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<li><a href='http://blog.strafrecht-online.de/2008/12/neues-gesetzesvorhaben-zum-staatsschutz/' rel='bookmark' title='Permanent Link: Neues Gesetzesvorhaben zum Staatsschutz'>Neues Gesetzesvorhaben zum Staatsschutz</a> <small>Das BMJ und das Innenministerium haben sich &#252;ber einen neuen Gesetzentwurf geeinigt, der die Vorbereitung schwerer staatsgef&#228;hrdender Gewalttaten ahnden soll...</small></li>
</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Be­son­de­re For­men der Vor­be­rei­tung schwe­rer staats­ge­f&#228;hr­den­der Ge­walt­ta­ten sol­len k&#252;nf­tig unter Stra­fe ge­stellt wer­den. Auch das Auf­neh­men oder Un­ter­hal­ten von Be­zie­hun­gen zu einer ter­ro­ris­ti­schen Ver­ei­ni­gung soll straf­bar sein, wenn dies in der Ab­sicht ge­schieht, sich in der Be­ge­hung sol­cher Straf­ta­ten un­ter­wei­sen zu las­sen. Schlie&#223;­lich sol­len neue Straf­tat­be­st&#228;n­de gegen das Ver­brei­ten von An­lei­tun­gen zur Be­ge­hung schwe­rer staats­ge­f&#228;hr­den­der Ge­walt­ta­ten ein­ge­f&#252;hrt wer­den.</p>
<p>Der Deut­sche Bun­des­tag hat heute einen ent­spre­chen­den <a href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/124/1612428.pdf" class="lipdf">Ge­setz­ent­wurf der Bun­des­re­gie­rung</a> ver­ab­schie­det.</p>
<p><strong>Der In­halt der ge­plan­ten Re­ge­lun­gen im Ein­zel­nen:</strong><span id="more-780"></span></p>
<h3>I. Vor­be­rei­tung einer schwe­ren staats­ge­f&#228;hr­den­den Ge­walt­tat § 89a StGB n.F.</h3>
<p>K&#252;nf­tig soll es im Staats­schutz­straf­recht einen neuen § 89a StGB geben, der die Vor­be­rei­tung einer schwe­ren staats­ge­f&#228;hr­den­den Ge­walt­tat mit Frei­heits­stra­fe von sechs Mo­na­ten bis zu 10 Jah­ren unter Stra­fe stellt. Der Tat­be­stand be­schr&#228;nkt sich auf die Vor­be­rei­tung von Straf­ta­ten aus dem ter­ro­ris­ti­schen Kern­be­reich, wie sie in § 129a Abs. 1 StGB auf­ge­f&#252;hrt sind (Straf­ta­ten gegen das Leben und die per­s&#246;n­li­che Frei­heit: Mord, Tot­schlag, er­pres­se­ri­scher Men­schen­raub, Gei­sel­nah­me), wenn diese Taten be­stimmt und ge­eig­net sind, den Be­stand oder die Si­cher­heit eines Staa­tes zu be­ein­tr&#228;ch­ti­gen oder die Ver­fas­sungs­grund­s&#228;t­ze der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land zu be­sei­ti­gen, au&#223;er Gel­tung zu set­zen oder zu un­ter­gra­ben. Damit wer­den T&#228;ter er­fasst, die sol­che Taten vor­be­rei­ten, aber man­gels Be­ste­hens oder Nach­weis­bar­keit einer ter­ro­ris­ti­schen Ver­ei­ni­gung der­zeit nicht nach §§ 129a oder 129b StGB be­straft wer­den k&#246;n­nen. Auch die (Ein­zel-​)T&#228;ter, deren Hand­lun­gen nicht als Ver­bre­chens­ver­ab­re­dung dem gel­ten­den § 30 Abs. 2 StGB un­ter­fal­len, ma­chen sich damit straf­bar.</p>
<p><strong>Im Ein­zel­nen de­fi­niert der neue § 89a StGB-​E ab­schlie­&#223;end fol­gen­de straf­ba­re Vor­be­rei­tungs­hand­lun­gen:</strong></p>
<ol>
<li>die Aus­bil­dung und das Sich-​Aus­bil­den-​Las­sen, um eine schwe­re staats­ge­f&#228;hr­den­de Ge­walt­tat zu be­ge­hen</li>
<li>die Her­stel­lung, das Sich-​Ver­schaf­fen, &#220;ber­las­sen oder Ver­wah­ren von be­stimm­ten Waf­fen, be­stimm­ten Stof­fen (z. B. Viren, Gifte, ra­dio­ak­ti­ve Stof­fe, (Fl&#252;s­sig-​)Spreng­stof­fe) oder be­son­de­ren zur Aus­f&#252;h­rung der vor­be­rei­te­ten Tat er­for­der­li­chen Vor­rich­tun­gen (z. B. Z&#252;n­dern) sowie</li>
<li>das Sich-​Ver­schaf­fen oder Ver­wah­ren von we­sent­li­chen Ge­gen­st&#228;n­den oder &#8220;Grund­stof­fen&#8221;, um diese Waf­fen, Stof­fe oder Vor­rich­tun­gen her­zu­stel­len</li>
<li>die Fi­nan­zie­rung eines An­schlags</li>
</ol>
<p>Die neue Vor­schrift er­fasst auch das Sam­meln, Ent­ge­gen­neh­men oder Zur-​Ver­f&#252;­gung-​Stel​len von nicht un­er­heb­lichen Ver­m&#246;­gens­wer­ten, um bei­spiels­wei­se die zur Tat er­for­der­li­chen Spreng­stof­fe zu kau­fen. Eben­so er­fasst die Vor­schrift auch das Sam­meln ver­meint­li­cher &#8220;Spen­den&#8221; zur Vor­be­rei­tung eines An­schlags. Hier­bei muss es sich stets um Ver­m&#246;­gens­wer­te han­deln, die &#8211; im Rah­men einer wer­ten­den Ge­samt­schau &#8211; einen nicht un­er­heb­li­chen Bei­trag zur Vor­be­rei­tung einer schwe­ren staats­ge­f&#228;hr­den­den Ge­walt­tat leis­ten.</p>
<h3>II. Auf­nah­me von Be­zie­hun­gen zur Be­ge­hung einer schwe­ren staats­ge­f&#228;hr­den­den Ge­walt­tat &#8211; § 89b StGB n.F.</h3>
<p>Nach dem neuen § 89b StGB-​E soll mit Frei­heits­stra­fe bis zu drei Jah­ren oder mit Geld­stra­fe be­straft wer­den, wer in der Ab­sicht, sich in der Be­ge­hung einer schwe­ren staats­ge­f&#228;hr­den­den Ge­walt­tat un­ter­wei­sen zu las­sen (vgl. § 89a Abs. 2 Nr. 1 StGB-​E), Be­zie­hun­gen zu einer ter­ro­ris­ti­schen Ver­ei­ni­gung auf­nimmt oder un­ter­h&#228;lt. Er­fah­rungs­ge­m&#228;&#223; geht dem Auf­ent­halt in ter­ro­ris­ti­schen Aus­bil­dungs­la­gern die Ver­mitt­lung durch Per­so­nen vor­aus, die ter­ro­ris­ti­schen Ver­ei­ni­gun­gen zu­ge­rech­net wer­den k&#246;n­nen. Die neue Vor­schrift er­m&#246;g­licht es, mit straf­recht­li­chen Mit­teln gegen Per­so­nen vor­zu­ge­hen, die sich bei­spiels­wei­se in so­ge­nann­ten ter­ro­ris­ti­schen Aus­bil­dungs­la­gern die zur Be­ge­hung einer schwe­ren staats­ge­f&#228;hr­den­den Ge­walt­tat er­for­der­li­chen Fer­tig­kei­ten an­eig­nen wol­len und zu die­sem Zweck, Kon­takt zu Mit­glie­dern oder Un­ter­st&#252;t­zern einer ter­ro­ris­ti­schen Ver­ei­ni­gung auf­neh­men.</p>
<h3>III. An­lei­tung zur Be­ge­hung einer schwe­ren staats­ge­f&#228;hr­den­den Ge­walt­tat &#8211; § 91 StGB-​E n.F.</h3>
<p>Die Vor­schrift er­fasst das Ver­brei­ten oder das An­prei­sen von ter­ro­ris­ti­schen &#8220;An­lei­tun­gen&#8221; &#8211; bei­spiels­wei­se im In­ter­net &#8211; und be­droht diese Ver­hal­tens­wei­sen mit bis zu drei Jah­ren Haft, wenn die Um­st&#228;n­de der Ver­brei­tung der An­lei­tung ge­eig­net sind, die Be­reit­schaft an­de­rer zu f&#246;r­dern oder zu we­cken, eine schwe­re staats­ge­f&#228;hr­den­de Ge­walt­tat zu be­ge­hen.</p>
<p>Ent­schei­dend ist, dass nicht mehr auf die Ab­sicht des T&#228;­ters ab­ge­stellt wird. Statt des­sen soll es k&#252;nf­tig aus­rei­chen, dass die Um­st&#228;n­de der Ver­brei­tung der je­wei­li­gen An­lei­tung (z. B. im Rah­men einer is­la­mis­ti­schen oder auch rechts­ex­tre­mis­ti­schen Web­sei­te) ob­jek­tiv ge­eig­net sind, die Be­reit­schaft an­de­rer zu f&#246;r­dern oder zu we­cken, eine Ge­walt­tat mit einer staats­schutz­re­le­van­ten Ziel­set­zung zu be­ge­hen.</p>
<p>Eben­falls be­straft wer­den soll, wer sich eine sol­che An­lei­tung (zum Bei­spiel durch Her­un­ter­la­den aus dem In­ter­net) ver­schafft, um eine sol­che Ge­walt­tat zu be­ge­hen (§ 91 Abs. 1 Nr. 2 StGB n.F.).</p>
<p>Wer sich sol­ches Ma­te­ri­al ohne An­schlags­vor­satz (z. B. aus ju­gend­li­cher Neu­gier) her­un­ter­l&#228;dt, wird nicht von dem Tat­be­stand er­fasst. Aus­ge­nom­men von der Straf­bar­keit sind auch sol­che Hand­lun­gen, die aus­schlie&#223;­lich der Er­f&#252;l­lung recht­m&#228;­&#223;i­ger be­ruf­li­cher oder dienst­li­cher Pflich­ten oder der For­schung, Wis­sen­schaft oder Lehre die­nen. Straf­los sind etwa An­lei­tun­gen in Che­mie­bau­k&#228;s­ten, Lehr­b&#252;­chern oder auch Pa­tent­schrif­ten.</p>
<h3>IV. Be­gleit­re­ge­lun­gen</h3>
<p>Er­g&#228;nzt wer­den die neuen Tat­be­st&#228;n­de im Straf­ge­setz­buch durch Be­gleit­re­ge­lun­gen.</p>
<p>1. Ver­fah­rens­recht<br />
So sol­len die Straf­ver­fol­gungs­be­h&#246;r­den zur Ver­fol­gung von Straf­ta­ten nach den neuen Vor­schrif­ten auf die Er­mitt­lungs­ma&#223;­nah­men zu­r&#252;ck­grei­fen k&#246;n­nen, die be­reits nach gel­ten­dem Recht zur Ver­f&#252;­gung ste­hen (z. B. die Durch­su­chung, Be­schlag­nah­me). So­weit es um die Vor­be­rei­tung schwe­rer staats­ge­f&#228;hr­den­der Ge­walt­ta­ten geht (§ 89a StGB-​E) soll den Straf­ver­fol­gungs­be­h&#246;r­den dar­&#252;ber hin­aus auch die M&#246;g­lich­keit der Wohn­raum­&#252;ber­wa­chung und der Te­le­fon­&#252;ber­wa­chung zur Ver­f&#252;­gung ste­hen.</p>
<p>F&#252;r Straf­ver­fah­ren wegen der neuen Tat­be­st&#228;n­de der Vor­be­rei­tung einer schwe­ren staats­ge­f&#228;hr­den­den Ge­walt­tat (§ 89a StGB-​E) und der Auf­nah­me von Be­zie­hun­gen zu einer ter­ro­ris­ti­schen Ver­ei­ni­gung zur Be­ge­hung einer schwe­ren staats­ge­f&#228;hr­den­den Ge­walt­tat (§ 89b StGB-​E) sind die Staats­schutz­ge­rich­te zu­st&#228;n­dig, was durch den Staats­schutz­cha­rak­ter der Vor­schrif­ten und die Kom­ple­xi­t&#228;t der zu­grun­de­lie­gen­den Sach­ver­hal­te be­gr&#252;n­det ist.</p>
<p>Der Ge­ne­ral­bun­des­an­walt beim Bun­des­ge­richts­hof hat die M&#246;g­lich­keit, bei Straf­ta­ten nach § 89a und § 89b StGB-​E die Straf­ver­fol­gung zu &#252;ber­neh­men, wenn es sich um einen Fall mit be­son­de­rer Be­deu­tung han­delt (sog. Evo­ka­ti­ons­recht).</p>
<p>2. Auf­ent­halts­recht<br />
Er­g&#228;nzt wer­den auch auf­ent­halts­recht­li­che Re­ge­lun­gen. Ein­ge­f&#252;hrt wird ein neuer Re­ge­laus­wei­sungs­tat­be­stand, der die bis­he­ri­gen Re­ge­laus­wei­sungs­tat­be­st&#228;n­de im Hin­blick auf die Ziel­rich­tung des neuen § 89a StGB-​E er­g&#228;nzt. So k&#246;n­nen bei Vor­lie­gen von tat­s&#228;ch­li­chen An­halts­punk­ten f&#252;r die Vor­be­rei­tung von schwe­ren staats­ge­f&#228;hr­den­den Ge­walt­ta­ten re­gel­m&#228;­&#223;ig auf­ent­halts­recht­li­che Ma&#223;­nah­men ge­trof­fen wer­den:</p>
<ul>
<li>Aus­wei­sung mit der Folge, dass der Auf­ent­halts­ti­tel nach § 51 Abs. 1 Num­mer 4 des Auf­ent­halts­ge­set­zes er­lischt, eine Ab­schie­bung grund­s&#228;tz­lich m&#246;g­lich ist, und ein Auf­ent­halts-​ und Ein­rei­se­ver­bot (§ 11 Abs. 1 S. 1 des Auf­ent­halts­ge­set­zes) be­steht,</li>
<li>Zu­r&#252;ck­wei­sung an der Gren­ze (§ 15 Abs. 2 Nr. 1 des Auf­ent­halts­ge­set­zes)<br />
Aus­l&#228;n­der, die im Aus­land schwe­re staats­ge­f&#228;hr­den­de Ge­walt­ta­ten vor­be­rei­ten, sol­len nach M&#246;g­lich­keit be­reits an der Ein­rei­se ge­hin­dert wer­den.</li>
</ul>
<h3>V. In­kraft­tre­ten</h3>
<p>Das Ge­setz be­darf der Zu­stim­mung des Bun­des­ra­tes. Es soll am Tag nach der Ver­k&#252;n­dung in Kraft tre­ten</p>
<p style="text-align: right;"><em>Quelle: <a href="http://www.bmj.bund.de/enid/452a370846f8a577d340766def71e1f6,b5d315636f6e5f6964092d0935393335093a095f7472636964092d0935313239/Pressestelle/Pressemitteilungen_58.html" target="_blank" class="liexternal">PM des BMJ vom 28.05.2009</a></em></p>


<p>Siehe auch:<ol><li><a href='http://blog.strafrecht-online.de/2008/11/aenderungen-im-u-haft-recht/' rel='bookmark' title='Permanent Link: &#196;nderungen im U-Haft-Recht'>&#196;nderungen im U-Haft-Recht</a> <small>Das BMJ hat vor Kurzem den Verb&#228;nden einen RefE f&#252;r ein „Gesetz zur &#220;berarbeitung des Untersuchungshaftrechts&#8221; zur Stellungnahme zugesandt. Der...</small></li>
<li><a href='http://blog.strafrecht-online.de/2009/05/bundestag-verabschiedet-kronzeugen-regelung/' rel='bookmark' title='Permanent Link: Bundestag verabschiedet &#8220;Kronzeugen&#8221;-Regelung'>Bundestag verabschiedet &#8220;Kronzeugen&#8221;-Regelung</a> <small>Der Bundestag hat am 28.05.2009 eine neue Strafzumessungsregel beschlossen. Bei Straft&#228;tern, die zur Aufkl&#228;rung oder Verhinderung von schweren Straftaten beitragen,...</small></li>
<li><a href='http://blog.strafrecht-online.de/2008/12/neues-gesetzesvorhaben-zum-staatsschutz/' rel='bookmark' title='Permanent Link: Neues Gesetzesvorhaben zum Staatsschutz'>Neues Gesetzesvorhaben zum Staatsschutz</a> <small>Das BMJ und das Innenministerium haben sich &#252;ber einen neuen Gesetzentwurf geeinigt, der die Vorbereitung schwerer staatsgef&#228;hrdender Gewalttaten ahnden soll...</small></li>
</ol></p>]]></content:encoded>
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		<title>Verbot der Kr&#228;utermischung &#8220;Spice&#8221;</title>
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		<pubDate>Mon, 05 Jan 2009 09:38:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Detlef Burhoff</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesetzes-vorhaben]]></category>
		<category><![CDATA[Nebengebiete]]></category>
		<category><![CDATA[BMJ]]></category>
		<category><![CDATA[BtM]]></category>
		<category><![CDATA[Cannabinoide]]></category>
		<category><![CDATA[JWH-018]]></category>
		<category><![CDATA[Kräutermischung]]></category>
		<category><![CDATA[Modedroge]]></category>
		<category><![CDATA[Spice]]></category>

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		<description><![CDATA[Bestimmte Kr&#228;utermischungen, die unter dem Produktnamen &#8220;Spice&#8221; als Modedroge bekannt sind, sollen nach einer Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums verboten werden. Neben einer Vielzahl teilweise unbekannter Kr&#228;uter wurde nach best&#228;tigten Analysen in den als R&#228;ucherwerk vertriebenen Kr&#228;utermischungen auch ein synthetischen Stoff mit dem Namen &#8220;JWH-018&#8243; gefunden. JWH-018 ist ein synthetisches Cannabinoid und hat &#228;hnliche Wirkungen wie Cannabis, [...]


Siehe auch:<ol><li><a href='http://blog.strafrecht-online.de/2009/01/spice-verbot-in-kraft-getreten/' rel='bookmark' title='Permanent Link: Spice-Verbot in Kraft getreten'>Spice-Verbot in Kraft getreten</a> <small>Jetzt ist es amtlich: Das Bundesgesundheitsministerium hat die in der Modedroge &#8220;Spice&#8221; enthaltenen synthetischen Cannabinoide &#8220;CP-47,497&#8243; und &#8220;JWH-018&#8243; durch die...</small></li>
<li><a href='http://blog.strafrecht-online.de/2009/11/bundeskabinett-beschliesst-u-a-verbot-der-modedroge-spice-zu-verlaengern/' rel='bookmark' title='Permanent Link: Bundeskabinett beschlie&#223;t u.a. Verbot der Modedroge &#8220;Spice&#8221; zu verl&#228;ngern'>Bundeskabinett beschlie&#223;t u.a. Verbot der Modedroge &#8220;Spice&#8221; zu verl&#228;ngern</a> <small>LexisNexis Recht Aktuell meldet am 05.11.2009: &#8220;Das Bundeskabinett hat am 04.11.2009 eine Verordnung beschlossen, die eine Reihe von Stoffen dem...</small></li>
<li><a href='http://blog.strafrecht-online.de/2010/04/wie-sicher-muss-der-aufklaerungserfolg-bei-31-btmg-sein-olg-koeln-gibt-die-antwort/' rel='bookmark' title='Permanent Link: Wie sicher muss der Aufkl&#228;rungserfolg bei § 31 BtMG sein? OLG K&#246;ln gibt die Antwort'>Wie sicher muss der Aufkl&#228;rungserfolg bei § 31 BtMG sein? OLG K&#246;ln gibt die Antwort</a> <small>In BtM-Verfahren spielt die Vorschrift des § 31 BtMG h&#228;ufig eine gro&#223;e Rolle. Nach dieser Vorschrift kann sich der T&#228;ter...</small></li>
</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bestimmte Kr&#228;utermischungen, die unter dem Produktnamen &#8220;Spice&#8221; als Modedroge bekannt sind, sollen nach einer Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums verboten werden. Neben einer Vielzahl teilweise unbekannter Kr&#228;uter wurde nach best&#228;tigten Analysen in den als R&#228;ucherwerk vertriebenen Kr&#228;utermischungen auch ein synthetischen Stoff mit dem Namen &#8220;JWH-018&#8243; gefunden.</p>
<p>JWH-018 ist ein synthetisches Cannabinoid und hat &#228;hnliche Wirkungen wie Cannabis, wenn man es raucht. Die Drogenbeauftragte Sabine B&#228;tzing und Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt sind sich in der Einsch&#228;tzung der Gesundheitsgef&#228;hrdung von &#8220;Spice&#8221; einig. Deshalb ist geplant, per Eilunterstellung im Rahmen des § 1 Abs. 3 BtMG die Herstellung, den Handel sowie den Besitz von &#8220;Spice&#8221; zu verbieten. Die Eilunterstellung soll bis Ende Januar 2009 in Kraft treten. Das sofortige Handeln des Bundesministeriums f&#252;r Gesundheit ist notwendig wegen des Ausma&#223;es der missbr&#228;uchlichen Verwendung und der unmittelbaren und mittelbaren Gef&#228;hrdung der Gesundheit.</p>


<p>Siehe auch:<ol><li><a href='http://blog.strafrecht-online.de/2009/01/spice-verbot-in-kraft-getreten/' rel='bookmark' title='Permanent Link: Spice-Verbot in Kraft getreten'>Spice-Verbot in Kraft getreten</a> <small>Jetzt ist es amtlich: Das Bundesgesundheitsministerium hat die in der Modedroge &#8220;Spice&#8221; enthaltenen synthetischen Cannabinoide &#8220;CP-47,497&#8243; und &#8220;JWH-018&#8243; durch die...</small></li>
<li><a href='http://blog.strafrecht-online.de/2009/11/bundeskabinett-beschliesst-u-a-verbot-der-modedroge-spice-zu-verlaengern/' rel='bookmark' title='Permanent Link: Bundeskabinett beschlie&#223;t u.a. Verbot der Modedroge &#8220;Spice&#8221; zu verl&#228;ngern'>Bundeskabinett beschlie&#223;t u.a. Verbot der Modedroge &#8220;Spice&#8221; zu verl&#228;ngern</a> <small>LexisNexis Recht Aktuell meldet am 05.11.2009: &#8220;Das Bundeskabinett hat am 04.11.2009 eine Verordnung beschlossen, die eine Reihe von Stoffen dem...</small></li>
<li><a href='http://blog.strafrecht-online.de/2010/04/wie-sicher-muss-der-aufklaerungserfolg-bei-31-btmg-sein-olg-koeln-gibt-die-antwort/' rel='bookmark' title='Permanent Link: Wie sicher muss der Aufkl&#228;rungserfolg bei § 31 BtMG sein? OLG K&#246;ln gibt die Antwort'>Wie sicher muss der Aufkl&#228;rungserfolg bei § 31 BtMG sein? OLG K&#246;ln gibt die Antwort</a> <small>In BtM-Verfahren spielt die Vorschrift des § 31 BtMG h&#228;ufig eine gro&#223;e Rolle. Nach dieser Vorschrift kann sich der T&#228;ter...</small></li>
</ol></p>]]></content:encoded>
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		<title>Neues Gesetzesvorhaben zum Staatsschutz</title>
		<link>http://blog.strafrecht-online.de/2008/12/neues-gesetzesvorhaben-zum-staatsschutz/</link>
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		<pubDate>Wed, 24 Dec 2008 06:44:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Detlef Burhoff</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesetzes-vorhaben]]></category>
		<category><![CDATA[BMJ]]></category>
		<category><![CDATA[staatsgefährdende Gewalttat]]></category>
		<category><![CDATA[Staatsschutz]]></category>
		<category><![CDATA[terroristische Vereinigung]]></category>

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		<description><![CDATA[Das BMJ und das Innenministerium haben sich &#252;ber einen neuen Gesetzentwurf geeinigt, der die Vorbereitung schwerer staatsgef&#228;hrdender Gewalttaten ahnden soll . Das Aufnehmen oder Unterhalten von Beziehungen zu einer terroristischen Vereinigung soll in Zukunft strafbar sein, wenn dies in der Absicht geschieht, sich in der Begehung solcher Straftaten unterweisen zu lassen. Au&#223;erdem werden neue Straftatbest&#228;nde [...]


Siehe auch:<ol><li><a href='http://blog.strafrecht-online.de/2009/01/kabinett-beschliesst-gesetzentwurf-zu-neuen-straftatbestaenden-im-staatsschutzstrafrecht/' rel='bookmark' title='Permanent Link: Kabinett beschlie&#223;t Gesetzentwurf zu neuen Straftatbest&#228;nden im Staatsschutzstrafrecht'>Kabinett beschlie&#223;t Gesetzentwurf zu neuen Straftatbest&#228;nden im Staatsschutzstrafrecht</a> <small>Besondere Formen der Vorbereitung schwerer staatsgef&#228;hrdender Gewalttaten sollen k&#252;nftig unter Strafe gestellt werden. Auch das Aufnehmen oder Unterhalten von Beziehungen...</small></li>
<li><a href='http://blog.strafrecht-online.de/2008/11/neues-gesetzesvorhaben-hinsichtlich-schwerer-staatsgefaehrdender-gewalttaten/' rel='bookmark' title='Permanent Link: Neues Gesetzesvorhaben hinsichtlich schwerer staatsgef&#228;hrdender Gewalttaten'>Neues Gesetzesvorhaben hinsichtlich schwerer staatsgef&#228;hrdender Gewalttaten</a> <small>Nach einer Pressemitteilung des BMJ vom 27.09.2008 ist der Gesetzentwurf, mit dem neue Formen der Vorbereitung schwerer staatsgef&#228;hrdender Gewalttaten unter...</small></li>
<li><a href='http://blog.strafrecht-online.de/2010/05/gesetzesvorhaben-bundesrat-schlaegt-die-verpflichtende-teilnahme-an-taeterprogrammen-vor/' rel='bookmark' title='Permanent Link: Gesetzesvorhaben: Bundesrat schl&#228;gt die verpflichtende Teilnahme an T&#228;terprogrammen vor'>Gesetzesvorhaben: Bundesrat schl&#228;gt die verpflichtende Teilnahme an T&#228;terprogrammen vor</a> <small>LexisNexis Aktuell meldete vor einigen Tagen: M&#228;nner, die gegen ihre Partnerinnen gewaltt&#228;tig geworden sind, sollen im Rahmen spezieller Programme zu...</small></li>
</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das BMJ und das Innenministerium haben sich &#252;ber einen neuen Gesetzentwurf geeinigt, der die Vorbereitung schwerer staatsgef&#228;hrdender Gewalttaten ahnden soll . Das Aufnehmen oder Unterhalten von Beziehungen zu einer terroristischen Vereinigung soll in Zukunft strafbar sein, wenn dies in der Absicht geschieht, sich in der Begehung solcher Straftaten unterweisen zu lassen. Au&#223;erdem werden neue Straftatbest&#228;nde gegen das Verbreiten von Anleitungen zur Begehung schwerer staatsgef&#228;hrdender Gewalttaten geschaffen.</p>


<p>Siehe auch:<ol><li><a href='http://blog.strafrecht-online.de/2009/01/kabinett-beschliesst-gesetzentwurf-zu-neuen-straftatbestaenden-im-staatsschutzstrafrecht/' rel='bookmark' title='Permanent Link: Kabinett beschlie&#223;t Gesetzentwurf zu neuen Straftatbest&#228;nden im Staatsschutzstrafrecht'>Kabinett beschlie&#223;t Gesetzentwurf zu neuen Straftatbest&#228;nden im Staatsschutzstrafrecht</a> <small>Besondere Formen der Vorbereitung schwerer staatsgef&#228;hrdender Gewalttaten sollen k&#252;nftig unter Strafe gestellt werden. Auch das Aufnehmen oder Unterhalten von Beziehungen...</small></li>
<li><a href='http://blog.strafrecht-online.de/2008/11/neues-gesetzesvorhaben-hinsichtlich-schwerer-staatsgefaehrdender-gewalttaten/' rel='bookmark' title='Permanent Link: Neues Gesetzesvorhaben hinsichtlich schwerer staatsgef&#228;hrdender Gewalttaten'>Neues Gesetzesvorhaben hinsichtlich schwerer staatsgef&#228;hrdender Gewalttaten</a> <small>Nach einer Pressemitteilung des BMJ vom 27.09.2008 ist der Gesetzentwurf, mit dem neue Formen der Vorbereitung schwerer staatsgef&#228;hrdender Gewalttaten unter...</small></li>
<li><a href='http://blog.strafrecht-online.de/2010/05/gesetzesvorhaben-bundesrat-schlaegt-die-verpflichtende-teilnahme-an-taeterprogrammen-vor/' rel='bookmark' title='Permanent Link: Gesetzesvorhaben: Bundesrat schl&#228;gt die verpflichtende Teilnahme an T&#228;terprogrammen vor'>Gesetzesvorhaben: Bundesrat schl&#228;gt die verpflichtende Teilnahme an T&#228;terprogrammen vor</a> <small>LexisNexis Aktuell meldete vor einigen Tagen: M&#228;nner, die gegen ihre Partnerinnen gewaltt&#228;tig geworden sind, sollen im Rahmen spezieller Programme zu...</small></li>
</ol></p>]]></content:encoded>
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		<title>Erweitertes F&#252;hrungszeugnis hinsichtlich bestimmter Sexualdelikte</title>
		<link>http://blog.strafrecht-online.de/2008/12/erweitertes-fuehrungszeugnis-hinsichtlich-bestimmter-sexualdelikte/</link>
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		<pubDate>Thu, 04 Dec 2008 06:39:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Detlef Burhoff</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesetzes-vorhaben]]></category>
		<category><![CDATA[BMJ]]></category>
		<category><![CDATA[Führungszeugnis]]></category>
		<category><![CDATA[Sexualdelikte]]></category>

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		<description><![CDATA[Das BMJ hat am 26.11.2008 einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem ein so genanntes erweitertes F&#252;hrungszeugnis eingef&#252;hrt werden soll, um dem Arbeitgeber in gr&#246;&#223;erem Umfang Auskunft dar&#252;ber zu geben, ob Stellenbewerber f&#252;r kinder- und jugendnahe T&#228;tigkeiten wegen bestimmter Sexualdelikte an Kindern und Jugendlichen vorbestraft sind. K&#252;nftig soll daher durch eine &#196;nderung des BZRG sichergestellt werden, dass [...]


Siehe auch:<ol><li><a href='http://blog.strafrecht-online.de/2009/07/erweitertes-fuehrungszeugnis-bezueglich-bestimmter-sexualdelikte-an-kindern-und-jugendlichen/' rel='bookmark' title='Permanent Link: Erweitertes F&#252;hrungszeugnis bez&#252;glich bestimmter Sexualdelikte an Kindern und Jugendlichen'>Erweitertes F&#252;hrungszeugnis bez&#252;glich bestimmter Sexualdelikte an Kindern und Jugendlichen</a> <small>Das 5. Gesetz zur &#196;nderung des BZRG wurde im BGBl. I 2009, 1952 f. vom 21. Juli 2009 Nr. 42...</small></li>
<li><a href='http://blog.strafrecht-online.de/2010/05/der-mai-ist-gekommen-erweitertes-fuehrungszeugnis-ab-heute-01-05-2010-in-kraft/' rel='bookmark' title='Permanent Link: Der Mai ist gekommen: Erweitertes F&#252;hrungszeugnis ab 01.05.2010 in Kraft.'>Der Mai ist gekommen: Erweitertes F&#252;hrungszeugnis ab 01.05.2010 in Kraft.</a> <small>Heute, am 01.05.2010, ist das 5. Gesetz zur &#196;nderung des Bundeszentralregisters (BGBl. 2009 I S. 1952) in Kraft getreten. Durch...</small></li>
<li><a href='http://blog.strafrecht-online.de/2008/11/neues-gesetzesvorhaben-hinsichtlich-schwerer-staatsgefaehrdender-gewalttaten/' rel='bookmark' title='Permanent Link: Neues Gesetzesvorhaben hinsichtlich schwerer staatsgef&#228;hrdender Gewalttaten'>Neues Gesetzesvorhaben hinsichtlich schwerer staatsgef&#228;hrdender Gewalttaten</a> <small>Nach einer Pressemitteilung des BMJ vom 27.09.2008 ist der Gesetzentwurf, mit dem neue Formen der Vorbereitung schwerer staatsgef&#228;hrdender Gewalttaten unter...</small></li>
</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das BMJ hat am 26.11.2008 einen <a href="http://www.bmj.de/files/-/3456/RegE%20F%C3%BCnftes%20Gesetz%20zur%20%C3%84nderung%20des%20Bundeszentralregistergesetzes.pdf" class="lipdf">Gesetzentwurf</a> vorgelegt, mit dem ein so genanntes erweitertes F&#252;hrungszeugnis eingef&#252;hrt werden soll, um dem Arbeitgeber in gr&#246;&#223;erem Umfang Auskunft dar&#252;ber zu geben, ob Stellenbewerber f&#252;r kinder- und jugendnahe T&#228;tigkeiten wegen bestimmter Sexualdelikte an Kindern und Jugendlichen vorbestraft sind. K&#252;nftig soll daher durch eine &#196;nderung des BZRG sichergestellt werden, dass sexualstrafrechtliche Verurteilungen an Kindern und Jugendlichen auch im niedrigen Strafbereich in diesem F&#252;hrungszeugnis aufgenommen werden. Das Bundeskabinett wird sich voraussichtlich im Januar 2009 damit befassen.</p>
<p style="text-align: right;"><em>Quelle: </em><a href="http://www.bmj.de/enid/625e878f13bb4d62435b98d08daf4179,2cc359706d635f6964092d0935353531093a095f7472636964092d0935323933/Pressestelle/Pressemitteilungen_58.html" target="_blank" class="liexternal"><em>PM des BMJ vom. 26.11.2008</em></a></p>


<p>Siehe auch:<ol><li><a href='http://blog.strafrecht-online.de/2009/07/erweitertes-fuehrungszeugnis-bezueglich-bestimmter-sexualdelikte-an-kindern-und-jugendlichen/' rel='bookmark' title='Permanent Link: Erweitertes F&#252;hrungszeugnis bez&#252;glich bestimmter Sexualdelikte an Kindern und Jugendlichen'>Erweitertes F&#252;hrungszeugnis bez&#252;glich bestimmter Sexualdelikte an Kindern und Jugendlichen</a> <small>Das 5. Gesetz zur &#196;nderung des BZRG wurde im BGBl. I 2009, 1952 f. vom 21. Juli 2009 Nr. 42...</small></li>
<li><a href='http://blog.strafrecht-online.de/2010/05/der-mai-ist-gekommen-erweitertes-fuehrungszeugnis-ab-heute-01-05-2010-in-kraft/' rel='bookmark' title='Permanent Link: Der Mai ist gekommen: Erweitertes F&#252;hrungszeugnis ab 01.05.2010 in Kraft.'>Der Mai ist gekommen: Erweitertes F&#252;hrungszeugnis ab 01.05.2010 in Kraft.</a> <small>Heute, am 01.05.2010, ist das 5. Gesetz zur &#196;nderung des Bundeszentralregisters (BGBl. 2009 I S. 1952) in Kraft getreten. Durch...</small></li>
<li><a href='http://blog.strafrecht-online.de/2008/11/neues-gesetzesvorhaben-hinsichtlich-schwerer-staatsgefaehrdender-gewalttaten/' rel='bookmark' title='Permanent Link: Neues Gesetzesvorhaben hinsichtlich schwerer staatsgef&#228;hrdender Gewalttaten'>Neues Gesetzesvorhaben hinsichtlich schwerer staatsgef&#228;hrdender Gewalttaten</a> <small>Nach einer Pressemitteilung des BMJ vom 27.09.2008 ist der Gesetzentwurf, mit dem neue Formen der Vorbereitung schwerer staatsgef&#228;hrdender Gewalttaten unter...</small></li>
</ol></p>]]></content:encoded>
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		<title>Neues Gesetzesvorhaben hinsichtlich schwerer staatsgef&#228;hrdender Gewalttaten</title>
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		<pubDate>Sun, 02 Nov 2008 08:23:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Detlef Burhoff</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetzes-vorhaben]]></category>
		<category><![CDATA[BMJ]]></category>
		<category><![CDATA[Gewalttaten]]></category>

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		<description><![CDATA[Nach einer Pressemitteilung des BMJ vom 27.09.2008 ist der Gesetzentwurf, mit dem neue Formen der Vorbereitung schwerer staatsgef&#228;hrdender Gewalttaten unter Strafe gestellt werden sollen, innerhalb der Bundesregierung sowie mit den L&#228;ndern und Verb&#228;nden abgestimmt worden. Er wird daher nun Gegenstand der Befassung im Bundeskabinett sein. Mit dem geplanten Gesetz sollen eine Vielzahl von Handlungen im Vorfeld [...]


Siehe auch:<ol><li><a href='http://blog.strafrecht-online.de/2008/12/neues-gesetzesvorhaben-zum-staatsschutz/' rel='bookmark' title='Permanent Link: Neues Gesetzesvorhaben zum Staatsschutz'>Neues Gesetzesvorhaben zum Staatsschutz</a> <small>Das BMJ und das Innenministerium haben sich &#252;ber einen neuen Gesetzentwurf geeinigt, der die Vorbereitung schwerer staatsgef&#228;hrdender Gewalttaten ahnden soll...</small></li>
<li><a href='http://blog.strafrecht-online.de/2008/12/erweitertes-fuehrungszeugnis-hinsichtlich-bestimmter-sexualdelikte/' rel='bookmark' title='Permanent Link: Erweitertes F&#252;hrungszeugnis hinsichtlich bestimmter Sexualdelikte'>Erweitertes F&#252;hrungszeugnis hinsichtlich bestimmter Sexualdelikte</a> <small>Das BMJ hat am 26.11.2008 einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem ein so genanntes erweitertes F&#252;hrungszeugnis eingef&#252;hrt werden soll, um dem...</small></li>
<li><a href='http://blog.strafrecht-online.de/2010/05/gesetzesvorhaben-bundesrat-schlaegt-die-verpflichtende-teilnahme-an-taeterprogrammen-vor/' rel='bookmark' title='Permanent Link: Gesetzesvorhaben: Bundesrat schl&#228;gt die verpflichtende Teilnahme an T&#228;terprogrammen vor'>Gesetzesvorhaben: Bundesrat schl&#228;gt die verpflichtende Teilnahme an T&#228;terprogrammen vor</a> <small>LexisNexis Aktuell meldete vor einigen Tagen: M&#228;nner, die gegen ihre Partnerinnen gewaltt&#228;tig geworden sind, sollen im Rahmen spezieller Programme zu...</small></li>
</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nach einer <a href="http://www.bmj.bund.de/enid/7b69daeabb0f9b1d8e808ce4250b8a53,8a6123706d635f6964092d0935343239093a0979656172092d0932303038093a096d6f6e7468092d093039093a095f7472636964092d0935343239/Pressestelle/Pressemitteilungen_58.html" target="_blank" class="liexternal">Pressemitteilung des BMJ vom 27.09.2008</a> ist der Gesetzentwurf, mit dem neue Formen der Vorbereitung schwerer staatsgef&#228;hrdender Gewalttaten unter Strafe gestellt werden sollen, innerhalb der Bundesregierung sowie mit den L&#228;ndern und Verb&#228;nden abgestimmt worden. Er wird daher nun Gegenstand der Befassung im Bundeskabinett sein. Mit dem geplanten Gesetz sollen eine Vielzahl von Handlungen im Vorfeld von terroristischen Straftaten unter Strafe gestellt werden. Das Paket umfasst unter anderem das Bereitstellen von Bombenbauanleitungen im Internet, das Finanzieren von Terroranschl&#228;gen, das Beschaffen und Vorhalten von Materialien, mit denen Anschl&#228;ge begangen werden k&#246;nnen, und die Ausbildung und das sich ausbilden lassen, um eine terroristische Gewalttat zu begehen.</p>


<p>Siehe auch:<ol><li><a href='http://blog.strafrecht-online.de/2008/12/neues-gesetzesvorhaben-zum-staatsschutz/' rel='bookmark' title='Permanent Link: Neues Gesetzesvorhaben zum Staatsschutz'>Neues Gesetzesvorhaben zum Staatsschutz</a> <small>Das BMJ und das Innenministerium haben sich &#252;ber einen neuen Gesetzentwurf geeinigt, der die Vorbereitung schwerer staatsgef&#228;hrdender Gewalttaten ahnden soll...</small></li>
<li><a href='http://blog.strafrecht-online.de/2008/12/erweitertes-fuehrungszeugnis-hinsichtlich-bestimmter-sexualdelikte/' rel='bookmark' title='Permanent Link: Erweitertes F&#252;hrungszeugnis hinsichtlich bestimmter Sexualdelikte'>Erweitertes F&#252;hrungszeugnis hinsichtlich bestimmter Sexualdelikte</a> <small>Das BMJ hat am 26.11.2008 einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem ein so genanntes erweitertes F&#252;hrungszeugnis eingef&#252;hrt werden soll, um dem...</small></li>
<li><a href='http://blog.strafrecht-online.de/2010/05/gesetzesvorhaben-bundesrat-schlaegt-die-verpflichtende-teilnahme-an-taeterprogrammen-vor/' rel='bookmark' title='Permanent Link: Gesetzesvorhaben: Bundesrat schl&#228;gt die verpflichtende Teilnahme an T&#228;terprogrammen vor'>Gesetzesvorhaben: Bundesrat schl&#228;gt die verpflichtende Teilnahme an T&#228;terprogrammen vor</a> <small>LexisNexis Aktuell meldete vor einigen Tagen: M&#228;nner, die gegen ihre Partnerinnen gewaltt&#228;tig geworden sind, sollen im Rahmen spezieller Programme zu...</small></li>
</ol></p>]]></content:encoded>
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		<title>&#196;nderungen im U-Haft-Recht</title>
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		<pubDate>Sat, 01 Nov 2008 11:25:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Detlef Burhoff</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesetzes-vorhaben]]></category>
		<category><![CDATA[Haftrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Untersuchungshaft]]></category>
		<category><![CDATA[Änderung]]></category>
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		<category><![CDATA[Entwurf]]></category>
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		<category><![CDATA[§ 119 StPO]]></category>

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		<description><![CDATA[Das BMJ hat vor Kurzem den Verb&#228;nden einen RefE f&#252;r ein „Gesetz zur &#220;berarbeitung des Untersuchungshaftrechts&#8221; zur Stellungnahme zugesandt. Der Entwurf hat in erster Linie die Umsetzung der sich aus der F&#246;deralismusreform ergebenden Auswirkungen auf die Vorschriften zur U-Haft zum Ziel. Der Entwurf sieht eine Neufassung des § 119 StPO vor, welche die bislang von [...]


Siehe auch:<ol><li><a href='http://blog.strafrecht-online.de/2010/01/prost-neujahr-ab-heute-gelten-die-neuerungen-im-u-haft-recht/' rel='bookmark' title='Permanent Link: Prost Neujahr: Ab heute gelten dann die Neuerungen im U-Haft-Recht'>Prost Neujahr: Ab heute gelten dann die Neuerungen im U-Haft-Recht</a> <small>Heute ist/war dann der gro&#223;e Tag. Heute sind die Neuerungen zur U-Haft in Kraft getreten. Das sind nicht nur die...</small></li>
<li><a href='http://blog.strafrecht-online.de/2009/08/opferrrg-und-u-haft-recht-im-bgbl-verkuendet/' rel='bookmark' title='Permanent Link: OpferRRG und U-Haft-Recht im BGBl. verk&#252;ndet'>OpferRRG und U-Haft-Recht im BGBl. verk&#252;ndet</a> <small>Gestern sind im Bundesgesetzblatt die beiden ersten gesetzlichen Neuregelungen aus dem &#8220;Gesetzesmarathon&#8221; zum Ende der 16. Legislaturperiode verk&#252;ndet worden. Das OpferRRG...</small></li>
<li><a href='http://blog.strafrecht-online.de/2010/04/aenderungen-im-u-haftrecht-zum-01-01-2010-kommen-in-der-rechtsprechung-an/' rel='bookmark' title='Permanent Link: &#196;nderungen im U-Haftrecht zum 01.01.2010 kommen in der Rechtsprechung an'>&#196;nderungen im U-Haftrecht zum 01.01.2010 kommen in der Rechtsprechung an</a> <small>Zum 01.01.2010 sind ja bekanntlich die &#196;nderungen im U-Haftrecht in Kraft getreten, vgl. dazu hier. Inzwischen liegen zu den &#196;nderungen...</small></li>
</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das BMJ hat vor Kurzem den Verb&#228;nden einen <a href="http://www.bmj.de/files/7a1e0333faf53e0c0c500b89a6b676e7/3371/U-Haft.pdf" class="lipdf">RefE f&#252;r ein „Gesetz zur &#220;berarbeitung des Untersuchungshaftrechts&#8221;</a> zur Stellungnahme zugesandt. Der Entwurf hat in erster Linie die Umsetzung der sich aus der F&#246;deralismusreform ergebenden Auswirkungen auf die Vorschriften zur U-Haft zum Ziel. Der Entwurf sieht eine Neufassung des <a href="http://www.strafrecht-online.de/inhalte/strafrechtliche-gesetze/stpo/#Paragraf_119_StPO" class="liinternal">§ 119 StPO</a> vor, welche die bislang von § 119 Abs. 3, 1. Alt. StPO im wesentlichen nur allgemein angesprochenen und lediglich in der UVollzO n&#228;her ausgestalteten Beschr&#228;nkungen f&#252;r Beschuldigte aus dem Zweck der U-Haft heraus konkret und transparent im Text der StPO regelt. Eine inhaltliche Ver&#228;nderung der m&#246;glichen Ma&#223;nahmen im Vergleich zur bisherigen Rechtslage beabsichtigt der Entwurf jedoch nicht. Dar&#252;ber hinaus wird z.B. in § 114b StPO-E eine Pflicht zur Belehrung von verhafteten und &#8211; &#252;ber die Verweise in §§ 127, 127b, 163c StPO-E &#8211; vorl&#228;ufigen festgenommenen bzw. festgehaltenen Personen &#252;ber ihre Rechte schon bei der Festnahme normiert. Die Aufgabe zur Belehrung soll der Polizei zufallen. Weitere &#196;nderungen sind nicht vorgesehen.</p>
<p>Was halten Sie davon?</p>


<p>Siehe auch:<ol><li><a href='http://blog.strafrecht-online.de/2010/01/prost-neujahr-ab-heute-gelten-die-neuerungen-im-u-haft-recht/' rel='bookmark' title='Permanent Link: Prost Neujahr: Ab heute gelten dann die Neuerungen im U-Haft-Recht'>Prost Neujahr: Ab heute gelten dann die Neuerungen im U-Haft-Recht</a> <small>Heute ist/war dann der gro&#223;e Tag. Heute sind die Neuerungen zur U-Haft in Kraft getreten. Das sind nicht nur die...</small></li>
<li><a href='http://blog.strafrecht-online.de/2009/08/opferrrg-und-u-haft-recht-im-bgbl-verkuendet/' rel='bookmark' title='Permanent Link: OpferRRG und U-Haft-Recht im BGBl. verk&#252;ndet'>OpferRRG und U-Haft-Recht im BGBl. verk&#252;ndet</a> <small>Gestern sind im Bundesgesetzblatt die beiden ersten gesetzlichen Neuregelungen aus dem &#8220;Gesetzesmarathon&#8221; zum Ende der 16. Legislaturperiode verk&#252;ndet worden. Das OpferRRG...</small></li>
<li><a href='http://blog.strafrecht-online.de/2010/04/aenderungen-im-u-haftrecht-zum-01-01-2010-kommen-in-der-rechtsprechung-an/' rel='bookmark' title='Permanent Link: &#196;nderungen im U-Haftrecht zum 01.01.2010 kommen in der Rechtsprechung an'>&#196;nderungen im U-Haftrecht zum 01.01.2010 kommen in der Rechtsprechung an</a> <small>Zum 01.01.2010 sind ja bekanntlich die &#196;nderungen im U-Haftrecht in Kraft getreten, vgl. dazu hier. Inzwischen liegen zu den &#196;nderungen...</small></li>
</ol></p>]]></content:encoded>
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