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	<title>Kommentare zu: Musikhören mit dem Handy ist ordnungswidrig</title>
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	<description>herausgegeben von RA Detlef Burhoff, RiOLG a.D.</description>
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		<title>Von: Detlef Burhoff</title>
		<link>http://blog.strafrecht-online.de/2009/09/musikhoeren-mit-dem-handy-ist-ordnungswidrig/comment-page-1/#comment-205</link>
		<dc:creator>Detlef Burhoff</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 07 Sep 2009 19:27:55 +0000</pubDate>
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		<description>das stimmt. und das OLG Stuttgart hat in NJW 2008, 3369 = DAR 2008, 654 = VA 2008, 208 = VRR 2008, 471 = NZV 2009, 95 bereits ähnlich entschieden. Es handelt sich um eine hinzunehmende Entscheidung des Gesetzgebers.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>das stimmt. und das OLG Stuttgart hat in NJW 2008, 3369 = DAR 2008, 654 = VA 2008, 208 = VRR 2008, 471 = NZV 2009, 95 bereits ähnlich entschieden. Es handelt sich um eine hinzunehmende Entscheidung des Gesetzgebers.</p>
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		<title>Von: n.n.</title>
		<link>http://blog.strafrecht-online.de/2009/09/musikhoeren-mit-dem-handy-ist-ordnungswidrig/comment-page-1/#comment-204</link>
		<dc:creator>n.n.</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 07 Sep 2009 19:21:59 +0000</pubDate>
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		<description>generelle zweifel an der verfassungsmäßigkeit von 23 stvo scheint das bverfg jedoch leider nicht zu haben:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg08-054.html</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>generelle zweifel an der verfassungsmäßigkeit von 23 stvo scheint das bverfg jedoch leider nicht zu haben:<br />
<a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg08-054.html" rel="nofollow" target="_blank" class="liexternal">http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg08-054.html</a></p>
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		<title>Von: Detlef Burhoff</title>
		<link>http://blog.strafrecht-online.de/2009/09/musikhoeren-mit-dem-handy-ist-ordnungswidrig/comment-page-1/#comment-202</link>
		<dc:creator>Detlef Burhoff</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 06 Sep 2009 10:41:58 +0000</pubDate>
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		<description>tja, ist widersprüchlich, aber nun mal Entscheidung des Gesetzgebers. Aber das AG Gummersbach hat ja eine Vorlage an das BVerfG gemacht, in der genau die Frage geprüft wird.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>tja, ist widersprüchlich, aber nun mal Entscheidung des Gesetzgebers. Aber das AG Gummersbach hat ja eine Vorlage an das BVerfG gemacht, in der genau die Frage geprüft wird.</p>
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		<title>Von: Kand.in.Sky</title>
		<link>http://blog.strafrecht-online.de/2009/09/musikhoeren-mit-dem-handy-ist-ordnungswidrig/comment-page-1/#comment-201</link>
		<dc:creator>Kand.in.Sky</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 06 Sep 2009 10:38:22 +0000</pubDate>
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		<description>&quot;Denn dann habe er icht die Hände am Steuer&quot; - die habe ich auch nicht wenn ich schalten muss oder am Radio drehe (und wie das bei Rauchern aussieht vermag ich mir nicht vorzustellen). Komisch, dass das immer noch als Argument herangezogen wird.


  #k.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>&#8220;Denn dann habe er icht die Hände am Steuer&#8221; &#8211; die habe ich auch nicht wenn ich schalten muss oder am Radio drehe (und wie das bei Rauchern aussieht vermag ich mir nicht vorzustellen). Komisch, dass das immer noch als Argument herangezogen wird.</p>
<p>  #k.</p>
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		<title>Von: Detlef Burhoff</title>
		<link>http://blog.strafrecht-online.de/2009/09/musikhoeren-mit-dem-handy-ist-ordnungswidrig/comment-page-1/#comment-200</link>
		<dc:creator>Detlef Burhoff</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 05 Sep 2009 22:32:13 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo, Sie haben nicht gnaz Unrecht. Man merkt schon an vielen Stellen deutlich, dass der Begriff der Benutzung letztlich 2so weit&quot; ist, weil man viele &quot;kreative Einlassungen&quot; damit fassen will.
Danke für den Hinweis auf dejure. Greife ich auf und leite ich an die Technik weiter.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, Sie haben nicht gnaz Unrecht. Man merkt schon an vielen Stellen deutlich, dass der Begriff der Benutzung letztlich 2so weit&#8221; ist, weil man viele &#8220;kreative Einlassungen&#8221; damit fassen will.<br />
Danke für den Hinweis auf dejure. Greife ich auf und leite ich an die Technik weiter.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Malte S.</title>
		<link>http://blog.strafrecht-online.de/2009/09/musikhoeren-mit-dem-handy-ist-ordnungswidrig/comment-page-1/#comment-199</link>
		<dc:creator>Malte S.</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 05 Sep 2009 17:12:16 +0000</pubDate>
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		<description>Ich finde es ja immer schade, wenn ein Gericht aufgrund von Beweisschwierigkeiten oder schlicht unglaubhaften Vorträgen dazu übergeht, eine Norm materiell auszudehen. Besser wäre es doch den Vortrag kritisch zu hinterfragen und im Rahmen der Gesamtwürdigung abzulehnen, während die materielle Norm ihrem Eingriffscharakter entsprechend restriktiv ausgelegt wird (Mobiltelefon nutzen = Telefonieren, SMS-Schreiben).

Nebenbei bemerkt: Die Installation des dejure-Vernetzungsplugins würde sich hier anbieten, weil damit die zitierten Normen umnittelbar verlinkt werden. Link: http://dejure.org/vernetzung.html</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich finde es ja immer schade, wenn ein Gericht aufgrund von Beweisschwierigkeiten oder schlicht unglaubhaften Vorträgen dazu übergeht, eine Norm materiell auszudehen. Besser wäre es doch den Vortrag kritisch zu hinterfragen und im Rahmen der Gesamtwürdigung abzulehnen, während die materielle Norm ihrem Eingriffscharakter entsprechend restriktiv ausgelegt wird (Mobiltelefon nutzen = Telefonieren, SMS-Schreiben).</p>
<p>Nebenbei bemerkt: Die Installation des dejure-Vernetzungsplugins würde sich hier anbieten, weil damit die zitierten Normen umnittelbar verlinkt werden. Link: <a href="http://dejure.org/vernetzung.html" rel="nofollow" target="_blank" class="liexternal">http://dejure.org/vernetzung.html</a></p>
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