Ein Hinweis in quasi eigener Sache: Der StRR ist in diesem Monat mit einem Themenschwerpunkt erschienen, und zwar zum EU-Strafrecht. Sicherlich ein Bereich, in dem sich in den nächsten Jahren viel bewegen wird, was sicherlich auch Auswirkungen auf das deutsche Strafverfahren haben wird. Wir haben daher den 2. EU- Strafrechtstag im Oktober 2009 in Bonn zum Anlass genommen, darüber zu berichten und haben deshalb einige der dort gehaltenen Vorträge als Beiträge im StRR eingestellt.
Wer sich dafür interessiert kann sich gern im kostenfreien Bereich von LexisNexis® Strafrecht – ja , den gibt es
– den Beitrag von Dr. Frank Meyer, Bonn, “Rechtsstaat und Terrorlisten – Kaltstellung ohne Rechtsschutz?” aus StRR 2010, 124 ansehen. Er ist allerdings um die Fußnoten gekürzt. Der Beitrag steht in voller Länger bei HRRS. Dennoch: Eine interessanter Beitrag zu einer Thematik, mit der wir derzeit – zum Glück – nicht jeden Tag zu tun haben.
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Ein ganz interessanter Nebeneffekt der seinzeitigen Diskussion: bei Logistikdiensteister dürfen kein Weitertransport solcher Waren für inkriminierte Namen und Adressen erfolgen. Meinte das BMWi seinerzeit, dann wäre das Ministerium zu informieren. Ich musste diese Hilflosen dann aufklären, dass im Falle eines vor der Spedition aufgefundenen Erschossenen ja auch schlecht das BMJ anzurufen sei: hier läge eine Leiche hinderlich und man bäte darum diese ehestmöglich wegzuräumen. Jedenfalls sei doch die Polizei oder StA anzurufen!