PoliScanSpeed-Messverfahren genügt rechtsstaatlichen Anforderungen (noch) nicht
Erstellt von Detlef Burhoff am Montag 23. November 2009
Im Newsletter der Verkehrsrechtsanwälte wird auf eine Entscheidung des AG Dillenburg hingewiesen. Im Newsletter heißt es dazu.
“In seinem Beschluss vom 2. Oktober 2009 – Az: 3 OWi 2 Js 54432/09 - der noch nicht rechtskräftig ist, vertritt das Amtsgericht Dillenburg die Auffassung, dass das PoliScanSpeed-Messverfahren auf den Stand der Technik nachgerüstet werden müsse, um eine nachträgliche Richtigkeitskontrolle des Sachverständigen zu ermöglichen. Es genüge momentan rechtsstaatlichen Anforderungen noch nicht. Jeder Bürger, der seit dem 01.02.2009 zum Teil drastisch erhöhte Bußgelder für Geschwindigkeitsübertretungen zahlen müsse, habe einen verfassungsrechtlich gesicherten Anspruch auf die nachträgliche Richtigkeitskontrolle der ihm zur Last gelegten Geschwindigkeitsübertretung. Das AG Dillenburg hat, da dies momentan bei Messungen des PoliScanSpeed-Verfahrens nicht gegeben ist, den Betroffenen freigesprochen.”
Ganz interessante Entscheidung!
Siehe auch:
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- Und noch einmal zur (Un)Verwertbarkeit von Poliscan, jetzt das AG Lübben Share Derzeit ist das Messverfahren PoliscanSpeed in der Diskussion. Nach dem AG Dillenburg und dem AG Mannheim hat nun auch...
In diesem Blog berichtet 



Montag 14. Dezember 2009 um 10:38
[...] Der Newsletter der Verkehrsrechtsanwälte meldet heute, dass auch das AG Solingen die Messung mit PoliScanSpeed nicht als korrekte Messung angesehen hat (vgl. Urt. v. 02.04.2009 – 23 OWi-81 Js 2227/08 -75/08). Ergebnis: Freispruch des Betroffenen. Die Rechtsbeschwerde ist noch beim OLG Düsseldorf anhängig. Ähnlich wie das AG Solingen vor kurzem das AG Dillenburg. [...]
Sonntag 21. Februar 2010 um 20:57
[...] ist das Messverfahren PoliscanSpeed in der Diskussion. Nach dem AG Dillenburg und dem AG Mannheim hat nun auch das AG Lübben in seinem Beschl. v. 22. 1. 10, 40 OWi 1511 Js [...]
Mittwoch 24. Februar 2010 um 09:56
[...] hatte der Amtsrichter nach Auffassung des OLG ausreichende Feststellungen getroffen. Anders als das AG Dillenburg zieht das OLG aus der mangelnden Überprüfbarkeit keine Folgerungen. Na ja, man hat so ein [...]
Samstag 6. März 2010 um 18:32
[...] hatten am 23.11.2009 über die Entscheidung des AG Dillenburg zu Poliscan berichtet. vgl. hier. Inzwischen hat das OLG Frankfurt diese Entscheidung aufgehoben (Beschl. v. 01.03.2009 – 2 Ss [...]