Erstellt von Detlef Burhoff am 21. Juli 2010
ist wohl hier und auch bei mir – habe die PM des BMJ gerade in meinem Postfach entdeckt – die Nachricht zur Annahme eines Richtlinienentwurfs zum Recht auf Information in Strafverfahren durch das Kollegium der EU-Kommission. Dazu erklärt die “Bundesschnarri” am 20.07.2010
“EU-weite Mindeststandards im Strafverfahren: Weiterer Schritt zur Stärkung der Bürgerrechte
Der heute beschlossene Richtlinienentwurf ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Stärkung der Bürgerrechte in Europa. Ich habe bereits im November letzten Jahres mit meinen europäischen Amtskollegen einen konkreten Fahrplan festgelegt, wie die Rechte von Beschuldigten im Strafverfahren verbessert werden können. Erstes Projekt war die Verständigung darauf, dass jeder Beschuldigte das Recht auf einen Dolmetscher und Übersetzer hat. Künftig soll auch sichergestellt werden, dass Beschuldigte in allen Mitgliedstaaten gleichermaßen über ihre elementaren Rechte belehrt und umfassend informiert werden. In bestimmten Fällen, etwa bei Verhaftungen, wird es dafür ein EU-weites einheitliches Informationsblatt, einen “letter of rights”, geben.
Zwischen den Mitgliedstaaten der EU finden sich erhebliche Unterschiede bei den Verfahrensrechten. Das Vertrauen in andere Rechtsordnungen und in die Rechtsakte der EU kann nur gestärkt werden, wenn die Bürgerinnen und Bürger Gewissheit haben, dass die Verfahrensrechte auf gemeinsamen rechtlichen Standards beruhen. Ein wirksamer Grundrechtsschutz durch Mindestgarantien ist die Voraussetzung für die weitere Integration Europas im Bereich der Bürgerrechte.
Unter dem Eindruck des 11. September 2001 sind die Instrumente der strafrechtlichen Zusammenarbeit in Europa zunehmend erweitert worden. Die grenzüberschreitende Stärkung des Rechtsstaats und der Schutz der Grundrechte haben mit der Ausweitung staatlicher Eingriffbefugnissen wenig Schritt gehalten. Bei der voranschreitenden Integration des europäischen Strafrechts dürfen die Bürgerrechte und der Schutz der Grundrechte nicht auf der Strecke bleiben. Europäische Politik muss sensibler werden für die Rechte des Einzelnen. Die Garantie rechtstaatlicher und grundrechtsorientierter Verfahrensrechte ist dabei ein wichtiger Baustein. Beschuldigte müssen im Strafverfahren möglichst frühzeitig über ihre Rechte belehrt werden. Nur dann ist eine effektive Verteidigung möglich. Ich werde mich dafür einsetzen, dass der heutige Richtlinienentwurf zur Stärkung der Bürgerrechte zügig angenommen wird.”
Abgelegt unter Allgemein, Gesetzes-vorhaben | 2 Kommentare »
Erstellt von Detlef Burhoff am 14. Juli 2010
Unsere “Bundes-Schnarri” hat sich heute zur Sicherungsverwahrung erklärt und die Eckpunkte der geplanten Neuordnung vorgestellt (vgl. dazu die PM hier). Da heißt es:
“Ich habe heute Eckpunkte einer Neuordnung der Sicherungsverwahrung den Rechtspolitikern der Koalition vorgestellt. Die Neuordnung der Sicherungsverwahrung ist unabhängig von der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte notwendig und in der Koalition verabredet.
Kern der Neuordnung ist die Beschränkung der Sicherungsverwahrung auf schwere Fälle wie Sexual- und Gewalttäter. Sicherheit entsteht dann, wenn man sich auf die wirklich gefährlichen Täter konzentriert. Die unter Rot-Grün eingeführte nachträgliche Sicherungsverwahrung soll künftig nur in absoluten Ausnahmefällen angeordnet werden. Die nachträgliche Sicherungsverwahrung hat sich als wenig praxistauglich erwiesen, unabhängig von immer wieder zutage getretenen Schutzlücken.
Die Neuordnung der Sicherungsverwahrung beruht auf einem Wechsel hin zu einer möglichst frühzeitigen und verlässlichen Entscheidung über die Gefährlichkeit des Täters. Künftig sollen die Gerichte bei der Verurteilung Sicherungsverwahrung anordnen oder sich in unklaren Fällen die endgültige Gefährlichkeitsprognose vorbehalten.
Seit 1998 ist die Sicherungsverwahrung durch zahlreiche Änderungen erweitert und verschärft worden – häufig in Form von Einzelreparaturen als hektische Reaktion auf spektakuläre Fälle. Ein Ergebnis der Gesetzgebung sind unsystematische Regelungen, die zu einer kaum zu übersehenden Rechtsprechung geführt haben. Gleichzeitig ist die Zahl der Sicherungsverwahrten erheblich gestiegen – allein zwischen 2001 und 2009 von 257 auf 500.
Sicherungsverwahrung ist die schärfste Sanktion, die das deutsche Strafrecht kennt. Sie bedeutet Freiheitsentzug zum Schutz der Allgemeinheit trotz vollständiger Verbüßung der Haftstrafe.
Die Debatte, wie das berechtigte Interesse des Schutzes vor notorisch gefährlichen Straftätern mit dem unbedingten Ausnahmecharakter der Sicherungsverwahrung in Einklang gebracht werden kann, sollte unaufgeregt und sachlich geführt werden. Wer einfache Antworten verspricht, kann diesem Anliegen nicht gerecht werden.”
Hoffentlich liest das auch Herr Busemann. Zu den Eckpunkten (ein Eckpunkte-Papier hatten wir schon mal) hier.
Abgelegt unter Allgemein, Gesetzes-vorhaben | 3 Kommentare »
Erstellt von Detlef Burhoff am 25. Juni 2010
Das BMJ hat zum heutigen Urteil des BGH zur Sterbehilfe, das der Tageshits der Blogs ist (vgl. hier, hier, hier und hier) eine PM herausgegeben, in der es heißt:
“Zu der heute verkündeten Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Sterbehilfe erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:
Die heutige Entscheidung schafft Rechtssicherheit bei einer grundlegenden Frage im Spannungsfeld zwischen zulässiger passiver und verbotener aktiver Sterbehilfe. Es geht um das Selbstbestimmungsrecht des Menschen und damit um eine Kernfrage menschenwürdigen Lebens bis zuletzt.
Mit dem heutigen Urteil hat der Bundesgerichtshof dem Selbstbestimmungsrecht des Menschen zu Recht einen besonders hohen Stellenwert eingeräumt. Das Selbstbestimmungsrecht ist Ausfluss der durch das Grundgesetz geschützten Würde eines jeden Menschen – auch des Sterbenden. Die heutige Entscheidung stellt klar: Der freiverantwortlich gefasste Wille des Menschen muss in allen Lebenslagen beachtet werden. Es gibt keine Zwangsbehandlung gegen den Willen des Menschen. Niemand macht sich strafbar, der dem explizit geäußerten oder dem klar festgestellten mutmaßlichen Willen des Patienten, auf lebensverlängernde Maßnahmen zu verzichten, Beachtung schenkt.
Das heute abgeschlossene Verfahren macht daher auch die Bedeutung von Patientenverfügungen deutlich. Der Deutsche Bundestag hat dazu im vergangenen Jahr eine wegweisende Entscheidung getroffen und Patientenverfügungen eine klare rechtliche Grundlage gegeben. Patientenverfügungen schaffen in einer schwierigen Phase des Lebens Sicherheit für Patienten, Angehörige, Ärzte und Betreuer. Die Patientenverfügung hilft, dass der freiverantwortlich gefasste Wille des Menschen bis zu letzt beachtet werden kann – auch und gerade dann, wenn der Mensch nicht mehr entscheidungsfähig ist.”
Wenn man die PM des BGH liest (vgl. hier), dann scheint der BGH ja wirklich Klarheit geschaffen zu haben. Man kann nur sagen: Hoffentlich, denn letztlich kann man das erst sehen, wenn die Urteilsgründe vorliegen und darin nicht zu viele Wenn und Aber enthalten sind.
Abgelegt unter Entscheidung, StGB | Keine Kommentare »
Erstellt von Detlef Burhoff am 29. Mai 2009
Der Bundestag hat am 28.05.2009 einen von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vorgelegten Gesetzentwurf (BT-Drs. 16/11736) verabschiedet, mit dem die Voraussetzungen einer Verständigung im Strafverfahren geregelt werden. Das Vorhaben enthält klare gesetzliche Vorgaben zu Verfahren, Inhalt und Folgen von Verständigungen und gewährleistet dadurch Rechtsicherheit, Transparenz und eine gleichmäßige Rechtsanwendung durch die gerichtliche Praxis.
siehe auch: Meldung vom 25.05.2008 (Abspracheregelung im Bundestag)
Im Einzelnen: Weiterlesen »
Abgelegt unter Gesetzes-vorhaben, Verfahrensrecht | Keine Kommentare »
Erstellt von Detlef Burhoff am 29. Mai 2009
Der Rechtsschutz für Untersuchungsgefangene wird verbessert. Die Verbesserungen sind Teil eines Gesetzentwurfs zur Reform des Untersuchungshaftrechts (BT-Drs. 16/11644), den der Bundestag am 28.05.2009 verabschiedet hat.
Die vorgeschlagenen Änderungen gehen überwiegend auf eine veränderte Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern nach der Föderalismusreform zurück. Den Bundesländern steht nach dieser Reform die Regelungskompetenz für das “Wie”, also für den Vollzug von U-Haft, zu. Dazu gehören etwa Vorschriften über die Ausstattung des Haftraums, über die Verpflegung der Gefangenen, über die Arbeit von Gefangenen in der Haft, aber auch Bestimmungen mit dem Ziel, die Sicherheit und Ordnung in der Anstalt sicherzustellen (z. B. Einzelhaft). Der Bund hat dagegen weiterhin die Gesetzgebungszuständigkeit für das “Ob” der U-Haft (Anordnung der U-Haft, Voraussetzungen und Dauer). Außerdem kann er auch solche Regelungen treffen, die zur Abwehr von Flucht-, Verdunkelungs- und Wiederholungsgefahr erforderlich sind (z.B. Verbot der Kontaktaufnahme mit anderen Tatbeteiligten). Bislang werden beide Bereiche in der Strafprozessordnung und der sie konkretisierenden Untersuchungshaftvollzugsordnung – einer Verwaltungsanordnung der Länder – einheitlich geregelt. Die verfassungsrechtlich veränderte Kompetenzlage macht eine rechtsstaatlich klare Trennung beider Bereiche erforderlich. Der Bund muss diejenigen Materien in der StPO regeln, die in der Bundeskompetenz verblieben sind. Zugleich soll die Novelle dazu dienen, Rechte der Betroffenen zu verbessern.
Im Einzelnen: Weiterlesen »
Abgelegt unter Gesetzes-vorhaben, Haftrecht, Untersuchungshaft | Keine Kommentare »
Erstellt von Detlef Burhoff am 28. Mai 2009
Besondere Formen der Vorbereitung schwerer staatsgefährdender Gewalttaten sollen künftig unter Strafe gestellt werden. Auch das Aufnehmen oder Unterhalten von Beziehungen zu einer terroristischen Vereinigung soll strafbar sein, wenn dies in der Absicht geschieht, sich in der Begehung solcher Straftaten unterweisen zu lassen. Schließlich sollen neue Straftatbestände gegen das Verbreiten von Anleitungen zur Begehung schwerer staatsgefährdender Gewalttaten eingeführt werden.
Der Deutsche Bundestag hat heute einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung verabschiedet.
Der Inhalt der geplanten Regelungen im Einzelnen: Weiterlesen »
Abgelegt unter Gesetzes-vorhaben, Strafrecht | Keine Kommentare »
Erstellt von Detlef Burhoff am 5. Januar 2009
Bestimmte Kräutermischungen, die unter dem Produktnamen “Spice” als Modedroge bekannt sind, sollen nach einer Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums verboten werden. Neben einer Vielzahl teilweise unbekannter Kräuter wurde nach bestätigten Analysen in den als Räucherwerk vertriebenen Kräutermischungen auch ein synthetischen Stoff mit dem Namen “JWH-018″ gefunden.
JWH-018 ist ein synthetisches Cannabinoid und hat ähnliche Wirkungen wie Cannabis, wenn man es raucht. Die Drogenbeauftragte Sabine Bätzing und Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt sind sich in der Einschätzung der Gesundheitsgefährdung von “Spice” einig. Deshalb ist geplant, per Eilunterstellung im Rahmen des § 1 Abs. 3 BtMG die Herstellung, den Handel sowie den Besitz von “Spice” zu verbieten. Die Eilunterstellung soll bis Ende Januar 2009 in Kraft treten. Das sofortige Handeln des Bundesministeriums für Gesundheit ist notwendig wegen des Ausmaßes der missbräuchlichen Verwendung und der unmittelbaren und mittelbaren Gefährdung der Gesundheit.
Abgelegt unter Gesetzes-vorhaben, Nebengebiete | 1 Kommentar »
Erstellt von Detlef Burhoff am 24. Dezember 2008
Das BMJ und das Innenministerium haben sich über einen neuen Gesetzentwurf geeinigt, der die Vorbereitung schwerer staatsgefährdender Gewalttaten ahnden soll . Das Aufnehmen oder Unterhalten von Beziehungen zu einer terroristischen Vereinigung soll in Zukunft strafbar sein, wenn dies in der Absicht geschieht, sich in der Begehung solcher Straftaten unterweisen zu lassen. Außerdem werden neue Straftatbestände gegen das Verbreiten von Anleitungen zur Begehung schwerer staatsgefährdender Gewalttaten geschaffen.
Abgelegt unter Gesetzes-vorhaben | Keine Kommentare »
Erstellt von Detlef Burhoff am 4. Dezember 2008
Das BMJ hat am 26.11.2008 einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem ein so genanntes erweitertes Führungszeugnis eingeführt werden soll, um dem Arbeitgeber in größerem Umfang Auskunft darüber zu geben, ob Stellenbewerber für kinder- und jugendnahe Tätigkeiten wegen bestimmter Sexualdelikte an Kindern und Jugendlichen vorbestraft sind. Künftig soll daher durch eine Änderung des BZRG sichergestellt werden, dass sexualstrafrechtliche Verurteilungen an Kindern und Jugendlichen auch im niedrigen Strafbereich in diesem Führungszeugnis aufgenommen werden. Das Bundeskabinett wird sich voraussichtlich im Januar 2009 damit befassen.
Quelle: PM des BMJ vom. 26.11.2008
Abgelegt unter Gesetzes-vorhaben | Keine Kommentare »
Erstellt von Detlef Burhoff am 2. November 2008
Nach einer Pressemitteilung des BMJ vom 27.09.2008 ist der Gesetzentwurf, mit dem neue Formen der Vorbereitung schwerer staatsgefährdender Gewalttaten unter Strafe gestellt werden sollen, innerhalb der Bundesregierung sowie mit den Ländern und Verbänden abgestimmt worden. Er wird daher nun Gegenstand der Befassung im Bundeskabinett sein. Mit dem geplanten Gesetz sollen eine Vielzahl von Handlungen im Vorfeld von terroristischen Straftaten unter Strafe gestellt werden. Das Paket umfasst unter anderem das Bereitstellen von Bombenbauanleitungen im Internet, das Finanzieren von Terroranschlägen, das Beschaffen und Vorhalten von Materialien, mit denen Anschläge begangen werden können, und die Ausbildung und das sich ausbilden lassen, um eine terroristische Gewalttat zu begehen.
Abgelegt unter Allgemein, Gesetzes-vorhaben | Keine Kommentare »