Der sog. Führerscheintourismus beschäftigt uns schon einige Zeit und beschäftigt uns auch immer wieder, vor allem hinsichtlich der Frage des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Die Rechtsprechung zu der Problematik ist unüberschaubar. Deshalb ist es zu begrüßen, dass nun auch das LG Regensburg in seinem Beschl. v. 15.03.2010 – 7 Qs 14/10 – die Sach- und Rechtslage als schwierig angesehen und dem Angeklagten im Beschwerdeverfahren einen Pflichtverteidiger beigeordnet hat. Die Frage wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung ziemlich einheitlich gesehen. Deshalb fragt man sich schon, warum das AG nicht bereits einen Pflichtverteidiger beigeordnet hat.
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