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    Detlef Burhoff In diesem Blog berichtet RA Detlef Burhoff, RiOLG a.D. über aktuelle straf-, OWi- und gebühren-rechtliche Themen, sowie über Kurioses und Amüsantes aus der Justiz.
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BGH: Es geht auch anders, oder: Schwere Körperverletzung im Amt durch Polizeibeamten

Erstellt von Detlef Burhoff am Dienstag 15. Dezember 2009

Wer kennt sie nicht? Die Bilder bzw. die Fotografien des vom Angeklagten bei der Tat getragenen Schuhwerks, wenn es um die Frage der gefährlichen Körperverletzung infolge des Tritts mit dem beschuhten Fuß geht. Mit solchen Bildern muss sich jetzt der Verteidiger eines Polizeibeamten auseinander setzen, dem eine schwere KV im Amt zur Last gelegt worden ist. Denn der BGH hat die heftige Tritte eines Polizisten mit einem beschuhten Fuß in den Bauch einer am Boden liegenden Person auch ohne sichtbare Verletzungsfolgen als eine gefährliche Körperverletzung im Amt angesehen. Na, das überrascht dann aber doch, oder?

BGH, Urt. v. 4.9.2009 – 4 StR 347/09

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3 Kommentare zu “BGH: Es geht auch anders, oder: Schwere Körperverletzung im Amt durch Polizeibeamten”

  1. BV sagt:

    Wenn es keine Verletzungsfolgen gab, dürfte die Überschrift allerdings nicht hinkommen. Gefährliche Körperverletzung ist dann wohl richtiger als schwere.

  2. Detlef Burhoff sagt:

    wo Sie Recht haben, haben Sie Recht. Sorry

  3. Dr. Roßkopf & Langhans sagt:

    Gefährliche Körperverletzung durch Fusstritt – eines Polizeibeamten…

    Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 04.09.2009 klargestellt, dass es auch für Polizeibeamte keine Privilegierungen gibt: Ein Tritt mit einem Schuh kann eine gefährliche Körperverletzung sein. Auf diese Entscheidung weißt das LexisNexis Strafrechtsbl…

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