BGH: Es geht auch anders, oder: Schwere Körperverletzung im Amt durch Polizeibeamten
Erstellt von Detlef Burhoff am Dienstag 15. Dezember 2009
Wer kennt sie nicht? Die Bilder bzw. die Fotografien des vom Angeklagten bei der Tat getragenen Schuhwerks, wenn es um die Frage der gefährlichen Körperverletzung infolge des Tritts mit dem beschuhten Fuß geht. Mit solchen Bildern muss sich jetzt der Verteidiger eines Polizeibeamten auseinander setzen, dem eine schwere KV im Amt zur Last gelegt worden ist. Denn der BGH hat die heftige Tritte eines Polizisten mit einem beschuhten Fuß in den Bauch einer am Boden liegenden Person auch ohne sichtbare Verletzungsfolgen als eine gefährliche Körperverletzung im Amt angesehen. Na, das überrascht dann aber doch, oder?
BGH, Urt. v. 4.9.2009 – 4 StR 347/09
Siehe auch:
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In diesem Blog berichtet 



Dienstag 15. Dezember 2009 um 08:40
Wenn es keine Verletzungsfolgen gab, dürfte die Überschrift allerdings nicht hinkommen. Gefährliche Körperverletzung ist dann wohl richtiger als schwere.
Dienstag 15. Dezember 2009 um 09:39
wo Sie Recht haben, haben Sie Recht. Sorry
Mittwoch 16. Dezember 2009 um 06:16
Gefährliche Körperverletzung durch Fusstritt – eines Polizeibeamten…
Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 04.09.2009 klargestellt, dass es auch für Polizeibeamte keine Privilegierungen gibt: Ein Tritt mit einem Schuh kann eine gefährliche Körperverletzung sein. Auf diese Entscheidung weißt das LexisNexis Strafrechtsbl…