LexisNexis® Strafrecht Online Blog

herausgegeben von RA Detlef Burhoff, RiOLG a.D.

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    Detlef Burhoff In diesem Blog berichtet RA Detlef Burhoff, RiOLG a.D. über aktuelle straf-, OWi- und gebühren-rechtliche Themen, sowie über Kurioses und Amüsantes aus der Justiz.
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Archiv für die 'Strafrecht' Kategorie

Schick mir mal ein Bild – reicht nicht, um einem Fahrtenbuch zu entgehen

Erstellt von Detlef Burhoff am 3. September 2010

Die mit § 31a StVZO zusammenhängenden Fragen beschäftigen die Praxis immer wieder. Sie sind auch deshalb von Bedeutung, weil man manchmal den Eindruck hat, dass in der Fahrtenbuchauflage eine Retourkutsche der Verwaltungsbehörde für den schweigenden Betroffenen liegt. Deshalb spielt es in der Praxis eine Rolle, wie der Betroffene ggf. im Verfahren “mitarbeitet” Dazu vor kurzem das VG Aachen im Urt. v. 13.07.2010 – 2 K 265/10: Danach ist die Anordnung der Fahrtenbuchauflage zulässig, wenn der betroffene Fahrzeughalter nur um Akteneinsicht und die Übersendung eines erkennbaren Abzugs des vorliegenden Fotos bittet, ohne alles mögliche und zumutbare für die Ermittlung des Fahrers zu tun. Die Fertigung oder Übersendung eines (aussagekräftigen) Fotos des Fahrzeugführers, der den Verkehrsverstoß begangen hat, sei jedoch nicht erforderlich – so das VG – und teilweise auch gar nicht möglich. Es sei grundsätzlich Sache des Halters aufgrund der im Anhörungs- oder spätestens im Erinnerungsschreiben enthaltenen Angaben zu Tattag, -zeit und -ort Angaben zum Fahrzeugführer zu machen. Das Vorliegen eines Fotos erleichtert nur in vielen Fällen die Ermittlungstätigkeit der Behörde. Na ja, kann man auch anders sehen? Oder?

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Abgelegt unter Entscheidung, Nebengebiete, Straßenverkehrsrecht | Keine Kommentare »

Schnell ist ein Mobiltelefon geklaut… und das kann günstig sein

Erstellt von Detlef Burhoff am 31. August 2010

Der BGH hat in seinem Beschl. v. 06.07.2010 – 3 StR 180/10 zu einer in der Praxis sicherlich häufiger anzutreffenden Frage Stellung genommen, nämlich dazu, wann bei “handlichen Gegenständen”, wie z.B. einem Mobiltelfon der Gewahrsam des Eigentümers gebrochen und eigener Gewahrsam begründet ist.

Der BGH sagt:

Bei handlichen und leicht zu bewegenden Gegenständen genügt hierfür ein bloßes Ergreifen und Festhalten jedenfalls dann, wenn der Berechtigte seine ungehinderte Verfügungsgewalt nur noch gegen den Willen des Täters und unter Anwendung von körperlicher Gewalt wiederherstellen könnte (BGH NStZ 2008, 624, 625 mwN). Nach diesen Maßstäben war die Wegnahme bereits vollendet, als der Angeklagte dem Zeugen das Mobiltelefon aus der Hand nahm, denn um die ungehinderte eigene Verfügungsgewalt wiederzuerlangen hätte der Zeuge es ihm gegen dessen Widerstand entwinden müssen. Der Wille des Angeklagten, den Zugriff des Zeugen hierauf auszuschließen, ergibt sich schon daraus, dass ihm der Sachentzug als Mittel zur Durchsetzung seiner unberechtigten Geldforderung dienen sollte.”

Im entschiedenen Fall hat das dem Angeklagten geholfen, denn damit schied eine Verurteilung wegen räuberischen Diebstahls aus, da die Zueignungsabsicht erst gefasst wurde, nachdem bereits Gewahrsam begründet war. Damit blieb dann nur Unterschlagung und Nötigung. Das macht bei der Strafe dann sicherlich/hoffentlich einen Unterschied.

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Abgelegt unter Entscheidung, StGB | 1 Kommentar »

OU-Verwerfung in Sachen MdB Tauss wegen Besitzes kinderpornographischer Schriften

Erstellt von Detlef Burhoff am 31. August 2010

Das LG Karlsruhe hatte den ehemaligen MdB Tauss u.a. wegen Verstoßes gegen § 184 Abs. 5 StGB verurteilt, vgl. hier. Der BGH meldet gerade in einer PM, dass die gegen das Urteil eingelegte Revision nach § 349 Abs. 2 StGB, also als offensichtlich unbegründet, verworfen worden ist. In der PM heißt es:

“Das Landgericht Karlsruhe hat den Angeklagten unter anderem wegen des Sichverschaffens kinder- und jugendpornographischer Schriften in 95 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte der Angeklagte, der im Tatzeitraum Mitglied des Deutschen Bundestages war, Kontakt zu mehreren Personen aus der Kinderpornographieszene, an die er mittels seines Mobiltelefons Bild- und Videodateien mit kinder- und jugendpornograhischen Inhalten versandte und von denen er solche Dateien auch per Mobiltelefon erhielt. Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung konnten zudem weitere Bild- und Videodateien sowie drei DVDs mit kinder- und jugendpornographischen Inhalten, die der Angeklagte in der Innentasche eines in seinem Schrank hängenden Jacketts bzw. in der hinteren Reihe eines zweireihig bestückten Bücherregals aufbewahrt hatte, sichergestellt werden. Der Einlassung des Angeklagten, er habe die Taten in Ausübung seines Bundestagsmandats begangen, um eigene Erkenntnisse über die Verbreitung von Kinderpornographie im Internet zu gewinnen, ist das Landgericht nicht gefolgt. Der Angeklagte hat gegen das Urteil Revision eingelegt. Sein auf die allgemeine Sachrüge gestütztes Rechtsmittel hat der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs auf einen entsprechenden Antrag des Generalbundesanwalts als offensichtlich unbegründet verworfen (§ 349 Abs. 2 StPO). Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Beschluss vom 24. August 2010 – 1 StR 414/10″

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Abgelegt unter Entscheidung, StGB | 4 Kommentare »

Wochenspiegel für die 34. KW, oder wir blicken mal wieder über den Tellerrand

Erstellt von Detlef Burhoff am 31. August 2010

Zu berichten ist:

  1. Über das Fahren auf der Autobahn mit Eis essenden Kindern, hier und hier.
  2. Immer wieder eine Krux: Die Belehrung über die Auskunftsverweigerung.
  3. Auch Vollmachtsfragen immer wieder beliebt, hier in Zusammenhang mit der Einspruchsrücknahme.
  4. Zum Parken auf der Überholspur.
  5. Zu Formulierungsschwierigkeiten bei Staatsanwälten hier.
  6. Zum Benutzen des Blaulichts hier.
  7. Der “Nadja-Prozess” war auch von Interesse, und zwar hier und hier.
  8. Sehr schön die “Banden-Bande” :-) , hier und hier.
  9. Zum strafbaren Betrug bei Ping-Anrufen hier.
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Abgelegt unter Allgemein, Entscheidung, StGB, StPO, Verfahrensrecht, Wochenspiegel | Keine Kommentare »

Bloggen macht ggf. süchtig, Traden/Börsengeschäfte aber nicht (sofort)

Erstellt von Detlef Burhoff am 30. August 2010

Auf der Suche nach interessanten Entscheidungen bin ich vor kurzem auf das Urteil des LG Düsseldorf v. 30.06.2010 – 14 KLs 3/10 gestoßen. Dort ging es um den Vorwurf des Betruges durch eine sog. betrügerisches Firmengeflecht. Der Angeklagte hatte u.a. unter Hinweis auf “Spielsucht” geltend gemacht, es liege verminderte Schuldfähigkeit vor, wegen einer Sucht nach Börsengeschäften bei dem Betrieb des betrügerischen Firmengeflechts. Das sachverständig beratene LG Düsseldrof sagt: Nein. Es könne nicht von einer Spielsucht im Grade einer schweren anderen seelischen Abartigkeit ausgegangen werden, wenn der Angeklagte vortrage, er habe ein unüberschaubares betrügerisches Netzwerk aus Firmen nur gegründet und betrieben, weil er nach Börsengeschäften seit seinem ersten Trade unvermindert süchtig gewesen sei. Nicht stoffgebundene Süchte entstünden  in aller Regel nicht unvermittelt mit ihrer ersten Betätigung, sondern progedient bis zum Persönlichkeitsverfall. Auch eine süchtige Einengung auf ein bestimmtes Verhalten (hier: kurzfristiges Traden an der Börse) sei aber nicht anzunehmen, wenn der Angeklagte im maßgeblichen Zeitpunkt faktischer Leiter des Firmengeflechts sei, Vertriebsleute ausbilde, regelmäßige Newsletter erstelle und Schulungen abhalte.

Das Urteil ist rerchtkräftig, so dass wir eine Entscheidung des BGH zur der Frage nicht bekommen werden.

Zur Blogsucht, vgl hier.

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Abgelegt unter Entscheidung, StGB | Keine Kommentare »

Strafzumessung: Da haben Revisionen manchmal noch eine Chance…

Erstellt von Detlef Burhoff am 28. August 2010

Wenn man sich so die Revisionsentscheidungen des BGH anschaut und die Rechtsprechung auf der HP des BGH verfolgt, dann kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass Revisione – wenn überhaupt – im Strafzumessungsbereich noch eine Erfolgschance haben. Denn immer wieder werden vom BGH Strafzumessungsfehler beanstandet. So auch im Urt. v. 08.07.2010 – 3 StR 151/10. Dort wird – allerdings zu Lasten des Angeklagten – die vom LG in einem Vergewaltigungsverfahren festgesetzte Strafe als zu milde beanstandet. Der BGH führt aus:

“Rechtsfehlerhaft hat das Landgericht als strafmildernd berücksichtigt, dass die Nebenklägerin durch den Einsatz des Messers und die wiederholt er-zwungenen sexuellen Handlungen keine körperlichen Verletzungen davonge-tragen hat. Dass der Täter kein Verhalten gezeigt hat, durch das er den Tatbe-stand noch eines weiteren Strafgesetzes verwirklicht hätte, kann ihm im Rah-men der Bemessung der Rechtsfolgen nicht zugute gehalten werden (vgl. BGH bei Miebach NStZ 1998, 132; BGH NStZ 2007, 464, 465).

Nicht frei von Rechtsfehlern ist auch die Erwägung des Landgerichts, der Angeklagte sei als Ausländer besonders strafempfindlich. Die Ausländereigen-schaft begründet für sich alleine keine besondere Strafempfindlichkeit; nur be-sondere Umstände wie Verständigungsprobleme, abweichende Lebensbedingungen und erschwerte familiäre Kontakte können ausnahmsweise zu einer anderen Beurteilung führen (BGHSt 43, 233; BGH NStZ 2006, 35; Fischer, StGB, 57. Aufl., § 46 Rn. 43b). Konkrete Feststellungen hierzu fehlen.”

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Ist das die Lösung des Rätsels “Sicherungsverwahrung”, oder bringt das nur noch mehr Ärger?

Erstellt von Detlef Burhoff am 26. August 2010

Nach einer Meldung von Spiegel online – vgl. hier – haben sich der Innenminister und die Justizministerin heute auf eine Lösung zur Neuregeleung der Sicherungsverwahrung geeinigt. Die geplanten Neuregelungen wird man sich erst mal genau ansehen müssen, bevor man sie bewertet. Denn Sie enthalten sicherlich auch eine Verschärfung der derzeitigen Rechtslage, denn die Sicherungsverwahrung soll künftig auch für Ersttäter angeordnet werden können, was bislang nur in ganz großen Ausnahmen möglich war. Und wie bitte schön will man, ohne wieder in Konflikt mit Karlsruhe oder dem EGMR zu kommen, eigentlich die bereits schon aus der Sicherungsverwahrung freigelassenen Straftäter unter die Neuregelung fassen? Das dürfte nicht ganz unproblematisch sein. Und das Allerbeste: Die Untergebrachten sollen in neuartigen Einrichtungen untergebracht und therapiert werden, die es noch nicht gibt. :-( . Ich denke, das Thema wird uns noch lange beschäftigen.

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Abgelegt unter Gesetzes-vorhaben, StGB | 3 Kommentare »

Rückwärts statt vorwärts – bedeutet nicht besoffen oder bekifft

Erstellt von Detlef Burhoff am 25. August 2010

In der letzten Zeit sind einige Entscheidungen zu den Anforderungen an die Urteilsfeststellungen einer rauschmittelbedingten Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit aufgrund vorangegangenen Drogenkonsum veröffentlicht worden.

In die Reihe reiht sich jetzt auch der Beschl. des OLG Hamm v. 29.06.2010 – III 3 RVs 45/10 ein, mit dem das AG wegen zu knapper Feststellungen aufgehoben worden ist. Das AG hatte nur festgestellt, dass der Angeklagte aufgrund vorherigen Kokainkonsums zur sicheren Führung von Kraftfahrzeugen nicht in der Lage. Dessen ungeachtet habeer seinen auf einem Parkplatz an der N-Straße in C abgestellten Pkw in Betrieb genommen. Obwohl der Angeklagte im Vorwärtsgang aus der Parklücke hätte herausfahren müssen, legte er – so das AG – infolge seiner rauschmittelbedingten Fahruntüchtigkeit versehentlich den Rückwärtsgang ein und fuhr auf den hinter ihm abgestellten PKW der G auf. Infolge des starken Aufpralls wurde dieser PKW auf den dahinter parkenden PKW des P geschoben. Beide Fahrzeuge wurden beschädigt.

Dem OLG haben die Feststellungen nicht gereicht. Anders als beim Alkoholkonsum eines Kraftfahrers sei eine Fahruntüchtigkeit nach Genuss von Drogen allein aufgrund eines positiven Wirkstoffspiegels im Blut nach dem gegenwärtigen Stand der Wissenschaft (noch) nicht zu begründen. Trotz der erheblichen Gefahren, die von der Teilnahme eines unter Rauschgifteinfluss stehenden Kraftfahrers im Straßenverkehr ausgehen können, kann der für die Erfüllung der geltenden §§ 316 StGB und 315 c Abs. 1 Nr. 1 a) StGB vorausgesetzte Nachweis der “relativen” Fahruntüchtigkeit auch nach der gegenwärtigen Gesetzeslage grds. nur aufgrund des konkreten rauschmittelbedingten Leistungsbildes des Betreffenden im Einzelfall geführt werden. Dazu bedarf es außer des positiven Blutwirkstoffbefundes regelmäßig weiterer aussagekräftiger Beweisanzeichen.

Und Rückwärts statt Vorwärts reicht dafür nicht.

Die Entscheidung entspricht der ganz h.M. in der Rechtsprechung seit BGH 44, 219 (vgl. u.a. OLG Köln NJW 1990, 2945, 2946; OLG Düsseldorf NZV 1999, 174, 175; OLG Zweibrücken VRS 105, 125 = BA 2003, 321; DAR 2004, 409, OLG Hamm VA 2007, 183 = StRR 2007, 355 = VRR 2007, 394 und Beschl. v. 03.04.2003, 4 Ss 158/03; AG Hermeskeil DAR 2008, 222; AG Bielefeld VA 2008, 141 für Amphetamin-Genuss

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Glasklar eine gefährliche Körperverletzung

Erstellt von Detlef Burhoff am 24. August 2010

Man ist ja immer wieder erstaunt, welche Mittel eingesetzt werden, um einen anderen zu verletzten. So auch im Beschl. des BGH v. 17.10.2010 – 3 StR 10/10, wo in Zusammenhang mit einem Raubdelikt Glasreinigungssspray verwendet worden ist. Der BGH dazu:

“Die Feststellungen tragen aber die zum schweren Raub in Tateinheit stehende Verurteilung wegen des Versuchs der gefährlichen Körperverletzung. Das von dem Angeklagten verwendete Glasreinigungsspray war nach seiner objektiven Beschaffenheit und nach der Art seiner Benutzung im Einzelfall – Sprühen ins Gesicht – geeignet, erhebliche Körperverletzungen zumindest an den Augen der Opfer herbeizuführen. Dies zeigt der Umstand, dass die der Zeugin R. im Fall II. 2. der Urteilsgründe zugefügte Augenverletzung eine Einlieferung in die Augenklinik und anschließend eine dreimonatige Behandlung mit Augentropfen erforderlich machte.”

Ist doch glasklar, oder?

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Abgelegt unter Entscheidung, StGB | 11 Kommentare »

Wochenspiegel für die 33. KW, oder wir blicken mal wieder über den Tellerrand

Erstellt von Detlef Burhoff am 24. August 2010

Zu berichten ist über:

  1. Eine Neuregelung für Behindertenparkausweise, vgl. hier.
  2. Punkte abfragen in Flensburg.
  3. Die ungeliebte Beifahrerin, es kommt immer auf den Blickwinkel an.
  4. Bußgeldkatalog 2011.
  5. Zum Filmen eines Polizeieinsatzes hier
  6. Das Notebook in der Hauptverhandlung spielte hier noch mal eine Rolle.
  7. Zum provozierten Verkehrsunfall hier.
  8. Zur Sicherungsverwahrung dann (endlich) die Vorlage zum BGH, hier.
  9. Darf man auf dem Motorrad Musik hören?
  10. Der Besitz von kinderpornografischen Schriften
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