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	<title>Kommentare zu: Präklusion im Strafprozess, oder: Das Basta in der Rechtsprechung des BGH</title>
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	<description>herausgegeben von RA Detlef Burhoff, RiOLG a.D.</description>
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		<title>Von: Rosi</title>
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		<dc:creator>Rosi</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 28 Apr 2010 13:21:48 +0000</pubDate>
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		<description>Die Entscheidung des BVerfG überraschte mit Blick auf die Kammerbesetzung nicht. Alle drei Richter gelten als eher konservativ und sind auf einem &quot;CDU/CSU-Ticket&quot; in das Gericht eingezogen. Von Herrn Broß heißt es zwar, ihm lägen die Rechte des Angeklagten am Herzen. Das hat sich nach meinem Eindruck jedoch noch nicht hinreichend in den Entscheidungen, an denen er mitgewirkt hat, manifestiert. Herr Landau hingegen - zuletzt unter Roland Koch Staatssekretär im Hessischen Justizministerium - hatte sich  mit einem Aufsatz in der NStZ (2007, 121: &quot;Die Pflicht des Staates zum Erhalt einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege&quot;) als ausgesprochener Fan der starken Strafjustiz geoutet und scheint dieser nunmehr auch nachdrücklich Geltung verschaffen zu wollen.

Im 2. Senat vollzieht sich nach dem Ausscheiden Hassemers ein klassischer &quot;Rollback&quot;.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Die Entscheidung des BVerfG überraschte mit Blick auf die Kammerbesetzung nicht. Alle drei Richter gelten als eher konservativ und sind auf einem &#8220;CDU/CSU-Ticket&#8221; in das Gericht eingezogen. Von Herrn Broß heißt es zwar, ihm lägen die Rechte des Angeklagten am Herzen. Das hat sich nach meinem Eindruck jedoch noch nicht hinreichend in den Entscheidungen, an denen er mitgewirkt hat, manifestiert. Herr Landau hingegen &#8211; zuletzt unter Roland Koch Staatssekretär im Hessischen Justizministerium &#8211; hatte sich  mit einem Aufsatz in der NStZ (2007, 121: &#8220;Die Pflicht des Staates zum Erhalt einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege&#8221;) als ausgesprochener Fan der starken Strafjustiz geoutet und scheint dieser nunmehr auch nachdrücklich Geltung verschaffen zu wollen.</p>
<p>Im 2. Senat vollzieht sich nach dem Ausscheiden Hassemers ein klassischer &#8220;Rollback&#8221;.</p>
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		<title>Von: Detlef Burhoff</title>
		<link>http://blog.strafrecht-online.de/2010/04/praeklusion-im-strafprozess-oder-das-basta-in-der-rechtsprechung-des-bgh/comment-page-1/#comment-1230</link>
		<dc:creator>Detlef Burhoff</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 28 Apr 2010 07:02:14 +0000</pubDate>
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		<description>da kann man dann nur hoffen :-), dass zum Zeitpunkt der Entscheidung des Großen Senats möglichst viele Mitglieder des Gremiums aus dem 1. und 5. Strafsenat in Urlaub sind :-). Setzen Sie nach der Kammerentscheidung des BVerfG große Hoffnung auf den Senat?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>da kann man dann nur hoffen <img src='http://blog.strafrecht-online.de/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif' alt=':-)' class='wp-smiley' /> , dass zum Zeitpunkt der Entscheidung des Großen Senats möglichst viele Mitglieder des Gremiums aus dem 1. und 5. Strafsenat in Urlaub sind <img src='http://blog.strafrecht-online.de/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif' alt=':-)' class='wp-smiley' /> . Setzen Sie nach der Kammerentscheidung des BVerfG große Hoffnung auf den Senat?</p>
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		<title>Von: Achim Flauaus</title>
		<link>http://blog.strafrecht-online.de/2010/04/praeklusion-im-strafprozess-oder-das-basta-in-der-rechtsprechung-des-bgh/comment-page-1/#comment-1229</link>
		<dc:creator>Achim Flauaus</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 28 Apr 2010 06:58:01 +0000</pubDate>
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		<description>Dass eine Entscheidung des Großen Senats aussteht, ist auch Nack klar. Nach den Wortmeldungen von Rissing-van-Saan und Fischer ließ er entsprechende Große-Senats-Arithmetik vernehmen und rechnete vor, wer alles auf seiner Seite stehe. Basdorf und Pfister meinten dazu, der Vorwurf contra legem entschieden zu haben &quot;trifft uns&quot; (Basdorf)und sei &quot;zu Unrecht erhoben&quot; (Pfister). Es mag also sein, dass auch der Große Senat noch nicht wird &quot;basta&quot; sagen können, sondern dereinst einmal das BVerfG nochmals aufgerufen ist, dann aber nicht eine Kammer sondern ein Senat.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Dass eine Entscheidung des Großen Senats aussteht, ist auch Nack klar. Nach den Wortmeldungen von Rissing-van-Saan und Fischer ließ er entsprechende Große-Senats-Arithmetik vernehmen und rechnete vor, wer alles auf seiner Seite stehe. Basdorf und Pfister meinten dazu, der Vorwurf contra legem entschieden zu haben &#8220;trifft uns&#8221; (Basdorf)und sei &#8220;zu Unrecht erhoben&#8221; (Pfister). Es mag also sein, dass auch der Große Senat noch nicht wird &#8220;basta&#8221; sagen können, sondern dereinst einmal das BVerfG nochmals aufgerufen ist, dann aber nicht eine Kammer sondern ein Senat.</p>
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