Hier mal wieder etwas zur Pflichtverteidigerbestellung… Der Beschluss des OLG Dresden vom 17.07.2009 – 1 Ss 347/09 ist doppelter Hinsicht interessant: Die Besorgnis der Befangenheit wird einmal mit der fehlenden Anhörung des Beschuldigten vor der Beiordnung und zum anderen mit nicht ausreichender Akteneinsicht begründet. Dem ist m.E. nichts hinzuzufügen, außer: Richtig.
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