Erstellt von Detlef Burhoff am 19. Juni 2009
Am 18.06.2009 hat der Bundestag das “Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen” beschlossen. Damit dürfen in Deutschland nach Inkrafttreten des Gesetzes Internet-Seiten mit kinderpornografischem Inhalt gesperrt werden.
In der Abstimmung stimmten 389 Abgeordnete für das Gesetz. 128 stimmten dagegen, 18 enthielten sich.
Folgende Dokumente finden Sie im Internetangebot des Deutschen Bundestages:
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Erstellt von Detlef Burhoff am 28. Mai 2009
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen (BT-Drs. 16/13125) eingebracht. Er ist identisch mit dem bereits von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten Gesetzentwurf (BT-Drs. 16/12850).
Der Entwurf sieht vor, Internetanbieter zur Sperrung von Seiten mit kinderpornografischen Inhalten zu verpflichten. Derartige Seiten soll das Bundeskriminalamt (BKA) in einer Sperrliste aufnehmen. Bei Aufruf einer derartigen Seite sollen Internetnutzer zu einer Stoppmeldung umgeleitet werden. Der Anbieter wiederum soll verpflichtet werden, dem BKA eine Aufstellung über die Zahl der Zugriffsversuche zu übermitteln. In dem Entwurf ist ebenfalls geregelt, dass lediglich Seiten mit kinderpornografischen Inhalten gesperrt werden dürfen. “Eine Ausweitung auf andere Zwecke ist nicht beabsichtigt”, heißt es in der Begründung.
In der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie vom 27. Mai wurde der Entwurf von Experten heftig kritisiert (siehe hib-Meldung 161/2009 vom 27.05.2009).
Die Stellungnahmen der Experten sind vorab bereits veröffentlicht wurden. Insbesondere lesenswert sind die Stellungnahme von Prof. Dr. Dr. h.c. Sieber (Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht) und die Stellungnahme von Juniorprofessor Dr. Matthias Bäcker (Universität Mannheim), vor allem im Vergleich zur Stellungnahme des BKA.
Weiterführende Links:
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Erstellt von Detlef Burhoff am 20. Mai 2009
Bei den europäischen Plänen zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch sieht der Bundesrat das deutsche Rechtssystem nicht ausreichend berücksichtigt. Zwar unterstützt der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 15.05.2009 grundsätzlich den Vorstoß, Kinder vor sexuellen Straftaten besser zu schützen. Bei den vorgesehenen Strafschärfungen vermisst er jedoch eine Differenzierung zwischen Kindern und Jugendlichen. Diese Abgrenzung sei wichtig, da sie der unterschiedlichen Schutzwürdigkeit von Kindern und Jugendlichen Rechnung trage. Ein weiteres Problem sieht der Bundesrat in der vorgegebenen Höchststrafe von sechs Jahren. Da das deutsche Recht einen solchen Strafrahmen nicht kennt, drohe durch die Übernahme dieser europäischen Vorgabe eine empfindliche Störung des nationalen Sanktionssystems. Insbesondere die am Unrechtsgehalt orientierte Festsetzung von Höchststrafen könne dann nicht beibehalten werden.
Folgende Dokumente finden Sie im Internetangebot des Deutschen Bundestages:
Die Unterrichtung der Bundesregierung: BR-Drs. 297/09
Die Empfehlungen der beteiligten Ausschüsse: BR-Drs. 297/1/09
Den Beschluss des Bundesrates: BR-Drs. 297/09(B)
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Erstellt von Detlef Burhoff am 22. April 2009
Die Bundesregierung hat heute auf Vorlage des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie den Entwurf für ein Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen beschlossen. Es setzt damit die zuvor beschlossenen Eckpunkte um.
Die neuen Regelungen enthalten Änderungsvorschläge zum Telemediengesetz (TMG) und zum Telekommunikationsgesetz (TKG). Sie beschränken sich – wie in den Eckpunkten festgelegt – auf Zugangserschwerungen zu kinderpornographischen Inhalten.
Wesentliche Inhalte des geplanten Gesetzes sind:
- Auf der Basis von Sperrlisten des Bundeskriminalamts sollen alle großen privaten Internetzugangsanbieter verpflichtet werden, den Zugang zu kinderpornographischen Inhalten im Internet durch geeignete technische Maßnahmen zu erschweren.
- Aus präventiven Gründen soll gegenüber den betroffenen Nutzern über eine sog. Stoppmeldung klargestellt, warum der Zugang zu einem kinderpornographischen Angebot erschwert wird.
- Die Zugangsanbieter haften nur, wenn und soweit sie die Sperrliste des Bundeskriminalamts nicht ordnungsgemäß umsetzen.
- Die anfallenden Daten können für die Strafverfolgung genutzt werden.
Quelle: Bundesministerium der Justiz, Pressemitteilung vom 22.04.2009
weiterführende Links:
heise.de: Verschleierungstaktik – Die Argumente für Kinderporno-Sperren laufen ins Leere
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Erstellt von Detlef Burhoff am 21. April 2009
Am 17.04. haben die die fünf größten Provider Deutschlands mit dem BKA einen Vertrag geschlossen, der den Zugang zu Kinderpornografie im Netz erschweren soll. Damit verfolgt die Bundesregierung weiter die Bekämpfung von Missbrauch und Ausbeutung im Internet. Mit dem Vertrag verpflichten sich die unterzeichnenden Internetanbieter, zeitnah Seiten mit kinderpornografischem Inhalt zu sperren. Spätestens in sechs Monaten muss die Technik funktionsfähig in Gang gesetzt sein. Die Sperren auf Domaine Name System (DNS)-Basis soll verhindern, dass die illegalen Seiten mit kinderpornografischem Inhalt durch Eingabe des Namens aufgerufen werden können. In der Regel erscheint dann eine erläuternde STOPP-Seite. In Kürze soll im Übrigen das “Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen” im Bundeskabinett behandelt werden. Es soll verbindlich und weitreichend für alle Anbieter das regeln, was im Kern mit dem Vertrag vereinbart wurde.
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Erstellt von Detlef Burhoff am 31. März 2009
In der vergangenen Woche ist vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie der Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet vorgelegt worden. Mit ihm soll das Telemediengesetzes neu geregelt werden, indem insbesondere eine Sperrung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten im Internet möglich sein soll. es bleibt abzuwarten, was aus diesem Vorhaben im Gesetzgebungsverfahren wird. Die Novellierung soll noch in dieser Legislaturperiode erfolgen.
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Erstellt von Detlef Burhoff am 17. Februar 2009
Das Bundesfamilienministerium plant, den Zugriff auf Kinderpornografieseiten im Internet künftig zu verhindern oder zu erschweren. Dazu sollen bis Ende Februar 2009 verbindliche Vereinbarungen mit den Ministerien für Inneres und Wirtschaft und den sieben größten Internetprovidern in Deutschland getroffen werden. Die Provider sollen die technische Umsetzung leisten. Das Bundeskriminalamt soll eine Liste mit denjenigen Seiten führen, die geblockt werden sollen. Unter Sachverständigen besteht aber Einigkeit darüber, dass die Sperrung von Kinderpornografieseiten im Internet nur eine flankierende Maßnahme sein kann. Das wurde in einem öffentlichen Expertengespräch im Unterausschuss Neue Medien über die rechtlichen und technischen Möglichkeiten und Grenzen von Sperrungsverfügungen für derartige Seiten am 12.02.2009 deutlich. Oliver Süme vom eco-Verband der deutschen Internetwirtschaft sagte, es gehe bei der Diskussion lediglich um eine Zugangserschwerung, im Grunde sei jede Sperre umgehbar. Er machte weiter deutlich, dass die in seinem Verband vertretenen Provider davon überzeugt seien, dass es einer neuen gesetzlichen Grundlage, eines Spezialgesetzes bedürfe, um diesen Eingriff in das Internet zu ermöglichen. “Niemand gibt sich der Illusion hin, dass durch die Sperrung oder die Erschwerung das Problem in Gänze gelöst werden kann”, sagte Jürgen Maurer, Direktor des Bundeskriminalamtes. Dennoch sei es wichtig, diese Schritte als präventive Schritte einzuleiten. Es gehe nicht bloß um Bilder, es geht um den Missbrauch von Kindern, der dahinter stecke, so Maurer. Dem stimmte Rechtsanwalt Dieter Frey zu und machte deutlich, der Schritt der Sperrung sei wichtig wegen des Opferschutzes. Auch er forderte, eine “saubere gesetzliche Grundlage” für die Sperrung zu schaffen. Eine strafrechtliche Verfolgung der Täter, also derjenigen die Kinderpornografie besitzen, verbreiten oder konsumieren, müsse genauso geschehen. Über die beste Methode zur Zugangserschwerung waren sich die Sachverständigen nicht einig. Hannes Federrath, Professor für Management der Informationssicherheit an der Universität Regensburg, sprach sich für die sogenannte Hashwert-Methode aus, die zielgerichtet sei und durch die nicht zufällig gleichzeitig legale Seiten gesperrt werden. Dagegen sprach sich Jürgen Maurer für die DNS-Sperre aus, die Federrath zuvor als am wenigsten wirksam bezeichnet hatte. Friedemann Schindler von Jugendschutz.net kritisierte die Diskussion um die größere Wirksamkeit. 80 Prozent der Nutzer seien durchschnittliche Nutzer, die sich durch eine Zugangserschwerung vielleicht davon abhalten lassen würden, sich den Zugang anderweitig zu verschaffen.
Quelle: Bundestag, Unterausschuss Neue Medien hib-Meldung Nr. 049/2009 vom 13.02.2009
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