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	<title>Kommentare zu: Schauen wir doch mal ins Rechtspflegerforum &#8211; oder: Erstaunen macht sich breit.</title>
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	<description>herausgegeben von RA Detlef Burhoff, RiOLG a.D.</description>
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		<title>Von: der der den Glauben verloren hat</title>
		<link>http://blog.strafrecht-online.de/2009/09/1370/comment-page-1/#comment-7206</link>
		<dc:creator>der der den Glauben verloren hat</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 14 Sep 2011 08:15:28 +0000</pubDate>
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		<description>Also im Saarland geht das so:
Im Familienrecht wird erst VKH bewilligt.

Dann im Endspurt entscheidet Richter nach 2 Jahren 

Er war beschäftigt mit seiner Kariere.

Kostenquote ¾ zu ¼ 

Dann stellen Anwälte Anträge auf Kostenfestsetzung wollen ja leben.

Rechtspfleger prüft dann 2 Monate und setzt mit Basiszins fest.

Berechnung kosten ohne Basiszins.

Auf Anfrage des Bürgers  beim Rechtspfleger da dies ja ein Titel mit Zwangsvollstreckung ist

und der gegnerische Anwalt zu gerne Vollstrecken würde aber nicht in der Lage scheint

wie das bei einem seriösen Anwalt der Fall wäre die Festsetzung incl. Basiszins mitzuteilen

erteilt der Rechtspfleger die Auskunft!

Sie werden doch in der Lage sein, den Basiszins selbst auszurechnen.

Oder wenden Sie sich an den Gegner er teilt ihnen das schon mit, wenn Sie das nicht können.

Auf die Frage seit wann der Bürger bzw. Steuerzahler das tun muss ob nicht der Gegner verpflichtet ist gemäß ZPO

bzw. BGB eine Rechnung zustellen zwecks Erledigung kommt dann die Antwort:

Ich lasse mich doch von Ihnen nicht nageln??

Und es wird eingehängt.

Bis zu diesem Tag glaubte ich dass der Rechtspfleger also der Gott unter dem Richter für den Bürger da sein soll.

Beschwerde natürlich unmöglich:

Derselbe Richter ist der Chef somit hat Beschwerde sich doch von selbst erledigt.

Damit ich es nicht vergesse selbst die Anfrage bei der Kammer wurde lapidar im Keim erstickt.

Rechtsstaat lächerlich</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Also im Saarland geht das so:<br />
Im Familienrecht wird erst VKH bewilligt.</p>
<p>Dann im Endspurt entscheidet Richter nach 2 Jahren </p>
<p>Er war beschäftigt mit seiner Kariere.</p>
<p>Kostenquote ¾ zu ¼ </p>
<p>Dann stellen Anwälte Anträge auf Kostenfestsetzung wollen ja leben.</p>
<p>Rechtspfleger prüft dann 2 Monate und setzt mit Basiszins fest.</p>
<p>Berechnung kosten ohne Basiszins.</p>
<p>Auf Anfrage des Bürgers  beim Rechtspfleger da dies ja ein Titel mit Zwangsvollstreckung ist</p>
<p>und der gegnerische Anwalt zu gerne Vollstrecken würde aber nicht in der Lage scheint</p>
<p>wie das bei einem seriösen Anwalt der Fall wäre die Festsetzung incl. Basiszins mitzuteilen</p>
<p>erteilt der Rechtspfleger die Auskunft!</p>
<p>Sie werden doch in der Lage sein, den Basiszins selbst auszurechnen.</p>
<p>Oder wenden Sie sich an den Gegner er teilt ihnen das schon mit, wenn Sie das nicht können.</p>
<p>Auf die Frage seit wann der Bürger bzw. Steuerzahler das tun muss ob nicht der Gegner verpflichtet ist gemäß ZPO</p>
<p>bzw. BGB eine Rechnung zustellen zwecks Erledigung kommt dann die Antwort:</p>
<p>Ich lasse mich doch von Ihnen nicht nageln??</p>
<p>Und es wird eingehängt.</p>
<p>Bis zu diesem Tag glaubte ich dass der Rechtspfleger also der Gott unter dem Richter für den Bürger da sein soll.</p>
<p>Beschwerde natürlich unmöglich:</p>
<p>Derselbe Richter ist der Chef somit hat Beschwerde sich doch von selbst erledigt.</p>
<p>Damit ich es nicht vergesse selbst die Anfrage bei der Kammer wurde lapidar im Keim erstickt.</p>
<p>Rechtsstaat lächerlich</p>
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	<item>
		<title>Von: advocatus diaboli</title>
		<link>http://blog.strafrecht-online.de/2009/09/1370/comment-page-1/#comment-352</link>
		<dc:creator>advocatus diaboli</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 30 Sep 2009 22:43:20 +0000</pubDate>
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		<description>Da hat man auch sehr lange gebraucht, bis dieser Thread zum Thema gemacht wird, die ursprünglichen Beiträge zu dem Sachverhalt (die völlig unbestritten verschiedene inakzeptable Äußerungen enthalten) 6.000 vs. 2.000 Euro sind zwei Jahre alt...</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Da hat man auch sehr lange gebraucht, bis dieser Thread zum Thema gemacht wird, die ursprünglichen Beiträge zu dem Sachverhalt (die völlig unbestritten verschiedene inakzeptable Äußerungen enthalten) 6.000 vs. 2.000 Euro sind zwei Jahre alt&#8230;</p>
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	<item>
		<title>Von: Tom Paris</title>
		<link>http://blog.strafrecht-online.de/2009/09/1370/comment-page-1/#comment-344</link>
		<dc:creator>Tom Paris</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 30 Sep 2009 08:32:27 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://blog.strafrecht-online.de/?p=1370#comment-344</guid>
		<description>Mich verwundert ein wenig diese &quot;Schadenfreude&quot;, die dort von manchen Diskussionsteilnehmern im Rechtspflegerforum verbreitet wird, wenn man einem Rechtsanwalt die Kostenrechnung kürzen konnte. Ist es Futterneid oder bekommt der erfolgreiche Kürzer ein Sternchen in der Personalakte? Glücklicherweise gibt es auch sehr nette Rechtspfleger, die einen darauf aufmerksam machen, wenn man sich zum eigenen Nachteil verrechnet oder einen Gebührenansatz übersehen hat.

Gegenüber Sachverständigen, die oftmals weit mehr abrechnen können als ein Rechtsanwalt, scheint der Kürzungseifer weniger verbreitet zu sein.

Aber zugegeben: in manchem RA-Blog ist die Schadenfreude nicht weniger verbreitet, wenn man glaubt, der Justiz einen Fehler nachgewiesen zu haben.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Mich verwundert ein wenig diese &#8220;Schadenfreude&#8221;, die dort von manchen Diskussionsteilnehmern im Rechtspflegerforum verbreitet wird, wenn man einem Rechtsanwalt die Kostenrechnung kürzen konnte. Ist es Futterneid oder bekommt der erfolgreiche Kürzer ein Sternchen in der Personalakte? Glücklicherweise gibt es auch sehr nette Rechtspfleger, die einen darauf aufmerksam machen, wenn man sich zum eigenen Nachteil verrechnet oder einen Gebührenansatz übersehen hat.</p>
<p>Gegenüber Sachverständigen, die oftmals weit mehr abrechnen können als ein Rechtsanwalt, scheint der Kürzungseifer weniger verbreitet zu sein.</p>
<p>Aber zugegeben: in manchem RA-Blog ist die Schadenfreude nicht weniger verbreitet, wenn man glaubt, der Justiz einen Fehler nachgewiesen zu haben.</p>
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