Die Fahrtenbuchauflage (§ 31a StVZO) ist unbeliebt. Wie unbeliebt sie ist, zeigen die zahlreichen Entscheidungen, die es dazu immer wieder gibt. Hinzuweisen ist in dem Zusammenhang auf eine Entscheidung des OVG Sachsen v. 31.03.2010 – 3 B 3/10, in der das OVG sich lehrbuchartig mit grundsätzlichen Fragen der Zulässigkeit der Fahrtenbuchauflage auseinander setzt. Darunter auch mit der Frage der Verwertbarkeit einer Videomessung.
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