Zu den am 01.01.2010 in Kraft getretenen Neuerungen im U-Haft-Recht gehört auch die Neuregelung in § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO. Danach ist jetzt dem Beschuldigten, gegen den Untersuchungshaft vollstreckt wird, ein Pflichtverteidiger beizuordnen, und zwar nach § 141 Abs. 3 StPO: Unverzüglich.
Die Regelung ist sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung, aber mit ihr werden wir noch viel Spaß (wirklich?) bekommen. Denn zunächst mal öffnet sie ggf. der Praxis Tür und Tor, den jeweiligen „Haus-und-Hof-Verteidiger“ zu bestimmen, weil es sich mit ihm so schön konsensual verteidigen lässt. Und dann: Was hießt „unverzüglich“? Ja, ja, ich weiß: § 121 BGB. Aber ist „unverzüglich“ auch hier „sofort“? Das könnte eine Auslegung sein, die sich gegen den Beschuldigten richtet. Wenn man ihm nämlich keine Möglichkeit gibt, von seinem Bestimmungsrecht aus § 142 Abs. 1 Satz 1 StPO Gebrauch zu machen. Alles Fragen, mit denen sich die Rechtsprechung in der nächsten Zeit wird auseinander setzen müssen. Es gibt also viel zu tun. Packen wir es an.
Weitere Beiträge:
- Neues (?) zum Pflichtverteidiger für den inhaftierten Beschuldigten (§ 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO) Na ja, so ganz viel Neues ist in OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16. 3. 2011 – III-4 Ws 127/11 nicht...
- OLG Düsseldorf: Erstes Obergericht zu den neuen §§ 140 Abs. 1 Nr. 4, 142 Abs. 1 StPO: Wenn Vorschrift nicht beachtet, ist Pflichtverteidiger auszuwechseln Durch das Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts v. 29.07.2009 ist § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO neu eingeführt worden....
- Pflichtverteidiger für den inhaftierten Mandanten Inzwischen kann man es als h.M. bezeichnen, dass auch in den Fällen der Beiordnung eines Pflichtverteidigers nach der neuen Vorschrift...
- Pflichtverteidiger für den inhaftierten Mandanten – allmählich haben wir eine h.M. Schon etwas älter, der Beschl. des LG Köln v. 28.12.2010 – 105 Qs 342/10, den der Kollege, der ihn erstritten...
- Thesen der BRAK zur (neuen) Verteidigerbestellung nach § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO Der Newsletter von LexisNexis meldete in den letzten Tagen, dass die BRAK Thesen zur Praxis der Verteidigerbestellung nach §§ 140 Absatz 1...





(Noch) keine Kommentare
Um über Neuigkeiten in dieser Diskussion informiert zu werden, können Sie den RSS-Feed für Kommentare zu diesem Beitrag abonnieren.