titelt die TAZ zum Vorhaben von Bischof Mixa, in Rom ein Verfahren anstrengen zu wollen – weil er nur unter Zwang zurückgetreten sei. Die Karawane zieht weiter…
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Herr Mixa erinnert mich irgendwie an meinen Opa. Als dieser mit Anfang 80 schon in geistiger Umnachtung weilte, beschloß er, die vor Jahren erfolgte freiwillige Abgabe seiner Fahrerlaubnis “anzufechten”, da seine treusorgende Gattin ihn wider aller Vernunft hierzu genötigt habe. Fünf Jahre und zahllose Amputationen später fühlte er sich wieder topfit für den Straßenverkehr und begehrte den unerhörten Vorgang gerichtlich zu klären.
und was hat Oma gesagt/gemacht?
Oma hat den Sachverhalt dem zuständigen Betreuungsrichter unterbreitet. Ein Schritt, den man beim päbstlichen Gerichtshof ebenfalls erwägen sollte…
Mixa soll ja verkündet haben, dass die Vorwürfe des sex. Missbrauches ihn aus der Bahn geworfen hätten und er da der Intrige gegen ihn erlegen sei. Nur deshalb sei er zurückgetreten. Aber er scheint wirklich der Senilität anheim gefallen: Denn schon wieder vergisst er, dass er Kinder geschlagen und Gelder veruntreut haben soll.
DH
gilt § 105 abs. 2, 2. alt. bgb eigentlich auch im kirchenrecht?
die Ideen werden immer besser
§ 105 BGB? Ich würde seine “Anfechtungserklärung” eher unter § 118 BGB fassen wollen. Wie Werner Lorant sagt: “Das kann doch wohl nicht mein Ernst sein…”