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	<title>Kommentare zu: Achtung: Videomessung: OLG Oldenburg kommt zum Beweisverwertungsverbot</title>
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	<description>herausgegeben von RA Detlef Burhoff, RiOLG a.D.</description>
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		<title>Von: Susanne</title>
		<link>http://blog.strafrecht-online.de/2009/12/achtung-videomessung-olg-oldenburg-kommt-zum-beweisverwertungsverbot/comment-page-1/#comment-672</link>
		<dc:creator>Susanne</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 04 Dec 2009 07:19:10 +0000</pubDate>
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		<description>@ Klaus P. Ludwig.

Der Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung liegt bereits darin, daß man gefilmt wird. Im übrigen erfaßt das Video auch die Kennzeichenschilder. 

Darüber wird es aber nur eine vorübergehende gerichtliche Auseinandersetzung geben. Wann immer Gerichte feststellen, daß es an einer Rechtsgrundlage mangelt, basteln findige Innen- und Justizpolitiker binnen weniger Tage einen Gesetzesentwurf und lassen ihn von ihren &quot;kritischen&quot; Hinterbänklern im Parlament absegnen. Und schon ist alles wieder &quot;gut&quot;. Deutschen Gerichten hat es zu allen Zeiten genügt, DASS eine Rechtsgrundlage vorhanden ist. Mitunter werden sogar Verwaltungsvorschriften und interne Dienstanweisungen als &quot;Rechtsgrundlage&quot; herangezogen. Inwieweit diese ihrerseits rechtmäßig sind, interessiert - aus meiner Sicht - die Mehrzahl der Richter nicht. Die wenigen Engagierten, die über den Tellerrand hinausdenken und sich vielleicht sogar die Mühe einer Richtervorlage nach Art. 100 GG machen, werden regelmäßig vom BVerfG &quot;abgewatscht&quot;, weil die Vorlage nicht den Zulässigkeitsanforderungen genüge.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@ Klaus P. Ludwig.</p>
<p>Der Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung liegt bereits darin, daß man gefilmt wird. Im übrigen erfaßt das Video auch die Kennzeichenschilder. </p>
<p>Darüber wird es aber nur eine vorübergehende gerichtliche Auseinandersetzung geben. Wann immer Gerichte feststellen, daß es an einer Rechtsgrundlage mangelt, basteln findige Innen- und Justizpolitiker binnen weniger Tage einen Gesetzesentwurf und lassen ihn von ihren &#8220;kritischen&#8221; Hinterbänklern im Parlament absegnen. Und schon ist alles wieder &#8220;gut&#8221;. Deutschen Gerichten hat es zu allen Zeiten genügt, DASS eine Rechtsgrundlage vorhanden ist. Mitunter werden sogar Verwaltungsvorschriften und interne Dienstanweisungen als &#8220;Rechtsgrundlage&#8221; herangezogen. Inwieweit diese ihrerseits rechtmäßig sind, interessiert &#8211; aus meiner Sicht &#8211; die Mehrzahl der Richter nicht. Die wenigen Engagierten, die über den Tellerrand hinausdenken und sich vielleicht sogar die Mühe einer Richtervorlage nach Art. 100 GG machen, werden regelmäßig vom BVerfG &#8220;abgewatscht&#8221;, weil die Vorlage nicht den Zulässigkeitsanforderungen genüge.</p>
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		<title>Von: klaus p. ludwig</title>
		<link>http://blog.strafrecht-online.de/2009/12/achtung-videomessung-olg-oldenburg-kommt-zum-beweisverwertungsverbot/comment-page-1/#comment-669</link>
		<dc:creator>klaus p. ludwig</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 03 Dec 2009 17:59:07 +0000</pubDate>
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		<description>Hab das Urteil gelesen. Das OLG geht von einer völlig falschen Arbeitsweise aus. Aus dem Messvideo können keine personenrelanten Daten herausgezogen werden. Es ist einfach unglaublich schlechter technischer Sachverstand ( sollte es ein Gutachter sein) zu diesem Urteil führt. Es bleibt zunächst nur ein Kopfschütteln.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hab das Urteil gelesen. Das OLG geht von einer völlig falschen Arbeitsweise aus. Aus dem Messvideo können keine personenrelanten Daten herausgezogen werden. Es ist einfach unglaublich schlechter technischer Sachverstand ( sollte es ein Gutachter sein) zu diesem Urteil führt. Es bleibt zunächst nur ein Kopfschütteln.</p>
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