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	<title>Kommentare zu: Dolmetscher f&#252;r Verdachtspersonen &#8211; Bundesrat will nicht wirklich&#8230;</title>
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	<description>herausgegeben von RA Detlef Burhoff, RiOLG a.D.</description>
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		<title>Von: RA JM</title>
		<link>http://blog.strafrecht-online.de/2009/10/1351/comment-page-1/#comment-445</link>
		<dc:creator>RA JM</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 12 Oct 2009 18:13:06 +0000</pubDate>
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		<description>Reicht Art. 6 Abs. III lit. e EMRK nicht aus?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Reicht Art. 6 Abs. III lit. e EMRK nicht aus?</p>
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		<title>Von: Tom Paris</title>
		<link>http://blog.strafrecht-online.de/2009/10/1351/comment-page-1/#comment-360</link>
		<dc:creator>Tom Paris</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 02 Oct 2009 07:42:31 +0000</pubDate>
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		<description>Sicher gibt es Beschuldigte, die sich etwas bl&#246;der stellen als sie sind und nur das verstehen, was sie verstehen wollen. Trotzdem ist es mitunter erschreckend, mit welcher Selbstverst&#228;ndlichkeit manche Richter unstellen, der Angeklagte ben&#246;tige keinen Dolmetscher, nur weil er ein paar Brocken unserer Sprache beherrscht.

Man stelle sich vor, man bek&#228;me im Ausland einen Dolmetscher verwehrt, nur weil man einige Wortfetzen Italienisch oder Spanisch versteht und fahrl&#228;ssigerweise auf Fragen, der Sinn man meinte zu versehen, mit &quot;Si&quot; oder &quot;No&quot; geantwortet hat. Selbst in Gro&#223;britannien oder den USA m&#246;chte ich ohne Dolmetscher nicht vor einem Richter stehen, obgleich man meint, das Englische ganz gut zu beherrschen.

Selbst Muttersprachler verstehen oftmals kaum, was vor Gericht vor sich geht. Ein einfach strukturierter Ausl&#228;nder, soll einer Verhandlung jedoch ohne Dolmetscher folgen k&#246;nnen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sicher gibt es Beschuldigte, die sich etwas bl&#246;der stellen als sie sind und nur das verstehen, was sie verstehen wollen. Trotzdem ist es mitunter erschreckend, mit welcher Selbstverst&#228;ndlichkeit manche Richter unstellen, der Angeklagte ben&#246;tige keinen Dolmetscher, nur weil er ein paar Brocken unserer Sprache beherrscht.</p>
<p>Man stelle sich vor, man bek&#228;me im Ausland einen Dolmetscher verwehrt, nur weil man einige Wortfetzen Italienisch oder Spanisch versteht und fahrl&#228;ssigerweise auf Fragen, der Sinn man meinte zu versehen, mit &#8220;Si&#8221; oder &#8220;No&#8221; geantwortet hat. Selbst in Gro&#223;britannien oder den USA m&#246;chte ich ohne Dolmetscher nicht vor einem Richter stehen, obgleich man meint, das Englische ganz gut zu beherrschen.</p>
<p>Selbst Muttersprachler verstehen oftmals kaum, was vor Gericht vor sich geht. Ein einfach strukturierter Ausl&#228;nder, soll einer Verhandlung jedoch ohne Dolmetscher folgen k&#246;nnen.</p>
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