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    Detlef Burhoff In diesem Blog berichtet RA Detlef Burhoff, RiOLG a.D. über aktuelle straf-, OWi- und gebühren-rechtliche Themen, sowie über Kurioses und Amüsantes aus der Justiz.
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Alter Wein in neuen (?) Schläuchen – JM Busemann aus Niedersachsen meldet sich mal wieder

Erstellt von Detlef Burhoff am Freitag 9. April 2010

Der niedersächsische Justizminister Bernd Busemann (CDU) meldet sich mal wieder zu Wort; dieses Mal nicht zu § 81a Abs. 2 StPO, sonndern zu der immer wieder erörterten Frage, ob man Fahrverbote von der Nebenstrafe zur Hauptstrafe aufwerten soll, und zwar auch für Delikte außerhalb des Straßenverkehrs. Das will Niedersachsen nun im Bundesrat einbringen (vgl. PM v. 07.04.2010). Dies könne die Möglichkeiten zu einer individuellen, auf Tat und Täter zugeschnittenen Strafzumessung erweitern und zugleich eine Lücke zwischen Haftstrafen und Geldstrafen schließen. Busemann will die geplante Erweiterung des StGB und des JGG auf der nächsten JM-Konferenz im Juni mit den anderen Bundesländern erörtern und dann in den Bundesrat einbringen.

Alter Wein in neuen (?) Schläuchen kann man da nur sagen, oder: Alle Jahre wieder :-) .

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4 Kommentare zu “Alter Wein in neuen (?) Schläuchen – JM Busemann aus Niedersachsen meldet sich mal wieder”

  1. n.n. sagt:

    ich glaube, es gibt für einen innen- oder justizminister kaum eine preiswertere und risikofreiere variante aufmerksamkeit zu generieren. und das erstaunlichste: es funktioniert jedes mal wieder. :-D

  2. Detlef Burhoff sagt:

    ja, man fällt (immer wieder) darauf rein :-) )

  3. Willi Winzig sagt:

    komisch komisch,
    Busemann will dieses, Busemann will jenes………………
    Scheint ja ein sehr Will(iger) Mensch zu sein und auch Will(ensstark)
    tja sehr Medienwirksam, kostest nichts und der gute Herr ist wiedermal Gesprächstoff in der Presse!!!
    Oh sehet Ihr Bürger und Bürgerinnen welch Fleisigen JM wir doch haben.
    Oh sehet Der gute ist ja auch noch von einer “Christlichen Partei” :-) )
    Ich glaube eher das dem guten Mann so langsam der “Heiligenschein zu Eng wird” und massiv drückt.
    Oh sehet wie toll ich doch bin.

    Aber mal ehrlich ………..
    Wenn Busemann es schaffen sollte das der §81a Abs.2 z.B. wirklich mal abgeschafft werden sollte. Und der gute Busemann ( niemand ist davor gefeit) auch mal mit Alkohol am Steuer erwischt werden sollte, ist er garantiert derjenige welcher der einen §81a Abs,2 StPO haben möchte. Weil dann kann man ja als Mittel zum Zweck auch mal auf ein BVV pochen.

    Und wetten das???? Bei dem Herren würde es sogar ohne Problem ein BVV geben.

    Sorry aber wenn ich so Sehe, Lese und Höre, was unsere Herren Minster so alles wollen und möchten kann ich nur sagen gute Schauspieler sollten nach “Hollywood” gehen und nicht in die Politik.
    Der eine oder andere dieser Politikergattung könnte dort zumindest noch die Chance haben Ruhm und Ehre zu erlangen und einen “Oscar” zu bekommen.

    Und wenn´s für “Hollywood” nicht reicht ……. na ja es gibt auch auch noch das gute alte “Komödienstadl” oder das “Ohnsorg Theater”! :-) :-) ;-)

  4. Kanzlei Hoenig Info » Blog Archive » Fahrverbot durch die kalte Küche sagt:

    [...] längerer Zeit wird bereits von einigen law-und-order-Sherrifs diskutiert, das strafrechtliche Fahrverbot in den Stand einer Hauptstrafe zu heben. Damit könnte [...]

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