LexisNexis® Strafrecht Online Blog

herausgegeben von RA Detlef Burhoff, RiOLG a.D.

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    Detlef Burhoff In diesem Blog berichtet RA Detlef Burhoff, RiOLG a.D. über aktuelle straf-, OWi- und gebühren-rechtliche Themen. Gerne dürfen Sie die Beiträge kommentieren.
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Archiv für die 'Gebührenrecht' Kategorie

BGH ändert Rechtsprechung zum vereinbarten Verteidigerhonorar

Erstellt von Detlef Burhoff am 11. März 2010

In BGHZ 162, 98 hatte der BGH zu einem vereinbarten Verteidigerhonorar ausgeführt, dass die aus dem Überschreiten des fünffachen Satzes der gesetzlichen Gebühren herzuleitende Vermutung der Unangemessenheit des  vereinbarten Verteidigerhonorars im Einzelfall nur entkräftet werden kann in Fällen ganz ungewöhnlicher, geradezu extremer einzelfallbezogener Umstände . Diese Rechtsprechung hat der BGH jetzt wohl im Hinblick auf die Rechtsprechung des BVerfG „modifiziert“. Es genüge vielmehr, wenn der Anwalt den Nachweis führe, dass die vereinbarte Vergütung im konkreten Fall unter Berücksichtigung aller Umstände gleichwohl angemessen ist. Zu berücksichtigen seien dabei sowohl die Schwierigkeit und der Umfang als auch die Bedeutung und das Ziel der Sache sowie die Frage, inwieweit dieses Ziel für den Auftraggeber als Erfolg der Tätigkeit des Rechtsanwalts anzusehen ist. Der Sachverhalt der Entscheidung ist schon – auch wegen der Höhe der vereinbarten Gebühren – lesenswert. BGH, Urt. v. 04.02.2010, IX ZR 18/09.

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Abgelegt unter Entscheidung, Gebührenrecht | 1 Kommentar »

Vorsicht “Falle”: Abtretung von Entschädigungsansprüchen nach dem StrEG

Erstellt von Detlef Burhoff am 10. März 2010

§ 43 RVG sieht einen Aufrechnungsausschluss für die Staatskasse vor, wenn der Kostenerstattungsanspruch an den Verteidiger abgetreten ist und sich die Abtretungserklärung bei der Akte befindet. Diesen Ausschluss wollte ein Verteidiger auf die Abtretung von Entschädigungsansprüchen wegen erlittener U-Haft nach dem StrEG “erstrecken”. Dem hat das LG Saarbrücken unter Hinweis auf den Wortlaut des § 43 eine Absage erteilt (s. Beschl. v. 22.01.2010 – 5 T 611/09).

Interessant – und daher “Falle”: Das LG weist auf § 13 Abs. 2 StrEG hin. Danach kann der Entschädigungsanspruch erst nach Rechtskraft abgetreten werden. Das bedeutet, dass der Verteidiger, wenn er überhaupt eine Chance hat (§ 406 BGB) nach Rechtskraft der Entschädigungsentscheidung ganz schnell tätig werden muss.

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Abgelegt unter Entscheidung, Gebührenrecht | Keine Kommentare »

Rechtspfleger bestimmt (doch) nicht über das Wann und Wie der anwaltlichen Tätigkeit.

Erstellt von Detlef Burhoff am 5. März 2010

Am 22.09.2009 hatte ich gepostet: “Bestimmt der Rechtspfleger über das Wann und Wie der anwaltlichen Tätigkeit?” Dabei ging es um die Frage der Erstattung von Fotokopiekosten im Rahmen der Beratungshilfe. Jetzt hat das AG Halle zu der Frage Stellung genommen. Es führt in seinem Beschluss vom 08.02.2010 – 102 II 3103/09 aus:

“ Dass ein Rechtsanwalt, der einen Mandanten, berät, der angibt, Opfer einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung geworden sein, Ablichtungen aus der Ermittlungsakte benötigt, um die Angelegenheit sachgerecht zu bearbeiten, versteht sich von selbst. Es kann nicht Sache des Gerichts sein, dem Rechtsanwalt nachträglich seine Arbeitsweise zu bewerten und zu kritisieren, indem ihm die Fertigung von Ablichtungen untersagt oder unzumutbar erschwert wird. Hierdurch würde die Rechtswahrnehmungsgleichheit von Bemittelten und Unbemittelten im außergerichtlichen Bereich (siehe hierzu die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Oktober 2008, Az. 1 ByR 2310/06, und vom 11. Mai 2009, Az. 1 BvR 1517/09, beide zitiert nach juris) entgegen Art 3 Abs. 1 GG nicht mehr gewährleistet. Außerdem ist es unter Umständen nicht möglich, den Mandanten kurzfristig zu einem Termin zu „laden” (wobei ein hoheitliches Verhältnis, in welchem eine Ladung ergehen kann, zwischen Rechtsanwalt und Mandant ohnehin nicht besteht) oder einen solchen Termin kurzfristig durchzuführen. Weiter braucht der Rechtsanwalt die (jedenfalls auszugsweise kopierte) Akte möglicherweise für weitere Besprechungstermin, für die Fertigung von Schriftsätzen im Rahmen der außergerichtlichen Vertretung sowie um seine Pflicht, gemäß § 50 Abs. 1 BRAO durch Handakten ein geordnetes Bild über die von ihm entfaltete Tätigkeit geben zu können, erfüllen zu können.

Angesichts der Tatsache, dass der Rechtsanwalt gemäß § 1 BRAO ein unabhängiges Organ der Rechtspflege ist, kann es nicht Sache des Gerichts sein, dem Rechtsanwalt eine „geringfügige Änderung der anwaltlichen Praxis” vorzuschreiben.

Es erscheint daher zweifelhaft, ob das Gericht an der von dem Rechtspfleger im Schreiben vom 27. August 2009 und der vom Bezirksrevisor in seiner Stellungnahme vom 26. Januar 2010 zitierten Rechtsprechung uneingeschränkt festhalten wird.”

Stimmt. Dem ist m.E. nichts hizuzufügen: Der Rechtspfleger bestimmt eben doch nicht über das Wann und Wie der anwaltlichen Tätigkeit.

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Abgelegt unter Entscheidung, Gebührenrecht | 7 Kommentare »

Pflichtverteidiger versus Wahlverteidiger? Oder: Muss der Wahlverteidiger ortsansässig sein?

Erstellt von Detlef Burhoff am 9. Februar 2010

In unserem Forum bei LexisNexis Strafrecht weist ein Kollege auf Folgendes hin bzw. stellt folgenden Fall zur Diskussion:  Er war in einem Verfahren Wahlverteidiger. Die Mandantin wohnte am Gerichtsort, sein Kanzleisitz ist einige km entfernt. Die Mandantin wurde mit entspr. Kostenfolge freigesprochen. Er hat nun auch seine Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld zur Festsetzung beantragt. Das wurde abgelehnt, da dies keine notw. Auslagen seien. Allein entscheidend sei § 91 II 1 ZPO. Die Kosten des Vertrauensanwaltes seien vom Mandanten selbst zu tragen. Es wurde auf OLG Düsseldorf, RPfleger 2000, 527 verwiesen. Mit Recht meint der Kollege: ”Mir leuchtet die Systematik des Gesetzes nicht so recht ein. Ein PV kann nun dank der Neuregelung wegen “Ortsfremdheit” und dadurch entstehender Kosten nicht mehr bei entspr. Wunsch des Angeklagten abgelehnt werden – gerade wegen der Bedeutung des Vertrauensanwaltes. Bei Freispruch hätte dann (bei vorheriger Beiordnung zum PV) aber m.E. auch Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld abgerechnet werden können. Aber als Wahlverteidiger soll ich mir genau das entgegenhalten lassen können?”. M.E. hat er Recht und er ist auf dem richtigen Weg. 

Ob die Ansicht des Gerichts für die Rechtslage vor dem 1. 10. 2009 unter Geltung des § 142 Abs. 1 a.F. StPO richtig war, soll dahinstehen. Jedenfalls ist die Argumentation jetzt, nachdem in § 142 As. 1 StPO das Merkmal der Ortsansässigkeit entfallen ist, nicht mehr zutreffend. Denn wenn der Gesetzgeber das Merkmal der „Ortsansässigkeit“ in § 142 Abs. 1 StPO beim Pflichtverteidiger ausdrücklich entfallen lässt und jetzt nur noch darauf abstellt, ob der Bestellung des vom Beschuldigten benannten Rechtsanwalts „wichtige Gründe“ entgegenstehen, wobei dem „Anwalt des Vertrauens“ besonders Gewicht eingeräumt worden ist (vgl. dazu Burhoff StRR 2009, 364, 367; Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 5. Aufl., 2010, Rn. 1196 m.w.N.), dann hat das m.E. auch für die Wahlverteidigung Auswirkungen. Man wird nämlich auch hier dann dem Beschuldigten nicht mehr entgegenhalten dürfen, dass er einen „auswärtigen Anwalt des Vertrauens“ gewählt hat. Ich habe ihm geraten: “Fechten Sie es durch, sonst bewegt sich nichts!

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Abgelegt unter Allgemein, Gebührenrecht, Verfahrensrecht | Keine Kommentare »

AG Tiergarten: Gebühren bei Abtrennung von Verfahren

Erstellt von Detlef Burhoff am 2. Februar 2010

Hier mal wieder eine richtige und auch interessante Entscheidung eines AG zu den Gebühren bei Trennung von Verfahren. Da zögern Rechtspfleger häufig. Steckt ja auch eine Menge Geld drin. Nachzulesen hier beim AG Tiergarten….

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LG Magdeburg: Verteidigung in der Strafvollstreckung – da steckt Geld drin

Erstellt von Detlef Burhoff am 26. Januar 2010

Das LG Magdeburg hat in einem Beschl. v. 22.12.2009 -  22 BRs 353 Js 2325/08 (16/08) darauf hingewiesen, dass im Strafvollstreckungsverfahren die Tätigkeit für den denselben Verurteilten in unterschiedlichen Widerrufsverfahren Tätigkeit in unterschiedlichen gebührenrechtlichen Angelegenheiten ist mit der Folgge, dass die Gebühren in jeder Angelegenheit entstehen. da steckt eine Menge Geld drin, da ja nach der Vorbem. 4. 2 VV RVG im Strafvollstreckungsverfahren das Beschwerdeverfahren eine besondere Angelegenheit ist, so dass es dafür ausnahmsweise besondere Gebühren gibt.

Also aufgepasst bei der Abrechnung und nichts verschenken

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Abgelegt unter Allgemein, Gebührenrecht, Strafvollstreckung | 1 Kommentar »

Notwendige Auslagen: Bei rund 16.000 € kommt die Staatskasse schon mal ins Grübeln….

Erstellt von Detlef Burhoff am 14. Januar 2010

Auch die notwendigen Auslagen des Pflichtverteidigers sind häufig nach Abschluss des Strafverfahrens ein heftig umkämpftes Terrain. Und je höher die Auslagen sind, desto heftiger wird gekämpft/gekürzt. So auch in dem Fall, der der Entscheidung des  OLG Köln im Beschl. v. 11.12.09 – 2 Ws 496/09 – zugrunde gelegen hat.

Der Rechtsanwalt war in einem Umfangsverfahren dem Angeklagten als sog. Sicherungsverteidiger neben einem anderen Pflichtverteidiger beigeordnet worden. Er hat dann rund 105.000 Ablichtungen aus den Verfahrensakten erstellt und dafür gem. Ziff. 7000 VV RVG netto rund 16.000 € zum Ausgleich angemeldet. Die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle hat davon einen Betrag in Höhe von rund 10.500 € abgesetzt. Im Rechtsmittelverfahren sind dem Rechtsanwalt aber die gesamten Fotokopiekosten gewährt worden. Auch die Beschwerde des Bezirksrevisors hatte keinen Erfolg. Zutreffend hat das OLG Köln in der lesenswerten Entscheidung darauf hingewiesen, dass der Pflichtverteidiger wohl nur dann auf ggf. vorliegende digitalisierte Ablichtungen verwiesen werden könnte, wenn diese vollständig vorliegen. Ausweislich eines Vermerks des Vorsitzenden der Strafkammer war das hier jedoch nicht der Fall, sondern es standen zum Zeitpunkt der Anklageerhebung nur ein Teil der anklagerelevanten Fallakten in digitalisierter Form zur Verfügung. Die restlichen anklagerelevanten Fallakten wurden erst einige Monate nach Beginn der Hauptverhandlung in digitalisierte Form überführt.

Ich meine, dass ist zutreffend, denn der Verteidiger hat einen Anspruch darauf hat, mit einer vollständigen Ablichtung der Akten zu arbeiten. Darauf zu achten ist auch, dass dem Verteidiger auch nicht zugemutet werden kann, ggf. selbst einen „Abgleich“ daraufhin vorzunehmen, welche Aktenseiten bei einer Digitalisierung möglicherweise übersprungen worden sind, um nur diese abzulichten. Das wäre ein unzumutbarer Arbeitsaufwand. Schließlich hat auch jeder Verteidiger Anspruch auf einen „eigenen“ Aktenauszug und muss sich nicht auf die von einem anderen Verteidiger gefertigten Kopien und Ablichtungen verweisen lassen. Auch darauf hat das OLG zutreffend hingewiesen.

Fazit: Lesenswert und zutreffend.

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Abgelegt unter Entscheidung, Ermittlungsverfahren, Gebührenrecht, StPO | 2 Kommentare »

Abrechnung beim Zeugenbeistand: OLG Stuttgart geht Mittelweg?

Erstellt von Detlef Burhoff am 11. Januar 2010

Im Gebührenrecht ist sicherlich die Frage, wie die Tätigkeit des Zeugenbeistandes zu entlohnen ist, eine der am heftigsten umstrittenen Fragen. Ob Teil 4 Abschnitt 1 VV RVG oder Teil 4 Abschnitt 3 VV RVG macht schnell einen Unterschied von 200 € oder auch mehr aus und da fängt die Staatskasse in Zeiten leerer Kassen schon an zu denken. Das OLG Stuttgart, das auch zu den Vertretern der Auffassung gehört, die grds. nur Teil 4 Abschnitt 3 VV RVG anwenden, geht jetzt zum Teil einen anderen Weg. Im Beschl. v. 23.12.2009 6 – 2 StE 8/07 hat es ausgeführt:

“Einem als Zeugenbeistand für die Dauer der Ver­nehmung eines Zeugen beigeordneten Rechtsanwalt steht für seine Beistandsleistung grundsätzlich nur eine Verfahrensgebühr für eine Einzeltätigkeit nach Nr. 4301 Ziff. 4 VV RVG zu. Etwas anderes gilt dann, wenn zwar nicht nach dem engen, vom Wortlaut des § 68 b StPO vorgesehenen Beiordnungsbeschluss, aber nach Art der übertragenen und tatsächlich ausgeüb­ten Tätigkeit von einer faktisch umfassenden Vertretung des Zeugen mit der Folge der Verneinung einer bloßen Einzeltätigkeit auszugehen ist. In diesen Fällen ist ausnahmsweise eine Heranziehung der Gebührenvorschriften des 1. Abschnittes und eine entsprechende Anwendung der Gebührenvorschriften des 4. Teiles (somit Erstattung der Grundgebühr, Verfahrensgebühr, Terminsgebühr) vorzuneh­men.”Für den Zeugenbeistand bedeutet das: Darlegen, darlegen, darlegen, was es an Besonderheiten gibt……

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Dokumentenpauschale nicht nur fürs Material, sondern auch fürs Arbeiten, daher auch für das Einscannen von Akten

Erstellt von Detlef Burhoff am 8. Januar 2010

Das SG Dortmund (StRR 2009, 283; Ls.) hatte vor einiger Zeit entschieden, dass die Dokumentenpauschale der Nr. 7000 VV RVG nicht anfällt, wenn Akten nur eingescannt und abgespeichert werden und war damit von der Rechtsprechung des OLG Bamberg (NJW 2006, 3504) abgewichen. Eine Frage, die für viele Verteidiger schon von erheblicher Bedeutung ist, da immer mehr Verteidiger dazu übergehen, Akten nicht mehr zu kopieren, sondern einzuscannen. Das AG Dortmund fand die Entscheidung des SG Dortmund – aus welchen Gründen auch immer (der ein oder andere fällt einem da schon ein :-) ), überzeugender als die des OLG Bamberg und hatte daher einem Verteidige, der “nur” eingescannt und abgespeichert, nicht aber ausgedruckt hatte, die Dokumentenpauschale verweigert. Begründung: Nr. 7000 VV RVG habe den Materialaufwand im Auge, nicht aber Arbeitszeit. Dem ist jetzt das LG Dortmund auf das Rechtsmittel des Verteidigers hin entgegengetreten und hat sich in seinem Beschluss vom 16.12.2009 – 36 Qs 112/09 dem OLG Bamberg angeschlossen. Zu Recht. Ergebnis: Aufhebung und Zurückverweisung an das AG, das nun über die Höhe der Auslagen entscheiden muss. Damit ist die 2. Runde eröffnet.

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Wer A sagt, muss auch B sagen: Oder, wenn ich einen Vorteil habe, dann bitte aber auch für den Rechtsanwalt

Erstellt von Detlef Burhoff am 30. Dezember 2009

Die Abrechnung der Grundgebühr mach immer wieder Schwierigkeiten. So auch vor kurzem beim AG Braunschweig (AG Braunschweig, Beschl. v. 12.12.2009 – Ls 107 Js 12216/08). Dort wurden gegen den Beschuldigten 27 Ermittlungsverfahren geführt, in denen der Rechtsanwalt Akteneinsicht genommen hatte. Diese Verfahren wurden bei der StA im Js-Register einzeln eingetragen. Die StA plante aber von vornherein eine Verbindung. Die 27 Verfahren sind dann später auch zu sieben Verfahren verbunden worden. Im Rahmen der Festsetzung der Pflichtverteidigervergütung ist dem Rechtsanwalt vom Rechtspfleger nur eine Vergütung für das Tätigwerden in sieben Verfahren gewährt worden. Auf seine Erinnerung hin hat das AG den Beschluss aufgehoben und den Rechtspfleger „angewiesen“, die Vergütung neu festzusetzen. Jedes Ermittlungsverfahren sei so lange ein eigenständiger Rechtsfall i.S. der Nr. 4100 VV RVG wie nicht die Verbindung mit anderen Verfahren erfolgt ist. Allein die Absicht der Staatsanwaltschaft, später die Verbindung mit anderen Verfahren herbeizuführen, nimmt dem Verfahren aber nicht die Qualität als eigenständiger Rechtsfall.

Recht so: Abgesehen davon, dass jede andere Ansicht der Manipulation Tür und Tor öffnen würde, gilt: Wenn die StA sich schon 27 Verfahren einträgt und damit 27 Zählkarten vorliegen, die für die Pensenberechnung von Bedeutung sind, dann bitte aber auch mit allen (kostenrechtlichen) Konsequenzen.

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