Das AG hatte dem Betroffenen was Gutes tun wollen und hatte das gegen ihn verhängte Fahrverbotauf “montags bis samstags für die Zeit von 18.30 Uhr – 7.30 Uhr und sonntags ganztägig“ beschränkt.
Geht nicht, sagt der 2. Senat für Bußgeldsachen des OLG Hamm in seinem Beschl. v. 20.04.2010 – 2 RBs 31/10. Er hat Recht. Die ganz h.M. sagt, dass das Gericht nach § 25 StVG das Fahrverbot zwar beschränken kann, aber grds. nur auf eine bestimmte Art von Kraftfahrzeugen von dem Fahrverbot ausnehmen. Unter Kraftfahrzeugen „einer bestimmten Art“ werden dann zunächst die Kraftfahrzeuggruppen verstanden, welche der Einteilung der Fahrerlaubnisklassen nach § 6 Abs. 1 FeV zugrunde liegen. Eine weitere Differenzierung ist möglich nach dem Verwendungszweck, soweit dieser durch eine bestimmte Ausrüstung oder eine bestimmte Bauart bedingt ist. Hingegen ist es nicht zulässig, eine Ausnahme nach Fabrikat, Fahrzweck, Halter, Benutzungszeit oder Benutzungsart eines Kraftfahrzeuges zu bestimmen oder ein bestimmtes Fahrzeug vom Fahrverbot auszunehmen.
Also zu gut gemeint. Das OLG hat aufgehoben und zurückverwiesen. Aber: Vielleicht hilft dem Betroffenen ja jetzt noch die Zeitschiene. Im Übrigen: Alles nachzulesen bei Deutscher in: Burhoff (Hrsg.)., Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 2. Aufl., 2009.
Weitere Beiträge:
- Absehen vom Fahrverbot beim Fahranfänger, geht das? Das AG hatte in dem der Entscheidung des OLG Bamberg vom 29. 11. 2010 - 3 Ss OWi 1756/10 zugrundeliegenden Urteil von einem...
- Darf`s ein wenig weniger sein – grds. nicht beim Fahrverbot An sich selbstverständlich, aber dennoch musste das OLG Düsseldorf es erst richten: Weniger als ein Monat Fahrverbot geht nicht. Das...
- Fahrverbot – nichts Neues aus Hamm, leider Zwei etwa gleichlautende Beschlüsse des OLG Hamm befassen sich – seit längerem mal wieder – mit dem Absehen vom Fahrverbot....
- Außergewöhnliche Umstände gegen ein Fahrverbot müssen stets geprüft werden. Ich habe ja schon häufiger geschrieben: “Man ist immer wieder erstaunt”, was alles nicht beachtet wird. So auch, wenn man die...
- Fahrverbot – Urteilsgründe – Wie müssen sie beschaffen sein? Die letzte Station, ggf. eine Aufhebung des amtsgerichtlichen Urteils zu erreichen, das den Betroffenen zu einem Fahrverbot verurteilt, sind häufig...





(Noch) keine Kommentare
Um über Neuigkeiten in dieser Diskussion informiert zu werden, können Sie den RSS-Feed für Kommentare zu diesem Beitrag abonnieren.