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    Detlef Burhoff In diesem Blog berichtet RA Detlef Burhoff, RiOLG a.D. über aktuelle straf-, OWi- und gebühren-rechtliche Themen. Gerne dürfen Sie die Beiträge kommentieren.
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Wehe dem, der beschuldigt wird: 34. Strafverteidigertag in Hamburg vom 26. – 28.02.2010

Erstellt von Detlef Burhoff am 17. Februar 2010

»Wehe dem, der beschuldigt wird…« so lautet das Thema des 34. Strafverteidigertag, in Hamburg, 26. – 28. Februar 2010, Universität Hamburg – Hauptgebäude.

Hintergrund dieser Thematik: Beschuldigte in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren sehen sich einer staatlichen Übermacht gegenüber, der sie – gleichviel ob schuldig oder unschuldig – nicht gewachsen sind. Denn der mit der Beschuldigung konfrontierte Bürger verfügt in der Regel nicht über die erforderlichen Kenntnisse und Ressourcen, dem gegen ihn erhobenen Vorwurf wirkungsvoll zu begegnen. Die Institution der Verteidigung ist notwendig, doch alleine zum Schutz des Beschuldigten nicht ausreichend. Den Strafverfolgungsorganen müssen vielmehr wirksame Grenzen gesetzt und ihre Handlungen einem System ständiger Kontrolle unterworfen werden. Der Strafverteidigertag befasst sich in seinen Arbeitsgruppen mit der aktuellen Entwicklung der Strafverfolgungspraxis und zeigt auf, wo in Anbetracht der technischen und wissenschaftlichen Entwicklung einerseits, der Gesetzgebung und Rechtsprechung andererseits Löcher im Schutz des Beschuldigten – vom Beginn der Ermittlungen bis zur rechtskräftigen Verurteilung – klaffen.

Und: Werbung muss ja auch mal sein: Zusammen mit dem Team von LexisNexis® Strafrecht und der Redaktion Strafrecht des ZAP-Verlags werde ich auf dem Strafverteidigertag zugegen sein und aktuelle Produkte aus dem Verlagsprogramm präsentieren. Für Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen dort gerne zur Verfügung. Ich freue mich auf Ihren Besuch!


Zum Programm im Einzelnen:


Freitag, 26. Februar 2010, 18.30 Uhr
Universität Hamburg | Ernst-Cassierer-Saal
Eröffnung und Begrüßung
Eröffnungsvortrag: RA Dr. Bernd Wagner (Hamburg)
Strafverteidigung als Privileg
Wehe dem, der uns in die Pflicht nimmt


im Anschluss (ca. 20.30 Uhr):
Empfang für die Gäste des 34. Strafverteidigertages im Foyer der Universität Hamburg


Sonnabend, 27. Februar 2010, 9.00 – 17.30 Uhr
Universität Hamburg |Hauptgebäude

Arbeitsgruppen:

AG 1 Der Geist des Obrigkeitsstaats im Revisionsrecht – die freie Advokatur als Feindbild der jüngeren Rechtsprechung des BGH
AG 2 Prognose und Strafrecht: Die Sanktionierung negativer Kriminalprognose
AG 3 Labeling
AG 4 Kritische Kriminaltechnik
AG 5 (Mehr) Transparenz im Strafverfahren
AG 6 Wiederaufnahme


Sonntag, 28. Februar 2010, 10.00 – ca. 12.30 Uhr

Schlussdiskussion des Strafverteidigertages
Die Verpolizeilichung des Ermittlungsverfahrens

(die Teilnehmer/innen werden noch bekanntgegeben).

Ende der Veranstaltung gegen 12.30 Uhr.


weitere Informationen:

www.strafverteidigertag.de

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Symposium zum Richtervorbehalt bei der Blutentnahme

Erstellt von Detlef Burhoff am 24. August 2009

Etwas außerhalb der sonstigen Thematik, aber vielleicht interessiert es ja doch. Am 05.11.2009 findet an der Fachhochschule der Polizei des Landes Brandenburg, Oranienburg, ein Symposium zum Thema “Richtvorbehalt contra Gefahr im Verzug – Anordnungskompetenzen der Strafverfolgungsbehörden auf dem Prüfstand” statt. Der Veranstalter hatte mich eingeladen, ich kann aber leider aus terminlichen Gründen nicht teilnehmen. Aber vielleicht hat ja doch der ein oder andere Zeit und Lust. Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Referenten sind schon recht hochkarätig: Neben Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff, Richter am BVerfG und VorsRiOLG Posthoff, OLG Hamm – 3. Strafsenat – noch Dr. med. Wolfgang Mattig, Leiter des Brandenburgischen Landesinstitutes für Rechtsmedizin. Nähere Informationen und ein Anmeldeformular findet man unter www.fhpolbb.de

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