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	<title>Kommentare zu: Richtervorbehalt/Blutprobe/Beweisverwertungsverbot &#8211; Schlacht ggf. gewonnen, aber noch nicht den Krieg&#8230;</title>
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	<description>herausgegeben von RA Detlef Burhoff, RiOLG a.D.</description>
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		<title>Von: ElmaBerenhäuser</title>
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		<dc:creator>ElmaBerenhäuser</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 04 Apr 2011 21:38:56 +0000</pubDate>
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		<description>Ich habe am 28.5.2010 den Führerschein verloren 
jetzt bin ich von der Führerscheinstelle zur MPU Geschickt worden das habe ich auch mitgemacht  ich bin vom Gutachter gefragt worden wie oft ich Sex mit meiner Frau habe im Monat dies kann doch nicht die Fragestellung von der Kreisverwaltung Mayen Koblenz sein Ich habe mich Beschwert und bin auch deswegen von dem Gutachter necativ Beurteilt worden sonst waren meine Beurteilungen alle Überdurchschnittlich 
Er hat mir auf die Letzte Seite im Gutachten Geschrieben Ich solle noch mal zum Verkehrspsychologen und dann soll ich wieder kommen 
Ich bin Gelernter Berufskraftfahrer das hier ist reinste Willkür 
Ich bin zu einem Vorbereitungskurs nach Koblenz bei der Tochterfirma der ABV Impuls 
Hier werden Teure Vorbereitungen gegenseitig vergeben und der Proband wir das Geld aus der Tasche gezogen Psychich fetig gemacht 
ABV MPU 412 Euro 
Kurs Impuls 390 Euro 
In dem Kurs wurde Gittare gespielt und Gesungen in Koblenz 
Wir sind in der Europäischen Union das einzige Land wo von dem Bürger Gefordert wird über 1,6 Promile MPU 
Wo leben wir Eigentlich</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich habe am 28.5.2010 den Führerschein verloren<br />
jetzt bin ich von der Führerscheinstelle zur MPU Geschickt worden das habe ich auch mitgemacht  ich bin vom Gutachter gefragt worden wie oft ich Sex mit meiner Frau habe im Monat dies kann doch nicht die Fragestellung von der Kreisverwaltung Mayen Koblenz sein Ich habe mich Beschwert und bin auch deswegen von dem Gutachter necativ Beurteilt worden sonst waren meine Beurteilungen alle Überdurchschnittlich<br />
Er hat mir auf die Letzte Seite im Gutachten Geschrieben Ich solle noch mal zum Verkehrspsychologen und dann soll ich wieder kommen<br />
Ich bin Gelernter Berufskraftfahrer das hier ist reinste Willkür<br />
Ich bin zu einem Vorbereitungskurs nach Koblenz bei der Tochterfirma der ABV Impuls<br />
Hier werden Teure Vorbereitungen gegenseitig vergeben und der Proband wir das Geld aus der Tasche gezogen Psychich fetig gemacht<br />
ABV MPU 412 Euro<br />
Kurs Impuls 390 Euro<br />
In dem Kurs wurde Gittare gespielt und Gesungen in Koblenz<br />
Wir sind in der Europäischen Union das einzige Land wo von dem Bürger Gefordert wird über 1,6 Promile MPU<br />
Wo leben wir Eigentlich</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Elmar Berenhäuser</title>
		<link>http://blog.strafrecht-online.de/2010/02/richtervorbehaltblutprobebeweisverwertungsverbot_-schlacht-ggf-gewonnen-aber-noch-nicht-den-krieg/comment-page-1/#comment-1743</link>
		<dc:creator>Elmar Berenhäuser</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 23 Jun 2010 16:53:08 +0000</pubDate>
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		<description>Ich wurde am 28.5.2010 mit einer gewollten kontrolle angehalten , ich wurde mitgenommen in Handschellen zur Blutprobe ohne gegenwehr nur weil ich damit nicht Einverstanden war , meine Frau wollte mitfahren ,sie haben sie einfach stehen gelassen im Dunkeln.
Sie haben mich mit den Handschellen einfach hinten reingeschoben, bei der Fahrt föog ich hin und her, jede menge Prellungen , ich kan seit dem nicht meinen rechten Arm mehr Hochheben ,im Krankenhaus wurde mir gesagt von den Polizisten ich soll ja mitmachen bei der Blutentnahme sonst würden sie mich mit hollen auf die Wache und ich käme in die Zelle .
Ich habe im Rechten Arm eine Titanschiene mit 11 Schrauben drin , im Rechten Arm eine 2cm verkürzung der Schulter durch Schlüsselbeinbruch , ich bin Schwerbehindert. Ich sagte sie sollen die Handschellen doch abmachen die Antwort war , ich soll die Fresse halten.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich wurde am 28.5.2010 mit einer gewollten kontrolle angehalten , ich wurde mitgenommen in Handschellen zur Blutprobe ohne gegenwehr nur weil ich damit nicht Einverstanden war , meine Frau wollte mitfahren ,sie haben sie einfach stehen gelassen im Dunkeln.<br />
Sie haben mich mit den Handschellen einfach hinten reingeschoben, bei der Fahrt föog ich hin und her, jede menge Prellungen , ich kan seit dem nicht meinen rechten Arm mehr Hochheben ,im Krankenhaus wurde mir gesagt von den Polizisten ich soll ja mitmachen bei der Blutentnahme sonst würden sie mich mit hollen auf die Wache und ich käme in die Zelle .<br />
Ich habe im Rechten Arm eine Titanschiene mit 11 Schrauben drin , im Rechten Arm eine 2cm verkürzung der Schulter durch Schlüsselbeinbruch , ich bin Schwerbehindert. Ich sagte sie sollen die Handschellen doch abmachen die Antwort war , ich soll die Fresse halten.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Uwe Maas</title>
		<link>http://blog.strafrecht-online.de/2010/02/richtervorbehaltblutprobebeweisverwertungsverbot_-schlacht-ggf-gewonnen-aber-noch-nicht-den-krieg/comment-page-1/#comment-892</link>
		<dc:creator>Uwe Maas</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 14 Feb 2010 17:45:01 +0000</pubDate>
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		<description>Meinem Sohn wurde die FE letzte Woche entzogen. Bußgeldverfahren wegen Verstoß gem. 81a StPO eingestellt. Die FSST hat aber am 10.12.209 zum ersten Mal einen Bescheid über die Entziehung  geschickt. Der wurde aber am 11.12.2009, nachdem ich dort auf ein Beweisverwertungsverbot hinwies, zurückgenommen. Tenor: Den Brief können Sie vernichten. Der Fall ist erledigt. Da man sich im Hause wohl nicht einig war? Jetzt, nach neuer Rechtsfindung hat man den FS entzogen. Ich meine, wenn ein Bescheid zurückgezogen wurde ohne weitere Anmerkungen sollte man es doch auch dabei belassen. Der zeitliche Verzug von  jetzt 2 Monaten gereicht dazu, einen jungen Menschen zu glauben er steht ewig auf der Abschußliste. In diesem Fall hätte ich auf In dubio pro reo, bzw. Gnade vor Rechtplädiert. Ich kann das nicht nachvollziehen. Mir fehlt hier die Rechtssicherheit der Behörde, die nun zum Nachteil meines Sohnes ausgelegt wird. Die Ganze Scache hat ihn sowieso zu einr völlig neuen Lebensweise und Freundeskreis getrieben.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Meinem Sohn wurde die FE letzte Woche entzogen. Bußgeldverfahren wegen Verstoß gem. 81a StPO eingestellt. Die FSST hat aber am 10.12.209 zum ersten Mal einen Bescheid über die Entziehung  geschickt. Der wurde aber am 11.12.2009, nachdem ich dort auf ein Beweisverwertungsverbot hinwies, zurückgenommen. Tenor: Den Brief können Sie vernichten. Der Fall ist erledigt. Da man sich im Hause wohl nicht einig war? Jetzt, nach neuer Rechtsfindung hat man den FS entzogen. Ich meine, wenn ein Bescheid zurückgezogen wurde ohne weitere Anmerkungen sollte man es doch auch dabei belassen. Der zeitliche Verzug von  jetzt 2 Monaten gereicht dazu, einen jungen Menschen zu glauben er steht ewig auf der Abschußliste. In diesem Fall hätte ich auf In dubio pro reo, bzw. Gnade vor Rechtplädiert. Ich kann das nicht nachvollziehen. Mir fehlt hier die Rechtssicherheit der Behörde, die nun zum Nachteil meines Sohnes ausgelegt wird. Die Ganze Scache hat ihn sowieso zu einr völlig neuen Lebensweise und Freundeskreis getrieben.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: RA JM</title>
		<link>http://blog.strafrecht-online.de/2010/02/richtervorbehaltblutprobebeweisverwertungsverbot_-schlacht-ggf-gewonnen-aber-noch-nicht-den-krieg/comment-page-1/#comment-884</link>
		<dc:creator>RA JM</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 11 Feb 2010 10:32:26 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://blog.strafrecht-online.de/?p=2188#comment-884</guid>
		<description>Ach soo, das hatte ich dann falsch verstanden.

Ist allerdings auch schwer nachvollziehbar: Im Strafrecht BVV, im Fahrerlaubnisrecht nicht,  so auch unser OVG Greifswald. War da nicht mal was mit &quot;Einheit der Rechtsordnung&quot;?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ach soo, das hatte ich dann falsch verstanden.</p>
<p>Ist allerdings auch schwer nachvollziehbar: Im Strafrecht BVV, im Fahrerlaubnisrecht nicht,  so auch unser OVG Greifswald. War da nicht mal was mit &#8220;Einheit der Rechtsordnung&#8221;?</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Detlef Burhoff</title>
		<link>http://blog.strafrecht-online.de/2010/02/richtervorbehaltblutprobebeweisverwertungsverbot_-schlacht-ggf-gewonnen-aber-noch-nicht-den-krieg/comment-page-1/#comment-883</link>
		<dc:creator>Detlef Burhoff</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 11 Feb 2010 10:07:43 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo, auf der Seite des Rechts :-). Verstehe die Frage nicht. Gemeint war: Trotz BVV im Strafverfahren = Schlacht gewonnen, ist der Krieg = Erhalt der FE, nicht entschieden. Da droht dann noch die Straßenverkehrsbehörde. Oder denke ich nicht richtig. Das liegt dann heute an Weiberfastnacht :-)</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, auf der Seite des Rechts <img src='http://blog.strafrecht-online.de/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif' alt=':-)' class='wp-smiley' /> . Verstehe die Frage nicht. Gemeint war: Trotz BVV im Strafverfahren = Schlacht gewonnen, ist der Krieg = Erhalt der FE, nicht entschieden. Da droht dann noch die Straßenverkehrsbehörde. Oder denke ich nicht richtig. Das liegt dann heute an Weiberfastnacht <img src='http://blog.strafrecht-online.de/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif' alt=':-)' class='wp-smiley' /> </p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: RA JM</title>
		<link>http://blog.strafrecht-online.de/2010/02/richtervorbehaltblutprobebeweisverwertungsverbot_-schlacht-ggf-gewonnen-aber-noch-nicht-den-krieg/comment-page-1/#comment-881</link>
		<dc:creator>RA JM</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 11 Feb 2010 09:41:42 +0000</pubDate>
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		<description>Kein Beweisverwertungsverbot und dennoch &quot;Schlacht ggf. gewonnen&quot;? Auf welcher Seite stehen Sie?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Kein Beweisverwertungsverbot und dennoch &#8220;Schlacht ggf. gewonnen&#8221;? Auf welcher Seite stehen Sie?</p>
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	<item>
		<title>Von: Torsten</title>
		<link>http://blog.strafrecht-online.de/2010/02/richtervorbehaltblutprobebeweisverwertungsverbot_-schlacht-ggf-gewonnen-aber-noch-nicht-den-krieg/comment-page-1/#comment-864</link>
		<dc:creator>Torsten</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 05 Feb 2010 09:58:28 +0000</pubDate>
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		<description>Ein typisches Beispiel dafür, daß es &quot;dem Staat&quot; ohne Mühe gelingt, seine Persönlichkeit aufzuspalten. Natürlich darf die arme Fahrerlaubnisbehörde nicht dafür verantwortlich gemacht werden, daß eine Strafverfolgungsbehörde danebengegriffen hat. Der Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung gilt insoweit nicht. Die Sicht der Bürgers, der sich einheitlich nur &quot;dem Staat&quot; und nicht Behörde A oder B gegenüber sieht, spielt offenbar keine Rolle.

Die Entscheidung des BVerfG vom 02.07.2009 (2 BvR 2225/08), wonach Beweisverwertungsverbote trotz rechtswidriger Beweismittelgewinnung die Ausnahme sind, hat jenen Kräften neuen Auftrieb gegeben, die Beweisverwertungsverbote am liebsten ganz abgeschafft sehen möchten. Allgemeiner Tenor: wir können doch nicht auf Beweismittel verzichten, &quot;nur&quot; weil sie rechtswidrig gewonnen worden sind.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ein typisches Beispiel dafür, daß es &#8220;dem Staat&#8221; ohne Mühe gelingt, seine Persönlichkeit aufzuspalten. Natürlich darf die arme Fahrerlaubnisbehörde nicht dafür verantwortlich gemacht werden, daß eine Strafverfolgungsbehörde danebengegriffen hat. Der Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung gilt insoweit nicht. Die Sicht der Bürgers, der sich einheitlich nur &#8220;dem Staat&#8221; und nicht Behörde A oder B gegenüber sieht, spielt offenbar keine Rolle.</p>
<p>Die Entscheidung des BVerfG vom 02.07.2009 (2 BvR 2225/08), wonach Beweisverwertungsverbote trotz rechtswidriger Beweismittelgewinnung die Ausnahme sind, hat jenen Kräften neuen Auftrieb gegeben, die Beweisverwertungsverbote am liebsten ganz abgeschafft sehen möchten. Allgemeiner Tenor: wir können doch nicht auf Beweismittel verzichten, &#8220;nur&#8221; weil sie rechtswidrig gewonnen worden sind.</p>
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