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	<title>Kommentare zu: OLG Frankfurt schließt sich der h.M. an&#8230;.</title>
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	<description>herausgegeben von RA Detlef Burhoff, RiOLG a.D.</description>
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		<title>Von: Gerd</title>
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		<dc:creator>Gerd</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 04 Feb 2010 10:49:29 +0000</pubDate>
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		<description>Wie schön. Wahrscheinlich ist dem Senat in der Beratung aufgefallen, daß man eine Vorlage zum BGH nicht überzeugend begründen kann. Die Strafsenate des OLG Frankfurt - in früheren Zeiten mal ein Schule für liberale Strafrechtspolitik - neigen ja zwischenzeitlich vielfach zu einer recht restriktiven Rechtsprechung, mitunter gar zu merkwürdigen Auffassungen, die kein anderes OLG vertritt. Nichts gegen eine eigene Meinung, wenn sie gut begründet ist.  Aber immer nur auf ältere eigene Entscheidungen zu verweisen, die ihrerseits keine Begründung enthalten, stellt qualitativ kein Highlight dar. 

Man kann ja als Anwalt mit den meisten gerichtlichen Entscheidungen im Ergebnis leben. Aber die Begründungen bzw. Nichtbegründungen des OLG Frankfurt sind in meinen Augen oftmals keine Sternstunden der Rechtsanwendung.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Wie schön. Wahrscheinlich ist dem Senat in der Beratung aufgefallen, daß man eine Vorlage zum BGH nicht überzeugend begründen kann. Die Strafsenate des OLG Frankfurt &#8211; in früheren Zeiten mal ein Schule für liberale Strafrechtspolitik &#8211; neigen ja zwischenzeitlich vielfach zu einer recht restriktiven Rechtsprechung, mitunter gar zu merkwürdigen Auffassungen, die kein anderes OLG vertritt. Nichts gegen eine eigene Meinung, wenn sie gut begründet ist.  Aber immer nur auf ältere eigene Entscheidungen zu verweisen, die ihrerseits keine Begründung enthalten, stellt qualitativ kein Highlight dar. </p>
<p>Man kann ja als Anwalt mit den meisten gerichtlichen Entscheidungen im Ergebnis leben. Aber die Begründungen bzw. Nichtbegründungen des OLG Frankfurt sind in meinen Augen oftmals keine Sternstunden der Rechtsanwendung.</p>
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