BGH: Fotokopien sind keine Urkunden
Erstellt von Detlef Burhoff am Montag 1. März 2010
Wenn man die Überschrift liest, stutzt man. Fotokopien keine Urkunden? Wieso denn das. Wen es interessiert, kann es im lesenswerten Beschluss des BGH v. 27.01.2010 – 5 StR 488/09 nachlesen. Der BGH hat damit die Frage, die er bisher noch nicht entschieden hatte, im Sinne der obergerichtlichen Rechtsprechung entschieden (vgl. dazu OLG Zweibrücken NJW 1998, 2918 und OLG Oldenburg NStZ 2009, 391 = StRR 2009, 392).
Recht hat er.
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Montag 1. März 2010 um 17:36
das ergebnis ist ja nicht wirklich neu. aber trotzdem schön, dass es nun auch eingang in die bgh-rechtsprechung gefunden hat.
Montag 1. März 2010 um 17:41
ich habe ja auch nicht behauptet, dass es etwas Neues ist
Montag 1. März 2010 um 18:16
“Fotokopien sind keine Urkunden – Bisher noch nicht entschieden”? Soweit ich mich noch an meine zweite Examenshausarbeit mit Schwerpunkt Urkundenstrafrecht erinnere (lang, lang ist’s her), hatte der BGH doch schon in BGHSt 24 derartiges festgestellt, oder irre ich mich da?
Montag 1. März 2010 um 19:27
hmmm, für mich war es neu
. wenn Sie aber eine Examensarbeit darüber geschrieben haben, soll es wohl stimmen. bei mir ist das noch länger her
Dienstag 2. März 2010 um 12:12
in der tat, da gabs schon mal was beim bgh. aber damals ging es allein um die kopie einer falschen urkunde. bei dem aktuellen urteil gab es jedoch gar kein falsches original, allein die fotokopie war manipuliert.
BGHSt 20, 17-20, Leitsatz:
“1. Wer die unbeglaubigte Fotokopie eines Ausweispapiers oder einer diesem gleichgestellten Urkunde zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht, kann nicht wegen Ausweispapiermißbrauchs bestraft werden. Doch ist er wegen Versuchs strafbar, wenn er bei Vorlegung der Fotokopie bereit ist, auf Verlangen auch die Urschrift vorzuweisen.”
Dienstag 2. März 2010 um 12:36
danke, ich sags ja: man lernt nie aus