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	<title>Kommentare zu: Poliscan Speed: Standardisiert? OLG Karlsruhe lässt die Frage offen&#8230;</title>
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	<description>herausgegeben von RA Detlef Burhoff, RiOLG a.D.</description>
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		<title>Von: H.W.</title>
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		<dc:creator>H.W.</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 06 Mar 2010 21:51:33 +0000</pubDate>
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		<description>Wenn das nicht so wäre, müsste jedes Gericht aufs Neue jedes Detail eines Messgerätes überprüfen. Es gibt ja keine &quot;Zentraldatei&quot; zu Gutachten, woraus ein Richter jedes Einzelproblem nachlesen könnte. Weshalb soll dann die sicherlich gewissenhafte Arbeit eines anderen Gerichtes (i.d.R. wohl mind. OLG) nicht als Entscheidungsgrundlage verwendet werden können? Ich meine damit nicht, dass nicht jedes Gericht seine eigene Überzeugung finden muss.
Und einmal entschieden heißt trotzdem nicht, dass der Gegenbeweis ausgeschlossen wäre.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn das nicht so wäre, müsste jedes Gericht aufs Neue jedes Detail eines Messgerätes überprüfen. Es gibt ja keine &#8220;Zentraldatei&#8221; zu Gutachten, woraus ein Richter jedes Einzelproblem nachlesen könnte. Weshalb soll dann die sicherlich gewissenhafte Arbeit eines anderen Gerichtes (i.d.R. wohl mind. OLG) nicht als Entscheidungsgrundlage verwendet werden können? Ich meine damit nicht, dass nicht jedes Gericht seine eigene Überzeugung finden muss.<br />
Und einmal entschieden heißt trotzdem nicht, dass der Gegenbeweis ausgeschlossen wäre.</p>
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		<title>Von: Detlef Burhoff</title>
		<link>http://blog.strafrecht-online.de/2010/02/poliscan-speed-standardisiert-olg-karlsruhe-laesst-die-frage-offen/comment-page-1/#comment-921</link>
		<dc:creator>Detlef Burhoff</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 25 Feb 2010 06:31:18 +0000</pubDate>
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		<description>hallo, da habe ich so meine &quot;begründeten Zweifel&quot;. &quot;Standardisiertes Verfahren&quot; wird immer mehr als &quot;Gütesiegel&quot; angesehen mit der Folge, dass die Hürden, um eine Überprüfung zu erreichen immer höher werden.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>hallo, da habe ich so meine &#8220;begründeten Zweifel&#8221;. &#8220;Standardisiertes Verfahren&#8221; wird immer mehr als &#8220;Gütesiegel&#8221; angesehen mit der Folge, dass die Hürden, um eine Überprüfung zu erreichen immer höher werden.</p>
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		<title>Von: H.W.</title>
		<link>http://blog.strafrecht-online.de/2010/02/poliscan-speed-standardisiert-olg-karlsruhe-laesst-die-frage-offen/comment-page-1/#comment-920</link>
		<dc:creator>H.W.</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 24 Feb 2010 21:46:49 +0000</pubDate>
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		<description>Letztendlich ist ein Verfahrensausgang ja nicht davon abhängig, ob das Verfahren standardisiert ist. Dieser Status sagt doch nur, dass unter normalen Umständen eine Technik zuverlässig funktioniert oder die mathematischen/technischen Grundlagen den Naturgesetzen entsprechen. Aber bei jedem begründeten Zweifel wird ein Gericht unabhängig vom standardisierten Verfahren in eine Einzelfallprüfung einsteigen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Letztendlich ist ein Verfahrensausgang ja nicht davon abhängig, ob das Verfahren standardisiert ist. Dieser Status sagt doch nur, dass unter normalen Umständen eine Technik zuverlässig funktioniert oder die mathematischen/technischen Grundlagen den Naturgesetzen entsprechen. Aber bei jedem begründeten Zweifel wird ein Gericht unabhängig vom standardisierten Verfahren in eine Einzelfallprüfung einsteigen.</p>
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