Poliscan Speed: Standardisiert? OLG Karlsruhe lässt die Frage offen…
Erstellt von Detlef Burhoff am Mittwoch 24. Februar 2010
Wir hatten ja vorgestern über die Entscheidung des OLG Düsseldorf zu PoliscanSpeed berichtet (vgl. hier). Jetzt hat auch das OLG Karlsruhe dazu Stellung genommen (vgl. Beschl. v. 17.02.2010, 1 (8) SsBs 276/09-AK 79/09. Das OLG Karlsruhe geht aber einen anderen Weg, obwohl auch hier der Betroffene keinen Erfolg hatte. Es lässt die Frage: standardisiert ja oder nein? offen, und setzt sich mit der Messung im Einzelfall auseinander. Insoweit hatte der Amtsrichter nach Auffassung des OLG ausreichende Feststellungen getroffen. Anders als das AG Dillenburg zieht das OLG aus der mangelnden Überprüfbarkeit keine Folgerungen. Na ja, man hat so ein wenig den Eindruck, dass “man” irgendwie dieses Messverfahren retten will. Siehe auch noch AG Solingen und sowie AG Lübben
Siehe auch:
- Poliscan Speed: Nun sagt auch das KG: Standardisiert!! (??) Share Ich hatte in der vergangenen Woche über die Entscheidungen des OLG Düsseldorf und über die des OLG Karlsruhe zu...
- Volltext zur Entscheidung des OLG Frankfurt zur Poliscan Speed Share Wir hatten vor einigen Tagen über die Entscheidung des OLG Frankfurt vom 01.03.2010 – 2 Ss OWi 577/09 –...
- Immer wieder die Gretchen-Frage nach Poliscan: Bist du standardisiert? Share Nachdem in den letzten Monaten schon das OLG Düsseldorf und das KG Berlin kurz und bündig das Messverfahren “Poliscan” zum...
- Poliscan: OLG Frankfurt hebt AG Dillenburg auf. Share Wir hatten am 23.11.2009 über die Entscheidung des AG Dillenburg zu Poliscan Speed berichtet; vgl. hier. Inzwischen hat das OLG...
- PoliscanSpeed ist standardisiert, sagt das OLG Düsseldorf! Wirklich? Share Da habe ich gestern zur Entscheidung des AG Lübben noch geschrieben, dass obergerichtliche Rechtsprechung zu PoliscanSpeed nicht vorliege, da...
In diesem Blog berichtet 



Mittwoch 24. Februar 2010 um 22:46
Letztendlich ist ein Verfahrensausgang ja nicht davon abhängig, ob das Verfahren standardisiert ist. Dieser Status sagt doch nur, dass unter normalen Umständen eine Technik zuverlässig funktioniert oder die mathematischen/technischen Grundlagen den Naturgesetzen entsprechen. Aber bei jedem begründeten Zweifel wird ein Gericht unabhängig vom standardisierten Verfahren in eine Einzelfallprüfung einsteigen.
Donnerstag 25. Februar 2010 um 07:31
hallo, da habe ich so meine “begründeten Zweifel”. “Standardisiertes Verfahren” wird immer mehr als “Gütesiegel” angesehen mit der Folge, dass die Hürden, um eine Überprüfung zu erreichen immer höher werden.
Samstag 6. März 2010 um 22:51
Wenn das nicht so wäre, müsste jedes Gericht aufs Neue jedes Detail eines Messgerätes überprüfen. Es gibt ja keine “Zentraldatei” zu Gutachten, woraus ein Richter jedes Einzelproblem nachlesen könnte. Weshalb soll dann die sicherlich gewissenhafte Arbeit eines anderen Gerichtes (i.d.R. wohl mind. OLG) nicht als Entscheidungsgrundlage verwendet werden können? Ich meine damit nicht, dass nicht jedes Gericht seine eigene Überzeugung finden muss.
Und einmal entschieden heißt trotzdem nicht, dass der Gegenbeweis ausgeschlossen wäre.