Das BVerfG hat ja nun zur Vorratsdatenspeicherung geprochen (Urt. v. 02.03.2010 – 2 BvR 256/08). Die Leitsätze dazu findet man schon hier; alle Achtung und Gratulation. Auch der DAV hat bereits Stellung genommen. Die PM findet man hier. Auch dazu: Alle Achtung. Das Thema wird die Blogs sicherlich noch länger beschäftigen.
Ergänzung: 02.03.2010, 15.02 Uhr: Hier dann der Link zu der Entscheidung des BVerfG: http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20100302_1bvr025608.htm
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