Na, da ist doch mal Leben im Bundestag. Nachdem man sich mit dem Mopedführerschein für 15-jährige beschäftigt hat, geht es dann auch mit der gegenseitigen Anerkennung ausländischer Geldsanktionen weiter. Dazu gibt es den Gesetzesentwurf der Bundesregierung (BT-Drucks. 17/1288), der heute im Rechtsausschuß beraten worden ist. Dazu wird gemeldet:
“Geldstrafen und Geldbußen sollen nach dem Willen der Regierung bald innerhalb der EU gegenseitig anerkannt werden. Der Rechtsausschuss beschloss am Mittwochmorgen (7. Juli 2010) mit den Stimmen der Regierungskoalition einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/1288). SPD und Linksfraktion stimmten gegen den Entwurf; die Grünen enthielten sich.
Aus Sicht der Sozialdemokraten enthält der Entwurf ”grundsätzliche Mängel“, weshalb er von der Tagesordnung in dieser Woche genommen werden müsste. Ein Sachverständiger habe in einem Berichterstattergespräch deutlich gemacht, dass das Bundesverfassungsgericht das Gesetz aufheben werde. Die Union war gegenteiliger Meinung: Aus ihrer Sicht bestehe kein Grund, das Verfahren ”weiter in die Länge zu ziehen“. Drei Sachverständige hätten den Entwurf gebilligt, lediglich einer habe Bedenken geltend gemacht.
Nach Auskunft der Bundesregierung soll mit der Initiative der Rahmenbeschlusses des Rates des Europäischen Union von Anfang 2005 in Deutschland umgesetzt werden. Mit dieser Maßnahme würden bisherige Hindernisse bei der grenzüberschreitenden Vollstreckung von Geldsanktionen behoben und wesentliche Erleichterungen erreicht, schreibt die Regierung. Den Rahmenbeschluss präge die grundsätzliche Verpflichtung, eine in einem EU-Mitgliedstaat rechtskräftige Geldstrafe oder Geldbuße anzuerkennen.”
Na, dann wollen wir mal schauen, was Karlsruhe demnächst mit dem neuen Gesetz macht. Jedenfalls hat man an die anwaltlichen Gebühren gedacht und Teil6 Abschnitt 1 Vv RVG geändert.
Weitere Beiträge:
- Was macht eigentlich die Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen? Seit Anfang März 2010 befindet sich der “Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates vom 24. Februar...
- Was macht eigentlich die Anerkennung/Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen? Wir haben ja schon über die ggf. zum 01.10.2010 anstehenden Änderungen betreffend Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen berichtet. Stand der Dinge ist:...
- Ab morgen (28.10.2010): Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen zulässig Heute ist das “Geldsanktionsgesetz” im BGBl verkündet worden. Damit tritt es morgen in Kraft. Nach der Übergangsregelung können damit alle...
- Lesetipp: Die Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen… Auf meiner Homepage www.burhoff.de ist gestern der Volltext zu meinem Beitrag aus ZAP F. 22, S. 530 – Die Vollstreckung...
- Lesetipp: Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen – Was kann der Verteidiger verdienen – Beitrag aus StRR 2011, 13 Auf meiner HP www.burhoff.de ist heute der Beitrag aus StRR 2011, 3: “Die anwaltlichen Gebühren in Verfahren betreffend die Vollstreckung...





Wie soll man solche Aussagen vernünftig bewerten, ohne zu wissen, worin die Bedenken bestehen …
Der Richter rechnet nicht – der Abgeordnete offenbar schon?
Die Bedenken dürften u.a. in der Halterhaftung bestehen, die wir in anderen europäischen Ländern haben und wohl auch bei der Frage, dass die ausländische geldsanktion hier vollstreckt wird, ohne dass i.d.R. das zugrunde liegende Verfahren geprüft wird.