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	<title>Kommentare zu: Auch das OLG Düsseldorf kommt zum Beweisverwertungsverbot bei der Videomessung &#8211; Luft für die Verwaltungsbehörden wird dünner</title>
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	<description>herausgegeben von RA Detlef Burhoff, RiOLG a.D.</description>
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		<title>Von: Detlef Burhoff</title>
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		<dc:creator>Detlef Burhoff</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 26 Jul 2010 16:21:45 +0000</pubDate>
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		<description>nein, müssen Sie NICHT. Gehen Sie zum einem Verteidiger/Rechtsanwalt, der Ihnen das erklärt :-)</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>nein, müssen Sie NICHT. Gehen Sie zum einem Verteidiger/Rechtsanwalt, der Ihnen das erklärt <img src='http://blog.strafrecht-online.de/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif' alt=':-)' class='wp-smiley' /> </p>
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		<title>Von: Kerstin</title>
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		<dc:creator>Kerstin</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 26 Jul 2010 15:53:55 +0000</pubDate>
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		<description>Danke für die prompte Antwort und Hilfe, 
Da ich einen Firmenwagen fahre, habe ich das erstmal das Schreiben &quot;Zeugenbefragung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit bekommen&quot; d.h. auf der zweiten Seite muss ich ja mich als Fahrzeugführerin melden. Und den Verstoß zugeben (oder auch nicht) mit einem Kreuzchen. Wenn ich den Verstoß verneine muss ich auch noch eine Begründung schreiben. 
Eigentlich hatte ich mich schon gedanklich mit meiner Strafe abgefunden, bis ich auf ihrer Seite von der Unzulässigkeit des Videos gelesen habe. 
Deswegen bin ich der Meinung, muss ich mich bei dem zuständigen bayrischen Polizeiverwaltungsamt melden bzw. mit demselbigen einlassen. Ob ich will oder nicht....</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Danke für die prompte Antwort und Hilfe,<br />
Da ich einen Firmenwagen fahre, habe ich das erstmal das Schreiben &#8220;Zeugenbefragung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit bekommen&#8221; d.h. auf der zweiten Seite muss ich ja mich als Fahrzeugführerin melden. Und den Verstoß zugeben (oder auch nicht) mit einem Kreuzchen. Wenn ich den Verstoß verneine muss ich auch noch eine Begründung schreiben.<br />
Eigentlich hatte ich mich schon gedanklich mit meiner Strafe abgefunden, bis ich auf ihrer Seite von der Unzulässigkeit des Videos gelesen habe.<br />
Deswegen bin ich der Meinung, muss ich mich bei dem zuständigen bayrischen Polizeiverwaltungsamt melden bzw. mit demselbigen einlassen. Ob ich will oder nicht&#8230;.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Von: Detlef Burhoff</title>
		<link>http://blog.strafrecht-online.de/2010/03/auch-das-olg-duesseldorf-kommt-zum-beweisverwertungsverbot-bei-der-videomessung-luft-fuer-die-verwaltungsbehoerden-wird-duenner/comment-page-1/#comment-2300</link>
		<dc:creator>Detlef Burhoff</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 26 Jul 2010 11:07:51 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo, nein. Zudem die Rechtslage nach der Entscheidung des BVerfG v. 05.07.2010 nicht einfacher geworden sein dürfte. Aber warum wollen Sie sich überhaupt bei der Polizei einlassen?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, nein. Zudem die Rechtslage nach der Entscheidung des BVerfG v. 05.07.2010 nicht einfacher geworden sein dürfte. Aber warum wollen Sie sich überhaupt bei der Polizei einlassen?</p>
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		<title>Von: Kerstin</title>
		<link>http://blog.strafrecht-online.de/2010/03/auch-das-olg-duesseldorf-kommt-zum-beweisverwertungsverbot-bei-der-videomessung-luft-fuer-die-verwaltungsbehoerden-wird-duenner/comment-page-1/#comment-2299</link>
		<dc:creator>Kerstin</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 26 Jul 2010 10:43:26 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo!
Eine Frage von einer Betroffenen. 

Habe ich jetzt noch eine Chance meine Verkehrsordnungswidrigkeit (Abstandsmessung) im Zeugen-Fragebogen der Polizei einfach abzulehen? 
Wie formulier ich das richtig? Der Verstoß wird nicht zugegenen......mit der Begründung die Videomessung ist nicht zulässig? 

Vielen Dank für die Hilfe! 
Kerstin</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo!<br />
Eine Frage von einer Betroffenen. </p>
<p>Habe ich jetzt noch eine Chance meine Verkehrsordnungswidrigkeit (Abstandsmessung) im Zeugen-Fragebogen der Polizei einfach abzulehen?<br />
Wie formulier ich das richtig? Der Verstoß wird nicht zugegenen&#8230;&#8230;mit der Begründung die Videomessung ist nicht zulässig? </p>
<p>Vielen Dank für die Hilfe!<br />
Kerstin</p>
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	<item>
		<title>Von: Detlef Burhoff</title>
		<link>http://blog.strafrecht-online.de/2010/03/auch-das-olg-duesseldorf-kommt-zum-beweisverwertungsverbot-bei-der-videomessung-luft-fuer-die-verwaltungsbehoerden-wird-duenner/comment-page-1/#comment-1210</link>
		<dc:creator>Detlef Burhoff</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 21 Apr 2010 20:24:40 +0000</pubDate>
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		<description>man muss doch nicht alles kommentieren, zudem, wenn es sich wohl zunächst mal nur um eine Behauptung handelt....</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>man muss doch nicht alles kommentieren, zudem, wenn es sich wohl zunächst mal nur um eine Behauptung handelt&#8230;.</p>
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		<title>Von: kapelu</title>
		<link>http://blog.strafrecht-online.de/2010/03/auch-das-olg-duesseldorf-kommt-zum-beweisverwertungsverbot-bei-der-videomessung-luft-fuer-die-verwaltungsbehoerden-wird-duenner/comment-page-1/#comment-1207</link>
		<dc:creator>kapelu</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 21 Apr 2010 14:31:25 +0000</pubDate>
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		<description>@ Lexis nexis-Ich finde das OLG Düsseldorf überzeugender. [...]

Les erst heute den Kommentar vom 22.3. - es ist inzwischen viel passiert! : 
Ich gehe davon aus, dass nach den letzten Erkenntnissen über mögliche Beweggründe des Einzelrichteres beim OLG Düsseldorf dieses Urteil an Überzeugungskraft verloren hat.- oder?

Da Ihnen die Sachlage bekannt ist , bin ich eigentlich schon erstaunt, dass nichts berichtet wird.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@ Lexis nexis-Ich finde das OLG Düsseldorf überzeugender. [...]</p>
<p>Les erst heute den Kommentar vom 22.3. &#8211; es ist inzwischen viel passiert! :<br />
Ich gehe davon aus, dass nach den letzten Erkenntnissen über mögliche Beweggründe des Einzelrichteres beim OLG Düsseldorf dieses Urteil an Überzeugungskraft verloren hat.- oder?</p>
<p>Da Ihnen die Sachlage bekannt ist , bin ich eigentlich schon erstaunt, dass nichts berichtet wird.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: LexisNexis® Strafrecht Online Blog &#187; Blog Archiv &#187; Videomessung und kein Ende&#8230; OLG Bamberg zu Multanova VR 6F und Es 1.0</title>
		<link>http://blog.strafrecht-online.de/2010/03/auch-das-olg-duesseldorf-kommt-zum-beweisverwertungsverbot-bei-der-videomessung-luft-fuer-die-verwaltungsbehoerden-wird-duenner/comment-page-1/#comment-1003</link>
		<dc:creator>LexisNexis® Strafrecht Online Blog &#187; Blog Archiv &#187; Videomessung und kein Ende&#8230; OLG Bamberg zu Multanova VR 6F und Es 1.0</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 22 Mar 2010 19:10:09 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://blog.strafrecht-online.de/?p=2377#comment-1003</guid>
		<description>[...] Nach Auffassung des OLG Bamberg (vgl. Beschl. v. 25.02.2010 &#8211; 3 Ss OWi 206/10) ist § 100 h I 1 Nr. 1 StPO i.V.m. § 46 I OWiG (auch) f&#252;r den Einsatz des zur polizeilichen Geschwindigkeits&#252;berwachung in Bayern verwendeten Radarmessger&#228;ts &#8220;Multanova VR 6F&#8221; sowie den zum gleichen Zweck eingesetzten sog. Einseitensensor des Typs &#8220;ES1.0&#8243; und f&#252;r die hierbei jeweils nur bei Erreichen eines bestimmten Grenzwertes ausgel&#246;ste fotografische Erfassung Betroffener eine hinreichende gesetzliche Rechtsgrundlage f&#252;r Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Ein strafprozessuales Beweisverwertungsverbot besteht nicht. Der 3. Senat f&#252;r Bu&#223;geldsachen hat sich damit Anschluss an OLG Bamberg NJW 2010, 100 f. = DAR 2010, 26 ff. = VRR 2009, 468 ff. = StRR 2009, 475 ff. = zfs 2010, 50 ff. angeschlossen. Zu der Frage, ob es richtig ist, § 100h StPO als Erm&#228;chtigungsgrundlage anzusehen, ist schon einiges geschrieben. Ich finde das OLG D&#252;sseldorf &#252;berzeugender. [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Nach Auffassung des OLG Bamberg (vgl. Beschl. v. 25.02.2010 &#8211; 3 Ss OWi 206/10) ist § 100 h I 1 Nr. 1 StPO i.V.m. § 46 I OWiG (auch) f&#252;r den Einsatz des zur polizeilichen Geschwindigkeits&#252;berwachung in Bayern verwendeten Radarmessger&#228;ts &#8220;Multanova VR 6F&#8221; sowie den zum gleichen Zweck eingesetzten sog. Einseitensensor des Typs &#8220;ES1.0&#8243; und f&#252;r die hierbei jeweils nur bei Erreichen eines bestimmten Grenzwertes ausgel&#246;ste fotografische Erfassung Betroffener eine hinreichende gesetzliche Rechtsgrundlage f&#252;r Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Ein strafprozessuales Beweisverwertungsverbot besteht nicht. Der 3. Senat f&#252;r Bu&#223;geldsachen hat sich damit Anschluss an OLG Bamberg NJW 2010, 100 f. = DAR 2010, 26 ff. = VRR 2009, 468 ff. = StRR 2009, 475 ff. = zfs 2010, 50 ff. angeschlossen. Zu der Frage, ob es richtig ist, § 100h StPO als Erm&#228;chtigungsgrundlage anzusehen, ist schon einiges geschrieben. Ich finde das OLG D&#252;sseldorf &#252;berzeugender. [...]</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: LexisNexis® Strafrecht Online Blog &#187; Blog Archiv &#187; OLG Koblenz: In Rheinland-Pfalz geht es wie in Bayern, zumindest bei der Videomessung</title>
		<link>http://blog.strafrecht-online.de/2010/03/auch-das-olg-duesseldorf-kommt-zum-beweisverwertungsverbot-bei-der-videomessung-luft-fuer-die-verwaltungsbehoerden-wird-duenner/comment-page-1/#comment-993</link>
		<dc:creator>LexisNexis® Strafrecht Online Blog &#187; Blog Archiv &#187; OLG Koblenz: In Rheinland-Pfalz geht es wie in Bayern, zumindest bei der Videomessung</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 17 Mar 2010 08:12:24 +0000</pubDate>
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		<description>[...] n.n. bei Auch OLG Braunschweig: Zeitnaher Konsum von Drogen vor Fahrtantritt erforderlichkapelu bei Auch das OLG D&#252;sseldorf kommt zum Beweisverwertungsverbot bei der Videomessung &#8211; Luft f&amp;#...kapelu bei Videomessung und kein Ende&#8230; OLG Bamberg zu Multanova VR 6F und Es 1.0LexisNexis® [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] n.n. bei Auch OLG Braunschweig: Zeitnaher Konsum von Drogen vor Fahrtantritt erforderlichkapelu bei Auch das OLG D&#252;sseldorf kommt zum Beweisverwertungsverbot bei der Videomessung &#8211; Luft f&amp;#&#8230;kapelu bei Videomessung und kein Ende&#8230; OLG Bamberg zu Multanova VR 6F und Es 1.0LexisNexis® [...]</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: kapelu</title>
		<link>http://blog.strafrecht-online.de/2010/03/auch-das-olg-duesseldorf-kommt-zum-beweisverwertungsverbot-bei-der-videomessung-luft-fuer-die-verwaltungsbehoerden-wird-duenner/comment-page-1/#comment-991</link>
		<dc:creator>kapelu</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 15 Mar 2010 09:54:20 +0000</pubDate>
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		<description>Gedanken- ob wir nicht langsam diesen Planeten verlassen haben!

Folgen wir einmal der Schlussfolgerung der Beweisverwertungsverbote und sagen wir mal nicht Videospeicherung sondern Speicherung. Wo es ja eigentlich drum geht
Dann beschäftigen wir uns damit, ob ein Gehirn ein Speicher ist und das Auge ein Sensor. Dies wird wohl auch nicht bestritten.

Heisst das , das ein Polizist im Dienst nur anlassbezogen und verdachtsbezogen in die Welt schauen darf und sein Speichermodul im Gehirn nur bei einem begründetem Tatvorwurf aktivieren darf.

Denn es ist unbestritten , dass der Mensch sich Farbe , Fahrzeugtyp, und gegenenfalls das Kennzeichen und die Siluette eines Fahrers abgespeichern kann. Er kann aber ein Bild seiner Wahrnehmung wiedergeben.

Es wird Zeit hier mal eine eindeutige Rechtsgrundlage zu schaffen!!!!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Gedanken- ob wir nicht langsam diesen Planeten verlassen haben!</p>
<p>Folgen wir einmal der Schlussfolgerung der Beweisverwertungsverbote und sagen wir mal nicht Videospeicherung sondern Speicherung. Wo es ja eigentlich drum geht<br />
Dann beschäftigen wir uns damit, ob ein Gehirn ein Speicher ist und das Auge ein Sensor. Dies wird wohl auch nicht bestritten.</p>
<p>Heisst das , das ein Polizist im Dienst nur anlassbezogen und verdachtsbezogen in die Welt schauen darf und sein Speichermodul im Gehirn nur bei einem begründetem Tatvorwurf aktivieren darf.</p>
<p>Denn es ist unbestritten , dass der Mensch sich Farbe , Fahrzeugtyp, und gegenenfalls das Kennzeichen und die Siluette eines Fahrers abgespeichern kann. Er kann aber ein Bild seiner Wahrnehmung wiedergeben.</p>
<p>Es wird Zeit hier mal eine eindeutige Rechtsgrundlage zu schaffen!!!!</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: OLG Düsseldorf: Abstandsmessungen per Video unzulässig &#124; Hauptsache Verkehrsrecht!</title>
		<link>http://blog.strafrecht-online.de/2010/03/auch-das-olg-duesseldorf-kommt-zum-beweisverwertungsverbot-bei-der-videomessung-luft-fuer-die-verwaltungsbehoerden-wird-duenner/comment-page-1/#comment-959</link>
		<dc:creator>OLG Düsseldorf: Abstandsmessungen per Video unzulässig &#124; Hauptsache Verkehrsrecht!</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 03 Mar 2010 07:40:03 +0000</pubDate>
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		<description>[...] Kollege Burhoff hat die vollständigen Informationen und den Beschluß im Volltext. Tags:Abstandsmessung, VAMA, [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Kollege Burhoff hat die vollständigen Informationen und den Beschluß im Volltext. Tags:Abstandsmessung, VAMA, [...]</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: H.W.</title>
		<link>http://blog.strafrecht-online.de/2010/03/auch-das-olg-duesseldorf-kommt-zum-beweisverwertungsverbot-bei-der-videomessung-luft-fuer-die-verwaltungsbehoerden-wird-duenner/comment-page-1/#comment-950</link>
		<dc:creator>H.W.</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 02 Mar 2010 21:11:09 +0000</pubDate>
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		<description>Dieser Beschluss hat tatsächlich eine neue Qualität. Es wird konkretisiert, dass selbst die Videoaufzeichnung ohne Personendaten (Kennzeichen oder Personen)ohne bereits vorliegenden Verdacht nicht zulässig seien. Da bin ich wirklich gespannt, ob die Innenministerien als oberste Fachaufsicht über die Länderpolizeien reagieren. Wie nehmen das andere Gerichte auf, die bisher wenigstens Rechtsgrundlagen für verdachtsabhängige Aufzeichnungsverfahren gesehen haben?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Dieser Beschluss hat tatsächlich eine neue Qualität. Es wird konkretisiert, dass selbst die Videoaufzeichnung ohne Personendaten (Kennzeichen oder Personen)ohne bereits vorliegenden Verdacht nicht zulässig seien. Da bin ich wirklich gespannt, ob die Innenministerien als oberste Fachaufsicht über die Länderpolizeien reagieren. Wie nehmen das andere Gerichte auf, die bisher wenigstens Rechtsgrundlagen für verdachtsabhängige Aufzeichnungsverfahren gesehen haben?</p>
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