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Auch OLG Braunschweig: Zeitnaher Konsum von Drogen vor Fahrtantritt erforderlich

Ich hatte ja am Freitag über die neuere Rechtsprechung der OLG zu § 24a Abs. 2 StVG – Stichwort Fahrlässigkeit – berichtet, vgl. hier. Dazu passt dann gut die Entscheidung des OLG Braunschweig v. 27.01.2010 – SS OWi 219/09,  die auch die Feststellungen einer zeitnahen Konsums fordert. Faustregel: Bei mehr als 24 Stunden zwischen Konsum und Fahrt, wird es mit der “Zeitnähe” immer schwieriger.

Weitere Beiträge:

Abgelegt unter Entscheidung, OWi, Straßenverkehrsrecht.

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Ein Kommentar

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  1. n.n. schreibt:

    also, diese überschrift finde ich leicht missverständlich. ;-)



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