Im AnwBl. 2/2012 ist ein Beitrag zur “Fachanwaltsordnung in der Praxis” enthalten, der sich u.a. auch mit der Frage befasst, ob es für Rechtsanwältinnen schwerer ist, den Fachanwaltstitel zu erwerben.
Ganz interessante Untersuchung, die dort dargestellt wird. Der Autor geht auf der Grundlage von Zahlenmaterial der Deutschen Anwaltakademie davon aus, dass die Regelungen der FAO es weiblichen Anwälten erschweren, den Fachanwaltstitel zu erwerben. Zwar sei als Reaktion auf eine Entscheidung des BGH v. 20.04.2009 AnwZ (B) 43/08, AnwBl 2009, 548 § 5 Abs. 3 FAO eingeführt wurde, wonach sich der Zeitraum, in dem für die Fachanwaltschaft relevante Fälle gesammelt werden können, um Mutterschutz- und Elternzeit auf maximal 36 Monate verlängert. Anhand der Anzahl der Absolventinnen von Fachanwaltslehrgängen und der späteren Fachanwältinnen zeigt der Beitrag dann aber auf, dass es Frauen offenbar schwerer als Männern falle, die für den Fachanwaltstitel notwendigen Fälle zu sammeln. Gründe hierfür seien – so der Autor – u.a., dass Anwältinnen häufiger als Männer als Einzelanwälte oder in kleiner Bürogemeinschaft tätig sind, wo es schwierig sei, die Bandbreite von Fällen zu erhalten, die für die Fachanwaltschaft notwendig sind. Zudem werde die Teilzeittätigkeit von Frauen nicht berücksichtigt.
Die Antwort auf die gestellte Frage lautet also: Nein, aber…
Die Lektüre des Beitrags ist im Übrigen auch aus anderem Grund für diejenigen, die gerade mit dem Erwerb eines FA-Titels befasst sind, interessant. Er stellt nämlich sehr schön die insoweit relevante Rechtsprechung zusammen.
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