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	<title>Kommentare zu: Keine Terminsverlegung, schließlich hat der Amtsrichter noch 10 Wochen Urlaub abzuwickeln</title>
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	<description>herausgegeben von RA Detlef Burhoff, RiOLG a.D.</description>
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		<title>Von: Gerd</title>
		<link>http://blog.strafrecht-online.de/2010/02/keine-terminsverlegung-schliesslich-hat-der-amtsrichter-noch-10-wochen-urlaub-abzuwickeln/comment-page-1/#comment-5955</link>
		<dc:creator>Gerd</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 04 May 2011 12:45:43 +0000</pubDate>
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		<description>Das Vertrauensverhältnis beurteilt sich immer aus Sicht des Mandanten und nicht aus Sicht des Anwalts. Es gibt zahlreiche Mandanten, die sich bei jedem Quatsch nur von &quot;dem einen&quot; vertreten lassen wollen, selbst wenn dieser dem Mandanten tausendmal versichert, daß das eine ganz einfache Kiste ist, die auch der Kollege erledigen kann. Wenn der Mandant den Anwalt seines Vertrauens wünscht, mag dieser Wunsch aus der Sicht eines Juristen im konkreten Fall auch nicht nachvollziehbar sein, ist das die Sache des Betroffenen. Dann kann das Gericht nicht argumentieren, er solle sich eben einen Anwalt suchen, der zu dem dem Gericht genehmen Zeitpunkt kann.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Das Vertrauensverhältnis beurteilt sich immer aus Sicht des Mandanten und nicht aus Sicht des Anwalts. Es gibt zahlreiche Mandanten, die sich bei jedem Quatsch nur von &#8220;dem einen&#8221; vertreten lassen wollen, selbst wenn dieser dem Mandanten tausendmal versichert, daß das eine ganz einfache Kiste ist, die auch der Kollege erledigen kann. Wenn der Mandant den Anwalt seines Vertrauens wünscht, mag dieser Wunsch aus der Sicht eines Juristen im konkreten Fall auch nicht nachvollziehbar sein, ist das die Sache des Betroffenen. Dann kann das Gericht nicht argumentieren, er solle sich eben einen Anwalt suchen, der zu dem dem Gericht genehmen Zeitpunkt kann.</p>
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		<title>Von: meine5cent</title>
		<link>http://blog.strafrecht-online.de/2010/02/keine-terminsverlegung-schliesslich-hat-der-amtsrichter-noch-10-wochen-urlaub-abzuwickeln/comment-page-1/#comment-5948</link>
		<dc:creator>meine5cent</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 03 May 2011 19:42:42 +0000</pubDate>
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		<description>Man fragt sich allerdings auch bei manchen RA-Kollegen, wozu eigentlich nach der BRAO  die Pflicht des RA besteht, bei längerer Abwesenheit für eine Vertretung zu sorgen, wenn dennoch mit dem Totschlagargument &quot;einziger eingearbeiteter Anwalt des Vertrauens leider 3 Wochen in Urlaub und dann auf FA-Kurs&quot; jede Fristverlängerung und Terminsverlegung begründet wird. Und dann im Termin trotz der vehementen vorherigen Terminsverlegungsanträge, denen auch noch stattgegeben wurde, ein ahnungloser und nicht vergleichsfähiger Unterbevollmächtigter aufschlägt. 
ME wird das &quot;besondere Vertrauensverhältnis&quot; vielleicht etwas überstrapaziert, wenn es wie hier um eine OWi Handy am Steuer und nicht um speziellere Fragen wie Meßverfahren oder anthropologisches SV_Gutachten geht.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Man fragt sich allerdings auch bei manchen RA-Kollegen, wozu eigentlich nach der BRAO  die Pflicht des RA besteht, bei längerer Abwesenheit für eine Vertretung zu sorgen, wenn dennoch mit dem Totschlagargument &#8220;einziger eingearbeiteter Anwalt des Vertrauens leider 3 Wochen in Urlaub und dann auf FA-Kurs&#8221; jede Fristverlängerung und Terminsverlegung begründet wird. Und dann im Termin trotz der vehementen vorherigen Terminsverlegungsanträge, denen auch noch stattgegeben wurde, ein ahnungloser und nicht vergleichsfähiger Unterbevollmächtigter aufschlägt.<br />
ME wird das &#8220;besondere Vertrauensverhältnis&#8221; vielleicht etwas überstrapaziert, wenn es wie hier um eine OWi Handy am Steuer und nicht um speziellere Fragen wie Meßverfahren oder anthropologisches SV_Gutachten geht.</p>
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		<title>Von: RA Heimes</title>
		<link>http://blog.strafrecht-online.de/2010/02/keine-terminsverlegung-schliesslich-hat-der-amtsrichter-noch-10-wochen-urlaub-abzuwickeln/comment-page-1/#comment-5945</link>
		<dc:creator>RA Heimes</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 03 May 2011 17:35:25 +0000</pubDate>
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		<description>Um es nochmal zu sagen (da ja manche im anderen Teil der Diskussion nicht mitlesen):

Das OLG ist das richtige Gericht, dass die Rechtmaesdigkeit der Terminierung prueft (305 StPO). Ein Landgericht darf aufgrund einer sofortigen Beschwerde nur ausnahmsweise eingreifen, ansonsten ist die Beschwerde gemaess 305 StPO umzulaessig. Von daher verstehe ich gar nicht, was an dem Beschluss dieses Landgerichts falsch sein soll.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Um es nochmal zu sagen (da ja manche im anderen Teil der Diskussion nicht mitlesen):</p>
<p>Das OLG ist das richtige Gericht, dass die Rechtmaesdigkeit der Terminierung prueft (305 StPO). Ein Landgericht darf aufgrund einer sofortigen Beschwerde nur ausnahmsweise eingreifen, ansonsten ist die Beschwerde gemaess 305 StPO umzulaessig. Von daher verstehe ich gar nicht, was an dem Beschluss dieses Landgerichts falsch sein soll.</p>
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		<title>Von: RA Heimes</title>
		<link>http://blog.strafrecht-online.de/2010/02/keine-terminsverlegung-schliesslich-hat-der-amtsrichter-noch-10-wochen-urlaub-abzuwickeln/comment-page-1/#comment-5944</link>
		<dc:creator>RA Heimes</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 03 May 2011 17:31:28 +0000</pubDate>
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		<description>Auch hier, lieber Kollege,  verkennen sie wieder den Pruefungsmassstab, dabei steht es doch sogar in ihrem Text: Das OLGs das anders sehen kann dem LG ziemlich egal sein, da die unterschiedliche Dinge pruefen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Auch hier, lieber Kollege,  verkennen sie wieder den Pruefungsmassstab, dabei steht es doch sogar in ihrem Text: Das OLGs das anders sehen kann dem LG ziemlich egal sein, da die unterschiedliche Dinge pruefen.</p>
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	<item>
		<title>Von: Stefan Schweitzer</title>
		<link>http://blog.strafrecht-online.de/2010/02/keine-terminsverlegung-schliesslich-hat-der-amtsrichter-noch-10-wochen-urlaub-abzuwickeln/comment-page-1/#comment-2272</link>
		<dc:creator>Stefan Schweitzer</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 23 Jul 2010 10:36:49 +0000</pubDate>
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		<description>Es gibt Richter, denen täte ein Müller Arnold - Fall pro Jahr ganz gut, um den Charakter zu reinigen ...</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Es gibt Richter, denen täte ein Müller Arnold &#8211; Fall pro Jahr ganz gut, um den Charakter zu reinigen &#8230;</p>
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		<title>Von: Jürgen</title>
		<link>http://blog.strafrecht-online.de/2010/02/keine-terminsverlegung-schliesslich-hat-der-amtsrichter-noch-10-wochen-urlaub-abzuwickeln/comment-page-1/#comment-819</link>
		<dc:creator>Jürgen</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 03 Feb 2010 12:21:56 +0000</pubDate>
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		<description>Manche Richter machen ihre eigenen Probleme gerne zu den Problemen des rechtsuchenden Bürgers. Wenn die Justiz aufgrund unzureichender Sach- und Personalausstattung nicht hinreichend zügig terminieren und verhandeln kann, wird der Ball nicht etwa in das Feld des Staates zurückgespielt (z.B. Verfahrenseinstellungen), sondern das Versagen der Politik kurzerhand zum Problem des Bürgers gemacht. 

Ist es möglich, daß insbesondere Straf-, OWi- und Verwaltungsrichter nicht neutral zwischen Bürger und Staat stehen, sondern immer ein wenig mehr auf der Seite des Staates? Und falls ja, wo liegen die Ursachen hierfür? Ist das ein normaler, im Hinblick auf die Staatsräson gar ein wünschenswerter Zustand? Überraschende Ausnahme sind im übrigen die Sozialrichter. Obgleich auch hier der Bürger gegen die öffentliche Hand kämpft und regelmäßig finanzielle Leistungen von dieser begehrt, ist bei den Sozialgerichten eine Entscheidung gegen &quot;den Staat&quot; keine Ausnahme (bei Landgerichten schon).</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Manche Richter machen ihre eigenen Probleme gerne zu den Problemen des rechtsuchenden Bürgers. Wenn die Justiz aufgrund unzureichender Sach- und Personalausstattung nicht hinreichend zügig terminieren und verhandeln kann, wird der Ball nicht etwa in das Feld des Staates zurückgespielt (z.B. Verfahrenseinstellungen), sondern das Versagen der Politik kurzerhand zum Problem des Bürgers gemacht. </p>
<p>Ist es möglich, daß insbesondere Straf-, OWi- und Verwaltungsrichter nicht neutral zwischen Bürger und Staat stehen, sondern immer ein wenig mehr auf der Seite des Staates? Und falls ja, wo liegen die Ursachen hierfür? Ist das ein normaler, im Hinblick auf die Staatsräson gar ein wünschenswerter Zustand? Überraschende Ausnahme sind im übrigen die Sozialrichter. Obgleich auch hier der Bürger gegen die öffentliche Hand kämpft und regelmäßig finanzielle Leistungen von dieser begehrt, ist bei den Sozialgerichten eine Entscheidung gegen &#8220;den Staat&#8221; keine Ausnahme (bei Landgerichten schon).</p>
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	<item>
		<title>Von: Sascha Petzold</title>
		<link>http://blog.strafrecht-online.de/2010/02/keine-terminsverlegung-schliesslich-hat-der-amtsrichter-noch-10-wochen-urlaub-abzuwickeln/comment-page-1/#comment-816</link>
		<dc:creator>Sascha Petzold</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 03 Feb 2010 09:22:44 +0000</pubDate>
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		<description>Der Beitrag 1 zeigt doch das Problem in der Strafjustiz. Warum bedarf es Erklärungen, dass die Verfahrensgrundrechte, die ja auch Verfassungsrang haben und im EMRK geregelt sind, auch bei kleineren Delikten gelten. Das zeigt schon eine gewissse Arroganz der Macht, wenn das eigen Urlaubs-/Freizeitinteresse höher bewertet wird, als die Einhaltung der Verfahrensrechte.
Wenn es dem Richter zu blöd ist, den Verteidigern nachzutelefonieren, soll er das halt er Geschäftsstelle auftragen. Das Vorgehen ist denkbar einfach: Anruf bei Kanzlei. Wenn möglich direkt Termin vereinbaren. Sonst um Rückruf bitten. Die aufgewendete Zeit dürfte weit weniger sein, als das Befassen mit den Terminsverlegunsanträgen.
Sascha Petzold</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Der Beitrag 1 zeigt doch das Problem in der Strafjustiz. Warum bedarf es Erklärungen, dass die Verfahrensgrundrechte, die ja auch Verfassungsrang haben und im EMRK geregelt sind, auch bei kleineren Delikten gelten. Das zeigt schon eine gewissse Arroganz der Macht, wenn das eigen Urlaubs-/Freizeitinteresse höher bewertet wird, als die Einhaltung der Verfahrensrechte.<br />
Wenn es dem Richter zu blöd ist, den Verteidigern nachzutelefonieren, soll er das halt er Geschäftsstelle auftragen. Das Vorgehen ist denkbar einfach: Anruf bei Kanzlei. Wenn möglich direkt Termin vereinbaren. Sonst um Rückruf bitten. Die aufgewendete Zeit dürfte weit weniger sein, als das Befassen mit den Terminsverlegunsanträgen.<br />
Sascha Petzold</p>
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	<item>
		<title>Von: Detlef Burhoff</title>
		<link>http://blog.strafrecht-online.de/2010/02/keine-terminsverlegung-schliesslich-hat-der-amtsrichter-noch-10-wochen-urlaub-abzuwickeln/comment-page-1/#comment-815</link>
		<dc:creator>Detlef Burhoff</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 03 Feb 2010 09:06:51 +0000</pubDate>
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		<description>ja, das ist es - zum Glück sehen einige OLGs das ja auch anders -, denn es ist &quot;wirklich so schwer einzusehen&quot;, warum eigentlich nicht eine Terminsverlegung innerhalb der Verjährungsfrist möglich sein soll und: Der Urlaub des Amtsrichters spielt m.E. keine Rolle. Denn in der Zeit wird ja nicht &quot;Stillstand der Rechtspflege&quot; eintreten.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>ja, das ist es &#8211; zum Glück sehen einige OLGs das ja auch anders -, denn es ist &#8220;wirklich so schwer einzusehen&#8221;, warum eigentlich nicht eine Terminsverlegung innerhalb der Verjährungsfrist möglich sein soll und: Der Urlaub des Amtsrichters spielt m.E. keine Rolle. Denn in der Zeit wird ja nicht &#8220;Stillstand der Rechtspflege&#8221; eintreten.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Don Fernando</title>
		<link>http://blog.strafrecht-online.de/2010/02/keine-terminsverlegung-schliesslich-hat-der-amtsrichter-noch-10-wochen-urlaub-abzuwickeln/comment-page-1/#comment-814</link>
		<dc:creator>Don Fernando</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 03 Feb 2010 08:37:50 +0000</pubDate>
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		<description>Ist es denn wirklich so schwer einzusehen, dass der &quot;Anwalt des Vertrauens&quot; in einem Bußgeldverfahren wegen verbotenen Telefonierens am Steuer nicht die gleiche Bedeutung hat wie in einem Schwurgerichtsprozess??</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ist es denn wirklich so schwer einzusehen, dass der &#8220;Anwalt des Vertrauens&#8221; in einem Bußgeldverfahren wegen verbotenen Telefonierens am Steuer nicht die gleiche Bedeutung hat wie in einem Schwurgerichtsprozess??</p>
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