LexisNexis® Strafrecht Online Blog

herausgegeben von RA Detlef Burhoff, RiOLG a.D.

  • Über das Blog

    Detlef Burhoff In diesem Blog berichtet RA Detlef Burhoff, RiOLG a.D. über aktuelle straf-, OWi- und gebühren-rechtliche Themen, sowie über Kurioses und Amüsantes aus der Justiz.
    Gerne dürfen Sie die Beiträge kommentieren.
  • Kategorien

  • Tag-Wolke

  • Schlagwörter

  •  

    Oktober 2009
    M D M D F S S
    « Sep   Nov »
     1234
    567891011
    12131415161718
    19202122232425
    262728293031  
  • Archive

2. OpferRRG in Kraft: Pflichtverteidiger muss nicht mehr ortsansässig sein.

Erstellt von Detlef Burhoff am Donnerstag 1. Oktober 2009

Heute ist dann das 2. Opferrechtsreformgesetz vom 29.07.2009 (BGBl I, S. 2274) in Kraft getreten, das einige für die Praxis beduetsame Änderungen im Strafverfahren bringt (vgl. dazu schon meinen Beitrag in VRR 2009, 331). Eine der wesentlichen Änderungen ist sicherlich die Neufassung des § 142 Abs. 1 StPO betreffend die Auswahl des Pflichtverteidigers. Das Merkmal der Ortsansässigkeit ist entfallen. Gott sei Dank, kann man da nur sagen, obwohl dieses Merkmal zum Schluss schon nicht mehr eine so große Rolle gespielt hat und zunehmend auf den  “Anwalt des Vertrauens” abgestellt worden ist. Aber: Häufig dann, wenn ein “unbequemer” RA als Pflichtverteidiger beigeordnet werden sollte, wurde dann doch gelegentlich noch auf die Frage der “Ortsansässigkeit” abgestellt und damit die Beiordnung dann verweigert. Das geht jetzt nicht mehr (so einfach). Denn der RA, der vom Beschuldigten benannt wird, “ist” beizuordnen. Die Gesetzesbegründung geht von einer Gesamtabwägung aus, in der die Frage des Anwalts des Vertrauens wohl an der Spitze stehen soll. Allerdings werden leider auch noch Kostengesichtspunkte genannt. An der Stelle müssen die Verteidiger darauf achten, dass über diese Schiene die Frage der Ortsansässigkeit nicht doch wieder eine Rolle spielt, also quasi duch die “Hintertür” wieder eingeführt wird. Letztlich wird sich die Frage dann nur durch eine Beschwerde klären lassen.

  • Add to favorites
  • email
  • Print
  • PDF
  • RSS
  • Google Bookmarks
  • Twitter
  • Facebook
  • MySpace
  • LinkedIn
  • Netvibes
  • Google Buzz
  • MisterWong.DE
  • StumbleUpon
  • del.icio.us
  • Digg
  • Technorati
  • FriendFeed
  • Tumblr
  • Wikio

Ein Kommentar zu “2. OpferRRG in Kraft: Pflichtverteidiger muss nicht mehr ortsansässig sein.”

  1. Kanzlei Hoenig Info » Blog Archive » Die freie Auswahl des Pflichtverteidigers sagt:

    [...] schrieb schon am 1.10.2009 Rechtsanwalt Detlef Burhoff, RiOLG a.D. im Strafrecht Online Blog [...]

Kommentar schreiben

XHTML: Sie können diese Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>