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	<title>Kommentare zu: U-Haft: Roman schreiben nicht erlaubt, oder: In der K&#252;rze liegt die W&#252;rze</title>
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	<description>herausgegeben von RA Detlef Burhoff, RiOLG a.D.</description>
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		<title>Von: Dr. Klaus Malek</title>
		<link>http://blog.strafrecht-online.de/2009/09/1287/comment-page-1/#comment-334</link>
		<dc:creator>Dr. Klaus Malek</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 29 Sep 2009 16:46:40 +0000</pubDate>
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		<description>Und wenn es nun ein Roman w&#228;re!

Ich habe meine Schwierigkeiten, die inhaltliche &#220;berwachung der vom U-gefangenen verfassten Schriftst&#252;cke als einen mit der Verfassung zu vereinbarenden Grundrechtseingriff anzusehen. Meist ist es Ermittlungst&#228;tigkeit unter dem Vorwand der Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung in der Haftanstalt. Im &#220;brigen eine augenscheinliche Ungleichbehandlung mit dem Beschuldigten, der auf freiem Fu&#223; ist. Beispiel: Ein Beschuldigter kann durch Kaution die Fluchtgefahr beseitigen, dem Mitbeschuldigten fehlt hierzu das Geld. Ersterer kann schreiben, was und wem er will, auch &#252;ber die Sache, beim zweiten wird alles mitgelesen, wegen Fluchtgefahr!!

Im &#220;brigen w&#228;re bei dieser Rechtsprechung in fr&#252;heren Zeiten so manches unver&#246;ffentlicht geblieben: Casanova, Cervantes, de Sade, Verlaine, Bonhoeffer, Gramsci, Toller haben im Knast geschrieben. Unvertretbarer Verwaltungsaufwand! Sorry, kann ich nicht nachvollziehen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Und wenn es nun ein Roman w&#228;re!</p>
<p>Ich habe meine Schwierigkeiten, die inhaltliche &#220;berwachung der vom U-gefangenen verfassten Schriftst&#252;cke als einen mit der Verfassung zu vereinbarenden Grundrechtseingriff anzusehen. Meist ist es Ermittlungst&#228;tigkeit unter dem Vorwand der Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung in der Haftanstalt. Im &#220;brigen eine augenscheinliche Ungleichbehandlung mit dem Beschuldigten, der auf freiem Fu&#223; ist. Beispiel: Ein Beschuldigter kann durch Kaution die Fluchtgefahr beseitigen, dem Mitbeschuldigten fehlt hierzu das Geld. Ersterer kann schreiben, was und wem er will, auch &#252;ber die Sache, beim zweiten wird alles mitgelesen, wegen Fluchtgefahr!!</p>
<p>Im &#220;brigen w&#228;re bei dieser Rechtsprechung in fr&#252;heren Zeiten so manches unver&#246;ffentlicht geblieben: Casanova, Cervantes, de Sade, Verlaine, Bonhoeffer, Gramsci, Toller haben im Knast geschrieben. Unvertretbarer Verwaltungsaufwand! Sorry, kann ich nicht nachvollziehen.</p>
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		<title>Von: Kurz geklickt zum Wochenende (23) &#171; Im Namen des Volkers</title>
		<link>http://blog.strafrecht-online.de/2009/09/1287/comment-page-1/#comment-291</link>
		<dc:creator>Kurz geklickt zum Wochenende (23) &#171; Im Namen des Volkers</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 26 Sep 2009 05:50:14 +0000</pubDate>
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		<description>[...] Keine Romane in U-Haft schreiben [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Keine Romane in U-Haft schreiben [...]</p>
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		<title>Von: RA JM</title>
		<link>http://blog.strafrecht-online.de/2009/09/1287/comment-page-1/#comment-290</link>
		<dc:creator>RA JM</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 25 Sep 2009 14:49:08 +0000</pubDate>
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		<description>&quot;zul&#228;ssig angesehen worden ist aber ein Schriftwechsel im Ausma&#223; von zehn Seiten pro Tag&quot; - Dann h&#228;tte er seinen Roman doch einfach in 22 Kapitel aufteilen sollen, eins pro Tag. ;-)</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>&#8220;zul&#228;ssig angesehen worden ist aber ein Schriftwechsel im Ausma&#223; von zehn Seiten pro Tag&#8221; &#8211; Dann h&#228;tte er seinen Roman doch einfach in 22 Kapitel aufteilen sollen, eins pro Tag. <img src='http://blog.strafrecht-online.de/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';-)' class='wp-smiley' /> </p>
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