LexisNexis® Strafrecht Online Blog

herausgegeben von RA Detlef Burhoff, RiOLG a.D.

  • Über das Blog

    Detlef Burhoff In diesem Blog berichtet RA Detlef Burhoff, RiOLG a.D. über aktuelle straf-, OWi- und gebühren-rechtliche Themen. Gerne dürfen Sie die Beiträge kommentieren.
  • Kategorien

  • Tag-Wolke

  • Schlagwörter

  •  

    September 2009
    M D M D F S S
    « Aug   Okt »
     123456
    78910111213
    14151617181920
    21222324252627
    282930  
  • Archiv

U-Haft: Roman schreiben nicht erlaubt, oder: In der Kürze liegt die Würze

Erstellt von Detlef Burhoff am Donnerstag 24. September 2009

Was/wieviel muss der Richter im Rahmen der Briefkontrolle lesen? Mit der Frage beschätigt sich jetzt ein Beschluss des OLG Celle vom 14.08.2009 - 1 ws 404/09. Der U-Haft-Gefangene hatte ein Schriftstück von 217 Seiten unter dem Titel “Kriminal-Familiendramatik pur auf 217 Seiten” versenden wollen. Das ist nicht genehmigt worden. Begründung: Es handelt sich um einen Roman und nicht um einen Gedankenaustausch zur Aufrechterhaltung von Beziehungen. Erlaubt worden bzw. als zulässig angesehen worden ist aber ein Schriftwechsel im Ausmaß von zehn Seiten pro Tag. Dessen Kontrolle sei noch mit vertretbarem Verwaltungsaufwand möglich. Sorry, aber irgendwie kann ich es nachvollziehen. 217 Seiten sind wirklich ein “Roman”. Und: In der Kürze liegt die Würze.

  • Add to favorites
  • email
  • Print
  • PDF
  • RSS
  • Google Bookmarks
  • Yahoo! Bookmarks
  • Live
  • Twitter
  • Facebook
  • MisterWong.DE
  • Digg
  • del.icio.us
  • LinkedIn
  • StumbleUpon
  • Technorati
  • Mixx
  • Netvibes
  • Reddit
  • MySpace
  • Slashdot
  • Webnews.de

Siehe auch:

  1. Prost Neujahr: Ab heute gelten dann die Neuerungen im U-Haft-Recht Heute ist/war dann der große Tag. Heute sind die Neuerungen zur U-Haft in Kraft getreten. Das sind nicht nur die...
  2. BVerfG beschränkt Postverkehr, oder: Verteidiger aufgepasst, was du mit in die U-Haft nimmst. In Rechtsprechung und Literatur war bislang umstritten, welche Schriftstücke vom Verteidigerprivileg des § 148 StPO erfasst werden. Sind es nur...
  3. Entschädigung für zu Unrecht erlittene U-Haft Heute wird die Justizministerkonferenz in Berlin über eine Erhöhung der Entschädigung für zu Unrecht Inhaftierte diskutieren. In dem Zusammenhang hat...
  4. In Zukunft Pflichtverteidigung bei U-Haft Es ist tatsächlich wahr geworden. Was sich schon während der ersten Lesung des Gesetzes zur Änderung des Untersuchungshaftrechts abgezeichnet hat,...
  5. Grenzüberschreitende Überwachung U-Haft-vermeidender Auflagen möglich Auflagen, die gegen einen Verdächtigen als Alternative zur Untersuchungshaft verhängt wurden, können zukünftig EU-weit überwacht werden. Darauf haben sich heute...

3 Kommentare zu “U-Haft: Roman schreiben nicht erlaubt, oder: In der Kürze liegt die Würze”

  1. RA JM sagt:

    “zulässig angesehen worden ist aber ein Schriftwechsel im Ausmaß von zehn Seiten pro Tag” – Dann hätte er seinen Roman doch einfach in 22 Kapitel aufteilen sollen, eins pro Tag. ;-)

  2. Kurz geklickt zum Wochenende (23) « Im Namen des Volkers sagt:

    [...] Keine Romane in U-Haft schreiben [...]

  3. Dr. Klaus Malek sagt:

    Und wenn es nun ein Roman wäre!

    Ich habe meine Schwierigkeiten, die inhaltliche Überwachung der vom U-gefangenen verfassten Schriftstücke als einen mit der Verfassung zu vereinbarenden Grundrechtseingriff anzusehen. Meist ist es Ermittlungstätigkeit unter dem Vorwand der Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung in der Haftanstalt. Im Übrigen eine augenscheinliche Ungleichbehandlung mit dem Beschuldigten, der auf freiem Fuß ist. Beispiel: Ein Beschuldigter kann durch Kaution die Fluchtgefahr beseitigen, dem Mitbeschuldigten fehlt hierzu das Geld. Ersterer kann schreiben, was und wem er will, auch über die Sache, beim zweiten wird alles mitgelesen, wegen Fluchtgefahr!!

    Im Übrigen wäre bei dieser Rechtsprechung in früheren Zeiten so manches unveröffentlicht geblieben: Casanova, Cervantes, de Sade, Verlaine, Bonhoeffer, Gramsci, Toller haben im Knast geschrieben. Unvertretbarer Verwaltungsaufwand! Sorry, kann ich nicht nachvollziehen.

Kommentar schreiben

XHTML: Sie können diese Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>