Biene Maja/Schwarz/Gelb: Was ist denn nun an dem Vorhaben liberal? Aussagepflicht vor der Polizei?
Erstellt von Detlef Burhoff am Sonntag 25. Oktober 2009
Liest man den Koalitionsvertrag – Überschrift “Wachstum.Bildung.Zusammenhalt – dann ist man, wenn sich dem Bereich der Rechtspolitik nähert, schon erstaunt. Da hat man doch zwischen Änderungen im Wiederaufnahmerecht (zu Lasten des Angeklagten/Verurteilten) und Änderungen im Transsexuellenrecht eine m.E. weit reichende Änderung “versteckt”. Lapidar heißt es dort: “Wir werden eine gesetzliche Verpflichtung schaffen, wonach Zeugen im Ermittlungsverfahren nicht nur vor dem Richter und dem Staatsanwalt, sondern auch vor der Polizei erscheinen und – unbeschadet gesetzlicher Zeugenrechte – zur Sache aussagen müssen.” Da kann man Frau Leutheuser-Schnarrenberger ja gleich mal fragen, was das soll und wie man das regeln will? Mit einer vorherigen Ladung oder sollen die Zeugen auch ohne Ladung – “vor Ort/auf Zuruf” zur Aussage verpflichtet sein. Und was ist, wenn sich der Zeuge weigert. Kann die Polizei dann Zwangsmittel festsetzen? Oder soll das so laufen wie bei der Beiordnung des Vernehmungsbeistandes, dass darüber dann die StA oder der Ermittlungsrichter entscheidet? Können die Polizeibeamten überhaupt die Frage eines Zeugnisverweigerungsrechts oder – noch besser – eines Auskunftsverweigerungsrechts abschätzen/beurteilen. Es werden sicherlich wunderbare Vernehmungen bei der Polizei werden, wenn man das wirklich umsetzt.
Das Ganze ist allerdings übrigens nicht so ganz neu. Denn ein entsprechender Vorschlag war schon im Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des Strafverfahrens“ (BR-Drucks. 660/06) als Ergänzung zu § 163a Abs. 6 StPO-E enthalten; übrigens ein wunderbarer Name für ein Gesetz, das ua. Rechte abbaut. Gegen dieses Gesetz hat sich das BMJ allerdings als nicht genügend “rechtsstaatlich” ausgesprochen (vgl. BT-Drucks. 16/3659).
Jetzt sind wir aber “liberal” .
zu allem auch: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/10/25/von-der-polizeiwache-in-die-ordnungshaft/
Siehe auch:
- Neues zur geplanten Aussagepflicht von Zeugen bei der Polizei – Bundesregierung nimmt Stellung Share Nach dem Gesetzesentwurf aus dem Bundesrat – Gesetz zur Effektivierung des Strafverfahrens, über das auch hier schon berichtet worden...
- “…Ich weise dich darauf hin, dass du hier als Beschuldigter vor der Polizei keine Angaben machen brauchst…” Share … so lautete u.a. eine Beschuldigtenbelehrung, über deren Ordnungsgemäßheit jetzt der BGH in seinem Urteil v. 29.04.2010 – 3...
- Gesetz zur Effektivierung des Strafverfahrens – teilweise zu leicht befunden, oder? Share Der Rechtsausschuss des Bundesrates befasst sich heute mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Effektivität des Strafverfahrens“, indem...
- Bundesregierung legt Entwurf für 2. Opferrechtsreformgesetz vor Share Die Interessen von Opfern und Zeugen im Strafverfahren sollen noch stärker berücksichtigt werden. Nachdem die Fraktionen von CDU/CSU und...
- Was macht eigentlich die Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen? Share Seit Anfang März 2010 befindet sich der “Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates vom 24....
In diesem Blog berichtet 



Montag 26. Oktober 2009 um 11:11
[...] Vetter hat das Thema vertieft: Von der Polizeiwache in die Ordnungshaft und Burhoff verweist mit Hinweis auf die Bundestagsdrucksache 16/3659 darauf, daß das Bundesministerium [...]
Montag 2. November 2009 um 13:32
[...] http://blog.strafrecht-online.de/2009/10/biene-majaschwarzgelb-was-ist-denn-nun-an-dem-vorhaben-libe... [...]
Mittwoch 21. April 2010 um 23:53
[...] dieses Vorhaben der Schwarz-gelben Koalition schon in Zusammenhang mit dem Koalitionsvertrag berichtet. Hierbei handelt es sich um eine Forderung, die schon mehrfach aus dem Bundesrat erhoben wurde. So [...]