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	<title>Kommentare zu: Dolmetscher für Verdachtspersonen &#8211; Bundesrat will nicht wirklich&#8230;</title>
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	<description>herausgegeben von RA Detlef Burhoff, RiOLG a.D.</description>
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		<title>Von: RA JM</title>
		<link>http://blog.strafrecht-online.de/2009/10/1351/comment-page-1/#comment-445</link>
		<dc:creator>RA JM</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 12 Oct 2009 18:13:06 +0000</pubDate>
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		<description>Reicht Art. 6 Abs. III lit. e EMRK nicht aus?</description>
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		<title>Von: Tom Paris</title>
		<link>http://blog.strafrecht-online.de/2009/10/1351/comment-page-1/#comment-360</link>
		<dc:creator>Tom Paris</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 02 Oct 2009 07:42:31 +0000</pubDate>
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		<description>Sicher gibt es Beschuldigte, die sich etwas blöder stellen als sie sind und nur das verstehen, was sie verstehen wollen. Trotzdem ist es mitunter erschreckend, mit welcher Selbstverständlichkeit manche Richter unstellen, der Angeklagte benötige keinen Dolmetscher, nur weil er ein paar Brocken unserer Sprache beherrscht.

Man stelle sich vor, man bekäme im Ausland einen Dolmetscher verwehrt, nur weil man einige Wortfetzen Italienisch oder Spanisch versteht und fahrlässigerweise auf Fragen, der Sinn man meinte zu versehen, mit &quot;Si&quot; oder &quot;No&quot; geantwortet hat. Selbst in Großbritannien oder den USA möchte ich ohne Dolmetscher nicht vor einem Richter stehen, obgleich man meint, das Englische ganz gut zu beherrschen.

Selbst Muttersprachler verstehen oftmals kaum, was vor Gericht vor sich geht. Ein einfach strukturierter Ausländer, soll einer Verhandlung jedoch ohne Dolmetscher folgen können.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sicher gibt es Beschuldigte, die sich etwas blöder stellen als sie sind und nur das verstehen, was sie verstehen wollen. Trotzdem ist es mitunter erschreckend, mit welcher Selbstverständlichkeit manche Richter unstellen, der Angeklagte benötige keinen Dolmetscher, nur weil er ein paar Brocken unserer Sprache beherrscht.</p>
<p>Man stelle sich vor, man bekäme im Ausland einen Dolmetscher verwehrt, nur weil man einige Wortfetzen Italienisch oder Spanisch versteht und fahrlässigerweise auf Fragen, der Sinn man meinte zu versehen, mit &#8220;Si&#8221; oder &#8220;No&#8221; geantwortet hat. Selbst in Großbritannien oder den USA möchte ich ohne Dolmetscher nicht vor einem Richter stehen, obgleich man meint, das Englische ganz gut zu beherrschen.</p>
<p>Selbst Muttersprachler verstehen oftmals kaum, was vor Gericht vor sich geht. Ein einfach strukturierter Ausländer, soll einer Verhandlung jedoch ohne Dolmetscher folgen können.</p>
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