“Scherbenhaufen beim BGH”, so ist das Editorial für den StV 3/2012 überschrieben. Es stammt aus der Feder von Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Bernd Schünemann, LMU München, und behandelt das Dilemma, das sich aus den sich widersprechenden Beschlüssen des 2. und 4. Senats des BGH zu der Frage der ordnungsgemäßen Besetzung des Stelle des Vorsitzenden im 2. Strafsenat. ergeben hat (vgl. dazu auch hier und hier). Der Strafverteidiger hat auf seiner Homepage vorab das diesem Thema gewidmete Editorial aus Heft 03/2012 veröffentlicht.
Vgl. auch noch der Beitrag zum Rapport beim Präsidium hier.
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