Wer kennt sie nicht? Die Bilder bzw. die Fotografien des vom Angeklagten bei der Tat getragenen Schuhwerks, wenn es um die Frage der gefährlichen Körperverletzung infolge des Tritts mit dem beschuhten Fuß geht. Mit solchen Bildern muss sich jetzt der Verteidiger eines Polizeibeamten auseinander setzen, dem eine schwere KV im Amt zur Last gelegt worden ist. Denn der BGH hat die heftige Tritte eines Polizisten mit einem beschuhten Fuß in den Bauch einer am Boden liegenden Person auch ohne sichtbare Verletzungsfolgen als eine gefährliche Körperverletzung im Amt angesehen. Na, das überrascht dann aber doch, oder?
BGH, Urt. v. 4.9.2009 – 4 StR 347/09
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Wenn es keine Verletzungsfolgen gab, dürfte die Überschrift allerdings nicht hinkommen. Gefährliche Körperverletzung ist dann wohl richtiger als schwere.
wo Sie Recht haben, haben Sie Recht. Sorry