Zum Abschluss vor den Weihnachtsfeiertagen dann noch etwas “Halbjuristisches”, das ich hier gefunden habe: Wahrscheinlich wird es der ein oder andere schon kennen. “Warum Lukas 2 heute verboten wäre”.
Man kommt, wenn man das Weihnachtsevangelium juristisch angeht, dort zu insgesamt sieben bedenkenswerten Punkten:
- Verstoß gegen das Datenschutzrecht
- Sanktionen gegen den Herbergsvater
- Missachtung von Lärmschutz und Luftverkehrsrecht
- Verbotenes Schäferstündchen
- Schwierigkeiten am Standesamt
- Weise
ohne Visum - Konflikte mit der Drogenfahndung
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