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    Detlef Burhoff In diesem Blog berichtet RA Detlef Burhoff, RiOLG a.D. über aktuelle straf-, OWi- und gebühren-rechtliche Themen, sowie über Kurioses und Amüsantes aus der Justiz.
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OLG Frankfurt schließt sich der h.M. an….

Erstellt von Detlef Burhoff am Donnerstag 4. Februar 2010

Heute nur kurz der Hinweis darauf, dass sich das OLG Frankfurt in seiner Entscheidung vom 07.01.2010 – 2 Ss OWi 552/09 der h.M. in der Rechtsprechung in der Frage der Verwertbarkeit von Voreintragungen angeschlossen hat. Bisger war das OLG FFM als einziges Obergerichte davon ausgegangen, dass der Tatrichter nicht gehindert istl, Voreintragungen zu verwerten, wenn der neue Verstoß vor Ablauf der zweijährigen Tilgungsfrist der Voreintragungen (§ 29 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 6 StVG) begangen worden ist, die neue Verurteilung aber erst innerhalb der sich anschließenden einjährigen Überliegefrist (§ 29 Abs. 7 StVG) erfolgt. Das hatte die h.M. anders gesehen. Der “Anschluss” des OLG FFM bedeutet, dass nun eine Vorlage an den BGH entbehrlich ist.

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Siehe auch:

  1. OLG Frankfurt: Fahrverbot verhänge ich selbst, aber: Reichen die Feststellungen? Share Hinzuweisen ist heute auf eine Entscheidung des OLG Frankfurt vom 30.10.2009 (2 Ss OWi 239/09), die eine Fahrverbotsentscheidung bestrifft....
  2. Volltext zur Entscheidung des OLG Frankfurt zur Poliscan Speed Share Wir hatten vor einigen Tagen über die Entscheidung des OLG Frankfurt vom 01.03.2010 – 2 Ss OWi 577/09 –...
  3. Poliscan: OLG Frankfurt hebt AG Dillenburg auf. Share Wir hatten am 23.11.2009 über die Entscheidung des AG Dillenburg zu Poliscan Speed berichtet; vgl. hier. Inzwischen hat das OLG...
  4. OLG Frankfurt: Kein Beweisverwertungsverbot beim Verstoß gegen den Richtervorbehalt bei der Blutentnahme Share Durch ein Posting im Forum von LexisNexis Strafrecht stoße ich gerade auf den Beschluss des OLG Frankfurt v. 14.10.2009 – 1...
  5. OLG Frankfurt: Klageerzwingung gegen ehemaligen Vorstandssprecher der Deutschen Bank verworfen Share Der “Nachrichten-Dienst” von LexisNexis meldete zum Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 21.04.2010 - 2 Ws 147/08: “Das OLG Frankfurt...

Ein Kommentar zu “OLG Frankfurt schließt sich der h.M. an….”

  1. Gerd sagt:

    Wie schön. Wahrscheinlich ist dem Senat in der Beratung aufgefallen, daß man eine Vorlage zum BGH nicht überzeugend begründen kann. Die Strafsenate des OLG Frankfurt – in früheren Zeiten mal ein Schule für liberale Strafrechtspolitik – neigen ja zwischenzeitlich vielfach zu einer recht restriktiven Rechtsprechung, mitunter gar zu merkwürdigen Auffassungen, die kein anderes OLG vertritt. Nichts gegen eine eigene Meinung, wenn sie gut begründet ist. Aber immer nur auf ältere eigene Entscheidungen zu verweisen, die ihrerseits keine Begründung enthalten, stellt qualitativ kein Highlight dar.

    Man kann ja als Anwalt mit den meisten gerichtlichen Entscheidungen im Ergebnis leben. Aber die Begründungen bzw. Nichtbegründungen des OLG Frankfurt sind in meinen Augen oftmals keine Sternstunden der Rechtsanwendung.

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