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3. Strafsenat des OLG Hamm rüffelt erneut NRW-Justizverwaltung

Der 3. Strafsenat des OLG Hamm hat erneut zum Richtervorbehalt und zu Gefahr in Verzug Stellung genommen und die NRW-Justizverwaltung gerüffelt. Mir liegt der Beschluss vor, ich kann ihn aber leider derzeit noch nicht online stellen. Habe hier im Urlaub keinen Scanner. Aber: Wer sich schon mal vorab informieren will, kann das hier tun. Beschluss kommt dann am Montag.

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Abgelegt unter Entscheidung, Ermittlungsverfahren, StPO, Straßenverkehrsrecht.

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Ein Kommentar

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  1. RA JM schreibt:

    (Fast) O.T.: Wünsche schönen Urlaub! ;-)



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