Ich hatte ja bereits schon einmal über die Auffassung des AG Grimma berichtet, wonach über den vom Verfassungsgericht entschiedenen Fall der Videoaufzeichnung hinaus die vom BVerfG aufgestellten Grundsätze (2 BvR 941/08) auch für jede Art von Verkehrsverstößen gelten, bei denen eine Identifizierung des Fahrers nur mittels eines Tatbildes möglich ist, d.h. auch für die Geschwindigkeitsmessung (stationäre oder mobile Messungen). Auch in diesen Fällen müssen – so das AG Grimma – die Ausführungen des BVerfG Anwendung finden. Dazu jetzt hier noch einmal eine Entscheidung, gegen die die StA Rechtsbeschwerde eingelegt hat. Wir werden also (bald?) eine weitere Entscheidung eines OLG haben. Dieses Mal das OLG Dresden. Man darf gespannt sein, wie dieses mit der Problematik umgehen wird. Wer das Urt. v. 22.10.2009 – 003 OWI 153 Js 34830/09 lesen will: Hier steht es
Weitere Beiträge:
- OLG Jena: Videomessung – kein Beweisverwertungsverbot bei verdachtsabhängiger Messung Nach einer PM vom 14.01.2010 hat inzwischen auch das OLG Jena in einem Beschluss vom 6. 1. 2010 – 1...
- Nochmals Videomessung: Einstellung durch Amtsgerichte Videomessung und kein Ende. Die Verkehrsrechtsanwälte weisen in ihrem Newsletter in der letzten Woche auf einige amtsgerichtliche Entscheidungen hin, in...
- Beweisverwertungsverbot für Videomessung – teilweise in NRW? Ein Kollege postet bei LexisNexis Strafrecht im Forum gerade Folgendes: Bislang ist es nur eine Pressemitteilung, aber es lässt hoffen:...
- Achtung: Videomessung: OLG Oldenburg kommt zum Beweisverwertungsverbot Die Frankfurter Rundschau meldet auf der Grundlage einer Pressemitteilung des OLG Oldenburg: “Verkehrssünder dürfen nicht mit Bußgeldern belegt werden, wenn...
- Auch das OLG Düsseldorf kommt zum Beweisverwertungsverbot bei der Videomessung – Luft für die Verwaltungsbehörden wird dünner Ich hatte ja heute Nachmittag schon über den Beschluss des OLG Düsseldorf v. 09.02.2010 - IV-3 RBs 8/10 2 Ss-OWi 4/10 berichtet,...





Und wer gerne das Original als pdf-Datei hätte, findet es hier:
http://www.schadenfixblog.de/ein-urteil-das-aufsehen-erregt-hat-ag-grimma-halt-tatbild-aus-es-3-0-messung-fur-nicht-verwertbar/