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OLG Karlsruhe: Haftgrund der Fluchtgefahr im Jugendstrafrecht

Heute nur ein kurzer Hinweis auf die lesenswerte Entscheidung des OLG Karlsruhe zur (verneinten) Annahme von Fluchtgefahr im Jugendstrafverfahren (vgl. Beschl. v. 26.02.2010 – 2 Ws 60/10). Sie zeigt eindrucksvoll, dass die U-Haft in dem Bereich nun wirklich das letzte Mittel ist. § 72 JGG lässt grüßen.

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Abgelegt unter Entscheidung, Haftrecht, StPO, Untersuchungshaft, Verfahrensrecht.

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