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	<title>Kommentare zu: Neues zur Blutentnahme: 4 Ss des OLG Hamm gegen den 3 Ss</title>
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	<description>herausgegeben von RA Detlef Burhoff, RiOLG a.D.</description>
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		<title>Von: Tom Paris</title>
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		<dc:creator>Tom Paris</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 01 Oct 2009 07:50:52 +0000</pubDate>
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		<description>Es ist eine Tendenz erkennbar, daß der Rechtsschutz des Bürgers hinter den finanziellen Interessen des Staates zurückzustehen hat. Ausmaß und Qualität des Rechtsschutzes sollen abhängig sein von der jeweiligen Kassenlage. In guten Zeiten hat der Bürger mehr Rechte als in Zeiten knapper Kassen. Es darf aus Sicht der Justiz anscheinend nicht sein, daß ein Beschuldigter nur deshalb seiner &quot;gerechten Strafe&quot; entgeht, weil die Justiz personell unterbesetzt ist. Die Konsequenz dieser Logik: Personalabbau und die Beschneidung von Bürgerrechten gehen Hand in Hand. Je weniger Geld der Staat der Justiz zur Verfügung stellt, desto mehr &quot;darf&quot; er in die Rechte der Bürger eingreifen.

Tip für die Innenminister: keine neuen Gesetze, sondern einfach den Justizhaushalt stark kürzen. Dann erledigt sich die Frage des Rechtsschutzes nach Auffassung vieler Richter ganz allein. 

Die Richter, die die Folgen der Personalnot nicht dem Bürger, sondern durch Bejahung von Beweisverwertungsverboten, Verfahrenshindernissen, usw., dem Staat in die Schuhe schieben, scheinen leider in der Minderheit zu sein. Würde die Mehrheit der Richter so reagieren, wäre die Politik gezwungen, die Justiz besser auszustatten, zumal die Justizhaushalte gegenüber anderen Haushaltsposten kaum ins Gewicht fallen. Die Mehrheit der Richter sieht jedoch nicht, daß sie sich durch eine solche Rechtsprechung ins eigene Fleisch schneiden. Weshalb sollte die Politik die Justiz personell und finanziell besser ausstatten, wenn sie auch unter immer schlechter werdenden Bedingungen in erster Linie die Interessen des Staates und nicht die Rechte der Bürger stärkt?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Es ist eine Tendenz erkennbar, daß der Rechtsschutz des Bürgers hinter den finanziellen Interessen des Staates zurückzustehen hat. Ausmaß und Qualität des Rechtsschutzes sollen abhängig sein von der jeweiligen Kassenlage. In guten Zeiten hat der Bürger mehr Rechte als in Zeiten knapper Kassen. Es darf aus Sicht der Justiz anscheinend nicht sein, daß ein Beschuldigter nur deshalb seiner &#8220;gerechten Strafe&#8221; entgeht, weil die Justiz personell unterbesetzt ist. Die Konsequenz dieser Logik: Personalabbau und die Beschneidung von Bürgerrechten gehen Hand in Hand. Je weniger Geld der Staat der Justiz zur Verfügung stellt, desto mehr &#8220;darf&#8221; er in die Rechte der Bürger eingreifen.</p>
<p>Tip für die Innenminister: keine neuen Gesetze, sondern einfach den Justizhaushalt stark kürzen. Dann erledigt sich die Frage des Rechtsschutzes nach Auffassung vieler Richter ganz allein. </p>
<p>Die Richter, die die Folgen der Personalnot nicht dem Bürger, sondern durch Bejahung von Beweisverwertungsverboten, Verfahrenshindernissen, usw., dem Staat in die Schuhe schieben, scheinen leider in der Minderheit zu sein. Würde die Mehrheit der Richter so reagieren, wäre die Politik gezwungen, die Justiz besser auszustatten, zumal die Justizhaushalte gegenüber anderen Haushaltsposten kaum ins Gewicht fallen. Die Mehrheit der Richter sieht jedoch nicht, daß sie sich durch eine solche Rechtsprechung ins eigene Fleisch schneiden. Weshalb sollte die Politik die Justiz personell und finanziell besser ausstatten, wenn sie auch unter immer schlechter werdenden Bedingungen in erster Linie die Interessen des Staates und nicht die Rechte der Bürger stärkt?</p>
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